Agenda 2030. Eine zentrale Anlaufstelle mit ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen

ShortId
18.3266
Id
20183266
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Agenda 2030. Eine zentrale Anlaufstelle mit ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen
AdditionalIndexing
52;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Schweiz pflegt einen aktiven Austausch mit anderen Ländern zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, auch bezüglich institutioneller Modalitäten. Auf internationaler Ebene sind unterschiedliche Modelle bekannt, die stark variieren und von der unterschiedlichen Verwaltungs- und Staatsorganisation abhängen. Sie stehen alle vor der Herausforderung, einen nationalen und internationalen Prozess der Umsetzung der Agenda 2030 aufeinander abzustimmen, alle Staatsebenen und auch nichtstaatliche Akteure für die Umsetzung zu mobilisieren sowie Synergien und Kohärenz zwischen verschiedenen Sektoren sicherzustellen.</p><p>In der Schweiz sind als zentrale Ansprechpartner aktuell die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA und das Bundesamt für Raumentwicklung des UVEK gemeinsam verantwortlich. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai 2018 über die künftige institutionelle Verankerung der Agenda 2030 und über organisatorische Fragen in der Bundesverwaltung entscheiden. Für seinen Entscheid wird der Bundesrat neben internationalen Beispielen auch Erfahrungen aus vergleichbaren departementsübergreifenden Aufgaben in der Schweiz berücksichtigen. Ein hochrangiger Einbezug der für die Agenda 2030 relevanten Bundesstellen ist wichtig, um die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.</p><p>Für den Einbezug bundesexterner Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft bestehen auf Bundesebene bereits verschiedene Mechanismen, Plattformen und Gremien, die sich bewährt haben.</p><p>3. Nachhaltige Entwicklung ist eine zukunftsgerichtete Anforderung, die von sämtlichen Politikfeldern aufzunehmen ist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Legislaturplanung und die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) miteinander verknüpft. Der Bundesrat prüft, wie die Verknüpfung der Zwischenbilanz zur SNE und der damit vorgesehenen Umsetzung der Agenda 2030 mit der Berichterstattung zur Legislaturplanung noch verstärkt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im September 2015 hat die Uno die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angenommen. Sie stellt einen Paradigmenwechsel dar, denn sie setzt relevante Ziele in den bedeutenden Politikbereichen, sucht Verbindungen zwischen diesen Bereichen, verknüpft verschiedene internationale Prozesse und betrachtet die globalen Herausforderungen auf ganzheitliche Art und Weise. So kombiniert sie beispielsweise die Verfolgung der Millenniumsentwicklungsziele mit der Pariser Klimarahmenkonferenz der Vereinten Nationen, den Prozessen der Uno-Konferenz über nachhaltige Entwicklung 2012 in Rio de Janeiro und der Agenda für menschenwürdige Arbeit der ILO. Die Agenda 2030 richtet sich sowohl an Entwicklungsländer als auch an Industrieländer. Der ganzheitliche Ansatz ist eine Chance, aber er bringt auch institutionelle Herausforderungen mit sich. Im Laufe der Verhandlungen zu dieser Agenda hat sich die Schweiz stark für diesen ehrgeizigen Referenzrahmen eingesetzt. Nun gilt es, diesen Einsatz und diesen Ehrgeiz auch bei den Entscheiden über die Prozesse, die institutionelle Verankerung und die Umsetzung beizubehalten.</p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Agenda 2030 noch immer auf extrem dezentralisierte Weise behandelt. Eine hochstehende zentrale Anlaufstelle, die als Ansprechpartner für Politik, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Kantone und Gemeinden anerkannt ist, ist unbedingt notwendig. Eine institutionelle Verankerung, die eine departementsübergreifende Arbeit sicherstellt, braucht ausreichende Ressourcen und Kompetenzen, damit diese Funktion erfüllt werden kann und der Agenda das nötige Gewicht verliehen wird. Damit könnte die Schweiz ihre Führungsrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 weiterhin wahrnehmen.</p><p>1. Wer wird die Verantwortung für eine zentrale Anlaufstelle für Politik, Kantone, Gemeinden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft übernehmen? Über welche Ressourcen und Kompetenzen wird diese Stelle verfügen?</p><p>2. Sind dem Bundesrat gute Beispiele aus anderen Ländern bekannt, die eine institutionelle Verankerung garantieren, die alle Sektoren, Ministerien und Departemente umfasst? Welche Möglichkeiten sieht er, vergleichbare Lösungen in der Schweiz umzusetzen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat seine nächste Legislaturplanung an dem globalen Referenzrahmen, den er anerkannt hat, auszurichten?</p>
  • Agenda 2030. Eine zentrale Anlaufstelle mit ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Schweiz pflegt einen aktiven Austausch mit anderen Ländern zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, auch bezüglich institutioneller Modalitäten. Auf internationaler Ebene sind unterschiedliche Modelle bekannt, die stark variieren und von der unterschiedlichen Verwaltungs- und Staatsorganisation abhängen. Sie stehen alle vor der Herausforderung, einen nationalen und internationalen Prozess der Umsetzung der Agenda 2030 aufeinander abzustimmen, alle Staatsebenen und auch nichtstaatliche Akteure für die Umsetzung zu mobilisieren sowie Synergien und Kohärenz zwischen verschiedenen Sektoren sicherzustellen.</p><p>In der Schweiz sind als zentrale Ansprechpartner aktuell die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des EDA und das Bundesamt für Raumentwicklung des UVEK gemeinsam verantwortlich. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai 2018 über die künftige institutionelle Verankerung der Agenda 2030 und über organisatorische Fragen in der Bundesverwaltung entscheiden. Für seinen Entscheid wird der Bundesrat neben internationalen Beispielen auch Erfahrungen aus vergleichbaren departementsübergreifenden Aufgaben in der Schweiz berücksichtigen. Ein hochrangiger Einbezug der für die Agenda 2030 relevanten Bundesstellen ist wichtig, um die Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.</p><p>Für den Einbezug bundesexterner Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft bestehen auf Bundesebene bereits verschiedene Mechanismen, Plattformen und Gremien, die sich bewährt haben.</p><p>3. Nachhaltige Entwicklung ist eine zukunftsgerichtete Anforderung, die von sämtlichen Politikfeldern aufzunehmen ist. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Legislaturplanung und die Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) miteinander verknüpft. Der Bundesrat prüft, wie die Verknüpfung der Zwischenbilanz zur SNE und der damit vorgesehenen Umsetzung der Agenda 2030 mit der Berichterstattung zur Legislaturplanung noch verstärkt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im September 2015 hat die Uno die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angenommen. Sie stellt einen Paradigmenwechsel dar, denn sie setzt relevante Ziele in den bedeutenden Politikbereichen, sucht Verbindungen zwischen diesen Bereichen, verknüpft verschiedene internationale Prozesse und betrachtet die globalen Herausforderungen auf ganzheitliche Art und Weise. So kombiniert sie beispielsweise die Verfolgung der Millenniumsentwicklungsziele mit der Pariser Klimarahmenkonferenz der Vereinten Nationen, den Prozessen der Uno-Konferenz über nachhaltige Entwicklung 2012 in Rio de Janeiro und der Agenda für menschenwürdige Arbeit der ILO. Die Agenda 2030 richtet sich sowohl an Entwicklungsländer als auch an Industrieländer. Der ganzheitliche Ansatz ist eine Chance, aber er bringt auch institutionelle Herausforderungen mit sich. Im Laufe der Verhandlungen zu dieser Agenda hat sich die Schweiz stark für diesen ehrgeizigen Referenzrahmen eingesetzt. Nun gilt es, diesen Einsatz und diesen Ehrgeiz auch bei den Entscheiden über die Prozesse, die institutionelle Verankerung und die Umsetzung beizubehalten.</p><p>Innerhalb der Bundesverwaltung wird die Agenda 2030 noch immer auf extrem dezentralisierte Weise behandelt. Eine hochstehende zentrale Anlaufstelle, die als Ansprechpartner für Politik, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Kantone und Gemeinden anerkannt ist, ist unbedingt notwendig. Eine institutionelle Verankerung, die eine departementsübergreifende Arbeit sicherstellt, braucht ausreichende Ressourcen und Kompetenzen, damit diese Funktion erfüllt werden kann und der Agenda das nötige Gewicht verliehen wird. Damit könnte die Schweiz ihre Führungsrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 weiterhin wahrnehmen.</p><p>1. Wer wird die Verantwortung für eine zentrale Anlaufstelle für Politik, Kantone, Gemeinden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft übernehmen? Über welche Ressourcen und Kompetenzen wird diese Stelle verfügen?</p><p>2. Sind dem Bundesrat gute Beispiele aus anderen Ländern bekannt, die eine institutionelle Verankerung garantieren, die alle Sektoren, Ministerien und Departemente umfasst? Welche Möglichkeiten sieht er, vergleichbare Lösungen in der Schweiz umzusetzen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat seine nächste Legislaturplanung an dem globalen Referenzrahmen, den er anerkannt hat, auszurichten?</p>
    • Agenda 2030. Eine zentrale Anlaufstelle mit ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen

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