Ausbildungszentrum für zivile und militärische Friedensförderung

ShortId
18.3302
Id
20183302
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Ausbildungszentrum für zivile und militärische Friedensförderung
AdditionalIndexing
09;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit sind eng miteinander verbunden. Ein Mangel an Sicherheit beeinträchtigt die Entwicklung eines Landes und wirkt abschreckend auf Privatinitiativen und Investitionen, während wiederum die Entwicklung eines Landes ein notwendiger Schritt ist, um nachhaltig Frieden und Sicherheit zu garantieren.</p><p>Es reicht nicht, Gelder bereitzustellen und zivile Fachkräfte zu schicken, um die Entwicklung und Stabilisierung gewisser Länder zu ermöglichen. In einem Staat mit einer schwachen Regierung oder gar in einem gescheiterten Staat, der von Kriminalität und Korruption zerfressen ist, versickern die eingesetzten Mittel wirkungslos. Um solche Länder zu stabilisieren, müssen zwangsläufig ihre hoheitlichen Aufgaben gestärkt werden, d. h., es braucht Polizei und Justiz, die integer und kompetent sind, sowie demokratisch legitimierte Streitkräfte, die den Erhalt des Rechtsstaates und der demokratischen Werte sicherstellen sowie Korruption und Kriminalität bekämpfen können. Und in diesen Bereichen hat die Schweiz Stärken, die sie ausspielen kann. Unser Land sollte regelmässiger an Polizeimissionen unter Uno-Mandat teilnehmen. Solche Einsätze dienen dazu, die örtliche Polizei auszubilden und zu beraten, um deren Kompetenzen und Glaubwürdigkeit bei der Stabilisierung ihres Staates zu stärken.</p><p>Den Umständen entsprechend ist auch daran zu denken, bei Konflikten allenfalls Militäreinheiten unter Uno- und EU-Mandat zu schicken, so wie bei unserem Einsatz in Kosovo als Teil der KFOR.</p><p>In Stans befindet sich bereits ein Ad-hoc-Ausbildungszentrum, wo Truppen auf Einsätze in Kosovo vorbereitet werden. Das reicht jedoch nicht aus, um generell neue Missionen anzunehmen und um eine schnelle Verfügbarkeit von einsatzbereiten Personen zu garantieren.</p><p>Die Friedensförderung ist eine effiziente Reaktion auf die Terrorgefahr bei uns und auf die Migrationsproblematik.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung eng miteinander verbunden sind. Vor diesem Hintergrund hat er für die Periode 2017-2020 die Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit und zivile Friedensförderung in einer Botschaft zusammengefasst (Bundesbeschlüsse vom 26. September 2016). Gleichzeitig pflegt der Bundesrat über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das VBS die enge Koordination zwischen der zivilen und militärischen Friedensförderung. Zivile und militärische Expertinnen und Experten werden in Koordination zwischen den beiden Departementen entsandt.</p><p>Zwingende Grundlage für Entsendungen sind ausgewiesene Bedürfnisse, die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und die Vereinbarkeit solcher Einsätze mit den bestehenden Rechtsgrundlagen. Dabei ist zu beachten, dass die Rechtsgrundlagen für zivile und für militärische Friedensförderung unterschiedlich sind. Für die zivile Friedensförderung gilt das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9), für die militärische Friedensförderung gilt das Militärgesetz (SR 510.10). Das Militärgesetz ist dabei restriktiver, da in jedem Falle der Bundesrat für eine Entsendung auf der Basis eines Uno- oder OSZE-Mandates zuständig ist; erfolgt der Einsatz bewaffnet, genehmigt das Parlament.</p><p>Oft kann die Schweiz international gesuchte Spezialkenntnisse einbringen. Hierzu teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass professionell ausgebildete Polizeikomponenten in internationalen Friedensmissionen einen Mehrwert bringen. Wie in der Antwort zur Motion 17.3144 dargestellt, gelten auch im Bereich Polizei bzw. Militärpolizei unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen für Entsendungen.</p><p>Einer bedarfsgerechten Ausbildung misst der Bundesrat sowohl in der zivilen als auch in der militärischen Friedensförderung hohe Bedeutung bei. Soweit zweckmässig setzen das EDA und das VBS dabei bereits heute auf eine Ausbildungskooperation. Im Kompetenzzentrum der Armee Swissint finden jährlich gemeinsame Kurse von EDA und VBS statt. Allerdings unterscheiden sich die Ausbildungsbedürfnisse für zivile und militärische Entsendungen in zentralen Bereichen grundlegend. Einer integrierten Ausbildung für zivile und militärische Entsendungen sind deshalb Grenzen gesetzt.</p><p>Der Bundesrat bleibt bestrebt, die Koordination der zivilen und militärischen Friedensförderung und der diesbezüglichen Ausbildung zu fördern. Im Lichte der gut etablierten Praxis der Zusammenarbeit, der unterschiedlichen Ausbildungsbedürfnisse sowie der rechtlichen Unterschiede bieten sich jedoch ein gemeinsames Konzept und die Etablierung eines gemeinsamen Ausbildungszentrums nicht an.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept für die zivile und militärische Friedensförderung zu erstellen und darin die Ziele, die vorgeschlagenen Massnahmen und die einzelnen Etappen der Umsetzung darzulegen. Dieses Konzept soll in erster Linie auf der Errichtung eines Ausbildungszentrums beruhen, wo Personen, denen ein Auslandeinsatz bevorsteht, die speziell für ihre Aufgabe benötigten Fähigkeiten vermittelt bekommen. Ein Teil der Rekrutinnen und Rekruten sollte eine solche Ausbildung ad hoc erhalten, ebenso wie Polizei- und Grenzwachtangehörige, die sich für einen Auslandeinsatz interessieren.</p>
  • Ausbildungszentrum für zivile und militärische Friedensförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit sind eng miteinander verbunden. Ein Mangel an Sicherheit beeinträchtigt die Entwicklung eines Landes und wirkt abschreckend auf Privatinitiativen und Investitionen, während wiederum die Entwicklung eines Landes ein notwendiger Schritt ist, um nachhaltig Frieden und Sicherheit zu garantieren.</p><p>Es reicht nicht, Gelder bereitzustellen und zivile Fachkräfte zu schicken, um die Entwicklung und Stabilisierung gewisser Länder zu ermöglichen. In einem Staat mit einer schwachen Regierung oder gar in einem gescheiterten Staat, der von Kriminalität und Korruption zerfressen ist, versickern die eingesetzten Mittel wirkungslos. Um solche Länder zu stabilisieren, müssen zwangsläufig ihre hoheitlichen Aufgaben gestärkt werden, d. h., es braucht Polizei und Justiz, die integer und kompetent sind, sowie demokratisch legitimierte Streitkräfte, die den Erhalt des Rechtsstaates und der demokratischen Werte sicherstellen sowie Korruption und Kriminalität bekämpfen können. Und in diesen Bereichen hat die Schweiz Stärken, die sie ausspielen kann. Unser Land sollte regelmässiger an Polizeimissionen unter Uno-Mandat teilnehmen. Solche Einsätze dienen dazu, die örtliche Polizei auszubilden und zu beraten, um deren Kompetenzen und Glaubwürdigkeit bei der Stabilisierung ihres Staates zu stärken.</p><p>Den Umständen entsprechend ist auch daran zu denken, bei Konflikten allenfalls Militäreinheiten unter Uno- und EU-Mandat zu schicken, so wie bei unserem Einsatz in Kosovo als Teil der KFOR.</p><p>In Stans befindet sich bereits ein Ad-hoc-Ausbildungszentrum, wo Truppen auf Einsätze in Kosovo vorbereitet werden. Das reicht jedoch nicht aus, um generell neue Missionen anzunehmen und um eine schnelle Verfügbarkeit von einsatzbereiten Personen zu garantieren.</p><p>Die Friedensförderung ist eine effiziente Reaktion auf die Terrorgefahr bei uns und auf die Migrationsproblematik.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Förderung von Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung eng miteinander verbunden sind. Vor diesem Hintergrund hat er für die Periode 2017-2020 die Rahmenkredite für die internationale Zusammenarbeit und zivile Friedensförderung in einer Botschaft zusammengefasst (Bundesbeschlüsse vom 26. September 2016). Gleichzeitig pflegt der Bundesrat über das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das VBS die enge Koordination zwischen der zivilen und militärischen Friedensförderung. Zivile und militärische Expertinnen und Experten werden in Koordination zwischen den beiden Departementen entsandt.</p><p>Zwingende Grundlage für Entsendungen sind ausgewiesene Bedürfnisse, die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz und die Vereinbarkeit solcher Einsätze mit den bestehenden Rechtsgrundlagen. Dabei ist zu beachten, dass die Rechtsgrundlagen für zivile und für militärische Friedensförderung unterschiedlich sind. Für die zivile Friedensförderung gilt das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (SR 193.9), für die militärische Friedensförderung gilt das Militärgesetz (SR 510.10). Das Militärgesetz ist dabei restriktiver, da in jedem Falle der Bundesrat für eine Entsendung auf der Basis eines Uno- oder OSZE-Mandates zuständig ist; erfolgt der Einsatz bewaffnet, genehmigt das Parlament.</p><p>Oft kann die Schweiz international gesuchte Spezialkenntnisse einbringen. Hierzu teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass professionell ausgebildete Polizeikomponenten in internationalen Friedensmissionen einen Mehrwert bringen. Wie in der Antwort zur Motion 17.3144 dargestellt, gelten auch im Bereich Polizei bzw. Militärpolizei unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen für Entsendungen.</p><p>Einer bedarfsgerechten Ausbildung misst der Bundesrat sowohl in der zivilen als auch in der militärischen Friedensförderung hohe Bedeutung bei. Soweit zweckmässig setzen das EDA und das VBS dabei bereits heute auf eine Ausbildungskooperation. Im Kompetenzzentrum der Armee Swissint finden jährlich gemeinsame Kurse von EDA und VBS statt. Allerdings unterscheiden sich die Ausbildungsbedürfnisse für zivile und militärische Entsendungen in zentralen Bereichen grundlegend. Einer integrierten Ausbildung für zivile und militärische Entsendungen sind deshalb Grenzen gesetzt.</p><p>Der Bundesrat bleibt bestrebt, die Koordination der zivilen und militärischen Friedensförderung und der diesbezüglichen Ausbildung zu fördern. Im Lichte der gut etablierten Praxis der Zusammenarbeit, der unterschiedlichen Ausbildungsbedürfnisse sowie der rechtlichen Unterschiede bieten sich jedoch ein gemeinsames Konzept und die Etablierung eines gemeinsamen Ausbildungszentrums nicht an.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept für die zivile und militärische Friedensförderung zu erstellen und darin die Ziele, die vorgeschlagenen Massnahmen und die einzelnen Etappen der Umsetzung darzulegen. Dieses Konzept soll in erster Linie auf der Errichtung eines Ausbildungszentrums beruhen, wo Personen, denen ein Auslandeinsatz bevorsteht, die speziell für ihre Aufgabe benötigten Fähigkeiten vermittelt bekommen. Ein Teil der Rekrutinnen und Rekruten sollte eine solche Ausbildung ad hoc erhalten, ebenso wie Polizei- und Grenzwachtangehörige, die sich für einen Auslandeinsatz interessieren.</p>
    • Ausbildungszentrum für zivile und militärische Friedensförderung

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