Die Bürokratiemonster "Bewilligungen von Drittstaatenkontingenten" und "Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger" müssen vereinfacht und beschleunigt werden

ShortId
18.3334
Id
20183334
Updated
28.07.2023 03:55
Language
de
Title
Die Bürokratiemonster "Bewilligungen von Drittstaatenkontingenten" und "Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger" müssen vereinfacht und beschleunigt werden
AdditionalIndexing
10;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in einem Zulassungssystem mit einem Inländer- und EU-/Efta-Vorrang sowie Kontingenten die Anstellung eines Spezialisten aus einem Drittstaat mit Aufwand und gewissen Kosten verbunden ist. Es handelt sich dabei indes um ein zentrales Element der schweizerischen Zuwanderungspolitik, das durch Parlaments- und Volksentscheide legitimiert ist. Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten soll nur dort erfolgen, wo das Fachkräfteangebot aus dem Inland sowie der EU/Efta nicht ausreicht.</p><p>2. Erwerbstätige Staatsangehörige der EU-27/Efta haben gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) einen Anspruch auf Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung, sofern sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Nach Einreichung des Gesuchs durch den EU-/Efta-Staatsangehörigen wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung direkt durch die zuständige kantonale Behörde erteilt. Die Tätigkeit in der Schweiz kann bereits nach Erhalt des Gesuchs durch die zuständige kantonale Behörde aufgenommen werden. Einzig für grenzüberschreitende Dienstleistungen von mehr als 90 Tagen sieht das FZA keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bewilligung vor, eine Zustimmung durch den Bund ist in diesen Fällen jedoch nicht erforderlich. Unter 90 Tagen reicht eine einfache elektronische Meldung. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, das Verfahren zur Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an EU-/Efta-Staatsangehörige zu ändern.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte und die Prozesse zwischen Bund und Kantonen insgesamt gut funktionieren. Er ist sich indes bewusst, dass der Zeitfaktor in den Bewilligungsverfahren eine wichtige Rolle spielt. In einem weit gefassten E-Government-Projekt des Staatssekretariats für Migration sowie der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden wurden die Übermittlungen der Gesuche zwischen den verschiedenen involvierten Stellen bereits vereinfacht. Diese Prozesse werden gegenwärtig weiter optimiert.</p><p>4. Fünf Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Zug und Zürich) verfügen gegenwärtig über digitale Portale für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen um Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten sowie Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta. Eine Erweiterung von EasyGov im Bereich der Arbeitsbewilligungsgesuche wird derzeit von Bund und Kantonen gemeinsam geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die mit der Bewilligung von Drittstaatenkontingenten verbundenen Prozesse sind für Unternehmen komplex und anspruchsvoll. Der Prozess selbst dauert gut und gerne ein halbes Jahr. Grossunternehmen haben dafür eigene Abteilungen oder beauftragen spezialisierte Beratungsunternehmen. Für KMU und Start-ups besteht diese Möglichkeit aus finanziellen Gründen nicht.</p><p>Die Bearbeitungszeiten bei den L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger sind zu lange und von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Die Bearbeitung kann theoretisch in Sekunden erledigt werden, da voll regelbasiert, allfällige Ausnahmen können einem Sachbearbeiter im Kanton zugewiesen werden.</p><p>Ein digitaler, nationaler One-Stop-Shop für KMU würde die Komplexität deutlich senken und die Länge des Prozesses verkürzen. Mit EasyGov besteht bereits eine Plattform, die für genau solche Prozesse gebaut wurde und bereits in Betrieb ist. Eine Erweiterung von EasyGov um Arbeitsbewilligungen würde für Start-ups und KMU eine echte Chance bieten, einfach und mit gut geführten digitalen Prozessen Anträge zu stellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Antragstellung für Drittstaatenkontingente für KMU und die damit verbundenen Prozesse zwischen Kanton und Bund aufgrund der Komplexität zeit-, know-how- und daher kostenintensiv sind?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Antragstellung für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger und die damit verbundenen Prozesse zwischen Kanton und Bund zu lange sind und verkürzt werden können?</p><p>3. Sieht er grundsätzlich Möglichkeiten zur Vereinfachung des Antragsverfahrens für Drittstaatenkontingente, L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger und bei den Prozessen zwischen Bund und Kantonen? </p><p>4. Ist er bereit, die nationale, digitale Plattform für Unternehmen EasyGov um Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten und L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger zu erweitern?</p>
  • Die Bürokratiemonster "Bewilligungen von Drittstaatenkontingenten" und "Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger" müssen vereinfacht und beschleunigt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in einem Zulassungssystem mit einem Inländer- und EU-/Efta-Vorrang sowie Kontingenten die Anstellung eines Spezialisten aus einem Drittstaat mit Aufwand und gewissen Kosten verbunden ist. Es handelt sich dabei indes um ein zentrales Element der schweizerischen Zuwanderungspolitik, das durch Parlaments- und Volksentscheide legitimiert ist. Die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten soll nur dort erfolgen, wo das Fachkräfteangebot aus dem Inland sowie der EU/Efta nicht ausreicht.</p><p>2. Erwerbstätige Staatsangehörige der EU-27/Efta haben gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) einen Anspruch auf Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung, sofern sie die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Nach Einreichung des Gesuchs durch den EU-/Efta-Staatsangehörigen wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung direkt durch die zuständige kantonale Behörde erteilt. Die Tätigkeit in der Schweiz kann bereits nach Erhalt des Gesuchs durch die zuständige kantonale Behörde aufgenommen werden. Einzig für grenzüberschreitende Dienstleistungen von mehr als 90 Tagen sieht das FZA keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bewilligung vor, eine Zustimmung durch den Bund ist in diesen Fällen jedoch nicht erforderlich. Unter 90 Tagen reicht eine einfache elektronische Meldung. Der Bundesrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, das Verfahren zur Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an EU-/Efta-Staatsangehörige zu ändern.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Bewilligungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte und die Prozesse zwischen Bund und Kantonen insgesamt gut funktionieren. Er ist sich indes bewusst, dass der Zeitfaktor in den Bewilligungsverfahren eine wichtige Rolle spielt. In einem weit gefassten E-Government-Projekt des Staatssekretariats für Migration sowie der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden wurden die Übermittlungen der Gesuche zwischen den verschiedenen involvierten Stellen bereits vereinfacht. Diese Prozesse werden gegenwärtig weiter optimiert.</p><p>4. Fünf Kantone (Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Zug und Zürich) verfügen gegenwärtig über digitale Portale für die Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen um Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten sowie Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta. Eine Erweiterung von EasyGov im Bereich der Arbeitsbewilligungsgesuche wird derzeit von Bund und Kantonen gemeinsam geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die mit der Bewilligung von Drittstaatenkontingenten verbundenen Prozesse sind für Unternehmen komplex und anspruchsvoll. Der Prozess selbst dauert gut und gerne ein halbes Jahr. Grossunternehmen haben dafür eigene Abteilungen oder beauftragen spezialisierte Beratungsunternehmen. Für KMU und Start-ups besteht diese Möglichkeit aus finanziellen Gründen nicht.</p><p>Die Bearbeitungszeiten bei den L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger sind zu lange und von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Die Bearbeitung kann theoretisch in Sekunden erledigt werden, da voll regelbasiert, allfällige Ausnahmen können einem Sachbearbeiter im Kanton zugewiesen werden.</p><p>Ein digitaler, nationaler One-Stop-Shop für KMU würde die Komplexität deutlich senken und die Länge des Prozesses verkürzen. Mit EasyGov besteht bereits eine Plattform, die für genau solche Prozesse gebaut wurde und bereits in Betrieb ist. Eine Erweiterung von EasyGov um Arbeitsbewilligungen würde für Start-ups und KMU eine echte Chance bieten, einfach und mit gut geführten digitalen Prozessen Anträge zu stellen.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass die Antragstellung für Drittstaatenkontingente für KMU und die damit verbundenen Prozesse zwischen Kanton und Bund aufgrund der Komplexität zeit-, know-how- und daher kostenintensiv sind?</p><p>2. Teilt er die Ansicht, dass die Antragstellung für Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger und die damit verbundenen Prozesse zwischen Kanton und Bund zu lange sind und verkürzt werden können?</p><p>3. Sieht er grundsätzlich Möglichkeiten zur Vereinfachung des Antragsverfahrens für Drittstaatenkontingente, L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger und bei den Prozessen zwischen Bund und Kantonen? </p><p>4. Ist er bereit, die nationale, digitale Plattform für Unternehmen EasyGov um Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten und L-Bewilligungen für EU-/Efta-Bürger zu erweitern?</p>
    • Die Bürokratiemonster "Bewilligungen von Drittstaatenkontingenten" und "Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligungen) für EU-/Efta-Bürger" müssen vereinfacht und beschleunigt werden

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