Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen

ShortId
18.3295
Id
20183295
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen
AdditionalIndexing
2841;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stationär durchgeführte Behandlungen verursachen wesentlich höhere Kosten als ambulante. Bei einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" ist daher mit bedeutenden Einsparungen für das gesamte Versorgungssystem zu rechnen. Falsch gesetzte Anreize im Finanzierungssystem stehen dem aber heute entgegen: Werden medizinische Eingriffe ambulant vorgenommen, bezahlt das die Krankenkasse allein. Wird derselbe Eingriff stationär vorgenommen, kommt das die Krankenkassen trotz der höheren Behandlungskosten häufig billiger, weil der Kanton 55 Prozent der Behandlungskosten übernimmt. Mit einer einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen durch Kantone und Krankenkassen würde dieser Fehlanreiz beseitigt. Gleichzeitig würde der Schaffung bzw. Beibehaltung kostentreibender Überkapazitäten im stationären Bereich entgegengewirkt.</p><p>Die einheitliche Finanzierung ist so auszugestalten, dass der Beitrag der Kantone insgesamt unverändert bleibt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich im Kern für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ausgesprochen, namentlich in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 und in den Stellungnahmen zum Postulat Cassis 15.3464 und zur Motion der CVP-Fraktion 13.3213.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 ausgeführt hat, erzeugen verstärkte Anreize zur Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen ein Sparpotenzial. Um Fehlanreize in diesem Bereich zu reduzieren, kann eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen sinnvoll sein; sie braucht aber ergänzende Massnahmen, um ihr Potenzial voll entfalten zu können. Der Bundesrat erachtet die am 9. Mai 2018 dem Parlament überwiesene Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern als wichtigen Schritt hierzu. Ziel des Bundesrates ist die rasche Weiterentwicklung eines neuen Finanzierungsmodells.</p><p>In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 hat der Bundesrat unter anderem das Ziel formuliert, dass der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zulasten der Prämienfinanzierung zurückgehen solle. Eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen kann dazu einen Beitrag leisten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat diesbezüglich am 15. Mai 2018 im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eröffnet. Der Bundesrat möchte das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen dazu abwarten, ehe er weitere Schritte unternimmt. Deshalb beantragt er die Ablehnung der vorliegenden Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, welche eine einheitliche Finanzierung medizinischer Leistungen durch Kantone und Krankenkassen vorsieht.</p>
  • Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stationär durchgeführte Behandlungen verursachen wesentlich höhere Kosten als ambulante. Bei einer konsequenten Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" ist daher mit bedeutenden Einsparungen für das gesamte Versorgungssystem zu rechnen. Falsch gesetzte Anreize im Finanzierungssystem stehen dem aber heute entgegen: Werden medizinische Eingriffe ambulant vorgenommen, bezahlt das die Krankenkasse allein. Wird derselbe Eingriff stationär vorgenommen, kommt das die Krankenkassen trotz der höheren Behandlungskosten häufig billiger, weil der Kanton 55 Prozent der Behandlungskosten übernimmt. Mit einer einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen durch Kantone und Krankenkassen würde dieser Fehlanreiz beseitigt. Gleichzeitig würde der Schaffung bzw. Beibehaltung kostentreibender Überkapazitäten im stationären Bereich entgegengewirkt.</p><p>Die einheitliche Finanzierung ist so auszugestalten, dass der Beitrag der Kantone insgesamt unverändert bleibt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich im Kern für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen ausgesprochen, namentlich in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 und in den Stellungnahmen zum Postulat Cassis 15.3464 und zur Motion der CVP-Fraktion 13.3213.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Heim 16.3800 ausgeführt hat, erzeugen verstärkte Anreize zur Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen ein Sparpotenzial. Um Fehlanreize in diesem Bereich zu reduzieren, kann eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen sinnvoll sein; sie braucht aber ergänzende Massnahmen, um ihr Potenzial voll entfalten zu können. Der Bundesrat erachtet die am 9. Mai 2018 dem Parlament überwiesene Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern als wichtigen Schritt hierzu. Ziel des Bundesrates ist die rasche Weiterentwicklung eines neuen Finanzierungsmodells.</p><p>In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 hat der Bundesrat unter anderem das Ziel formuliert, dass der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zulasten der Prämienfinanzierung zurückgehen solle. Eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen kann dazu einen Beitrag leisten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat diesbezüglich am 15. Mai 2018 im Rahmen der parlamentarischen Initiative Humbel 09.528, "Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus", die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung eröffnet. Der Bundesrat möchte das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen dazu abwarten, ehe er weitere Schritte unternimmt. Deshalb beantragt er die Ablehnung der vorliegenden Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, welche eine einheitliche Finanzierung medizinischer Leistungen durch Kantone und Krankenkassen vorsieht.</p>
    • Einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen

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