Marktverzerrung durch den Neubau Gateway Basel Nord

ShortId
18.3270
Id
20183270
Updated
28.07.2023 03:55
Language
de
Title
Marktverzerrung durch den Neubau Gateway Basel Nord
AdditionalIndexing
48;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss den Grundsätzen und Zielen des Gütertransportgesetzes (GüTG; SR 742.41) setzt der Bundesrat Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter KV-Umschlagsanlagen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Anlagen. Mit dem am 20. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedeten Konzept für den Gütertransport auf der Schiene hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Ausbau der Umschlagskapazitäten notwendig ist, damit die wachsende Marktnachfrage im Import-/Exportverkehr befriedigt werden kann. Für den Bundesrat ist nachrangig, von wem diese Anlagen betrieben werden.</p><p>Das Projekt der KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord wird von den Unternehmen Hupac, Contargo und SBB Cargo getragen. Gemäss Angaben der Gateway Basel Nord AG (GBN AG) sollen mit Realisierung des Projekts diese drei Unternehmen je einen Drittel an der Betreibergesellschaft halten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen gemäss Artikel 8 GüTG für das Projekt Gateway Basel Nord mit der Auflage zu verbinden, eine Öffnung der Eigentümerstruktur der GBN AG für weitere Unternehmen anzustreben.</p><p>2. Gemäss Artikel 8 Absatz 5 GüTG ist die Zusicherung von Investitionsbeiträgen des Bundes insbesondere mit der Auflage zu verbinden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu der geförderten KV-Umschlagsanlage sicherzustellen. Darüber hinaus sieht das BAV vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen für das Projekt Gateway Basel Nord an Auflagen zu knüpfen, die auf eine gewisse Trennung personeller Kompetenzen und Unterbindung von Informationsflüssen zwischen der GBN AG und den Eigentümergesellschaften abzielen. Die konkrete Umsetzung der Auflagen ist Sache der GBN AG. Es ist somit eine unternehmerische Entscheidung der GBN AG, ob Leistungen im Betrieb der KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord von Dritten erbracht werden sollen.</p><p>3. Die GBN AG ist ein eigenständiges Unternehmen und somit auch rechnerisch von den Eigentümergesellschaften getrennt. Die finanzielle Förderung durch den Bund kann gemäss GüTG nur über Investitionsbeiträge an den Bau der KV-Umschlagsanlage erfolgen. Eine Subventionierung des Betriebs ist ausgeschlossen. Der geforderte diskriminierungsfreie Zugang schliesst Querfinanzierungen über die Preispolitik der GBN AG aus. Mit Blick auf solche Querfinanzierungen im Rahmen einer unangemessenen Gewinnausschüttung sieht das BAV zudem vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen für dieses Projekt mit einer weiteren Auflage zu versehen: Die Ausschüttung von Dividenden für die Aktionäre der GBN AG soll limitiert werden, solange die Reserven für Wiederbeschaffungszwecke nicht ausreichend geäufnet sind.</p><p>4. Mit Blick auf den kombinierten Verkehr steht für den Bundesrat die Notwendigkeit des Ausbaus der Umschlagskapazitäten im Vordergrund, damit die wachsende Marktnachfrage im Import-/Exportverkehr befriedigt werden kann (vgl. auch Antwort zur Interpellation Sollberger 18.3028). Der Bundesrat ist mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene zum Ergebnis gelangt, dass die aktuelle dezentrale Struktur an Umschlagsanlagen und die damit verbundenen Geschäftsmodelle nicht zukunftsfähig sind, da die bestehenden Anlagen und Standorte nicht hinreichend attraktiv sind und keine Potenziale für eine kostengünstigere Produktion bestehen. Die konkrete Zahl an Marktteilnehmern bei schweizerischen KV-Umschlagsanlagen ist mit Blick auf die internationale Wettbewerbssituation im kombinierten Verkehr und die Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern nicht relevant. Die KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord kann zu einer nachhaltigen Verbesserung des Angebots an Umschlagskapazitäten beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>SBB Cargo und SBB planen in Basel ein riesiges Bauprojekt zur Realisierung eines Gateway Basel Nord für den trimodalen Güterumschlag. Es gibt kritische Stimmen aus Fachkreisen, welche die Notwendigkeit eines solchen zentralistischen Projektes anstelle der bisherigen bewährten Strukturen mit privaten Akteuren bestreiten. Kritisiert wird auch, dass aufgrund ungleicher Rahmenbedingungen etwa bei der Finanzierung von Defiziten der Wettbewerb im Güterumschlag zulasten der privaten Unternehmen verzerrt wird. Damit ist direkt die Existenz von privaten Unternehmen gefährdet.</p><p>Aus der einleitenden Darstellung und im Nachgang zur Postauto-Debatte und zu den vielen Voten im Umfeld der Marktverzerrung zwischen staatsnahen Betrieben und der Marktwirtschaft ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass das von der öffentlichen Hand finanzierte Grossprojekt Gateway Basel Nord auch die bisherigen privaten Akteure in der Realisierung mit einbezieht?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass künftige Leistungserbringungen so ausgeschrieben werden, dass auch kleine private Marktakteure eine Zuschlagschance erhalten?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass es in der künftigen Leistungserbringung im Umfeld dieses Projektes durch SBB Cargo und SBB zu keiner Querfinanzierung und somit zur Förderung der Marktbeherrschung kommt?</p><p>4. Will er auch künftig eine Vielfalt von Anbietern im Umfeld des Güterumschlags in Basel und der Schienen-Anbindung nach Olten oder wird eine wachsende Monopol-Position von SBB Cargo und SBB angestrebt?</p>
  • Marktverzerrung durch den Neubau Gateway Basel Nord
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss den Grundsätzen und Zielen des Gütertransportgesetzes (GüTG; SR 742.41) setzt der Bundesrat Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb geeigneter KV-Umschlagsanlagen sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Anlagen. Mit dem am 20. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedeten Konzept für den Gütertransport auf der Schiene hat der Bundesrat bekräftigt, dass der Ausbau der Umschlagskapazitäten notwendig ist, damit die wachsende Marktnachfrage im Import-/Exportverkehr befriedigt werden kann. Für den Bundesrat ist nachrangig, von wem diese Anlagen betrieben werden.</p><p>Das Projekt der KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord wird von den Unternehmen Hupac, Contargo und SBB Cargo getragen. Gemäss Angaben der Gateway Basel Nord AG (GBN AG) sollen mit Realisierung des Projekts diese drei Unternehmen je einen Drittel an der Betreibergesellschaft halten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sieht vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen gemäss Artikel 8 GüTG für das Projekt Gateway Basel Nord mit der Auflage zu verbinden, eine Öffnung der Eigentümerstruktur der GBN AG für weitere Unternehmen anzustreben.</p><p>2. Gemäss Artikel 8 Absatz 5 GüTG ist die Zusicherung von Investitionsbeiträgen des Bundes insbesondere mit der Auflage zu verbinden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu der geförderten KV-Umschlagsanlage sicherzustellen. Darüber hinaus sieht das BAV vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen für das Projekt Gateway Basel Nord an Auflagen zu knüpfen, die auf eine gewisse Trennung personeller Kompetenzen und Unterbindung von Informationsflüssen zwischen der GBN AG und den Eigentümergesellschaften abzielen. Die konkrete Umsetzung der Auflagen ist Sache der GBN AG. Es ist somit eine unternehmerische Entscheidung der GBN AG, ob Leistungen im Betrieb der KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord von Dritten erbracht werden sollen.</p><p>3. Die GBN AG ist ein eigenständiges Unternehmen und somit auch rechnerisch von den Eigentümergesellschaften getrennt. Die finanzielle Förderung durch den Bund kann gemäss GüTG nur über Investitionsbeiträge an den Bau der KV-Umschlagsanlage erfolgen. Eine Subventionierung des Betriebs ist ausgeschlossen. Der geforderte diskriminierungsfreie Zugang schliesst Querfinanzierungen über die Preispolitik der GBN AG aus. Mit Blick auf solche Querfinanzierungen im Rahmen einer unangemessenen Gewinnausschüttung sieht das BAV zudem vor, die Zusicherung von Investitionsbeiträgen für dieses Projekt mit einer weiteren Auflage zu versehen: Die Ausschüttung von Dividenden für die Aktionäre der GBN AG soll limitiert werden, solange die Reserven für Wiederbeschaffungszwecke nicht ausreichend geäufnet sind.</p><p>4. Mit Blick auf den kombinierten Verkehr steht für den Bundesrat die Notwendigkeit des Ausbaus der Umschlagskapazitäten im Vordergrund, damit die wachsende Marktnachfrage im Import-/Exportverkehr befriedigt werden kann (vgl. auch Antwort zur Interpellation Sollberger 18.3028). Der Bundesrat ist mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene zum Ergebnis gelangt, dass die aktuelle dezentrale Struktur an Umschlagsanlagen und die damit verbundenen Geschäftsmodelle nicht zukunftsfähig sind, da die bestehenden Anlagen und Standorte nicht hinreichend attraktiv sind und keine Potenziale für eine kostengünstigere Produktion bestehen. Die konkrete Zahl an Marktteilnehmern bei schweizerischen KV-Umschlagsanlagen ist mit Blick auf die internationale Wettbewerbssituation im kombinierten Verkehr und die Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern nicht relevant. Die KV-Umschlagsanlage Gateway Basel Nord kann zu einer nachhaltigen Verbesserung des Angebots an Umschlagskapazitäten beitragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>SBB Cargo und SBB planen in Basel ein riesiges Bauprojekt zur Realisierung eines Gateway Basel Nord für den trimodalen Güterumschlag. Es gibt kritische Stimmen aus Fachkreisen, welche die Notwendigkeit eines solchen zentralistischen Projektes anstelle der bisherigen bewährten Strukturen mit privaten Akteuren bestreiten. Kritisiert wird auch, dass aufgrund ungleicher Rahmenbedingungen etwa bei der Finanzierung von Defiziten der Wettbewerb im Güterumschlag zulasten der privaten Unternehmen verzerrt wird. Damit ist direkt die Existenz von privaten Unternehmen gefährdet.</p><p>Aus der einleitenden Darstellung und im Nachgang zur Postauto-Debatte und zu den vielen Voten im Umfeld der Marktverzerrung zwischen staatsnahen Betrieben und der Marktwirtschaft ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie stellt er sicher, dass das von der öffentlichen Hand finanzierte Grossprojekt Gateway Basel Nord auch die bisherigen privaten Akteure in der Realisierung mit einbezieht?</p><p>2. Wie wird sichergestellt, dass künftige Leistungserbringungen so ausgeschrieben werden, dass auch kleine private Marktakteure eine Zuschlagschance erhalten?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass es in der künftigen Leistungserbringung im Umfeld dieses Projektes durch SBB Cargo und SBB zu keiner Querfinanzierung und somit zur Förderung der Marktbeherrschung kommt?</p><p>4. Will er auch künftig eine Vielfalt von Anbietern im Umfeld des Güterumschlags in Basel und der Schienen-Anbindung nach Olten oder wird eine wachsende Monopol-Position von SBB Cargo und SBB angestrebt?</p>
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