Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben

ShortId
18.3261
Id
20183261
Updated
28.07.2023 03:57
Language
de
Title
Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alle unserer Nachbarstaaten haben Tempo 130 als Geschwindigkeitslimite. Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen beträgt hingegen 120 Stundenkilometer. Für diesen Unterschied gibt es heute keine rationalen Gründe mehr. Bereits heute gelten auf allen Streckenabschnitten mit Verzweigungen oder anderweitigen Hindernissen heruntergesetzte Tempolimiten (100 resp. 80 Stundenkilometer). Für alle übrigen - sprich gut ausgebauten - Streckenabschnitte (mit sogenannt "freier Fahrt") würde eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Die Schweiz ist das Land mit den einschränkendsten Bestimmungen, obwohl es über den modernsten Wagenbestand verfügt und die strengsten Motorfahrzeugkontrollen kennt. Der technologische Stand beim Autobau hat in den vergangenen Jahren zudem weitere Fortschritte erzielt. Durch die zunehmende Elektromobilität sprechen auch umweltpolitische Überlegungen immer weniger gegen eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits am 18. November 2015 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Postulat Golay 15.4068 zur Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen geäussert. Bezüglich Verkehrssicherheit und Umwelt verweist der Bundesrat auf die diesbezüglichen Ausführungen.</p><p>Auch das wachsende Verkehrsaufkommen sowie die Tatsache, dass das Autobahnnetz in bautechnischer Hinsicht seit 1985 auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern ausgelegt ist, sprechen gegen eine Heraufsetzung.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Massnahme kann der Verkehrsfluss kaum verbessert werden, da die optimale Leistungsfähigkeit einer Strasse nur bei einem möglichst gleichmässigen Verkehrsfluss erreicht werden kann. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern führt jedoch - je nach Verkehrsbedingungen - zu einem noch ungleichmässigeren Verkehrsfluss und damit zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit; dies, weil die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Fahrzeugen auf der Normal- und auf der Überholspur noch grösser werden und die Fahrzeugabstände zunehmen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird auf 130 Stundenkilometer angehoben.</p>
  • Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alle unserer Nachbarstaaten haben Tempo 130 als Geschwindigkeitslimite. Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen beträgt hingegen 120 Stundenkilometer. Für diesen Unterschied gibt es heute keine rationalen Gründe mehr. Bereits heute gelten auf allen Streckenabschnitten mit Verzweigungen oder anderweitigen Hindernissen heruntergesetzte Tempolimiten (100 resp. 80 Stundenkilometer). Für alle übrigen - sprich gut ausgebauten - Streckenabschnitte (mit sogenannt "freier Fahrt") würde eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 Stundenkilometer zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Die Schweiz ist das Land mit den einschränkendsten Bestimmungen, obwohl es über den modernsten Wagenbestand verfügt und die strengsten Motorfahrzeugkontrollen kennt. Der technologische Stand beim Autobau hat in den vergangenen Jahren zudem weitere Fortschritte erzielt. Durch die zunehmende Elektromobilität sprechen auch umweltpolitische Überlegungen immer weniger gegen eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits am 18. November 2015 im Rahmen seiner Stellungnahme zum Postulat Golay 15.4068 zur Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen geäussert. Bezüglich Verkehrssicherheit und Umwelt verweist der Bundesrat auf die diesbezüglichen Ausführungen.</p><p>Auch das wachsende Verkehrsaufkommen sowie die Tatsache, dass das Autobahnnetz in bautechnischer Hinsicht seit 1985 auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern ausgelegt ist, sprechen gegen eine Heraufsetzung.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Massnahme kann der Verkehrsfluss kaum verbessert werden, da die optimale Leistungsfähigkeit einer Strasse nur bei einem möglichst gleichmässigen Verkehrsfluss erreicht werden kann. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern führt jedoch - je nach Verkehrsbedingungen - zu einem noch ungleichmässigeren Verkehrsfluss und damit zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit; dies, weil die Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den Fahrzeugen auf der Normal- und auf der Überholspur noch grösser werden und die Fahrzeugabstände zunehmen müssen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu treffen: Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird auf 130 Stundenkilometer angehoben.</p>
    • Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 130 Stundenkilometer anheben

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