KVG. Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement

ShortId
18.3305
Id
20183305
Updated
28.07.2023 14:41
Language
de
Title
KVG. Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Handlungsbedarf zur Eindämmung des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenversicherung ist dringend und weitgehend unbestritten. Trotzdem sind konkrete und rasch wirksame Massnahmen nicht absehbar. Top-down dürfte eine globale Mengen- bzw. Kostensteuerung aber kaum gezielt anzuwenden sein. Die Gründe liegen unter anderem darin, dass die heterogene Gesundheitswirtschaft mit Zehntausenden von Leistungserbringern und ihren Institutionen nicht vergleichbar ist mit der Bundesverwaltung oder einem zentral geführten Wirtschaftsunternehmen, in denen Budgetvorgaben direktiv entschieden und durchgesetzt werden können. Die Aufgabe zur Kosteneindämmung sollte deshalb grundsätzlich den Tarifpartnern auferlegt werden, über welche eine Feinsteuerung vorzunehmen ist. Wirksame Massnahmen zur automatischen Kosteneinsparung und -dämmung sollen deshalb künftig eine Voraussetzung sein, damit Tarife überhaupt genehmigt werden dürfen. Verweigern Tarifpartner einen solchen Mechanismus, hat die Genehmigungsbehörde subsidiär die Kompetenz bzw. die Pflicht, sachgerecht einzuschreiten und den Tarif samt Kosteneindämmungsabzug festzusetzen. Mit dieser Regelung kann zugleich ein tarifloser Zustand vermieden werden. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für ausserordentliche Lagen wie Epidemien oder Erdbeben vorsehen, in denen die Kostenausweitung durch nichtbeeinflussbare äussere Faktoren erfolgt und deshalb auch nicht zu Korrekturmassnahmen führt.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Anstrengungen im Bereich der Kostendämpfung zu intensivieren. Im Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", den der Bundesrat im Oktober 2017 zur Kenntnis nahm, schlägt eine international besetzte Expertengruppe unter anderem Massnahmen im Bereich Tarife und Kostensteuerung vor (siehe <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Kostendämpfung). Der Bundesrat hat basierend auf dem Expertenbericht im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket von Massnahmen, welches im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, sollen unter anderem Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert werden. Das Anliegen des Motionärs wird in diesem Rahmen aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Vorgaben des KVG an die Wirtschaftlichkeit wie folgt zu präzisieren:</p><p>Genehmigungsreife Tarifverträge müssen künftig zwingend ein Kosteneindämmungselement enthalten. Ein zu hohes Kostenwachstum der in Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen soll in den Folgejahren automatisch zur Senkung der entsprechenden Tarife führen. Der Bewältigung ausserordentlicher Lagen ist dabei entsprechende Beachtung zu schenken.</p>
  • KVG. Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Handlungsbedarf zur Eindämmung des Kostenwachstums in der obligatorischen Krankenversicherung ist dringend und weitgehend unbestritten. Trotzdem sind konkrete und rasch wirksame Massnahmen nicht absehbar. Top-down dürfte eine globale Mengen- bzw. Kostensteuerung aber kaum gezielt anzuwenden sein. Die Gründe liegen unter anderem darin, dass die heterogene Gesundheitswirtschaft mit Zehntausenden von Leistungserbringern und ihren Institutionen nicht vergleichbar ist mit der Bundesverwaltung oder einem zentral geführten Wirtschaftsunternehmen, in denen Budgetvorgaben direktiv entschieden und durchgesetzt werden können. Die Aufgabe zur Kosteneindämmung sollte deshalb grundsätzlich den Tarifpartnern auferlegt werden, über welche eine Feinsteuerung vorzunehmen ist. Wirksame Massnahmen zur automatischen Kosteneinsparung und -dämmung sollen deshalb künftig eine Voraussetzung sein, damit Tarife überhaupt genehmigt werden dürfen. Verweigern Tarifpartner einen solchen Mechanismus, hat die Genehmigungsbehörde subsidiär die Kompetenz bzw. die Pflicht, sachgerecht einzuschreiten und den Tarif samt Kosteneindämmungsabzug festzusetzen. Mit dieser Regelung kann zugleich ein tarifloser Zustand vermieden werden. Der Bundesrat kann zudem Ausnahmen für ausserordentliche Lagen wie Epidemien oder Erdbeben vorsehen, in denen die Kostenausweitung durch nichtbeeinflussbare äussere Faktoren erfolgt und deshalb auch nicht zu Korrekturmassnahmen führt.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Anstrengungen im Bereich der Kostendämpfung zu intensivieren. Im Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung", den der Bundesrat im Oktober 2017 zur Kenntnis nahm, schlägt eine international besetzte Expertengruppe unter anderem Massnahmen im Bereich Tarife und Kostensteuerung vor (siehe <a href="http://www.bag.admin.ch">www.bag.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Kostendämpfung). Der Bundesrat hat basierend auf dem Expertenbericht im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. In einem ersten Paket von Massnahmen, welches im Herbst 2018 in die Vernehmlassung geschickt werden soll, sollen unter anderem Kostenkontrolle und Tarifregelungen verbessert werden. Das Anliegen des Motionärs wird in diesem Rahmen aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Vorgaben des KVG an die Wirtschaftlichkeit wie folgt zu präzisieren:</p><p>Genehmigungsreife Tarifverträge müssen künftig zwingend ein Kosteneindämmungselement enthalten. Ein zu hohes Kostenwachstum der in Tarifverträgen vorgesehenen Leistungen soll in den Folgejahren automatisch zur Senkung der entsprechenden Tarife führen. Der Bewältigung ausserordentlicher Lagen ist dabei entsprechende Beachtung zu schenken.</p>
    • KVG. Keine Tarifverträge ohne Kosteneindämmungselement

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