Zusätzliche Finanzmittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss der Botschaft 2017-2020

ShortId
18.3292
Id
20183292
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Zusätzliche Finanzmittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss der Botschaft 2017-2020
AdditionalIndexing
08;52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der IZA-Botschaft 2017-2020 schrieb der Bundesrat, dass er sich an den Oberzielen, eine Welt ohne Armut und in Frieden sowie eine nachhaltige Entwicklung, orientieren wolle. Dazu braucht es verschiedene Ansatzpunkte. Es gehören dazu die langfristige Entwicklungszusammenarbeit, inklusive der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen, die humanitäre Nothilfe, die Konfliktbewältigung und neu die zivile Friedensförderung und die Förderung der menschlichen Sicherheit.</p><p>Mit dieser Strategie begegnet die Schweiz den aktuellen Notlagen und trägt dazu bei, Krisen, Konflikte, Klimawandel, Armut und Ungleichheiten, fehlende wirtschaftliche Perspektiven zu mindern und entsprechenden Fluchtbewegungen vorzubeugen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.</p><p>Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit (IZA) und die humanitäre Hilfe stärken und aufeinander abstimmen. Humanitäre Hilfe bewirkt am meisten, wenn sie von Anfang an als Teil einer langfristig nachhaltigen Strategie verstanden wird. Dann kann sie auch einen Beitrag für die Erreichung der Agenda 2030 leisten. Dazu ist die längerfristige Sicherung der Finanzierung unabdingbar.</p><p>Das Verpflichtungsvolumen der fünf Rahmenkredite für den Zeitraum 2017-2020 wurde in der Botschaft auf rund 11,06 Milliarden Franken festgelegt. Damit wird die Quote der vom Parlament gesetzten Zielgrösse von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) knapp erreicht und gemäss Schätzungen 2020 0,48 Prozent betragen. Die finanzielle Situation des Bundes ist mittlerweile solide, sodass die verabschiedeten Programme im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden können.</p>
  • <p>Um den Voranschlag 2018 gemäss damaligen Einnahmen- und Ausgabenprognosen mit der Schuldenbremse in Einklang zu bringen, beschloss der Bundesrat im Februar 2017 bei den Mitteln der IZA Kürzungen von je 150 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2020. Davon entfielen 130 Millionen Franken auf die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und 20 Millionen Franken auf das Staatssekretariat für Wirtschaft des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung.</p><p>In diesen Kürzungen enthalten war eine Teuerungskorrektur in der Höhe von rund 72 Millionen Franken pro Jahr, mit welcher in Umsetzung der Motion Dittli 16.3705 die schwach gebundenen Ausgaben des Bundes wieder näher an den ursprünglich anvisierten, realen Wachstumspfad herangeführt wurden. Diese generelle Korrektur erfolgte bei allen schwach gebundenen Transferausgaben und den Rüstungsausgaben pauschal und nach einem einheitlichen Vorgehen. Mit der Umsetzung der Motion Dittli werden Voranschlagskredite in Zukunft jedes Jahr an die veränderte Teuerungsprognose angepasst. Aufgrund der inzwischen wieder gestiegenen Teuerungserwartung sieht der Bundesrat ab dem Voranschlag 2019 eine entsprechende Aufstockung der Kredite vor.</p><p>Der Rechnungsüberschuss im Jahr 2017 hat keine direkten Auswirkungen auf die Planwerte ab 2019. Überschüsse werden in der Rechnung für den Schuldenabbau eingesetzt und können nicht auf Folgejahre übertragen werden. Zudem ist die Schuldenbremse gemäss dem Finanzhaushaltgesetz in den Voranschlägen einzuhalten.</p><p>Im Voranschlag 2019 und im Finanzplanjahr 2020 sieht der Bundesrat darüber hinaus keine zusätzlichen Sparmassnahmen bei den IZA-Mitteln vor.</p><p>Die vom Parlament verabschiedeten Rahmenkredite ermöglichen eine längerfristige Planung der Verpflichtungen. Die Voranschlagskredite stützen sich auf die Rahmenkredite, berücksichtigen aber auch die jeweilige Lage des Bundeshaushaltes. Beschlossen werden sie vom Parlament jährlich im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession. Dabei ist das Parlament frei, von den Anträgen des Bundesrates für den jeweiligen Voranschlag abzuweichen sowie Aufträge für die Finanzplanung zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 verabschiedeten Finanzflüsse in der vollen Höhe und ohne Kürzungen umzusetzen und die Programme durchzuführen.</p>
  • Zusätzliche Finanzmittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss der Botschaft 2017-2020
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der IZA-Botschaft 2017-2020 schrieb der Bundesrat, dass er sich an den Oberzielen, eine Welt ohne Armut und in Frieden sowie eine nachhaltige Entwicklung, orientieren wolle. Dazu braucht es verschiedene Ansatzpunkte. Es gehören dazu die langfristige Entwicklungszusammenarbeit, inklusive der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen, die humanitäre Nothilfe, die Konfliktbewältigung und neu die zivile Friedensförderung und die Förderung der menschlichen Sicherheit.</p><p>Mit dieser Strategie begegnet die Schweiz den aktuellen Notlagen und trägt dazu bei, Krisen, Konflikte, Klimawandel, Armut und Ungleichheiten, fehlende wirtschaftliche Perspektiven zu mindern und entsprechenden Fluchtbewegungen vorzubeugen. Das ist auch im Interesse der Schweiz.</p><p>Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit (IZA) und die humanitäre Hilfe stärken und aufeinander abstimmen. Humanitäre Hilfe bewirkt am meisten, wenn sie von Anfang an als Teil einer langfristig nachhaltigen Strategie verstanden wird. Dann kann sie auch einen Beitrag für die Erreichung der Agenda 2030 leisten. Dazu ist die längerfristige Sicherung der Finanzierung unabdingbar.</p><p>Das Verpflichtungsvolumen der fünf Rahmenkredite für den Zeitraum 2017-2020 wurde in der Botschaft auf rund 11,06 Milliarden Franken festgelegt. Damit wird die Quote der vom Parlament gesetzten Zielgrösse von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) knapp erreicht und gemäss Schätzungen 2020 0,48 Prozent betragen. Die finanzielle Situation des Bundes ist mittlerweile solide, sodass die verabschiedeten Programme im vorgesehenen Umfang umgesetzt werden können.</p>
    • <p>Um den Voranschlag 2018 gemäss damaligen Einnahmen- und Ausgabenprognosen mit der Schuldenbremse in Einklang zu bringen, beschloss der Bundesrat im Februar 2017 bei den Mitteln der IZA Kürzungen von je 150 Millionen Franken für die Jahre 2018 bis 2020. Davon entfielen 130 Millionen Franken auf die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und 20 Millionen Franken auf das Staatssekretariat für Wirtschaft des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung.</p><p>In diesen Kürzungen enthalten war eine Teuerungskorrektur in der Höhe von rund 72 Millionen Franken pro Jahr, mit welcher in Umsetzung der Motion Dittli 16.3705 die schwach gebundenen Ausgaben des Bundes wieder näher an den ursprünglich anvisierten, realen Wachstumspfad herangeführt wurden. Diese generelle Korrektur erfolgte bei allen schwach gebundenen Transferausgaben und den Rüstungsausgaben pauschal und nach einem einheitlichen Vorgehen. Mit der Umsetzung der Motion Dittli werden Voranschlagskredite in Zukunft jedes Jahr an die veränderte Teuerungsprognose angepasst. Aufgrund der inzwischen wieder gestiegenen Teuerungserwartung sieht der Bundesrat ab dem Voranschlag 2019 eine entsprechende Aufstockung der Kredite vor.</p><p>Der Rechnungsüberschuss im Jahr 2017 hat keine direkten Auswirkungen auf die Planwerte ab 2019. Überschüsse werden in der Rechnung für den Schuldenabbau eingesetzt und können nicht auf Folgejahre übertragen werden. Zudem ist die Schuldenbremse gemäss dem Finanzhaushaltgesetz in den Voranschlägen einzuhalten.</p><p>Im Voranschlag 2019 und im Finanzplanjahr 2020 sieht der Bundesrat darüber hinaus keine zusätzlichen Sparmassnahmen bei den IZA-Mitteln vor.</p><p>Die vom Parlament verabschiedeten Rahmenkredite ermöglichen eine längerfristige Planung der Verpflichtungen. Die Voranschlagskredite stützen sich auf die Rahmenkredite, berücksichtigen aber auch die jeweilige Lage des Bundeshaushaltes. Beschlossen werden sie vom Parlament jährlich im Rahmen der Budgetdebatte in der Wintersession. Dabei ist das Parlament frei, von den Anträgen des Bundesrates für den jeweiligen Voranschlag abzuweichen sowie Aufträge für die Finanzplanung zu erteilen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 verabschiedeten Finanzflüsse in der vollen Höhe und ohne Kürzungen umzusetzen und die Programme durchzuführen.</p>
    • Zusätzliche Finanzmittel für die internationale Zusammenarbeit gemäss der Botschaft 2017-2020

Back to List