Staatsunternehmen. Den Bund in die Pflicht nehmen

ShortId
18.3288
Id
20183288
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Staatsunternehmen. Den Bund in die Pflicht nehmen
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin aufgeführten Problematik bewusst und hat diese in den Corporate-Governance-Berichten 2006 (BBl 2006 8233) und 2009 (BBl 2009 2659) adressiert. Dabei dienten die OECD Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises als Referenz. Zur Erkennung und Klärung von Interessenkonflikten hat der Bundesrat im Corporate-Governance-Bericht 2006 insbesondere ein Steuerungsmodell und Steuerungselemente definiert.</p><p>Die Steuerung findet auf Bundesebene grundsätzlich auf drei Stufen statt:</p><p>a. Der Bund steuert die Erfüllung der einzelnen Aufgaben durch Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Dazu gehören beispielsweise der Zweck bzw. der Versorgungsauftrag einer Unternehmung, die Steuerung mittels strategischer Ziele oder die Kontrollmechanismen des Bundesrates als Eigner.</p><p>b. Als Eigner ist der Bundesrat verpflichtet, strategische Ziele zu erlassen, und zwar in der Regel für vier Jahre (Art. 8 Abs. 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; SR 172.010). Sie beinhalten Vorgaben zur betrieblichen Entwicklung der Unternehmung (unternehmensbezogene Ziele) und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben (aufgabenseitige Ziele). Die gesetzlichen Grundlagen setzen den Rahmen.</p><p>c. Der Bundesrat führt regelmässig institutionalisierte Gespräche mit den Organen der bundesnahen Unternehmen. In den Gesprächen wird eine Standortbestimmung zur Zielerreichung vorgenommen, ausserdem werden aktuelle Fragen und Herausforderungen diskutiert.</p><p>Der Bundesrat gibt den bundesnahen Unternehmen somit bereits einen strategischen Rahmen vor, der auf den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen basiert. So werden beispielsweise in den strategischen Zielen der SBB oder der Swisscom die Erwartungen des Bundes an die verschiedenen Geschäftsfelder festgelegt.</p><p>Der Corporate-Governance-Bericht adressiert potenzielle Wettbewerbsverzerrung auch in weiteren Zusammenhängen. So soll die Leistungsbestellung (z. B. im regionalen Personenverkehr oder im Rahmen von Beschaffungen) durch den Bund bei bundesnahen Unternehmen, die in einem Wettbewerbsumfeld getätigt werden, getrennt von den strategischen Zielen erfolgen. Zudem hält der Leitsatz 15 für Anstalten explizit fest, dass kommerzielle Nebentätigkeiten nicht wettbewerbsverzerrend wirken dürfen.</p><p>Entsprechend kommt der Bundesrat in seinem Bericht "Staat und Wettbewerb" vom 8. Dezember 2017 in Erfüllung der Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 vom 13. Dezember 2012 und Schilliger 15.3880 vom 22. Sepember 2015 zum Schluss, dass auf Bundesebene die wesentlichen Elemente des Konzepts der Wettbewerbsneutralität gesetzlich und institutionell umgesetzt sind. Darin wurden auch die Feststellungen und Berichte der OECD zum Thema Wettbewerbsneutralität berücksichtigt.</p><p>Schliesslich fallen den eidgenössischen Räten die Oberaufsicht und eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes zu (Art. 28 Abs. 1 und 1bis des Parlamentsgesetzes, SR 171.10). Sie wirken mit bei der Festlegung der strategischen Ziele für die verselbstständigten Einheiten und können dem Bundesrat Aufträge erteilen im Hinblick auf deren Festlegung oder Änderung. In diesem Zusammenhang unterbreitet das zuständige Departement in der Regel die Entwürfe der strategischen Ziele den zuständigen Fachkommissionen jeweils zur Konsultation.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind damit die Anliegen der Motion nach klaren strategischen Leitplanken für die bundesnahen Unternehmen und die Wahrnehmung der Eignerverantwortung durch den Bund bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit er seine Rolle als Allein- oder Teileigentümer verschiedener Unternehmen (Staatsunternehmen) verantwortungsvoll wahrnehmen kann. Er hat diesen Unternehmen Eigentümerstrategien zu geben, in denen aufgezeigt wird, welche Produkte und Aufgaben diese Unternehmen anzubieten und zu erbringen haben. In den Eigentümerstrategien muss ebenfalls verankert sein, in welchen Märkten die Staatsunternehmen tätig sind und in welchen sie nicht tätig sein dürfen. Namentlich ist darauf zu achten, dass Staatsunternehmen keinen Wettbewerb zu privaten Unternehmen aufbauen dürfen. Staatsunternehmen dürfen private Unternehmen nicht konkurrenzieren. Löhne und weitere Privilegien der Staatsunternehmen müssen in einem gewissen Durchschnitt sein. </p><p>Nicht nur aus Wirtschaft und Presse ist vermehrt von einem unfairen Wettbewerb zwischen Staatsunternehmen und Privatfirmen zu vernehmen. Die OECD hat entsprechende Leitlinien erlassen, und es stellen sich immer mehr Fragen zu den Wettbewerbsverzerrungen, die von Staatsunternehmen ausgehen. Unternehmen, die ganz oder teilweise dem Staat gehören verzerren den Wettbewerb gleich mehrfach, wenn sie in den gleichen Märkten tätig sind wie Private: Staatsunternehmen profitieren von Staatsgarantien, Staatsunternehmen haben durch die direkten und indirekten Subventionen eine günstige Kapital- und Kostenstruktur, und sie verfügen oft über monopolistische und/oder konzessionierte Märkte.</p><p>Die Tätigkeit von Staatsunternehmen ist zwar politisch gewollt, jedoch waren sie nie dafür gedacht, private Unternehmen herauszufordern oder gar zu konkurrenzieren. Sie wurden geschaffen, um in klar abgesteckten Bereichen staatliche Leistungserbringung effizienter zu gestalten. Es ist daher im Grundsatz falsch, wenn Staatsunternehmen ihre Privilegien behalten, ausdehnen und mit unfairen Bedingungen die Privatfirmen abwürgen.</p><p>Mit dieser Motion verlange ich vom Bundesrat, dass er seine Verantwortung als Eigentümervertreter stärker wahrnimmt und seinen Unternehmen klare strategische Leitplanken gibt, welche Produkte sie auf welchen Märkten anzubieten haben. Das ist eine strategische Fokussierung, die in der Wirtschaft üblich ist, um die Ziele des Eigentümers mit denen des Unternehmens in Einklang zu bringen.</p>
  • Staatsunternehmen. Den Bund in die Pflicht nehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der von der Motionärin aufgeführten Problematik bewusst und hat diese in den Corporate-Governance-Berichten 2006 (BBl 2006 8233) und 2009 (BBl 2009 2659) adressiert. Dabei dienten die OECD Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises als Referenz. Zur Erkennung und Klärung von Interessenkonflikten hat der Bundesrat im Corporate-Governance-Bericht 2006 insbesondere ein Steuerungsmodell und Steuerungselemente definiert.</p><p>Die Steuerung findet auf Bundesebene grundsätzlich auf drei Stufen statt:</p><p>a. Der Bund steuert die Erfüllung der einzelnen Aufgaben durch Gesetze und Ausführungsbestimmungen. Dazu gehören beispielsweise der Zweck bzw. der Versorgungsauftrag einer Unternehmung, die Steuerung mittels strategischer Ziele oder die Kontrollmechanismen des Bundesrates als Eigner.</p><p>b. Als Eigner ist der Bundesrat verpflichtet, strategische Ziele zu erlassen, und zwar in der Regel für vier Jahre (Art. 8 Abs. 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes; SR 172.010). Sie beinhalten Vorgaben zur betrieblichen Entwicklung der Unternehmung (unternehmensbezogene Ziele) und zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben (aufgabenseitige Ziele). Die gesetzlichen Grundlagen setzen den Rahmen.</p><p>c. Der Bundesrat führt regelmässig institutionalisierte Gespräche mit den Organen der bundesnahen Unternehmen. In den Gesprächen wird eine Standortbestimmung zur Zielerreichung vorgenommen, ausserdem werden aktuelle Fragen und Herausforderungen diskutiert.</p><p>Der Bundesrat gibt den bundesnahen Unternehmen somit bereits einen strategischen Rahmen vor, der auf den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen basiert. So werden beispielsweise in den strategischen Zielen der SBB oder der Swisscom die Erwartungen des Bundes an die verschiedenen Geschäftsfelder festgelegt.</p><p>Der Corporate-Governance-Bericht adressiert potenzielle Wettbewerbsverzerrung auch in weiteren Zusammenhängen. So soll die Leistungsbestellung (z. B. im regionalen Personenverkehr oder im Rahmen von Beschaffungen) durch den Bund bei bundesnahen Unternehmen, die in einem Wettbewerbsumfeld getätigt werden, getrennt von den strategischen Zielen erfolgen. Zudem hält der Leitsatz 15 für Anstalten explizit fest, dass kommerzielle Nebentätigkeiten nicht wettbewerbsverzerrend wirken dürfen.</p><p>Entsprechend kommt der Bundesrat in seinem Bericht "Staat und Wettbewerb" vom 8. Dezember 2017 in Erfüllung der Postulate der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 vom 13. Dezember 2012 und Schilliger 15.3880 vom 22. Sepember 2015 zum Schluss, dass auf Bundesebene die wesentlichen Elemente des Konzepts der Wettbewerbsneutralität gesetzlich und institutionell umgesetzt sind. Darin wurden auch die Feststellungen und Berichte der OECD zum Thema Wettbewerbsneutralität berücksichtigt.</p><p>Schliesslich fallen den eidgenössischen Räten die Oberaufsicht und eine Mitwirkung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten des Bundes zu (Art. 28 Abs. 1 und 1bis des Parlamentsgesetzes, SR 171.10). Sie wirken mit bei der Festlegung der strategischen Ziele für die verselbstständigten Einheiten und können dem Bundesrat Aufträge erteilen im Hinblick auf deren Festlegung oder Änderung. In diesem Zusammenhang unterbreitet das zuständige Departement in der Regel die Entwürfe der strategischen Ziele den zuständigen Fachkommissionen jeweils zur Konsultation.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sind damit die Anliegen der Motion nach klaren strategischen Leitplanken für die bundesnahen Unternehmen und die Wahrnehmung der Eignerverantwortung durch den Bund bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit er seine Rolle als Allein- oder Teileigentümer verschiedener Unternehmen (Staatsunternehmen) verantwortungsvoll wahrnehmen kann. Er hat diesen Unternehmen Eigentümerstrategien zu geben, in denen aufgezeigt wird, welche Produkte und Aufgaben diese Unternehmen anzubieten und zu erbringen haben. In den Eigentümerstrategien muss ebenfalls verankert sein, in welchen Märkten die Staatsunternehmen tätig sind und in welchen sie nicht tätig sein dürfen. Namentlich ist darauf zu achten, dass Staatsunternehmen keinen Wettbewerb zu privaten Unternehmen aufbauen dürfen. Staatsunternehmen dürfen private Unternehmen nicht konkurrenzieren. Löhne und weitere Privilegien der Staatsunternehmen müssen in einem gewissen Durchschnitt sein. </p><p>Nicht nur aus Wirtschaft und Presse ist vermehrt von einem unfairen Wettbewerb zwischen Staatsunternehmen und Privatfirmen zu vernehmen. Die OECD hat entsprechende Leitlinien erlassen, und es stellen sich immer mehr Fragen zu den Wettbewerbsverzerrungen, die von Staatsunternehmen ausgehen. Unternehmen, die ganz oder teilweise dem Staat gehören verzerren den Wettbewerb gleich mehrfach, wenn sie in den gleichen Märkten tätig sind wie Private: Staatsunternehmen profitieren von Staatsgarantien, Staatsunternehmen haben durch die direkten und indirekten Subventionen eine günstige Kapital- und Kostenstruktur, und sie verfügen oft über monopolistische und/oder konzessionierte Märkte.</p><p>Die Tätigkeit von Staatsunternehmen ist zwar politisch gewollt, jedoch waren sie nie dafür gedacht, private Unternehmen herauszufordern oder gar zu konkurrenzieren. Sie wurden geschaffen, um in klar abgesteckten Bereichen staatliche Leistungserbringung effizienter zu gestalten. Es ist daher im Grundsatz falsch, wenn Staatsunternehmen ihre Privilegien behalten, ausdehnen und mit unfairen Bedingungen die Privatfirmen abwürgen.</p><p>Mit dieser Motion verlange ich vom Bundesrat, dass er seine Verantwortung als Eigentümervertreter stärker wahrnimmt und seinen Unternehmen klare strategische Leitplanken gibt, welche Produkte sie auf welchen Märkten anzubieten haben. Das ist eine strategische Fokussierung, die in der Wirtschaft üblich ist, um die Ziele des Eigentümers mit denen des Unternehmens in Einklang zu bringen.</p>
    • Staatsunternehmen. Den Bund in die Pflicht nehmen

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