Aufsicht über die Parlamentsdienste

ShortId
18.3301
Id
20183301
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Aufsicht über die Parlamentsdienste
AdditionalIndexing
04;0421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Überprüfung der Funktionen und Lohnklassen in den Parlamentsdiensten führte zu grosser Unruhe. Die Kommunikation führte zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas. Endlose interne Diskussionen und mehrere Kündigungen führten zu einem grossen Verlust an Ressourcen. </p><p>2. Durch die neue Ausschreibungsart freiwerdender Stellen von Kommissionssekretariaten mit interner Rotation gehen Erfahrung, spezialisiertes Fachwissen und die nötigen Netzwerke verloren. Die Kommissionen des Parlamentes werden dadurch geschwächt, insbesondere gegenüber der ohnehin schon mächtigen Verwaltung.</p><p>3. Die Mitglieder der Verwaltungsdelegation (als Ratspräsidenten und -vizepräsidenten) sind stark angewiesen auf die Unterstützung durch die Leitung der Ratssekretariate. Gleichzeitig sollten sie eine wirksame und unabhängige Aufsicht leisten über die Parlamentsdienste. Gemäss dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economiesuisse gelten Mitglieder des Verwaltungsrates nur dann als "unabhängig", wenn sie "mit der Gesellschaft in keinen oder nur verhältnismässig geringfügigen geschäftlichen Beziehungen stehen". In diesem Sinne kann die Verwaltungsdelegation nicht als unabhängig von den Leitungen der Ratssekretariate gelten.</p>
  • <p>Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Verwaltungsdelegation (VD) die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung und die Aufsicht über die Parlamentsdienste (PD). Sie übt diese Kompetenz in letzter Instanz aus, vorbehältlich des Budgetrechts der Bundesversammlung und der gesonderten Zuständigkeiten der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. </p><p>Zu den Fragen 1./2./4. nimmt die VD wie folgt Stellung:</p><p>"Die Kompetenzverteilung zwischen der VD und den PD ist im Parlamentsgesetz (ParlG), in der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) und in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste (GOPD) geregelt. Der VD obliegt die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung (Art. 38 Abs. 2 ParlG) sowie die Aufsicht über die PD (Art. 65 Abs. 1 ParlG). Ihre Mitglieder werden von der Koordinationskonferenz bezeichnet (Art. 38 Abs. 1 ParlG). Der Generalsekretär ist verantwortlich für die operative Führung der PD bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Art. 64 ParlG). Insbesondere ist er zuständig für die Führung des Personals der PD (Art. 27 Abs. 2 ParlVV) sowie für die Umsetzung der Personalpolitik und die Steuerung des Mitteleinsatzes (Art. 24 Abs. 2 ParlVV).</p><p>1. Die VD wird regelmässig vom Generalsekretär über den Geschäftsgang und über organisatorische sowie Führungsfragen der PD informiert. Sie hat 2014 die neue Geschäftsordnung der PD sowie deren neues Organigramm verabschiedet und 2015/16 die von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Führungsgrundsätze diskutiert. Anfang 2017 hat sie die von der Geschäftsleitung ausgearbeitete Strategie 2017-2020 der PD beraten und angenommen. Diese Strategie sieht mehrere Handlungsachsen vor; besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung der Kompetenzen und der Profile der Mitarbeitenden, damit diese dem veränderten Umfeld (neue Medien, Internationalisierung, Digitalisierung usw.) und den neuen Bedürfnissen des Parlamentes entsprechen.</p><p>Die 2017 in Angriff genommene Überprüfung der Funktionen und Lohnklassen ist Teil dieses Prozesses. Das derzeitige System ist veraltet und das Ergebnis einer Vielzahl punktueller Entscheide, die im Laufe der letzten Jahrzehnte getroffen wurden. Es fehlt ihm an Übersichtlichkeit und Kohärenz. Zudem tragen die Funktionsprofile nicht in ausreichendem Masse der Bedeutung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie der Führungskompetenzen Rechnung. Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit werden die Lohnklassen der PD im Vergleich zur Bundesverwaltung zudem häufig als zu hoch angesehen. Das Überprüfungsverfahren ist im Gang und soll zu einem kohärenten und fairen Lohnsystem der PD führen. Es soll zudem den Vergleich mit der Bundesverwaltung vereinfachen. Es wurden noch keine Entscheide gefällt.</p><p>Die VD ist sich bewusst, dass diese Überprüfung bei den Mitarbeitenden der PD für Verunsicherung sorgt, auch wenn die Kader sowie die Personalvertreterinnen und -vertreter einbezogen wurden. Sie ist allerdings der Auffassung, dass diese Überprüfung für eine Organisation, die auf gutes Funktionieren Wert legt, notwendig ist. Sie hält zudem fest, dass trotz der Herausforderungen, die die Überprüfung für die PD mit sich bringt, die Zahl der Personalwechsel 2017 unter jener des Vorjahres sowie unter dem Wert der Bundesverwaltung lag. Die Bruttorotation bei den PD betrug im Jahr 2017 7,6 Prozent, in der Bundesverwaltung 8,2 Prozent und im Jahr 2016 in den PD 7,8 Prozent, in der Bundesverwaltung 7,2 Prozent. Die Personalfluktuation ist also eher gering, und zum vom Interpellanten erwähnten Ressourcenverlust kam es nicht.</p><p>2. Die Stabilität des Personalkörpers in den PD generell und namentlich in den Kommissionssekretariaten ist hoch. Dies gewährleistet den Aufbau von Erfahrung und Fachwissen, kann aber auch zu einem gewissen "Gärtchendenken" führen. Die Geschäftsleitung hat 2014 beschlossen, die berufliche Mobilität zu fördern und vakante Stellen von Kommissionssekretärinnen und -sekretären zunächst einmal intern auszuschreiben, um so den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Sekretariaten zu fördern. Blieb die interne Ausschreibung erfolglos, wurden die Stellen gemäss dem üblichen Verfahren öffentlich ausgeschrieben. In vier Jahren kam diese Vorgehensweise für vier Stellen von Sekretärinnen und Sekretären von Legislativkommissionen zur Anwendung, was drei interne Rotationen zur Folge hatte. Die betroffenen Kommissionspräsidentinnen bzw. -präsidenten wurden in allen Fällen angehört und hiessen die Vorschläge der PD gut (Art. 27 Abs. 3 ParlVV).</p><p>Die VD erachtet dieses Vorgehen für sinnvoll, da auf diese Weise sowohl das bestehende Fachwissen bewahrt wird als auch die Mobilität und der Innovationsgeist in den PD gefördert werden. Sie weist zudem darauf hin, dass die Kommissionssekretariate über ein Wissensmanagementsystem verfügen, dank dem der Erhalt des Fachwissens unter allen Umständen gewährleistet ist. Gemeinsam mit anderen Massnahmen konnte so die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen innerhalb der PD verbessert und die Motivation der betroffenen Mitarbeitenden durch die Erweiterung der beruflichen Perspektiven erhöht werden. All dies kommt auch den Parlamentskommissionen zugute. Die Befürchtungen des Interpellanten sind folglich unbegründet.</p><p>4. Die VD ist der Ansicht, dass sich die Ausgestaltung der Aufsicht über die PD bewährt hat und es keinen Grund für Änderungen gibt. Im Übrigen steht es der Koordinationskonferenz frei, andere Mitglieder zu wählen, wenn sie dies für notwendig erachtet (Art. 38 Abs. 1 ParlG). Die VD ist der Auffassung, dass die PD professionell arbeiten und der Generalsekretär für effiziente Abläufe und für einen rationellen Einsatz des Personals und der Sachmittel, die ihm anvertraut sind, sorgt. Sie begrüsst die Bemühungen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität, zur Freispielung von Ressourcen und zur Weiterentwicklung der Kompetenzen der Mitarbeitenden. Sie befürwortet den Modernisierungsprozess, den die Geschäftsleitung der PD in Gang gesetzt hat, und teilt die Befürchtungen des Interpellanten nicht. In ihren Augen wäre dessen Kritik höchstens angebracht, wenn besagter Prozess nicht in Angriff genommen worden wäre. Die VD erwartet aber auch einen sorgsamen Umgang mit diesen Fragen und eine offene Kommunikation gegenüber dem Personal."</p><p>Zu 3. nimmt das Büro wie folgt Stellung: </p><p>3. Für die Tätigkeiten der PD gelten strenge rechtliche Vorgaben, die wenig Spielraum für Beschlüsse in Sachen Leistungsangebot und Ressourcen lassen. Die Aufsicht der VD über die PD kann folglich nicht mit der Beaufsichtigung eines Privatunternehmens durch dessen Verwaltungsrat verglichen werden. Für das Büro ist vor allem entscheidend, dass das für die Beaufsichtigung der PD zuständige Organ sehr gut mit den Bedürfnissen und Verfahren des Parlamentes vertraut ist. Dafür benötigt dieses einen Gesamtüberblick und eine von politischen Erwägungen losgelöste Herangehensweise. Derzeit gehören der VD die sechs Mitglieder der beiden Ratspräsidien an. Diese Zusammensetzung ist sinnvoll, da die Präsidentinnen bzw. Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten der beiden Räte von ihrem jeweiligen Rat gewählt werden und so - im Gegensatz zu den anderen, hauptsächlich nach politischen Kriterien bestimmten Büromitgliedern - über mehr Legitimität und grössere Unabhängigkeit verfügen. Die periodischen Wechsel in den Ratspräsidien stellen in den Augen des Büros keinen Nachteil dar, sondern gewährleisten eine regelmässige Erneuerung des Aufsichtsorgans und bereichern dessen Arbeit um neue Standpunkte. Auf diese Weise wird eine zu grosse Nähe zu den zu beaufsichtigenden Diensten vermieden, ohne dass die erforderliche Kontinuität verlorengeht. Gemäss den Angaben der VD sind ihr bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion bislang keine Probleme begegnet; sie hat zudem stets alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten.</p>
  • <p>1. Hat die Verwaltungsdelegation Kenntnis von den unten angeführten Vorgängen, die zu grosser Unruhe in den Parlamentsdiensten geführt haben?</p><p>2. Hat die Verwaltungsdelegation Kenntnis davon, dass freiwerdende Stellen von Kommissionssekretariaten in einer ersten Runde nicht mehr frei ausgeschrieben werden, sondern Leiter anderer Kommissionssekretariate aufgefordert werden, diese Stellen zu übernehmen? Ist sich die Verwaltungsdelegation bewusst, dass eine solche Praxis die Kommissionen schwächt?</p><p>3. Mitglieder der Verwaltungsdelegation mit einer Amtsdauer von nur drei Jahren sind heute die beiden dreiköpfigen Ratspräsidien. Ist die Aufsicht über die Parlamentsdienste nicht besser, wenn das Büro des Nationalrates andere Mitglieder in die Verwaltungsdelegation entsenden würde?</p><p>4. Wie beurteilt die Verwaltungsdelegation die in der Begründung aufgeführten Zustände, Entscheide und sich daraus ergebenden Fragen?</p>
  • Aufsicht über die Parlamentsdienste
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Überprüfung der Funktionen und Lohnklassen in den Parlamentsdiensten führte zu grosser Unruhe. Die Kommunikation führte zu einer Verschlechterung des Arbeitsklimas. Endlose interne Diskussionen und mehrere Kündigungen führten zu einem grossen Verlust an Ressourcen. </p><p>2. Durch die neue Ausschreibungsart freiwerdender Stellen von Kommissionssekretariaten mit interner Rotation gehen Erfahrung, spezialisiertes Fachwissen und die nötigen Netzwerke verloren. Die Kommissionen des Parlamentes werden dadurch geschwächt, insbesondere gegenüber der ohnehin schon mächtigen Verwaltung.</p><p>3. Die Mitglieder der Verwaltungsdelegation (als Ratspräsidenten und -vizepräsidenten) sind stark angewiesen auf die Unterstützung durch die Leitung der Ratssekretariate. Gleichzeitig sollten sie eine wirksame und unabhängige Aufsicht leisten über die Parlamentsdienste. Gemäss dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economiesuisse gelten Mitglieder des Verwaltungsrates nur dann als "unabhängig", wenn sie "mit der Gesellschaft in keinen oder nur verhältnismässig geringfügigen geschäftlichen Beziehungen stehen". In diesem Sinne kann die Verwaltungsdelegation nicht als unabhängig von den Leitungen der Ratssekretariate gelten.</p>
    • <p>Gemäss Parlamentsgesetz obliegt der Verwaltungsdelegation (VD) die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung und die Aufsicht über die Parlamentsdienste (PD). Sie übt diese Kompetenz in letzter Instanz aus, vorbehältlich des Budgetrechts der Bundesversammlung und der gesonderten Zuständigkeiten der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle. </p><p>Zu den Fragen 1./2./4. nimmt die VD wie folgt Stellung:</p><p>"Die Kompetenzverteilung zwischen der VD und den PD ist im Parlamentsgesetz (ParlG), in der Parlamentsverwaltungsverordnung (ParlVV) und in der Geschäftsordnung der Parlamentsdienste (GOPD) geregelt. Der VD obliegt die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung (Art. 38 Abs. 2 ParlG) sowie die Aufsicht über die PD (Art. 65 Abs. 1 ParlG). Ihre Mitglieder werden von der Koordinationskonferenz bezeichnet (Art. 38 Abs. 1 ParlG). Der Generalsekretär ist verantwortlich für die operative Führung der PD bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (Art. 64 ParlG). Insbesondere ist er zuständig für die Führung des Personals der PD (Art. 27 Abs. 2 ParlVV) sowie für die Umsetzung der Personalpolitik und die Steuerung des Mitteleinsatzes (Art. 24 Abs. 2 ParlVV).</p><p>1. Die VD wird regelmässig vom Generalsekretär über den Geschäftsgang und über organisatorische sowie Führungsfragen der PD informiert. Sie hat 2014 die neue Geschäftsordnung der PD sowie deren neues Organigramm verabschiedet und 2015/16 die von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Führungsgrundsätze diskutiert. Anfang 2017 hat sie die von der Geschäftsleitung ausgearbeitete Strategie 2017-2020 der PD beraten und angenommen. Diese Strategie sieht mehrere Handlungsachsen vor; besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entwicklung der Kompetenzen und der Profile der Mitarbeitenden, damit diese dem veränderten Umfeld (neue Medien, Internationalisierung, Digitalisierung usw.) und den neuen Bedürfnissen des Parlamentes entsprechen.</p><p>Die 2017 in Angriff genommene Überprüfung der Funktionen und Lohnklassen ist Teil dieses Prozesses. Das derzeitige System ist veraltet und das Ergebnis einer Vielzahl punktueller Entscheide, die im Laufe der letzten Jahrzehnte getroffen wurden. Es fehlt ihm an Übersichtlichkeit und Kohärenz. Zudem tragen die Funktionsprofile nicht in ausreichendem Masse der Bedeutung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie der Führungskompetenzen Rechnung. Aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit werden die Lohnklassen der PD im Vergleich zur Bundesverwaltung zudem häufig als zu hoch angesehen. Das Überprüfungsverfahren ist im Gang und soll zu einem kohärenten und fairen Lohnsystem der PD führen. Es soll zudem den Vergleich mit der Bundesverwaltung vereinfachen. Es wurden noch keine Entscheide gefällt.</p><p>Die VD ist sich bewusst, dass diese Überprüfung bei den Mitarbeitenden der PD für Verunsicherung sorgt, auch wenn die Kader sowie die Personalvertreterinnen und -vertreter einbezogen wurden. Sie ist allerdings der Auffassung, dass diese Überprüfung für eine Organisation, die auf gutes Funktionieren Wert legt, notwendig ist. Sie hält zudem fest, dass trotz der Herausforderungen, die die Überprüfung für die PD mit sich bringt, die Zahl der Personalwechsel 2017 unter jener des Vorjahres sowie unter dem Wert der Bundesverwaltung lag. Die Bruttorotation bei den PD betrug im Jahr 2017 7,6 Prozent, in der Bundesverwaltung 8,2 Prozent und im Jahr 2016 in den PD 7,8 Prozent, in der Bundesverwaltung 7,2 Prozent. Die Personalfluktuation ist also eher gering, und zum vom Interpellanten erwähnten Ressourcenverlust kam es nicht.</p><p>2. Die Stabilität des Personalkörpers in den PD generell und namentlich in den Kommissionssekretariaten ist hoch. Dies gewährleistet den Aufbau von Erfahrung und Fachwissen, kann aber auch zu einem gewissen "Gärtchendenken" führen. Die Geschäftsleitung hat 2014 beschlossen, die berufliche Mobilität zu fördern und vakante Stellen von Kommissionssekretärinnen und -sekretären zunächst einmal intern auszuschreiben, um so den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Sekretariaten zu fördern. Blieb die interne Ausschreibung erfolglos, wurden die Stellen gemäss dem üblichen Verfahren öffentlich ausgeschrieben. In vier Jahren kam diese Vorgehensweise für vier Stellen von Sekretärinnen und Sekretären von Legislativkommissionen zur Anwendung, was drei interne Rotationen zur Folge hatte. Die betroffenen Kommissionspräsidentinnen bzw. -präsidenten wurden in allen Fällen angehört und hiessen die Vorschläge der PD gut (Art. 27 Abs. 3 ParlVV).</p><p>Die VD erachtet dieses Vorgehen für sinnvoll, da auf diese Weise sowohl das bestehende Fachwissen bewahrt wird als auch die Mobilität und der Innovationsgeist in den PD gefördert werden. Sie weist zudem darauf hin, dass die Kommissionssekretariate über ein Wissensmanagementsystem verfügen, dank dem der Erhalt des Fachwissens unter allen Umständen gewährleistet ist. Gemeinsam mit anderen Massnahmen konnte so die Weitergabe von Wissen und Erfahrungen innerhalb der PD verbessert und die Motivation der betroffenen Mitarbeitenden durch die Erweiterung der beruflichen Perspektiven erhöht werden. All dies kommt auch den Parlamentskommissionen zugute. Die Befürchtungen des Interpellanten sind folglich unbegründet.</p><p>4. Die VD ist der Ansicht, dass sich die Ausgestaltung der Aufsicht über die PD bewährt hat und es keinen Grund für Änderungen gibt. Im Übrigen steht es der Koordinationskonferenz frei, andere Mitglieder zu wählen, wenn sie dies für notwendig erachtet (Art. 38 Abs. 1 ParlG). Die VD ist der Auffassung, dass die PD professionell arbeiten und der Generalsekretär für effiziente Abläufe und für einen rationellen Einsatz des Personals und der Sachmittel, die ihm anvertraut sind, sorgt. Sie begrüsst die Bemühungen zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität, zur Freispielung von Ressourcen und zur Weiterentwicklung der Kompetenzen der Mitarbeitenden. Sie befürwortet den Modernisierungsprozess, den die Geschäftsleitung der PD in Gang gesetzt hat, und teilt die Befürchtungen des Interpellanten nicht. In ihren Augen wäre dessen Kritik höchstens angebracht, wenn besagter Prozess nicht in Angriff genommen worden wäre. Die VD erwartet aber auch einen sorgsamen Umgang mit diesen Fragen und eine offene Kommunikation gegenüber dem Personal."</p><p>Zu 3. nimmt das Büro wie folgt Stellung: </p><p>3. Für die Tätigkeiten der PD gelten strenge rechtliche Vorgaben, die wenig Spielraum für Beschlüsse in Sachen Leistungsangebot und Ressourcen lassen. Die Aufsicht der VD über die PD kann folglich nicht mit der Beaufsichtigung eines Privatunternehmens durch dessen Verwaltungsrat verglichen werden. Für das Büro ist vor allem entscheidend, dass das für die Beaufsichtigung der PD zuständige Organ sehr gut mit den Bedürfnissen und Verfahren des Parlamentes vertraut ist. Dafür benötigt dieses einen Gesamtüberblick und eine von politischen Erwägungen losgelöste Herangehensweise. Derzeit gehören der VD die sechs Mitglieder der beiden Ratspräsidien an. Diese Zusammensetzung ist sinnvoll, da die Präsidentinnen bzw. Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten der beiden Räte von ihrem jeweiligen Rat gewählt werden und so - im Gegensatz zu den anderen, hauptsächlich nach politischen Kriterien bestimmten Büromitgliedern - über mehr Legitimität und grössere Unabhängigkeit verfügen. Die periodischen Wechsel in den Ratspräsidien stellen in den Augen des Büros keinen Nachteil dar, sondern gewährleisten eine regelmässige Erneuerung des Aufsichtsorgans und bereichern dessen Arbeit um neue Standpunkte. Auf diese Weise wird eine zu grosse Nähe zu den zu beaufsichtigenden Diensten vermieden, ohne dass die erforderliche Kontinuität verlorengeht. Gemäss den Angaben der VD sind ihr bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion bislang keine Probleme begegnet; sie hat zudem stets alle erforderlichen Informationen und Unterlagen erhalten.</p>
    • <p>1. Hat die Verwaltungsdelegation Kenntnis von den unten angeführten Vorgängen, die zu grosser Unruhe in den Parlamentsdiensten geführt haben?</p><p>2. Hat die Verwaltungsdelegation Kenntnis davon, dass freiwerdende Stellen von Kommissionssekretariaten in einer ersten Runde nicht mehr frei ausgeschrieben werden, sondern Leiter anderer Kommissionssekretariate aufgefordert werden, diese Stellen zu übernehmen? Ist sich die Verwaltungsdelegation bewusst, dass eine solche Praxis die Kommissionen schwächt?</p><p>3. Mitglieder der Verwaltungsdelegation mit einer Amtsdauer von nur drei Jahren sind heute die beiden dreiköpfigen Ratspräsidien. Ist die Aufsicht über die Parlamentsdienste nicht besser, wenn das Büro des Nationalrates andere Mitglieder in die Verwaltungsdelegation entsenden würde?</p><p>4. Wie beurteilt die Verwaltungsdelegation die in der Begründung aufgeführten Zustände, Entscheide und sich daraus ergebenden Fragen?</p>
    • Aufsicht über die Parlamentsdienste

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