Welche Auswirkungen hat der Rückstand der Schweiz beim Datenschutz?

ShortId
18.3281
Id
20183281
Updated
28.07.2023 03:51
Language
de
Title
Welche Auswirkungen hat der Rückstand der Schweiz beim Datenschutz?
AdditionalIndexing
10;1236;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ein Rückstand bei der Revision der Bundesgesetzgebung zum Datenschutz kann sich auf zwei Ebenen auf die Schweizer Unternehmen auswirken. Einerseits werden die Schweizer Unternehmen je nachdem, ob sie der Verordnung (EU) 2016/679 unterstehen oder nicht, zwei verschiedene Datenschutzregelungen anwenden müssen. Dies kann einen zusätzlichen administrativen Aufwand sowie eine bestimmte Rechtsunsicherheit aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzregelungen nach sich ziehen. Wenn aber andererseits die Europäische Kommission bei ihrer nächsten Prüfung des schweizerischen Datenschutzrechts zum Schluss kommt, dass dieses - weil das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) noch nicht revidiert worden ist - kein angemessenes Schutzniveau mehr gewährleistet, kann sie ihren Angemessenheitsbeschluss widerrufen, ändern oder aussetzen. In diesem Fall wäre der freie Datenverkehr von Personendaten zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gewährleistet. Dies hätte für die schweizerische Wirtschaft und insbesondere die KMU nachteilige Folgen. Personendaten aus der EU könnten nicht mehr ohne Weiteres in die Schweiz übermittelt werden, sondern es müssten zusätzliche Schutzgarantien getroffen werden.</p><p>2. Die Schweizer Unternehmen könnten einen Wettbewerbsnachteil erleiden, wenn die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss nicht aufrechterhalten würde. So könnte ein im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats niedergelassener für die Datenbearbeitung Verantwortlicher auf Geschäftspartner in der Schweiz verzichten und solche bevorzugen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt und mit dem er Personendaten frei austauschen kann.</p><p>3. Diese Möglichkeit ist nicht auszuschliessen. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen, die sich in der Schweiz niedergelassen haben oder niederlassen möchten, müssen sich auf eine Gesetzgebung stützen können, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, wenn sie auf dem digitalen Markt als ernstzunehmender Akteur angesehen werden wollen.</p><p>4. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten z. B. im Bereich des E-Commerce oder im digitalen Bereich europäischen Unternehmen zuwenden, um von einem besseren Schutz ihrer Personendaten zu profitieren. Falls die Bundesgesetzgebung zum Datenschutz nicht an europäische Standards angepasst wird, wäre die Privatsphäre der Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz zudem weniger gut geschützt als diejenige der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, auch wenn sie dieselben Leistungen eines Schweizer Unternehmens in Anspruch nehmen. Die KMU ihrerseits könnten es vorziehen, ihre Daten bei Unternehmen in einem Staat aufzubewahren, der über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt.</p><p>5. Ein klarer Rechtsrahmen erleichtert die Wirtschaftstätigkeit. Ein Rückstand bei der Revision des DSG schafft jedoch Rechtsunsicherheit. Auch wenn noch weitere Faktoren massgebend sind, könnten Einschränkungen des Verkehrs von Personendaten zwischen der Schweiz und der EU einen negativen volkswirtschaftlichen Effekt für die Schweiz haben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Schweiz hinkt mit der Anpassung ihrer Gesetzgebung hinterher. Doch zahlreiche Schweizer Unternehmen werden sich an die europäische Verordnung anpassen müssen, namentlich, wenn sie auf europäische Kundschaft ausgerichtet sind. Sie werden aufgrund dieses Rückstands das europäische Recht anstatt des schweizerischen Rechts umsetzen müssen, weil sie sonst Gefahr laufen, mit Geldbussen sanktioniert zu werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Folgen wird dieser Rückstand für die Schweizer Unternehmen haben, die künftig zwei Regelungen, der europäischen und der schweizerischen, unterstehen?</p><p>2. Werden Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Unternehmen haben?</p><p>3. Auf politischer wie auf wirtschaftlicher Ebene besteht der Wille, die Schweiz als Hochburg der Digitalisierung zu etablieren, namentlich mit der Speicherung geschützter Daten. Werden die Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, durch den Rückstand nicht gebremst?</p><p>4. Hat der Bundesrat nicht die Befürchtung, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie KMU sich aufgrund der höheren Vertrauenswürdigkeit lieber europäischen Unternehmen zuwenden werden?</p><p>5. Wird dieser Rückstand generell einen negativen volkswirtschaftlichen Effekt für die Schweiz haben?</p>
  • Welche Auswirkungen hat der Rückstand der Schweiz beim Datenschutz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ein Rückstand bei der Revision der Bundesgesetzgebung zum Datenschutz kann sich auf zwei Ebenen auf die Schweizer Unternehmen auswirken. Einerseits werden die Schweizer Unternehmen je nachdem, ob sie der Verordnung (EU) 2016/679 unterstehen oder nicht, zwei verschiedene Datenschutzregelungen anwenden müssen. Dies kann einen zusätzlichen administrativen Aufwand sowie eine bestimmte Rechtsunsicherheit aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden Datenschutzregelungen nach sich ziehen. Wenn aber andererseits die Europäische Kommission bei ihrer nächsten Prüfung des schweizerischen Datenschutzrechts zum Schluss kommt, dass dieses - weil das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) noch nicht revidiert worden ist - kein angemessenes Schutzniveau mehr gewährleistet, kann sie ihren Angemessenheitsbeschluss widerrufen, ändern oder aussetzen. In diesem Fall wäre der freie Datenverkehr von Personendaten zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gewährleistet. Dies hätte für die schweizerische Wirtschaft und insbesondere die KMU nachteilige Folgen. Personendaten aus der EU könnten nicht mehr ohne Weiteres in die Schweiz übermittelt werden, sondern es müssten zusätzliche Schutzgarantien getroffen werden.</p><p>2. Die Schweizer Unternehmen könnten einen Wettbewerbsnachteil erleiden, wenn die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss nicht aufrechterhalten würde. So könnte ein im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats niedergelassener für die Datenbearbeitung Verantwortlicher auf Geschäftspartner in der Schweiz verzichten und solche bevorzugen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt und mit dem er Personendaten frei austauschen kann.</p><p>3. Diese Möglichkeit ist nicht auszuschliessen. Die in diesem Bereich tätigen Unternehmen, die sich in der Schweiz niedergelassen haben oder niederlassen möchten, müssen sich auf eine Gesetzgebung stützen können, die ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, wenn sie auf dem digitalen Markt als ernstzunehmender Akteur angesehen werden wollen.</p><p>4. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich Konsumentinnen und Konsumenten z. B. im Bereich des E-Commerce oder im digitalen Bereich europäischen Unternehmen zuwenden, um von einem besseren Schutz ihrer Personendaten zu profitieren. Falls die Bundesgesetzgebung zum Datenschutz nicht an europäische Standards angepasst wird, wäre die Privatsphäre der Konsumentinnen und Konsumenten mit Wohnsitz in der Schweiz zudem weniger gut geschützt als diejenige der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU, auch wenn sie dieselben Leistungen eines Schweizer Unternehmens in Anspruch nehmen. Die KMU ihrerseits könnten es vorziehen, ihre Daten bei Unternehmen in einem Staat aufzubewahren, der über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt.</p><p>5. Ein klarer Rechtsrahmen erleichtert die Wirtschaftstätigkeit. Ein Rückstand bei der Revision des DSG schafft jedoch Rechtsunsicherheit. Auch wenn noch weitere Faktoren massgebend sind, könnten Einschränkungen des Verkehrs von Personendaten zwischen der Schweiz und der EU einen negativen volkswirtschaftlichen Effekt für die Schweiz haben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Schweiz hinkt mit der Anpassung ihrer Gesetzgebung hinterher. Doch zahlreiche Schweizer Unternehmen werden sich an die europäische Verordnung anpassen müssen, namentlich, wenn sie auf europäische Kundschaft ausgerichtet sind. Sie werden aufgrund dieses Rückstands das europäische Recht anstatt des schweizerischen Rechts umsetzen müssen, weil sie sonst Gefahr laufen, mit Geldbussen sanktioniert zu werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Folgen wird dieser Rückstand für die Schweizer Unternehmen haben, die künftig zwei Regelungen, der europäischen und der schweizerischen, unterstehen?</p><p>2. Werden Schweizer Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber europäischen Unternehmen haben?</p><p>3. Auf politischer wie auf wirtschaftlicher Ebene besteht der Wille, die Schweiz als Hochburg der Digitalisierung zu etablieren, namentlich mit der Speicherung geschützter Daten. Werden die Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, durch den Rückstand nicht gebremst?</p><p>4. Hat der Bundesrat nicht die Befürchtung, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sowie KMU sich aufgrund der höheren Vertrauenswürdigkeit lieber europäischen Unternehmen zuwenden werden?</p><p>5. Wird dieser Rückstand generell einen negativen volkswirtschaftlichen Effekt für die Schweiz haben?</p>
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