Poststellennetz. Welche aufschiebende Wirkung?

ShortId
18.3297
Id
20183297
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Poststellennetz. Welche aufschiebende Wirkung?
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Frühjahrssession 2018 hat der Nationalrat eine Motion des Ständerates (17.3356) und damit die Forderung der Ausarbeitung eines Aktionsplans zum Poststellennetz angenommen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten - ohne bis auf den Grund der Thematik vordringen zu müssen, was er sicher in seiner Stellungnahme zu jener Motion tun wird.</p><p>1. Welche Fristen sind vorgesehen für die Ausarbeitung und die Präsentation des Aktionsplans zum Poststellennetz?</p><p>2. Sieht der Bundesrat vor, in der Zwischenzeit eine aufschiebende Wirkung auf die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Reform des Poststellennetzes geltend zu machen, insbesondere auf Schliessungen und Reorganisationen, die derzeit geprüft werden?</p><p>3. Welche Kommunikations- und Konsultationsmethoden plant der Bundesrat bei der Analyse und der Erstellung dieses Aktionsplans einzusetzen?</p>
  • <p>Die Motion 17.3356 der KVF-S vom 12. Mai 2017, "Strategische Poststellennetz-Planung", wurde am 1. März 2018 an den Bundesrat überwiesen. Sie verlangt, dass der Bundesrat von der Schweizerischen Post unverzüglich die konzeptionelle Poststellennetz-Planung einfordert. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der Service-public-Kriterien in der Postgesetzgebung unterbreiten. Diese Kriterien müssen die regionalen Gegebenheiten und die Mobilitätsverfügbarkeiten berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen in der Bevölkerung Rechnung tragen.</p><p>Die Postgesetzgebung verpflichtet die Post zum Betreiben eines landesweit flächendeckenden Netzes von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen. Da die Umsätze am Schalter (Briefe, Pakete und Zahlungsverkehr) seit Jahren stark rückläufig sind, setzt die Post vermehrt auf kostengünstigere Formate wie Agenturen und Hausservice. Die Post hat die gesetzlichen Vorgaben bis anhin stets erfüllt.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 (abrufbar unter: <a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-presse/evaluation.html">https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-presse/evaluation.html</a>) zu den Anpassungen beim Poststellennetz geäussert und dabei auch die besondere Betroffenheit einzelner Regionen und Personen anerkannt. In der Folge hat er eine Studie zum aktuellen Nutzungsverhalten von Bevölkerung und KMU sowie zu den sich abzeichnenden Bedürfnissen nach Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs durchführen lassen.</p><p>Im August 2017 wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern der Kantone, Städte, Gemeinden, Berggebiete sowie des Gewerbes eingesetzt, welche unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation bis im Frühjahr 2018 Lösungsansätze für die künftige Ausgestaltung der Erreichbarkeit der Grundversorgungsdienste erarbeitet. Der Bundesrat wird auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe berücksichtigen, wenn er im Sommer 2018 die Eckwerte für eine Anpassung des Postgesetzes und seiner Verordnung festlegen wird.</p><p>Ein allfälliges Moratorium würde einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Post darstellen und im Widerspruch zum Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vom 13. September 2006 (abrufbar unter: <a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/8233.pdf">https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/8233.pdf</a>) stehen. Demnach soll die Post das operative Geschäft gestalten können, und der Bund als Eigner ist zuständig für die strategischen Ziele. Der Eigner hat die Post jedoch ersucht, bei der Umsetzung ihrer Netzstrategie Augenmass zu beweisen. So solle die Post ein überstürztes Vorgehen vermeiden und die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung einbeziehen. Der Bundesrat erachtet die Einführung eines Moratoriums damit nicht als angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Parlament über die Umsetzung des von beiden Räten beschlossenen Aktionsplans Poststellennetz zu unterrichten, insbesondere über dessen aufschiebende Wirkung auf bereits eingeleitete Massnahmen.</p>
  • Poststellennetz. Welche aufschiebende Wirkung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Frühjahrssession 2018 hat der Nationalrat eine Motion des Ständerates (17.3356) und damit die Forderung der Ausarbeitung eines Aktionsplans zum Poststellennetz angenommen. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten - ohne bis auf den Grund der Thematik vordringen zu müssen, was er sicher in seiner Stellungnahme zu jener Motion tun wird.</p><p>1. Welche Fristen sind vorgesehen für die Ausarbeitung und die Präsentation des Aktionsplans zum Poststellennetz?</p><p>2. Sieht der Bundesrat vor, in der Zwischenzeit eine aufschiebende Wirkung auf die bereits eingeleiteten Massnahmen zur Reform des Poststellennetzes geltend zu machen, insbesondere auf Schliessungen und Reorganisationen, die derzeit geprüft werden?</p><p>3. Welche Kommunikations- und Konsultationsmethoden plant der Bundesrat bei der Analyse und der Erstellung dieses Aktionsplans einzusetzen?</p>
    • <p>Die Motion 17.3356 der KVF-S vom 12. Mai 2017, "Strategische Poststellennetz-Planung", wurde am 1. März 2018 an den Bundesrat überwiesen. Sie verlangt, dass der Bundesrat von der Schweizerischen Post unverzüglich die konzeptionelle Poststellennetz-Planung einfordert. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Überarbeitung der Service-public-Kriterien in der Postgesetzgebung unterbreiten. Diese Kriterien müssen die regionalen Gegebenheiten und die Mobilitätsverfügbarkeiten berücksichtigen und den unterschiedlichen Nutzergruppen in der Bevölkerung Rechnung tragen.</p><p>Die Postgesetzgebung verpflichtet die Post zum Betreiben eines landesweit flächendeckenden Netzes von bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen. Da die Umsätze am Schalter (Briefe, Pakete und Zahlungsverkehr) seit Jahren stark rückläufig sind, setzt die Post vermehrt auf kostengünstigere Formate wie Agenturen und Hausservice. Die Post hat die gesetzlichen Vorgaben bis anhin stets erfüllt.</p><p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 (abrufbar unter: <a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-presse/evaluation.html">https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/post-presse/evaluation.html</a>) zu den Anpassungen beim Poststellennetz geäussert und dabei auch die besondere Betroffenheit einzelner Regionen und Personen anerkannt. In der Folge hat er eine Studie zum aktuellen Nutzungsverhalten von Bevölkerung und KMU sowie zu den sich abzeichnenden Bedürfnissen nach Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs durchführen lassen.</p><p>Im August 2017 wurde darüber hinaus eine Arbeitsgruppe mit Interessenvertretern der Kantone, Städte, Gemeinden, Berggebiete sowie des Gewerbes eingesetzt, welche unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation bis im Frühjahr 2018 Lösungsansätze für die künftige Ausgestaltung der Erreichbarkeit der Grundversorgungsdienste erarbeitet. Der Bundesrat wird auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe berücksichtigen, wenn er im Sommer 2018 die Eckwerte für eine Anpassung des Postgesetzes und seiner Verordnung festlegen wird.</p><p>Ein allfälliges Moratorium würde einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Post darstellen und im Widerspruch zum Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vom 13. September 2006 (abrufbar unter: <a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/8233.pdf">https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2006/8233.pdf</a>) stehen. Demnach soll die Post das operative Geschäft gestalten können, und der Bund als Eigner ist zuständig für die strategischen Ziele. Der Eigner hat die Post jedoch ersucht, bei der Umsetzung ihrer Netzstrategie Augenmass zu beweisen. So solle die Post ein überstürztes Vorgehen vermeiden und die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung einbeziehen. Der Bundesrat erachtet die Einführung eines Moratoriums damit nicht als angezeigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Parlament über die Umsetzung des von beiden Räten beschlossenen Aktionsplans Poststellennetz zu unterrichten, insbesondere über dessen aufschiebende Wirkung auf bereits eingeleitete Massnahmen.</p>
    • Poststellennetz. Welche aufschiebende Wirkung?

Back to List