Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendung verbieten

ShortId
18.3318
Id
20183318
Updated
28.07.2023 03:40
Language
de
Title
Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendung verbieten
AdditionalIndexing
2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz werden - je nach Quelle - zwischen 5 und 10 Prozent der jährlich verkauften Pestizide durch Hobbygärtner und Hobbygärtnerinnen ausgebracht. Dies entspricht 110 bis 220 Tonnen teilweise hochgiftigen Wirkstoffen. Im Gegensatz zu beruflichen Anwendern besuchen Privatanwender keine Ausbildung, in der die zur fachgerechten Anwendung notwendigen Kenntnisse vermittelt werden und in einem Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt werden müssen. Es mangelt ihnen deshalb insbesondere auch an Kenntnissen über die geltenden gesetzlichen Vorschriften, über die korrekte Anwendung, über Alternativen sowie über die korrekte Lagerung und Entsorgung von solchen Mitteln. Dies führt in der Praxis oft zu grossen Problemen: So müssen immer wieder Familiengärten aufgehoben werden, und die gesamte Erde muss komplett entsorgt werden.</p><p>Der Schweizerische Verband der Familiengärten forderte deshalb kürzlich ein Verbot des Verkaufes solcher Pestizide an Hobbygärtner und -gärtnerinnen. Auch der Verein Bioterra setzt sich seit Langem dafür ein, dass solche Stoffe in der Schweiz durch Hobby-Anwender nicht mehr eingesetzt werden, und setzt erfolgreich auf biologisches Gärtnern. Die bereits vorliegende "Positivliste - Betriebsmittelliste für biologische Kleingärten in der Schweiz" des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) weist bereits heute eine breite Palette an für Umwelt, Tiere und Boden unschädlichen Pflanzenschutzmitteln auf. Zudem ist ein Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden in Privat- und Familiengärten ein wichtiger Beitrag zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auf die Frage Glättli 18.5003 antwortete der Bundesrat am 5. März 2018, dass er noch dieses Jahr ebenfalls eine Liste mit Pflanzenschutzmitteln publizieren will, welche für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind. Der Bund ist nun aufgefordert, auf dieser Positivliste keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr aufzulisten.</p>
  • <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Mittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender mit einschliessen muss. Diese Art der Anwendung wird im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, der im September 2017 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ebenfalls berücksichtigt. Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird das Bundesamt für Landwirtschaft im Laufe des Jahres 2018 eine Liste der Produktionsmittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender publizieren. In diese Liste können nur Mittel aufgenommen werden, die auf Kleinflächen in geeigneter Dosierung ohne besondere Schutzmassnahmen für die Anwenderinnen und Anwender und ihre Familie eingesetzt werden können. Ausserdem wurden das BLV und das Bundesamt für Umwelt beauftragt, Vorschläge für eine Verschärfung der Zulassungskriterien von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender vorzulegen. Und nicht zuletzt werden Mittel, die für berufliche Anwenderinnen und Anwender bestimmt sind, nur an Inhaberinnen und Inhaber einer Pflanzenschutz-Fachbewilligung abgegeben.</p><p>Um Schadorganismen wirksam zu bekämpfen, enthalten Pflanzenschutzmittel biologisch aktive Stoffe, die Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen haben können. Die Nebenwirkung eines Stoffs wird durch dessen physikalisch-chemischen Eigenschaften und dessen biologische Aktivität bestimmt und hängt nicht davon ab, ob der Stoff chemisch synthetisiert wurde oder aus einer natürlichen Quelle stammt.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates kann nur eine Einschränkung, die auf einer wissenschaftlichen Beurteilung der Risiken der verschiedenen Stoffe beruht, das Risiko wirkungsvoll reduzieren. Er ist somit der Meinung, dass eine Kürzung der Liste der Produktionsmittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender auf einem wissenschaftlichen Ansatz beruhen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Verkauf von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung zu verbieten. Die Pflanzenschutzmittel, die zum Verkauf an Hobby-Anwender zugelassen bleiben, sind auf einer Positivliste aufzuführen.</p>
  • Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendung verbieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz werden - je nach Quelle - zwischen 5 und 10 Prozent der jährlich verkauften Pestizide durch Hobbygärtner und Hobbygärtnerinnen ausgebracht. Dies entspricht 110 bis 220 Tonnen teilweise hochgiftigen Wirkstoffen. Im Gegensatz zu beruflichen Anwendern besuchen Privatanwender keine Ausbildung, in der die zur fachgerechten Anwendung notwendigen Kenntnisse vermittelt werden und in einem Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt werden müssen. Es mangelt ihnen deshalb insbesondere auch an Kenntnissen über die geltenden gesetzlichen Vorschriften, über die korrekte Anwendung, über Alternativen sowie über die korrekte Lagerung und Entsorgung von solchen Mitteln. Dies führt in der Praxis oft zu grossen Problemen: So müssen immer wieder Familiengärten aufgehoben werden, und die gesamte Erde muss komplett entsorgt werden.</p><p>Der Schweizerische Verband der Familiengärten forderte deshalb kürzlich ein Verbot des Verkaufes solcher Pestizide an Hobbygärtner und -gärtnerinnen. Auch der Verein Bioterra setzt sich seit Langem dafür ein, dass solche Stoffe in der Schweiz durch Hobby-Anwender nicht mehr eingesetzt werden, und setzt erfolgreich auf biologisches Gärtnern. Die bereits vorliegende "Positivliste - Betriebsmittelliste für biologische Kleingärten in der Schweiz" des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (Fibl) weist bereits heute eine breite Palette an für Umwelt, Tiere und Boden unschädlichen Pflanzenschutzmitteln auf. Zudem ist ein Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden in Privat- und Familiengärten ein wichtiger Beitrag zum Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Auf die Frage Glättli 18.5003 antwortete der Bundesrat am 5. März 2018, dass er noch dieses Jahr ebenfalls eine Liste mit Pflanzenschutzmitteln publizieren will, welche für die nichtberufliche Verwendung zugelassen sind. Der Bund ist nun aufgefordert, auf dieser Positivliste keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel mehr aufzulisten.</p>
    • <p>Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Mittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender mit einschliessen muss. Diese Art der Anwendung wird im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, der im September 2017 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ebenfalls berücksichtigt. Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird das Bundesamt für Landwirtschaft im Laufe des Jahres 2018 eine Liste der Produktionsmittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender publizieren. In diese Liste können nur Mittel aufgenommen werden, die auf Kleinflächen in geeigneter Dosierung ohne besondere Schutzmassnahmen für die Anwenderinnen und Anwender und ihre Familie eingesetzt werden können. Ausserdem wurden das BLV und das Bundesamt für Umwelt beauftragt, Vorschläge für eine Verschärfung der Zulassungskriterien von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender vorzulegen. Und nicht zuletzt werden Mittel, die für berufliche Anwenderinnen und Anwender bestimmt sind, nur an Inhaberinnen und Inhaber einer Pflanzenschutz-Fachbewilligung abgegeben.</p><p>Um Schadorganismen wirksam zu bekämpfen, enthalten Pflanzenschutzmittel biologisch aktive Stoffe, die Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen haben können. Die Nebenwirkung eines Stoffs wird durch dessen physikalisch-chemischen Eigenschaften und dessen biologische Aktivität bestimmt und hängt nicht davon ab, ob der Stoff chemisch synthetisiert wurde oder aus einer natürlichen Quelle stammt.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates kann nur eine Einschränkung, die auf einer wissenschaftlichen Beurteilung der Risiken der verschiedenen Stoffe beruht, das Risiko wirkungsvoll reduzieren. Er ist somit der Meinung, dass eine Kürzung der Liste der Produktionsmittel für nichtberufliche Anwenderinnen und Anwender auf einem wissenschaftlichen Ansatz beruhen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, den Verkauf von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln für die nichtberufliche Verwendung zu verbieten. Die Pflanzenschutzmittel, die zum Verkauf an Hobby-Anwender zugelassen bleiben, sind auf einer Positivliste aufzuführen.</p>
    • Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendung verbieten

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