Geplante Gebührenerhöhung an den ETH. Zulasten der Studierenden und der Kantone?

ShortId
18.3307
Id
20183307
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Geplante Gebührenerhöhung an den ETH. Zulasten der Studierenden und der Kantone?
AdditionalIndexing
2446;32;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einer Medienmitteilung kündigte der ETH-Rat kürzlich an, weitere Abklärungen bezüglich der geplanten Erhöhung der Studiengebühren und der versprochenen Begleitmassnahmen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang erscheint es besonders wichtig, dass die Kantone, die über das Stipendiensystem den gleichberechtigten Zugang zu einem Studium garantieren, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Namentlich ist zu überlegen, inwiefern die angekündigte ETH-Gebührenerhöhung die kantonalen Ausgaben beeinflussen wird und in welchem Masse die von den ETH geplanten Abfederungsmassnahmen die Kantone dazu anregen könnten, ihre Unterstützung dementsprechend zu reduzieren.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 34d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erlässt der ETH-Rat eine Gebührenverordnung. Im entsprechenden Artikel ist auch festgehalten, dass die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind.</p><p>Die von den ETH erhobenen Gebühren blieben in den vergangenen 20 Jahren praktisch unverändert, während die Studiengebühren an verschiedenen kantonalen Universitäten erhöht wurden. Die Studiengebühren an den ETH gehören derzeit zu den tiefsten unter allen Schweizer Hochschulen; dies, obwohl die ETH mit ihrer Ausrichtung auf naturwissenschaftliche und technische Disziplinen überdurchschnittlich kostenintensive Studienbereiche abdecken und eine qualitativ hochstehende Ausbildung anbieten. Zu beachten ist, dass der Bund die ETH alleine finanziert, während die Kantone untereinander den Aufwand für die Ausbildung von ausserkantonalen Studierenden über sogenannte IUV-Beiträge abgelten. Der ETH-Rat prüft derzeit die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur allfälligen Anhebung der Studiengebühren um 500 Franken (von 1160 auf 1660 Franken pro Jahr) und klärt noch die Unterstützungsmassnahmen. Er hat auch Gespräche mit den Studierendenverbänden zum Thema geführt. Den Entscheid fällt er bis zum Sommer 2018, um eine schrittweise Umsetzung ab Herbst 2019 zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der ETH-Rat muss die EDK nicht konsultieren. Er hat zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 eine interne Vernehmlassung im ETH-Bereich sowie eine Ämterkonsultation zur Änderung der erwähnten Verordnung durchgeführt. Allerdings beteiligt sich die EDK mit beratender Stimme an der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), die Empfehlungen für die Erhebung von Studiengebühren formulieren kann (Art. 12 Abs. 3 Bst. c des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, HFKG, SR 414.20), dies bis jetzt aber nicht gemacht hat.</p><p>2. Für die Vergabe von Finanzhilfen an Schweizer Studierende sind die Kantone zuständig. Wie sich die kantonalen Stipendienanträge infolge einer Erhöhung der Studiengebühren entwickeln, ist schwer zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hohen Lebenskosten im Durchschnitt einen deutlich stärkeren Einfluss auf das Budget von Studierenden haben als die Studiengebühren. Überdies wäre die vorgesehene Anhebung um jährlich 500 Franken bescheiden, und die Studiengebühren der ETH blieben damit auf einer mit den übrigen Hochschulen der Schweiz vergleichbaren Höhe. Die beiden ETH erarbeiten zudem Massnahmen, um die Auswirkungen einer solchen Erhöhung für die Studierenden abzuschwächen. Geplant ist, dass 30 Prozent der Mehreinnahmen aufgrund der höheren Studiengebühren zur sozialen Abfederung eingesetzt werden sollen. Damit sollten mögliche Auswirkungen auf die Kantone verhindert werden.</p><p>3. Die Ausgleichsmassnahmen wurden noch nicht beschlossen. Sie werden derzeit geprüft, um insbesondere zu vermeiden, dass diese neuen Massnahmen die kantonalen Ausbildungsbeihilfen ersetzen. Mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) werden Bundesbeiträge nur an Kantone gewährt, die die wesentlichen Kriterien zur Harmonisierung im tertiären Bildungsbereich gemäss dem Stipendienkonkordat erfüllen.</p><p>4. Der Bundesbeitrag an die Kantone betrifft nur den Tertiärbereich. Er wird in pauschalisierter Form nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung ausgerichtet. Das Parlament genehmigt den Zahlungsrahmen mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Eine von Ausgleichsmassnahmen begleitete bescheidene Erhöhung der Studiengebühren an zwei universitären Hochschulen rechtfertigt nach Ansicht des Bundesrates keine neue Verteilung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 26. September 2017 gab der ETH-Rat seine Absicht bekannt, die Studiengebühren an den ETH um 500 Franken zu erhöhen. Bis zum Jahr 2020 sollen die jährlichen Gebühren von derzeit 1160 Franken auf 1660 Franken angehoben werden. Gleichzeitig kündigte der ETH-Rat an, 30 Prozent der Mehreinnahmen in Abfederungsmassnahmen investieren zu wollen, um allen Interessierten den Zugang zu einem ETH-Studium zu ermöglichen. Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat der ETH-Rat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu dieser geplanten Gebührenerhöhung konsultiert?</p><p>2. Für das Stipendienwesen sind die Kantone hauptverantwortlich. Ist demzufolge zu erwarten, dass eine Annahme der geplanten Gebührenanhebung Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien und die Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten hätte? Wenn ja, in welchem Ausmass?</p><p>3. Gibt es eine Garantie, dass die von den ETH angekündigten Abfederungsmassnahmen keine unerwünschten oder kontraproduktiven Auswirkungen auf die derzeitigen Stipendien der Kantone und auf die laufenden Harmonisierungsbemühungen haben werden?</p><p>4. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, seine Unterstützung der Kantone für die Stipendien zu erhöhen, um zu vermeiden, dass unter der Anhebung der ETH-Gebühren ausser den Studierenden und ihren Eltern auch noch die Kantone leiden?</p>
  • Geplante Gebührenerhöhung an den ETH. Zulasten der Studierenden und der Kantone?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einer Medienmitteilung kündigte der ETH-Rat kürzlich an, weitere Abklärungen bezüglich der geplanten Erhöhung der Studiengebühren und der versprochenen Begleitmassnahmen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang erscheint es besonders wichtig, dass die Kantone, die über das Stipendiensystem den gleichberechtigten Zugang zu einem Studium garantieren, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Namentlich ist zu überlegen, inwiefern die angekündigte ETH-Gebührenerhöhung die kantonalen Ausgaben beeinflussen wird und in welchem Masse die von den ETH geplanten Abfederungsmassnahmen die Kantone dazu anregen könnten, ihre Unterstützung dementsprechend zu reduzieren.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 34d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erlässt der ETH-Rat eine Gebührenverordnung. Im entsprechenden Artikel ist auch festgehalten, dass die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind.</p><p>Die von den ETH erhobenen Gebühren blieben in den vergangenen 20 Jahren praktisch unverändert, während die Studiengebühren an verschiedenen kantonalen Universitäten erhöht wurden. Die Studiengebühren an den ETH gehören derzeit zu den tiefsten unter allen Schweizer Hochschulen; dies, obwohl die ETH mit ihrer Ausrichtung auf naturwissenschaftliche und technische Disziplinen überdurchschnittlich kostenintensive Studienbereiche abdecken und eine qualitativ hochstehende Ausbildung anbieten. Zu beachten ist, dass der Bund die ETH alleine finanziert, während die Kantone untereinander den Aufwand für die Ausbildung von ausserkantonalen Studierenden über sogenannte IUV-Beiträge abgelten. Der ETH-Rat prüft derzeit die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur allfälligen Anhebung der Studiengebühren um 500 Franken (von 1160 auf 1660 Franken pro Jahr) und klärt noch die Unterstützungsmassnahmen. Er hat auch Gespräche mit den Studierendenverbänden zum Thema geführt. Den Entscheid fällt er bis zum Sommer 2018, um eine schrittweise Umsetzung ab Herbst 2019 zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der ETH-Rat muss die EDK nicht konsultieren. Er hat zwischen Oktober 2017 und Januar 2018 eine interne Vernehmlassung im ETH-Bereich sowie eine Ämterkonsultation zur Änderung der erwähnten Verordnung durchgeführt. Allerdings beteiligt sich die EDK mit beratender Stimme an der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), die Empfehlungen für die Erhebung von Studiengebühren formulieren kann (Art. 12 Abs. 3 Bst. c des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich, HFKG, SR 414.20), dies bis jetzt aber nicht gemacht hat.</p><p>2. Für die Vergabe von Finanzhilfen an Schweizer Studierende sind die Kantone zuständig. Wie sich die kantonalen Stipendienanträge infolge einer Erhöhung der Studiengebühren entwickeln, ist schwer zu beurteilen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die hohen Lebenskosten im Durchschnitt einen deutlich stärkeren Einfluss auf das Budget von Studierenden haben als die Studiengebühren. Überdies wäre die vorgesehene Anhebung um jährlich 500 Franken bescheiden, und die Studiengebühren der ETH blieben damit auf einer mit den übrigen Hochschulen der Schweiz vergleichbaren Höhe. Die beiden ETH erarbeiten zudem Massnahmen, um die Auswirkungen einer solchen Erhöhung für die Studierenden abzuschwächen. Geplant ist, dass 30 Prozent der Mehreinnahmen aufgrund der höheren Studiengebühren zur sozialen Abfederung eingesetzt werden sollen. Damit sollten mögliche Auswirkungen auf die Kantone verhindert werden.</p><p>3. Die Ausgleichsmassnahmen wurden noch nicht beschlossen. Sie werden derzeit geprüft, um insbesondere zu vermeiden, dass diese neuen Massnahmen die kantonalen Ausbildungsbeihilfen ersetzen. Mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz (SR 416.0) werden Bundesbeiträge nur an Kantone gewährt, die die wesentlichen Kriterien zur Harmonisierung im tertiären Bildungsbereich gemäss dem Stipendienkonkordat erfüllen.</p><p>4. Der Bundesbeitrag an die Kantone betrifft nur den Tertiärbereich. Er wird in pauschalisierter Form nach Massgabe ihrer Wohnbevölkerung ausgerichtet. Das Parlament genehmigt den Zahlungsrahmen mit der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Eine von Ausgleichsmassnahmen begleitete bescheidene Erhöhung der Studiengebühren an zwei universitären Hochschulen rechtfertigt nach Ansicht des Bundesrates keine neue Verteilung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 26. September 2017 gab der ETH-Rat seine Absicht bekannt, die Studiengebühren an den ETH um 500 Franken zu erhöhen. Bis zum Jahr 2020 sollen die jährlichen Gebühren von derzeit 1160 Franken auf 1660 Franken angehoben werden. Gleichzeitig kündigte der ETH-Rat an, 30 Prozent der Mehreinnahmen in Abfederungsmassnahmen investieren zu wollen, um allen Interessierten den Zugang zu einem ETH-Studium zu ermöglichen. Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Hat der ETH-Rat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zu dieser geplanten Gebührenerhöhung konsultiert?</p><p>2. Für das Stipendienwesen sind die Kantone hauptverantwortlich. Ist demzufolge zu erwarten, dass eine Annahme der geplanten Gebührenanhebung Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien und die Anzahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten hätte? Wenn ja, in welchem Ausmass?</p><p>3. Gibt es eine Garantie, dass die von den ETH angekündigten Abfederungsmassnahmen keine unerwünschten oder kontraproduktiven Auswirkungen auf die derzeitigen Stipendien der Kantone und auf die laufenden Harmonisierungsbemühungen haben werden?</p><p>4. Könnte sich der Bundesrat vorstellen, seine Unterstützung der Kantone für die Stipendien zu erhöhen, um zu vermeiden, dass unter der Anhebung der ETH-Gebühren ausser den Studierenden und ihren Eltern auch noch die Kantone leiden?</p>
    • Geplante Gebührenerhöhung an den ETH. Zulasten der Studierenden und der Kantone?

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