Unverzüglicher Halt des strategielosen Umbaus von Agroscope

ShortId
18.3321
Id
20183321
Updated
28.07.2023 03:38
Language
de
Title
Unverzüglicher Halt des strategielosen Umbaus von Agroscope
AdditionalIndexing
36;04;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Landwirtschaftsgesetz bestimmt, dass der Bund Forschungsanstalten betreiben kann. Ziel ist es, Aktivitäten ohne Standortbezug zu zentralisieren. Dies ermöglicht Synergien sowohl in finanzieller als auch in inhaltlich-wissenschaftlicher Hinsicht.</p><p>Dagegen sollen die Aktivitäten, die künftig in den dezentralen Satelliten ausgeführt werden, der Landwirtschaft mehr Nutzen und Unterstützung bringen, als es die heutigen, voll ausgebauten, in grossen Teilen nach innen orientierten dezentralen Standorte zu tun vermögen. Trotz der angestrebten Zentralisierung soll also weiterhin Forschung unter verschiedenen klimatischen Bedingungen und zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis durchführbar sein. Die angedachte Umstrukturierung von Agroscope ist entsprechend unter dem geltenden Recht möglich.</p><p>2. Die angedachte Reform bedeutet eine noch stärkere Ausrichtung des Aufgabenportfolios von Agroscope auf die künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft. Die vorgesehenen Satelliten sollen sich einzig an den landwirtschaftlichen Bedürfnissen ausrichten und damit dem Postulat der Standortgerechtigkeit aber auch den klimatischen und geografischen Besonderheiten gerecht werden. Das Portfolio soll auch stärker auf die rechtlichen Grundlagen ausgerichtet werden, namentlich auf die Forschung für die Landwirtschaft unter unterschiedlichen schweizspezifischen Bedingungen, die Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis sowie Forschungs- und Vollzugsaufgaben zugunsten der Agrarpolitik des Bundes. Die Erweiterung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. September 2017 mit Artikel 104a verpflichtet Agroscope noch stärker als bisher, wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung sämtlicher Aspekte der Ernährungssicherheit bereitzustellen.</p><p>3. Es war zu erwarten, dass die Reform wie jede andere eingreifende Änderung zu Beginn auch Kritik weckt, insbesondere bei den betroffenen Mitarbeitenden und in den Standortkantonen. In den nächsten Monaten geht es darum aufzuzeigen, dass die Zusammenlegung Agroscope, ihre Forschung und Dienstleistung stärken und den Mitarbeitenden neue Perspektiven und attraktive Arbeitsplätze bieten wird. Die Herausforderungen der Landwirtschaft sind mit interdisziplinären, systemorientierten Lösungen anzugehen. Die Konzentration des unterschiedlichen Know-hows Agroscope-Forschenden auf einem Campus kann diesen Anforderungen mit der stark erhöhten Möglichkeit für Synergienutzung und Ideenaustausch am besten begegnen.</p><p>4. Der Bundesrat weiss um die Bedeutung der landwirtschaftlichen Forschung. Entsprechend setzt das Projekt auch in erster Linie bei den Betriebskosten an, deshalb auch die geplante Konzentration auf einen Standort. Damit bietet sich gleichzeitig die Chance, die Führung zu stärken und mit einer gemeinsamen Kultur den wachsenden Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.</p><p>5./6. Ziele und Schwerpunkte der landwirtschaftlichen Forschung werden bereits heute sowohl im Forschungskonzept des BLW für die Ressortforschung für Land- und Ernährungswirtschaft als auch im laufenden Forschungsprogramm 2018-2021 von Agroscope festlegt. Konzept und Programm werden jeweils in einem breitangelegten Prozess erarbeitet, die Interessen aller relevanten Gruppen, bundesextern wie bundesintern, mit einbezogen. Eine weitere inhaltliche Strategie wird nicht als zielführend erachtet. Die konkrete organisatorische Umsetzung der Forschungsarbeiten ist Sache des Bundesrates. Er wird im Sommer über die Grobkonzepte und das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat will die landwirtschaftliche Forschung in Posieux im Kanton Freiburg konzentrieren und sämtliche anderen Agroscope-Standorte aufgeben. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben Artikel 114 Absatz 2 des LwG widerspricht? Dieser hält fest, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten auf verschiedene Landesgegenden verteilt sind. </p><p>2. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben die Umsetzung des neuen Artikels 104a der Bundesverfassung erschwert? Wie soll die "Standortgerechtigkeit der Lebensmittelproduktion" gewährleistet werden, wenn die Forschung die Ansprüche der verschiedenen Standorte nicht berücksichtigt? Welchen Aufwand bedeutet es, Feldversuche, Demonstrationsanlagen und Sortenzüchtungen in der ganzen Schweiz von einem zentralen Standort aus zu betreiben?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die Unsicherheit in der Belegschaft von Agroscope gross ist und viele gute Forscherinnen und Forscher Agroscope verlassen werden, wenn der Bundesrat seine Einstandort-Strategie nicht bald stoppt?</p><p>4. Teilt er die Einschätzung, dass die Herausforderungen an die Landwirtschaft und somit an die angewandte landwirtschaftliche Forschung, an die Beratung und die Züchtung gewachsen sind und deshalb die Aktivitäten von Agroscope ausgebaut und nicht zusammengekürzt werden müssten?</p><p>5. Ist er bereit, dem Parlament eine Strategie vorzulegen? Diese Strategie klärt die Ziele und Schwerpunkte landwirtschaftlicher Forschung, Beratung und Züchtung. Sie zeigt namentlich auf, wie Forschung, Beratung und Züchtung dazu beitragen sollen, die grossen Herausforderungen der Landwirtschaft zu meistern, die Ziele der Bundesverfassung und der Gesetzgebung zu erreichen und die Politikumsetzung zu verbessern. Schliesslich zeigt sie auf, welcher finanzielle Rahmen und wie viele Forschungsstandorte nötig sind, um diese Strategie effizient umzusetzen.</p><p>6. Ist er bereit, seine Bestrebungen, Agroscope auf einen Standort zu konzentrieren, unverzüglich einzustellen, bis die unter Ziffer 5 beschriebene Strategie vorliegt?</p>
  • Unverzüglicher Halt des strategielosen Umbaus von Agroscope
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Landwirtschaftsgesetz bestimmt, dass der Bund Forschungsanstalten betreiben kann. Ziel ist es, Aktivitäten ohne Standortbezug zu zentralisieren. Dies ermöglicht Synergien sowohl in finanzieller als auch in inhaltlich-wissenschaftlicher Hinsicht.</p><p>Dagegen sollen die Aktivitäten, die künftig in den dezentralen Satelliten ausgeführt werden, der Landwirtschaft mehr Nutzen und Unterstützung bringen, als es die heutigen, voll ausgebauten, in grossen Teilen nach innen orientierten dezentralen Standorte zu tun vermögen. Trotz der angestrebten Zentralisierung soll also weiterhin Forschung unter verschiedenen klimatischen Bedingungen und zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis durchführbar sein. Die angedachte Umstrukturierung von Agroscope ist entsprechend unter dem geltenden Recht möglich.</p><p>2. Die angedachte Reform bedeutet eine noch stärkere Ausrichtung des Aufgabenportfolios von Agroscope auf die künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft. Die vorgesehenen Satelliten sollen sich einzig an den landwirtschaftlichen Bedürfnissen ausrichten und damit dem Postulat der Standortgerechtigkeit aber auch den klimatischen und geografischen Besonderheiten gerecht werden. Das Portfolio soll auch stärker auf die rechtlichen Grundlagen ausgerichtet werden, namentlich auf die Forschung für die Landwirtschaft unter unterschiedlichen schweizspezifischen Bedingungen, die Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis sowie Forschungs- und Vollzugsaufgaben zugunsten der Agrarpolitik des Bundes. Die Erweiterung der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 24. September 2017 mit Artikel 104a verpflichtet Agroscope noch stärker als bisher, wissenschaftliche Grundlagen für die Weiterentwicklung sämtlicher Aspekte der Ernährungssicherheit bereitzustellen.</p><p>3. Es war zu erwarten, dass die Reform wie jede andere eingreifende Änderung zu Beginn auch Kritik weckt, insbesondere bei den betroffenen Mitarbeitenden und in den Standortkantonen. In den nächsten Monaten geht es darum aufzuzeigen, dass die Zusammenlegung Agroscope, ihre Forschung und Dienstleistung stärken und den Mitarbeitenden neue Perspektiven und attraktive Arbeitsplätze bieten wird. Die Herausforderungen der Landwirtschaft sind mit interdisziplinären, systemorientierten Lösungen anzugehen. Die Konzentration des unterschiedlichen Know-hows Agroscope-Forschenden auf einem Campus kann diesen Anforderungen mit der stark erhöhten Möglichkeit für Synergienutzung und Ideenaustausch am besten begegnen.</p><p>4. Der Bundesrat weiss um die Bedeutung der landwirtschaftlichen Forschung. Entsprechend setzt das Projekt auch in erster Linie bei den Betriebskosten an, deshalb auch die geplante Konzentration auf einen Standort. Damit bietet sich gleichzeitig die Chance, die Führung zu stärken und mit einer gemeinsamen Kultur den wachsenden Herausforderungen der Zukunft zu begegnen.</p><p>5./6. Ziele und Schwerpunkte der landwirtschaftlichen Forschung werden bereits heute sowohl im Forschungskonzept des BLW für die Ressortforschung für Land- und Ernährungswirtschaft als auch im laufenden Forschungsprogramm 2018-2021 von Agroscope festlegt. Konzept und Programm werden jeweils in einem breitangelegten Prozess erarbeitet, die Interessen aller relevanten Gruppen, bundesextern wie bundesintern, mit einbezogen. Eine weitere inhaltliche Strategie wird nicht als zielführend erachtet. Die konkrete organisatorische Umsetzung der Forschungsarbeiten ist Sache des Bundesrates. Er wird im Sommer über die Grobkonzepte und das weitere Vorgehen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat will die landwirtschaftliche Forschung in Posieux im Kanton Freiburg konzentrieren und sämtliche anderen Agroscope-Standorte aufgeben. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben Artikel 114 Absatz 2 des LwG widerspricht? Dieser hält fest, dass die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten auf verschiedene Landesgegenden verteilt sind. </p><p>2. Ist er sich bewusst, dass dieses Vorhaben die Umsetzung des neuen Artikels 104a der Bundesverfassung erschwert? Wie soll die "Standortgerechtigkeit der Lebensmittelproduktion" gewährleistet werden, wenn die Forschung die Ansprüche der verschiedenen Standorte nicht berücksichtigt? Welchen Aufwand bedeutet es, Feldversuche, Demonstrationsanlagen und Sortenzüchtungen in der ganzen Schweiz von einem zentralen Standort aus zu betreiben?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die Unsicherheit in der Belegschaft von Agroscope gross ist und viele gute Forscherinnen und Forscher Agroscope verlassen werden, wenn der Bundesrat seine Einstandort-Strategie nicht bald stoppt?</p><p>4. Teilt er die Einschätzung, dass die Herausforderungen an die Landwirtschaft und somit an die angewandte landwirtschaftliche Forschung, an die Beratung und die Züchtung gewachsen sind und deshalb die Aktivitäten von Agroscope ausgebaut und nicht zusammengekürzt werden müssten?</p><p>5. Ist er bereit, dem Parlament eine Strategie vorzulegen? Diese Strategie klärt die Ziele und Schwerpunkte landwirtschaftlicher Forschung, Beratung und Züchtung. Sie zeigt namentlich auf, wie Forschung, Beratung und Züchtung dazu beitragen sollen, die grossen Herausforderungen der Landwirtschaft zu meistern, die Ziele der Bundesverfassung und der Gesetzgebung zu erreichen und die Politikumsetzung zu verbessern. Schliesslich zeigt sie auf, welcher finanzielle Rahmen und wie viele Forschungsstandorte nötig sind, um diese Strategie effizient umzusetzen.</p><p>6. Ist er bereit, seine Bestrebungen, Agroscope auf einen Standort zu konzentrieren, unverzüglich einzustellen, bis die unter Ziffer 5 beschriebene Strategie vorliegt?</p>
    • Unverzüglicher Halt des strategielosen Umbaus von Agroscope

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