Folgen der Aufhebung der Pilzkontrollpflicht

ShortId
18.3331
Id
20183331
Updated
28.07.2023 03:56
Language
de
Title
Folgen der Aufhebung der Pilzkontrollpflicht
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Anzahl Beratungen der Stiftung Tox Info Suisse (Informationsstelle für Vergiftungsfälle) zu möglichen Pilzvergiftungen liegt je nach Güte eines Pilzjahres zwischen 400 und 600 pro Jahr. Dabei geht es nicht immer um mögliche Pilzvergiftungen aufgrund einer Verwechslung von essbaren mit nichtessbaren Pilzen durch Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, sondern auch etwa um Vergiftungen mit halluzinogenen Pilzen ("Zauberpilze") und Symptome nach dem Konsum von gekauften Speisepilzen. Pilzvergiftungen sind im Vergleich mit anderen Vergiftungen (z. B. Medikamente) selten und betreffen rund 2 Prozent aller Anfragen an Tox Info Suisse.</p><p>Das Lebensmittelgesetz (SR 817.0) geht vom Grundsatz aus, dass die Verwendung von Lebensmitteln zum Eigengebrauch nicht reglementiert wird. Hier wird an die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten appelliert. Deshalb ist das private Sammeln von Pilzen für die private häusliche Verwendung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Für die Kantone besteht somit keine bundesrechtliche Verpflichtung, Pilzkontrollstellen zu unterhalten. Entsprechend besteht aus Sicht des Bundesrates auch kein Handlungsbedarf, wenn gesammelte Pilze nicht in allen Kantonen kontrolliert werden können. Er begrüsst es selbstverständlich, wenn die Kantone Pilzkontrollstellen betreiben. Eine wirkungsvolle Pilzkontrolle kann auch von privaten Organisationen durchgeführt werden. So hat die Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (Vapko) auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis aufgebaut, das es Pilzsammlerinnen und Pilzsammlern erlaubt, Kontrollmöglichkeiten in ihrer Nähe zu finden.</p><p>2./3. Die Vapko leistet im Bereich der Pilzkontrolle eine wichtige Arbeit, insbesondere mit dem Verzeichnis der Pilzkontrollstellen, der Ausbildung von Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Information der Öffentlichkeit. Gemäss Angaben der Vapko haben im Jahr 2017 28 Personen die Ausbildung zur Pilzkontrolleurin oder zum Pilzkontrolleur erfolgreich abgeschlossen. Zudem informiert auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Konsumentinnen und Konsumenten zu möglichen Risiken des Verzehrs von selbstgesammelten Pilzen. Das Merkblatt "Pilze sammeln - kontrollieren lassen - zubereiten: Pilzgenuss ohne Reue!" ist in 11 Sprachen verfügbar und wird beim Start der Pilzsaison jeweils prominent auf der Internetseite des BLV platziert und künftig über den Twitterkanal des BLV bekanntgemacht.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in der Schweiz ein hinreichendes System zur Prävention und Behandlung von Pilzvergiftungen besteht. Die Notfallnummer 145 von Tox Info Suisse ist während 24 Stunden erreichbar. Der Dienst ist spezialisiert auf alle Vergiftungsfälle und arbeitet mit einem Netzwerk von Expertinnen und Experten. Ergänzt wird dieses Netzwerk durch die lokalen Ärztinnen und Ärzte sowie die Notfallstellen der Spitäler.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit der Änderung des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 besteht keine nationale Regelung mehr für die Kontrolle privat gesammelter Pilze. Vorher war die Pilzkontrolle als Sonderfall geregelt. Seither nahm die Zahl der Pilzkontrollstellen ab. Den bisherigen Kontrolleurinnen und Kontrolleuren wurde mit der Kontrollpflicht die gesetzliche Grundlage entzogen. Einige Kantone hoben aus Spargründen alle Pilzkontrollstellen auf.</p><p>2017 war ein starkes Pilzjahr. Auch die Anzahl der Pilzvergiftungen stieg: Die Stiftung Tox Info Suisse verzeichnete 2017 fast 600 Pilzvergiftungen. Bei einer Pilzvergiftung zählt jede Minute. Über Tox Info Suisse bieten Ärztinnen und Ärzte und Spitäler speziell ausgebildete Notfall-Pilzexpertinnen und -experten aus: Diese Vapko-diplomierten Kontrolleurinnen und Kontrolleure verfügen über eine anspruchsvolle Zusatzausbildung. Die Kosten für die Aus-, Weiterbildung und das Dauerpikett werden selber getragen. Besonders heikel sind Kinderunfälle. Durch die enge Zusammenarbeit des Tox-Zentrums und der Kontrolleurinnen und Kontrolleure können hier grosse Kosten eingespart werden, da für die Patientinnen und Patienten in vielen Fällen die Pilzfachperson den Gang in das Spital mit grossen Folgekosten erspart.</p><p>1. In der Antwort auf die Motion 99.3138 hielt der Bundesrat fest: "Eine Änderung des LMG steht für den Bundesrat somit nur dann zur Diskussion, wenn die Kantone nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Pilzkontrolle einer dem Risiko angemessenen Regelung zuzuführen." Wie beurteilt er die Lage? Welche Massnahmen erwägt er, wenn Kantone wie zum Beispiel in der Innerschweiz die Pilzkontrolle gänzlich aufheben?</p><p>2. Die amtlichen Pilzkontrollstellen gelten als Ansprechstelle für jegliche Fragen um Pilze von Privatpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Schulen usw. Wie gewährleistet der Bund, dass mit dem Rückgang der Kontrollstellen die nötige Aufklärungsarbeit im Sinne des Gesundheitsschutzes geleistet wird?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bund ohne gesetzliche Grundlage die Ausbildung einer genügenden Anzahl Personen, die bei einer Pilzvergiftung Pilze identifizieren und so die Behandlungsmethode definieren können?</p><p>4. Im Vergiftungsfall zählt jede Minute. Die Wege müssen kurz sein. Wie reagiert der Bundesrat darauf, dass seit der Gesetzesänderung des LMG ganze Regionen nicht mehr dafür besorgt sein müssen, dass eine Expertin oder ein Experte vor Ort ist?</p>
  • Folgen der Aufhebung der Pilzkontrollpflicht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Anzahl Beratungen der Stiftung Tox Info Suisse (Informationsstelle für Vergiftungsfälle) zu möglichen Pilzvergiftungen liegt je nach Güte eines Pilzjahres zwischen 400 und 600 pro Jahr. Dabei geht es nicht immer um mögliche Pilzvergiftungen aufgrund einer Verwechslung von essbaren mit nichtessbaren Pilzen durch Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, sondern auch etwa um Vergiftungen mit halluzinogenen Pilzen ("Zauberpilze") und Symptome nach dem Konsum von gekauften Speisepilzen. Pilzvergiftungen sind im Vergleich mit anderen Vergiftungen (z. B. Medikamente) selten und betreffen rund 2 Prozent aller Anfragen an Tox Info Suisse.</p><p>Das Lebensmittelgesetz (SR 817.0) geht vom Grundsatz aus, dass die Verwendung von Lebensmitteln zum Eigengebrauch nicht reglementiert wird. Hier wird an die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten appelliert. Deshalb ist das private Sammeln von Pilzen für die private häusliche Verwendung vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Für die Kantone besteht somit keine bundesrechtliche Verpflichtung, Pilzkontrollstellen zu unterhalten. Entsprechend besteht aus Sicht des Bundesrates auch kein Handlungsbedarf, wenn gesammelte Pilze nicht in allen Kantonen kontrolliert werden können. Er begrüsst es selbstverständlich, wenn die Kantone Pilzkontrollstellen betreiben. Eine wirkungsvolle Pilzkontrolle kann auch von privaten Organisationen durchgeführt werden. So hat die Schweizerische Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane (Vapko) auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis aufgebaut, das es Pilzsammlerinnen und Pilzsammlern erlaubt, Kontrollmöglichkeiten in ihrer Nähe zu finden.</p><p>2./3. Die Vapko leistet im Bereich der Pilzkontrolle eine wichtige Arbeit, insbesondere mit dem Verzeichnis der Pilzkontrollstellen, der Ausbildung von Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleuren und der Information der Öffentlichkeit. Gemäss Angaben der Vapko haben im Jahr 2017 28 Personen die Ausbildung zur Pilzkontrolleurin oder zum Pilzkontrolleur erfolgreich abgeschlossen. Zudem informiert auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Konsumentinnen und Konsumenten zu möglichen Risiken des Verzehrs von selbstgesammelten Pilzen. Das Merkblatt "Pilze sammeln - kontrollieren lassen - zubereiten: Pilzgenuss ohne Reue!" ist in 11 Sprachen verfügbar und wird beim Start der Pilzsaison jeweils prominent auf der Internetseite des BLV platziert und künftig über den Twitterkanal des BLV bekanntgemacht.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass in der Schweiz ein hinreichendes System zur Prävention und Behandlung von Pilzvergiftungen besteht. Die Notfallnummer 145 von Tox Info Suisse ist während 24 Stunden erreichbar. Der Dienst ist spezialisiert auf alle Vergiftungsfälle und arbeitet mit einem Netzwerk von Expertinnen und Experten. Ergänzt wird dieses Netzwerk durch die lokalen Ärztinnen und Ärzte sowie die Notfallstellen der Spitäler.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit der Änderung des Lebensmittelgesetzes vom 9. Oktober 1992 besteht keine nationale Regelung mehr für die Kontrolle privat gesammelter Pilze. Vorher war die Pilzkontrolle als Sonderfall geregelt. Seither nahm die Zahl der Pilzkontrollstellen ab. Den bisherigen Kontrolleurinnen und Kontrolleuren wurde mit der Kontrollpflicht die gesetzliche Grundlage entzogen. Einige Kantone hoben aus Spargründen alle Pilzkontrollstellen auf.</p><p>2017 war ein starkes Pilzjahr. Auch die Anzahl der Pilzvergiftungen stieg: Die Stiftung Tox Info Suisse verzeichnete 2017 fast 600 Pilzvergiftungen. Bei einer Pilzvergiftung zählt jede Minute. Über Tox Info Suisse bieten Ärztinnen und Ärzte und Spitäler speziell ausgebildete Notfall-Pilzexpertinnen und -experten aus: Diese Vapko-diplomierten Kontrolleurinnen und Kontrolleure verfügen über eine anspruchsvolle Zusatzausbildung. Die Kosten für die Aus-, Weiterbildung und das Dauerpikett werden selber getragen. Besonders heikel sind Kinderunfälle. Durch die enge Zusammenarbeit des Tox-Zentrums und der Kontrolleurinnen und Kontrolleure können hier grosse Kosten eingespart werden, da für die Patientinnen und Patienten in vielen Fällen die Pilzfachperson den Gang in das Spital mit grossen Folgekosten erspart.</p><p>1. In der Antwort auf die Motion 99.3138 hielt der Bundesrat fest: "Eine Änderung des LMG steht für den Bundesrat somit nur dann zur Diskussion, wenn die Kantone nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Pilzkontrolle einer dem Risiko angemessenen Regelung zuzuführen." Wie beurteilt er die Lage? Welche Massnahmen erwägt er, wenn Kantone wie zum Beispiel in der Innerschweiz die Pilzkontrolle gänzlich aufheben?</p><p>2. Die amtlichen Pilzkontrollstellen gelten als Ansprechstelle für jegliche Fragen um Pilze von Privatpersonen, Ärztinnen und Ärzten, Schulen usw. Wie gewährleistet der Bund, dass mit dem Rückgang der Kontrollstellen die nötige Aufklärungsarbeit im Sinne des Gesundheitsschutzes geleistet wird?</p><p>3. Wie gewährleistet der Bund ohne gesetzliche Grundlage die Ausbildung einer genügenden Anzahl Personen, die bei einer Pilzvergiftung Pilze identifizieren und so die Behandlungsmethode definieren können?</p><p>4. Im Vergiftungsfall zählt jede Minute. Die Wege müssen kurz sein. Wie reagiert der Bundesrat darauf, dass seit der Gesetzesänderung des LMG ganze Regionen nicht mehr dafür besorgt sein müssen, dass eine Expertin oder ein Experte vor Ort ist?</p>
    • Folgen der Aufhebung der Pilzkontrollpflicht

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