Sicherheit und Finanzierung der Transporte von radioaktiven Abfällen ins Zwischenlager sowie Abgeltung der Langzeitlagerung als nationale Aufgabe

ShortId
18.3304
Id
20183304
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Sicherheit und Finanzierung der Transporte von radioaktiven Abfällen ins Zwischenlager sowie Abgeltung der Langzeitlagerung als nationale Aufgabe
AdditionalIndexing
66;52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Ja. Gemäss dem von der Nagra verfassten Entsorgungsprogramm 2016 (EP 16) (<a href="http://www.nagra.ch/de/programm.htm">www.nagra.ch</a> &gt; Home &gt; Wie entsorgen &gt; Konzept &gt; Programm) ist bei einem 50-jährigen Betrieb der Kernkraftwerke (KKW) vorgesehen, sämtliche Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus den KKW im Zwischenlager in Würenlingen (Zwilag) bzw. im Zwischenlager Beznau (Zwibez) zwischenzulagern, bevor sie von dort zu den geologischen Tiefenlagern transportiert werden.</p><p>2. Die radioaktiven Abfälle werden zwischen 2019 und 2030 ins Zwilag transportiert. Bis Ende 2024 plant die BKW AG alle Brennelemente vom KKW Mühleberg (KKM) abzutransportieren. Ab dann werden nur noch schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) ins Zwilag gebracht. Die Transporte erfolgen gemäss den bisherigen Planungen auf der Strasse. Gefahrguttransporte aller Art erfolgen möglichst unter Vermeidung von Wohngebieten.</p><p>Die Bewilligungsvoraussetzungen für den Transport von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen werden vom Bundesamt für Energie geprüft. Die Sicherheit bei sämtlichen Transporten wird durch die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften gewährleistet (Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, SDR; SR 741.621). Dies gilt auch für die Transporte der Stilllegungsabfälle vom KKM zum Zwilag. Die Versicherung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 18. März 1983 (KHG; SR 732.44) und der Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV; SR 741.31).</p><p>Alle Kosten des Rückbaus (Transport inbegriffen) gehen zulasten des Stilllegungsfonds, der durch jährliche Beiträge der Betreiber geäufnet wird.</p><p>3. Die Abfälle bleiben bis zu deren Ablieferung an geologische Tiefenlager in Zwischenlagern. Die Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager erfolgt gemäss aktueller Planung 2050 (für SMA) bzw. 2060 (für hochaktive Abfälle).</p><p>4. Artikel 31 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) schreibt vor, dass die Abfälle in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden müssen. Würde die Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) scheitern, würden die Abfälle weiterhin in Zwischenlagern gelagert.</p><p>5. Der Betrieb des Zwilag ist bis 2049 zwischen der Gemeinde Würenlingen und der Zwilag AG vertraglich gesichert. Als Ausgleichszahlung erhält die Gemeinde Würenlingen von der Zwilag AG rund 1,9 Millionen Franken pro Jahr - einen Teil davon erhalten Nachbargemeinden. Für Abgeltungen für geologische Tiefenlager gibt es keine Rechtsgrundlage. Gemäss Konzeptteil SGT sollen allfällige Abgeltungen in Etappe 3 (ebenso die Höhe und die Art) ausgehandelt und von den Entsorgungspflichtigen erst geleistet werden, wenn eine rechtskräftige Rahmenbewilligung vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Kernkraftwerk Mühleberg wird als erstes der Schweizer Kernkraftwerke 2019 vom Netz gehen. Anschliessend wird es stillgelegt und zurückgebaut. Gemäss Informationen der BKW werden nach einer ersten Abklingphase die Brennelemente von Mühleberg in das Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen transportiert und dort gelagert. Bis zur Inbetriebnahme eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle werden die Abfälle im Zwilag bleiben. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat das Zwilag genug Platz für die Abfälle? Verfügt das Zwilag über genügend Platz, um auch die Abfälle weiterer Kernkraftwerke aufzunehmen, wenn sie dereinst stillgelegt werden?</p><p>2. Wann erfolgen die Transporte der Abfälle aus dem Kernkraftwerk Mühleberg in das Zwilag? Werden die Transporte auf der Strasse oder auf der Schiene durchgeführt? Führen sie durch Wohngebiete? Wie wird die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet? Sind die Transporte versichert? Werden die Kosten der Transporte vollumfänglich von der BKW bezahlt, oder muss sich der Staat daran beteiligen?</p><p>3. Wie lange bleiben die Abfälle im Zwilag? Wann ist mit der Inbetriebnahme eines geologischen Tiefenlagers zu rechnen?</p><p>4. Was passiert mit den Abfällen, falls die Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager scheitern sollte?</p><p>5. Wird die betroffene Region dafür, dass sie das Risiko der Langzeitlagerung auf sich nimmt und eine nationale Aufgabe zu meistern hilft, entschädigt? Wann, wie hoch und in welcher Form?</p>
  • Sicherheit und Finanzierung der Transporte von radioaktiven Abfällen ins Zwischenlager sowie Abgeltung der Langzeitlagerung als nationale Aufgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Ja. Gemäss dem von der Nagra verfassten Entsorgungsprogramm 2016 (EP 16) (<a href="http://www.nagra.ch/de/programm.htm">www.nagra.ch</a> &gt; Home &gt; Wie entsorgen &gt; Konzept &gt; Programm) ist bei einem 50-jährigen Betrieb der Kernkraftwerke (KKW) vorgesehen, sämtliche Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus den KKW im Zwischenlager in Würenlingen (Zwilag) bzw. im Zwischenlager Beznau (Zwibez) zwischenzulagern, bevor sie von dort zu den geologischen Tiefenlagern transportiert werden.</p><p>2. Die radioaktiven Abfälle werden zwischen 2019 und 2030 ins Zwilag transportiert. Bis Ende 2024 plant die BKW AG alle Brennelemente vom KKW Mühleberg (KKM) abzutransportieren. Ab dann werden nur noch schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) ins Zwilag gebracht. Die Transporte erfolgen gemäss den bisherigen Planungen auf der Strasse. Gefahrguttransporte aller Art erfolgen möglichst unter Vermeidung von Wohngebieten.</p><p>Die Bewilligungsvoraussetzungen für den Transport von Kernmaterialien und radioaktiven Abfällen werden vom Bundesamt für Energie geprüft. Die Sicherheit bei sämtlichen Transporten wird durch die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften gewährleistet (Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, SDR; SR 741.621). Dies gilt auch für die Transporte der Stilllegungsabfälle vom KKM zum Zwilag. Die Versicherung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Kernenergiehaftpflichtgesetzes vom 18. März 1983 (KHG; SR 732.44) und der Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV; SR 741.31).</p><p>Alle Kosten des Rückbaus (Transport inbegriffen) gehen zulasten des Stilllegungsfonds, der durch jährliche Beiträge der Betreiber geäufnet wird.</p><p>3. Die Abfälle bleiben bis zu deren Ablieferung an geologische Tiefenlager in Zwischenlagern. Die Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager erfolgt gemäss aktueller Planung 2050 (für SMA) bzw. 2060 (für hochaktive Abfälle).</p><p>4. Artikel 31 des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) schreibt vor, dass die Abfälle in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden müssen. Würde die Standortsuche gemäss Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) scheitern, würden die Abfälle weiterhin in Zwischenlagern gelagert.</p><p>5. Der Betrieb des Zwilag ist bis 2049 zwischen der Gemeinde Würenlingen und der Zwilag AG vertraglich gesichert. Als Ausgleichszahlung erhält die Gemeinde Würenlingen von der Zwilag AG rund 1,9 Millionen Franken pro Jahr - einen Teil davon erhalten Nachbargemeinden. Für Abgeltungen für geologische Tiefenlager gibt es keine Rechtsgrundlage. Gemäss Konzeptteil SGT sollen allfällige Abgeltungen in Etappe 3 (ebenso die Höhe und die Art) ausgehandelt und von den Entsorgungspflichtigen erst geleistet werden, wenn eine rechtskräftige Rahmenbewilligung vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Kernkraftwerk Mühleberg wird als erstes der Schweizer Kernkraftwerke 2019 vom Netz gehen. Anschliessend wird es stillgelegt und zurückgebaut. Gemäss Informationen der BKW werden nach einer ersten Abklingphase die Brennelemente von Mühleberg in das Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen transportiert und dort gelagert. Bis zur Inbetriebnahme eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle werden die Abfälle im Zwilag bleiben. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat das Zwilag genug Platz für die Abfälle? Verfügt das Zwilag über genügend Platz, um auch die Abfälle weiterer Kernkraftwerke aufzunehmen, wenn sie dereinst stillgelegt werden?</p><p>2. Wann erfolgen die Transporte der Abfälle aus dem Kernkraftwerk Mühleberg in das Zwilag? Werden die Transporte auf der Strasse oder auf der Schiene durchgeführt? Führen sie durch Wohngebiete? Wie wird die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet? Sind die Transporte versichert? Werden die Kosten der Transporte vollumfänglich von der BKW bezahlt, oder muss sich der Staat daran beteiligen?</p><p>3. Wie lange bleiben die Abfälle im Zwilag? Wann ist mit der Inbetriebnahme eines geologischen Tiefenlagers zu rechnen?</p><p>4. Was passiert mit den Abfällen, falls die Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager scheitern sollte?</p><p>5. Wird die betroffene Region dafür, dass sie das Risiko der Langzeitlagerung auf sich nimmt und eine nationale Aufgabe zu meistern hilft, entschädigt? Wann, wie hoch und in welcher Form?</p>
    • Sicherheit und Finanzierung der Transporte von radioaktiven Abfällen ins Zwischenlager sowie Abgeltung der Langzeitlagerung als nationale Aufgabe

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