Neues Körperschaftssteuersystem der EU soll digitale Präsenz berücksichtigen. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz

ShortId
18.3259
Id
20183259
Updated
28.07.2023 03:57
Language
de
Title
Neues Körperschaftssteuersystem der EU soll digitale Präsenz berücksichtigen. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz
AdditionalIndexing
10;2446;15;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das EU-Parlament hat am 15. März 2018 seine Stellungnahme zur EU-weit harmonisierten Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung verabschiedet (sog. Common Corporate Consolidated Tax Base, CCCTB; Ref. 20180309IPR99422, abrufbar auf der Website des EU-Parlamentes unter folgendem Link: <a href="http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180309IPR99422/neues-korperschaftsteuersystem-soll-digitale-prasenz-berucksichtigen">http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180309IPR99422/neues-korperschaftsteuersystem-soll-digitale-prasenz-berucksichtigen.</a> Es möchte den Vorschlag der EU-Kommission von 2016 unter anderem um Bestimmungen zur Besteuerung von Internetfirmen ergänzen. CCCTB sieht grundsätzlich vor, den konsolidierten Gewinn eines Konzerns nach einem Schlüssel, z. B. den in den betreffenden Staaten erzielten Umsätzen, auf die einzelnen Staaten zur Besteuerung zu verteilen. Heute wird der Gewinn einer jeden einzelnen Konzerngesellschaft mit dem sogenannten Drittvergleich ermittelt und besteuert. Die Umsetzung von CCCTB würde zu einer Umverteilung des Steuersubstrats führen, von der tendenziell Staaten mit grossen Absatzmärkten gewinnen würden. Staaten mit kleinen Absatzmärkten wären tendenziell die Verlierer. Die Stellungnahme des EU-Parlaments ist rechtlich nicht bindend.</p><p>Am 21. März 2018 hat die EU-Kommission ihre beiden Vorschläge für eine Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht (Ref. COM(2018) 147 final und COM(2018) 148, abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission unter folgenden Links: <a href="https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_significant_digital_presence_21032018_de.pdf">https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_significant_digital_presence_21032018_de.pdf</a> und <a href="https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_common_system_digital_services_tax_21032018_de.pdf">https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_common_system_digital_services_tax_21032018_de.pdf</a>), die eine mögliche langfristige Lösung, z. B. im Rahmen von CCCTB (mit ähnlichen Charakteristiken wie der oben beschriebene Ergänzungsvorschlag des EU-Parlamentes), und eine kurzfristige Interimssteuer auf Erträgen aus bestimmten digitalen Tätigkeiten vorsehen. Nach Auffassung der EU-Kommission soll die Interimssteuer so lange beibehalten werden, bis eine langfristige Lösung - auch mit Drittstaaten, was eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfordert - in Kraft getreten ist. Die Änderung von Steuerregeln erfordert die Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Parlament wird angehört, hat aber kein Mitentscheidungsrecht.</p><p>2. Würde die EU die von der EU-Kommission vorgeschlagene langfristige Lösung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft einführen, hätte dies grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Steuersystem, da die Schweiz mit allen EU-Mitgliedstaaten DBA abgeschlossen hat, die auf den Regeln des geltenden Systems der Gewinnbesteuerung von international tätigen Unternehmen basieren und der EU-Regelung vorgehen. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig festzustellen, dass der Vorschlag der EU-Kommission den Mitgliedstaaten gleichzeitig empfiehlt, die DBA entsprechend anzupassen, damit die neuen Regeln zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft auch gegenüber Drittstaaten angewendet werden können. Sofern die vorgeschlagenen langfristigen Regelungen im EU-Raum eingeführt werden, könnten EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen zur Anpassung ihrer DBA mit der Schweiz verlangen. Es ist allerdings noch zu früh, Auswirkungen allfälliger Neuverhandlungen abzuschätzen. Sofern bereits kurzfristig eine Interimssteuer auf Erträgen aus bestimmten digitalen Tätigkeiten erhoben wird, sind geringfügige negative Auswirkungen auf das Schweizer Steuersubstrat nicht auszuschliessen; dies insbesondere deshalb, weil Unternehmen mit Leistungen, die der Steuer unterliegen, diese Steuer in der Schweiz als Aufwand geltend machen könnten.</p><p>3. Die Schweiz setzt sich für die Interessen ihres Wirtschaftsstandortes und für eine konsensuelle globale Lösung im Rahmen der OECD ein. Die OECD plant, bis 2020 Vorschläge zu erarbeiten, wie die Unternehmensbesteuerung an die neuen Entwicklungen (Digitalisierung) angepasst werden kann. Die Schweiz wird die Resultate prüfen und aufgrund ihrer Interessenlage das Steuersystem anpassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Heute hat das EU-Parlament neue Steuerpläne unterstützt, nach welchen Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen würden, wo Gewinne gemacht werden. Online-Aktivitäten digitaler Unternehmen sollen zur Steuerberechnung genutzt werden.</p><p>Dazu meine Fragen:</p><p>1. Wie wird dieses neue Steuersystem beurteilt?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat dieses neue Steuersystem auf das Steuersystem der Schweiz?</p><p>3. Besteht Handlungsbedarf, um die Interessen des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu sichern? Wenn ja, welche Massnahmen werden ergriffen?</p>
  • Neues Körperschaftssteuersystem der EU soll digitale Präsenz berücksichtigen. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das EU-Parlament hat am 15. März 2018 seine Stellungnahme zur EU-weit harmonisierten Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung verabschiedet (sog. Common Corporate Consolidated Tax Base, CCCTB; Ref. 20180309IPR99422, abrufbar auf der Website des EU-Parlamentes unter folgendem Link: <a href="http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180309IPR99422/neues-korperschaftsteuersystem-soll-digitale-prasenz-berucksichtigen">http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180309IPR99422/neues-korperschaftsteuersystem-soll-digitale-prasenz-berucksichtigen.</a> Es möchte den Vorschlag der EU-Kommission von 2016 unter anderem um Bestimmungen zur Besteuerung von Internetfirmen ergänzen. CCCTB sieht grundsätzlich vor, den konsolidierten Gewinn eines Konzerns nach einem Schlüssel, z. B. den in den betreffenden Staaten erzielten Umsätzen, auf die einzelnen Staaten zur Besteuerung zu verteilen. Heute wird der Gewinn einer jeden einzelnen Konzerngesellschaft mit dem sogenannten Drittvergleich ermittelt und besteuert. Die Umsetzung von CCCTB würde zu einer Umverteilung des Steuersubstrats führen, von der tendenziell Staaten mit grossen Absatzmärkten gewinnen würden. Staaten mit kleinen Absatzmärkten wären tendenziell die Verlierer. Die Stellungnahme des EU-Parlaments ist rechtlich nicht bindend.</p><p>Am 21. März 2018 hat die EU-Kommission ihre beiden Vorschläge für eine Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft veröffentlicht (Ref. COM(2018) 147 final und COM(2018) 148, abrufbar auf der Webseite der EU-Kommission unter folgenden Links: <a href="https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_significant_digital_presence_21032018_de.pdf">https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_significant_digital_presence_21032018_de.pdf</a> und <a href="https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_common_system_digital_services_tax_21032018_de.pdf">https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_common_system_digital_services_tax_21032018_de.pdf</a>), die eine mögliche langfristige Lösung, z. B. im Rahmen von CCCTB (mit ähnlichen Charakteristiken wie der oben beschriebene Ergänzungsvorschlag des EU-Parlamentes), und eine kurzfristige Interimssteuer auf Erträgen aus bestimmten digitalen Tätigkeiten vorsehen. Nach Auffassung der EU-Kommission soll die Interimssteuer so lange beibehalten werden, bis eine langfristige Lösung - auch mit Drittstaaten, was eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erfordert - in Kraft getreten ist. Die Änderung von Steuerregeln erfordert die Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Parlament wird angehört, hat aber kein Mitentscheidungsrecht.</p><p>2. Würde die EU die von der EU-Kommission vorgeschlagene langfristige Lösung zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft einführen, hätte dies grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Schweizer Steuersystem, da die Schweiz mit allen EU-Mitgliedstaaten DBA abgeschlossen hat, die auf den Regeln des geltenden Systems der Gewinnbesteuerung von international tätigen Unternehmen basieren und der EU-Regelung vorgehen. In diesem Zusammenhang ist aber wichtig festzustellen, dass der Vorschlag der EU-Kommission den Mitgliedstaaten gleichzeitig empfiehlt, die DBA entsprechend anzupassen, damit die neuen Regeln zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft auch gegenüber Drittstaaten angewendet werden können. Sofern die vorgeschlagenen langfristigen Regelungen im EU-Raum eingeführt werden, könnten EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen zur Anpassung ihrer DBA mit der Schweiz verlangen. Es ist allerdings noch zu früh, Auswirkungen allfälliger Neuverhandlungen abzuschätzen. Sofern bereits kurzfristig eine Interimssteuer auf Erträgen aus bestimmten digitalen Tätigkeiten erhoben wird, sind geringfügige negative Auswirkungen auf das Schweizer Steuersubstrat nicht auszuschliessen; dies insbesondere deshalb, weil Unternehmen mit Leistungen, die der Steuer unterliegen, diese Steuer in der Schweiz als Aufwand geltend machen könnten.</p><p>3. Die Schweiz setzt sich für die Interessen ihres Wirtschaftsstandortes und für eine konsensuelle globale Lösung im Rahmen der OECD ein. Die OECD plant, bis 2020 Vorschläge zu erarbeiten, wie die Unternehmensbesteuerung an die neuen Entwicklungen (Digitalisierung) angepasst werden kann. Die Schweiz wird die Resultate prüfen und aufgrund ihrer Interessenlage das Steuersystem anpassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Heute hat das EU-Parlament neue Steuerpläne unterstützt, nach welchen Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen würden, wo Gewinne gemacht werden. Online-Aktivitäten digitaler Unternehmen sollen zur Steuerberechnung genutzt werden.</p><p>Dazu meine Fragen:</p><p>1. Wie wird dieses neue Steuersystem beurteilt?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat dieses neue Steuersystem auf das Steuersystem der Schweiz?</p><p>3. Besteht Handlungsbedarf, um die Interessen des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu sichern? Wenn ja, welche Massnahmen werden ergriffen?</p>
    • Neues Körperschaftssteuersystem der EU soll digitale Präsenz berücksichtigen. Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz

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