Unabhängige Rechnungskontrolle zur Vermeidung unnötiger Leistungen im Gesundheitswesen

ShortId
18.3296
Id
20183296
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Unabhängige Rechnungskontrolle zur Vermeidung unnötiger Leistungen im Gesundheitswesen
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dabei ist zu prüfen: </p><p>1. wie und ob Patienten die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Rechnungen der Prüfungsstelle zur Kontrolle vorzulegen.</p><p>2. wie und ob sich die Krankenkassen finanziell an der Rechnungskontrolle beteiligen, z. B. mit einem Bonus-Malus-Ansatz.</p><p>Gesundheitssysteme anderer Länder verlangen für die Kostenübernahme medizinischer Eingriffe das Vorliegen von klaren Indikationen. Das Schweizer System gibt nach wie vor keine verbindlichen Behandlungspfade vor; das Gesetz verlangt von den Leistungserbringern einzig, die Leistungen "auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist" (Art. 56 Abs. 1 KVG). Ob dies der Fall ist, unterliegt in der Praxis der Prüfung durch die Krankenversicherer (WZW-Kontrolle und Behandlungscodes), welche andernfalls die Vergütung verweigern oder zurückfordern können (Art. 56 Abs. 2 KVG). Da die Krankenversicherer die Kosten der unnötigen Behandlungen letztlich auf die Prämienzahlenden überwälzen könnten und diese sich der Grundversicherung ja nicht entziehen können, besteht im heutigen System wenig Anreiz, detaillierte Kontrollen durchzuführen. Für eine wirksame Eindämmung der Kostenentwicklung sind solche aber notwendig.</p><p>In Deutschland z. B. wurde im Jahr 2015 die Hälfte der untersuchten Krankenhausfälle von der Kontrollstelle erfolgreich beanstandet und mussten die Leistungserbringer Rückzahlungen leisten. Die Einsparungen belaufen sich auf 3,6 Prozent der Krankenhausausgaben, sind also beträchtlich.</p><p>Wünschenswert wäre, dass Patientinnen und Patienten ihre oft komplexen Rechnungen der Rechnungskontrolle vorlegen dürfen und dass sich die Krankenkassen finanziell an der Rechnungskontrollstelle beteiligen, z. B. mit einem Bonus-Malus-Ansatz (Kassen, deren eigene Rechnungskontrolle häufig beanstandet wird, beteiligen sich finanziell an der Kontrollstelle; jene, deren Rechnungen selten beanstandet werden, sind davon entlastet oder erhalten einen Bonus).</p>
  • <p>Aus Sicht des Bundesrates stellt eine wirksame Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenversicherer ein wichtiges Instrument zur Überprüfung und Eindämmung der Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) dar. Im Bericht der Expertengruppe zu den Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP vom 24. August 2017 wird unter anderem die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde, welche die Rechnungsprüfung und Kontrolle der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit effizienter durchführen könnte, vorgeschlagen. Der Bundesrat hat basierend auf dem Expertenbericht im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket, welches im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, soll ein Strauss von Massnahmen zur verbesserten Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle geprüft werden. In diesem Rahmen wird das Anliegen des Motionärs geprüft. Der Bundesrat erachtet es jedoch als verfrüht, vor Abschluss dieser Arbeiten eine gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Rechnungskontrolle zu schaffen. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gesundheitswesen eine unabhängige Rechnungskontrolle einzusetzen (ein Fachgremium mit hoher Kompetenz in Finanzkontrolle), welche stichprobenmässig Rechnungen der Leistungserbringer überprüft, damit unnötige Leistungen vermieden und die verantwortlichen Leistungserbringer finanziell zur Rechenschaft gezogen werden.</p>
  • Unabhängige Rechnungskontrolle zur Vermeidung unnötiger Leistungen im Gesundheitswesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dabei ist zu prüfen: </p><p>1. wie und ob Patienten die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Rechnungen der Prüfungsstelle zur Kontrolle vorzulegen.</p><p>2. wie und ob sich die Krankenkassen finanziell an der Rechnungskontrolle beteiligen, z. B. mit einem Bonus-Malus-Ansatz.</p><p>Gesundheitssysteme anderer Länder verlangen für die Kostenübernahme medizinischer Eingriffe das Vorliegen von klaren Indikationen. Das Schweizer System gibt nach wie vor keine verbindlichen Behandlungspfade vor; das Gesetz verlangt von den Leistungserbringern einzig, die Leistungen "auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist" (Art. 56 Abs. 1 KVG). Ob dies der Fall ist, unterliegt in der Praxis der Prüfung durch die Krankenversicherer (WZW-Kontrolle und Behandlungscodes), welche andernfalls die Vergütung verweigern oder zurückfordern können (Art. 56 Abs. 2 KVG). Da die Krankenversicherer die Kosten der unnötigen Behandlungen letztlich auf die Prämienzahlenden überwälzen könnten und diese sich der Grundversicherung ja nicht entziehen können, besteht im heutigen System wenig Anreiz, detaillierte Kontrollen durchzuführen. Für eine wirksame Eindämmung der Kostenentwicklung sind solche aber notwendig.</p><p>In Deutschland z. B. wurde im Jahr 2015 die Hälfte der untersuchten Krankenhausfälle von der Kontrollstelle erfolgreich beanstandet und mussten die Leistungserbringer Rückzahlungen leisten. Die Einsparungen belaufen sich auf 3,6 Prozent der Krankenhausausgaben, sind also beträchtlich.</p><p>Wünschenswert wäre, dass Patientinnen und Patienten ihre oft komplexen Rechnungen der Rechnungskontrolle vorlegen dürfen und dass sich die Krankenkassen finanziell an der Rechnungskontrollstelle beteiligen, z. B. mit einem Bonus-Malus-Ansatz (Kassen, deren eigene Rechnungskontrolle häufig beanstandet wird, beteiligen sich finanziell an der Kontrollstelle; jene, deren Rechnungen selten beanstandet werden, sind davon entlastet oder erhalten einen Bonus).</p>
    • <p>Aus Sicht des Bundesrates stellt eine wirksame Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenversicherer ein wichtiges Instrument zur Überprüfung und Eindämmung der Kosten im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) dar. Im Bericht der Expertengruppe zu den Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP vom 24. August 2017 wird unter anderem die Schaffung einer unabhängigen Rechnungskontrollbehörde, welche die Rechnungsprüfung und Kontrolle der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit effizienter durchführen könnte, vorgeschlagen. Der Bundesrat hat basierend auf dem Expertenbericht im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket, welches im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, soll ein Strauss von Massnahmen zur verbesserten Rechnungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle geprüft werden. In diesem Rahmen wird das Anliegen des Motionärs geprüft. Der Bundesrat erachtet es jedoch als verfrüht, vor Abschluss dieser Arbeiten eine gesetzliche Grundlage für eine unabhängige Rechnungskontrolle zu schaffen. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Gesundheitswesen eine unabhängige Rechnungskontrolle einzusetzen (ein Fachgremium mit hoher Kompetenz in Finanzkontrolle), welche stichprobenmässig Rechnungen der Leistungserbringer überprüft, damit unnötige Leistungen vermieden und die verantwortlichen Leistungserbringer finanziell zur Rechenschaft gezogen werden.</p>
    • Unabhängige Rechnungskontrolle zur Vermeidung unnötiger Leistungen im Gesundheitswesen

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