Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte

ShortId
18.3293
Id
20183293
Updated
28.07.2023 03:49
Language
de
Title
Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Verschiedene wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Eingriffe steigt, wenn das Einkommen der Ärzte an mengenbezogene Entschädigungssysteme gekoppelt ist. Dadurch werden falsche Anreize gesetzt, die zu medizinisch nicht gerechtfertigten Behandlungen und damit zu einem unnötigen Anstieg der Gesundheitskosten führen können. Trotzdem wird von Spitälern berichtet, die beispielsweise internen Ärztinnen und Ärzten Boni aufgrund von Mengenzielen oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Kickbacks für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten auszahlen. Dieser Praxis ist ein Riegel zu schieben. Künftig sollen Spitäler mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks im Rahmen der kantonalen Spitalplanungen (Spitallisten) ausgeschlossen werden. Neben einer kostendämpfenden Wirkung kann diese Massnahme dazu beitragen, dass die Behandlungsqualität und -gerechtigkeit verbessert wird. Diese Forderung entspricht im Übrigen einer der Massnahmen, welche die vom EDI eingesetzte Expertengruppe im August 2017 vorgeschlagen hat.</p><p>Listenspitälern soll es weiterhin erlaubt sein, einen Teil der Löhne variabel auszugestalten. Der Bonus soll aber nicht von der Menge der Leistungen abhängig sein, sondern von Qualitätsindikatoren wie beispielsweise den medizinischen Ergebnissen.</p>
  • <p>Wie in den Stellungnahmen zu den Motionen Heim 18.3107, "Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion", und Leutenegger Oberholzer 18.3098, "Explodierende Ärzteeinkommen. Transparenz schaffen und Exzesse stoppen", festgehalten, teilt der Bundesrat das Anliegen, Transparenz über die Entschädigung sowohl im Spitalbereich als auch bei der ambulanten Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu schaffen.</p><p>Die Leistungserbringer müssen im Interesse der Patientin oder des Patienten handeln und die gesetzlichen Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Qualität der Leistungen beachten. Der Expertenbericht zu Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom 24. August 2017 weist auf medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen hin, die bei der Koppelung des Einkommens der Ärztinnen und Ärzte mit mengenbezogenen Boni oder Kickbacks entstehen können. Laut den Experten sollen die Kantone aktiv werden und keine Spitäler auf die Liste aufnehmen, die mengenbezogene Bonusvereinbarungen oder Kickbacks aufweisen (Massnahme 03).</p><p>Die Zulassung der Spitäler zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung basiert auf der Spitalplanung und der Erteilung von Leistungsaufträgen. Die Kantone sind verpflichtet, eine Spitalplanung durchzuführen, sodass eine Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Der Bundesrat erlässt hierzu einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat prüft, ob die bestehenden Planungskriterien auf Verordnungsstufe dahingehend ergänzt werden können, dass die Kantone bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität die Vergütungstransparenz und die Vermeidung von mengenbezogenen Entschädigungen beachten müssen, oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe nötig sein wird; dies gestützt auf die Annahme, dass diese Entlöhnungssysteme unzweckmässige und unwirksame Leistungen für die Patientinnen und Patienten und unbegründete Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Kantone fördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass die Kantone nur solchen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezogenen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen.</p>
  • Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Verschiedene wissenschaftliche Studien deuten darauf hin, dass die Zahl der Eingriffe steigt, wenn das Einkommen der Ärzte an mengenbezogene Entschädigungssysteme gekoppelt ist. Dadurch werden falsche Anreize gesetzt, die zu medizinisch nicht gerechtfertigten Behandlungen und damit zu einem unnötigen Anstieg der Gesundheitskosten führen können. Trotzdem wird von Spitälern berichtet, die beispielsweise internen Ärztinnen und Ärzten Boni aufgrund von Mengenzielen oder niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Kickbacks für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten auszahlen. Dieser Praxis ist ein Riegel zu schieben. Künftig sollen Spitäler mit mengenabhängigen Bonusvereinbarungen oder Kickbacks im Rahmen der kantonalen Spitalplanungen (Spitallisten) ausgeschlossen werden. Neben einer kostendämpfenden Wirkung kann diese Massnahme dazu beitragen, dass die Behandlungsqualität und -gerechtigkeit verbessert wird. Diese Forderung entspricht im Übrigen einer der Massnahmen, welche die vom EDI eingesetzte Expertengruppe im August 2017 vorgeschlagen hat.</p><p>Listenspitälern soll es weiterhin erlaubt sein, einen Teil der Löhne variabel auszugestalten. Der Bonus soll aber nicht von der Menge der Leistungen abhängig sein, sondern von Qualitätsindikatoren wie beispielsweise den medizinischen Ergebnissen.</p>
    • <p>Wie in den Stellungnahmen zu den Motionen Heim 18.3107, "Transparenz bei Entschädigungen und Honoraren für Ärzte und Ärztinnen in leitender Funktion", und Leutenegger Oberholzer 18.3098, "Explodierende Ärzteeinkommen. Transparenz schaffen und Exzesse stoppen", festgehalten, teilt der Bundesrat das Anliegen, Transparenz über die Entschädigung sowohl im Spitalbereich als auch bei der ambulanten Leistungserbringung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu schaffen.</p><p>Die Leistungserbringer müssen im Interesse der Patientin oder des Patienten handeln und die gesetzlichen Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Qualität der Leistungen beachten. Der Expertenbericht zu Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom 24. August 2017 weist auf medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitungen hin, die bei der Koppelung des Einkommens der Ärztinnen und Ärzte mit mengenbezogenen Boni oder Kickbacks entstehen können. Laut den Experten sollen die Kantone aktiv werden und keine Spitäler auf die Liste aufnehmen, die mengenbezogene Bonusvereinbarungen oder Kickbacks aufweisen (Massnahme 03).</p><p>Die Zulassung der Spitäler zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung basiert auf der Spitalplanung und der Erteilung von Leistungsaufträgen. Die Kantone sind verpflichtet, eine Spitalplanung durchzuführen, sodass eine Versorgung zu möglichst günstigen Kosten erreicht wird. Der Bundesrat erlässt hierzu einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit. Der Bundesrat prüft, ob die bestehenden Planungskriterien auf Verordnungsstufe dahingehend ergänzt werden können, dass die Kantone bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität die Vergütungstransparenz und die Vermeidung von mengenbezogenen Entschädigungen beachten müssen, oder ob eine Anpassung auf Gesetzesstufe nötig sein wird; dies gestützt auf die Annahme, dass diese Entlöhnungssysteme unzweckmässige und unwirksame Leistungen für die Patientinnen und Patienten und unbegründete Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Kantone fördern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass die Kantone nur solchen Spitälern Leistungsaufträge erteilen, die ihren internen und externen Fachkräften keine mengenbezogenen Lohnanteile oder Kickbacks bezahlen.</p>
    • Keine mengenbezogenen Lohnanreize für Spitalärzte

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