Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss

ShortId
18.3316
Id
20183316
Updated
28.07.2023 03:41
Language
de
Title
Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss
AdditionalIndexing
15;55;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) mit den Mercosur-Staaten verschiedene Auswirkungsstudien durchzuführen, insbesondere zu den Auswirkungen einer stärkeren Liberalisierung bestimmter Agrarprodukte auf die Umwelt. Die Ergebnisse dieser extern in Auftrag gegebenen Studien werden vor dem Verhandlungsabschluss veröffentlicht.</p><p>2. FHA beruhen wie die übrigen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik in erster Linie auf ökonomischen Kriterien, wobei aber auch das Ziel der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Bei FHA-Verhandlungen setzt sich der Bundesrat für die Aufnahme von Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein, die auf die Verpflichtungen der Vertragsparteien gemäss den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen und dem Klimaübereinkommen von Paris verweisen. In den neueren FHA der Schweiz werden diese beiden Instrumente explizit genannt. Die Nachhaltigkeitsklauseln in den FHA, die zur Umsetzung der SDG und der multilateralen Umweltübereinkommen beitragen und diese fördern, umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich Umweltschutz und Arbeitsnormen, die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen, die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle sowie die Verbreitung und Verwendung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Zudem wird auf die wichtigsten internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) verwiesen.</p><p>3. Die Gesamtschau zur Agrarpolitik und die laufenden FHA-Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten stehen mit dem neuen Verfassungsartikel 104a im Einklang. Der neue Verfassungsartikel verlangt die langfristige Gewährleistung der Ernährungssicherheit, und dies gestützt sowohl auf inländische als auch auf importierte Nahrungsmittel. Es wird nicht eine Erhöhung der inländischen Produktion angestrebt, sondern eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion. Der neue Verfassungsartikel fordert zudem eine auf den schweizerischen sowie den ausländischen Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft.</p><p>Des Weiteren verlangt er grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz und im Ausland beitragen.</p><p>Die unter Ziffer 2 genannten Nachhaltigkeitsbestimmungen, über die mit dem Mercosur verhandelt wird und die auch für den Sektor der Lebensmittelproduktion gelten, tragen direkt dazu bei, dass das verhandelte FHA mit dem neuen Verfassungsartikel im Einklang steht. Ausserdem ist in diesem Kontext zu erwähnen, dass die schweizerischen Rechtsvorschriften (beispielsweise die sanitären und phytosanitären Auflagen) für die Zulassung und das Inverkehrbringen von ausländischen Produkten auf dem Schweizer Markt auch bei einem allfälligen FHA mit den Mercosur-Staaten weiterhin vollumfänglich anwendbar bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 22. September 2017 hat der Bundesrat eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für Studien über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Abschluss dieser Abkommen abgelehnt. Am 24. September 2017 stimmte jedoch die Stimmbevölkerung einem neuen Artikel 104a zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung zu. Buchstabe d verlangt "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen".</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird er gemäss den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission die Auswirkungen des Mercosur-Freihandelsabkommens auf die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung in einer öffentlichen Studie analysieren, bevor die Verhandlungen schliessen?</p><p>2. Wie werden die Verhandlungen zu den bilateralen Freihandelsabkommen mit den internationalen Abkommen wie dem Klimaübereinkommen von Paris oder den Sustainable Development Goals (SDG) in Einklang gebracht?</p><p>3. Wie setzt er den neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d in Bezug auf das geplante Freihandelsabkommen Mercosur konkret um? Warum wird die Umsetzung von Artikel 104a BV in der Gesamtschau Agrarpolitik des Bundesrates vom 1. November 2017 nicht erwähnt? Wie setzt er den Verfassungsauftrag um?</p><p>Studien zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung sind wichtig, um die Folgen für Bäuerinnen und Bauern im Süden wie auch im Norden abzuschätzen. Ohne Auswirkungsstudien laufen wir Gefahr, mit Freihandelsabkommen die grossen agroindustriellen Konzerne zu begünstigen und die bäuerliche Landwirtschaft zu schwächen. Dieses Risiko nimmt gerade bei den aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit dem Mercosur stark zu. Die Schweizer (und europäischen) Bauern und die Kleinbauern der Mercosur-Staaten lehnen das Abkommen ab: Sie befürchten eine Intensivierung des agroindustriellen Gentech-Soja-Anbaus und der agroindustriellen Rinderzucht zum Nachteil der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, der Subsistenz-Landwirtschaft und der Ernährungssouveränität. Mit dem neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d hat der Bundesrat den Auftrag, dass Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung im Inland wie im Ausland beitragen. Die Schweiz ist verpflichtet, die Uno-Umweltziele SDG zur nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.</p>
  • Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat sieht vor, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) mit den Mercosur-Staaten verschiedene Auswirkungsstudien durchzuführen, insbesondere zu den Auswirkungen einer stärkeren Liberalisierung bestimmter Agrarprodukte auf die Umwelt. Die Ergebnisse dieser extern in Auftrag gegebenen Studien werden vor dem Verhandlungsabschluss veröffentlicht.</p><p>2. FHA beruhen wie die übrigen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik in erster Linie auf ökonomischen Kriterien, wobei aber auch das Ziel der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird. Bei FHA-Verhandlungen setzt sich der Bundesrat für die Aufnahme von Bestimmungen zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ein, die auf die Verpflichtungen der Vertragsparteien gemäss den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen und dem Klimaübereinkommen von Paris verweisen. In den neueren FHA der Schweiz werden diese beiden Instrumente explizit genannt. Die Nachhaltigkeitsklauseln in den FHA, die zur Umsetzung der SDG und der multilateralen Umweltübereinkommen beitragen und diese fördern, umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich Umweltschutz und Arbeitsnormen, die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen, die Förderung menschenwürdiger Arbeit für alle sowie die Verbreitung und Verwendung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Zudem wird auf die wichtigsten internationalen Instrumente im Bereich der Menschenrechte sowie auf die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) verwiesen.</p><p>3. Die Gesamtschau zur Agrarpolitik und die laufenden FHA-Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten stehen mit dem neuen Verfassungsartikel 104a im Einklang. Der neue Verfassungsartikel verlangt die langfristige Gewährleistung der Ernährungssicherheit, und dies gestützt sowohl auf inländische als auch auf importierte Nahrungsmittel. Es wird nicht eine Erhöhung der inländischen Produktion angestrebt, sondern eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion. Der neue Verfassungsartikel fordert zudem eine auf den schweizerischen sowie den ausländischen Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft.</p><p>Des Weiteren verlangt er grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft in der Schweiz und im Ausland beitragen.</p><p>Die unter Ziffer 2 genannten Nachhaltigkeitsbestimmungen, über die mit dem Mercosur verhandelt wird und die auch für den Sektor der Lebensmittelproduktion gelten, tragen direkt dazu bei, dass das verhandelte FHA mit dem neuen Verfassungsartikel im Einklang steht. Ausserdem ist in diesem Kontext zu erwähnen, dass die schweizerischen Rechtsvorschriften (beispielsweise die sanitären und phytosanitären Auflagen) für die Zulassung und das Inverkehrbringen von ausländischen Produkten auf dem Schweizer Markt auch bei einem allfälligen FHA mit den Mercosur-Staaten weiterhin vollumfänglich anwendbar bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 22. September 2017 hat der Bundesrat eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates für Studien über die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Abschluss dieser Abkommen abgelehnt. Am 24. September 2017 stimmte jedoch die Stimmbevölkerung einem neuen Artikel 104a zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung zu. Buchstabe d verlangt "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen".</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird er gemäss den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission die Auswirkungen des Mercosur-Freihandelsabkommens auf die nachhaltige landwirtschaftliche Entwicklung in einer öffentlichen Studie analysieren, bevor die Verhandlungen schliessen?</p><p>2. Wie werden die Verhandlungen zu den bilateralen Freihandelsabkommen mit den internationalen Abkommen wie dem Klimaübereinkommen von Paris oder den Sustainable Development Goals (SDG) in Einklang gebracht?</p><p>3. Wie setzt er den neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d in Bezug auf das geplante Freihandelsabkommen Mercosur konkret um? Warum wird die Umsetzung von Artikel 104a BV in der Gesamtschau Agrarpolitik des Bundesrates vom 1. November 2017 nicht erwähnt? Wie setzt er den Verfassungsauftrag um?</p><p>Studien zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die nachhaltige Entwicklung sind wichtig, um die Folgen für Bäuerinnen und Bauern im Süden wie auch im Norden abzuschätzen. Ohne Auswirkungsstudien laufen wir Gefahr, mit Freihandelsabkommen die grossen agroindustriellen Konzerne zu begünstigen und die bäuerliche Landwirtschaft zu schwächen. Dieses Risiko nimmt gerade bei den aktuellen Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit dem Mercosur stark zu. Die Schweizer (und europäischen) Bauern und die Kleinbauern der Mercosur-Staaten lehnen das Abkommen ab: Sie befürchten eine Intensivierung des agroindustriellen Gentech-Soja-Anbaus und der agroindustriellen Rinderzucht zum Nachteil der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, der Subsistenz-Landwirtschaft und der Ernährungssouveränität. Mit dem neuen Verfassungsartikel 104a Buchstabe d hat der Bundesrat den Auftrag, dass Handelsbeziehungen zur nachhaltigen Entwicklung im Inland wie im Ausland beitragen. Die Schweiz ist verpflichtet, die Uno-Umweltziele SDG zur nachhaltigen Entwicklung umzusetzen.</p>
    • Studien über die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit dem Mercosur auf die nachhaltige Entwicklung vor dem Verhandlungsabschluss

Back to List