Für aufeinander abgestimmte Regelungen von Gas- und Stromsektor

ShortId
18.3336
Id
20183336
Updated
28.07.2023 03:55
Language
de
Title
Für aufeinander abgestimmte Regelungen von Gas- und Stromsektor
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation 17.3981 erklärt sich der Bundesrat bereit, seine Vorlage des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) bis Mitte 2019 in die Vernehmlassung zu geben. Weiter bestätigt er, dass die Grundlagen auf Basis diverser Studien bereits erarbeitet worden sind. Doch der gesamte Energiebereich erlebt derzeit einen tiefgreifenden Wandel, der auch Einfluss auf die Gesetzgebung hat. So sind namentlich weitreichende Arbeiten im Gange, um die Rahmenbedingungen des Strommarktes anzupassen, einschliesslich einer vollen Marktöffnung und einer Anpassung der Gesetzgebung in diesem Sektor (Revision des StromVG). Diese Projekte sind eng miteinander verwoben. Daher braucht es einen Ansatz, der den grösseren Zusammenhang darlegt, um einen Gesamtüberblick und eine Abstimmung zu gewährleisten. So sind bei der Revision des StromVG, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gehen soll, die Interdependenzen zwischen StromVG und GasVG zu berücksichtigen. Zu gegebener Zeit muss dann das GasVG mit dem StromVG in Einklang gebracht werden. Besonders zu beachten ist auch der Trend hin zur Kopplung der Sektoren Strom, Gas und Wärme. Um diesen Gesamtüberblick zu vereinfachen, müssen die einzelnen Projekte in einen grösseren Zusammenhang gestellt und jeweils die Interdependenzen beleuchtet werden.</p>
  • <p>Die Regulierung des Gasmarktes und jene des Strommarktes können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, da beide Sektoren in verschiedenen Punkten Ähnlichkeiten aufweisen oder teils zusammenhängen. So ist für den Transport und die Verteilung in beiden Sektoren eine kapitalintensive leitungsgebundene Infrastruktur notwendig, und in der Verteilung sind teilweise dieselben Versorgungsunternehmen aktiv. Ausserdem können die Energieträger im Sinne der Sektorenkopplung über verschiedene Technologien umgewandelt und zur Deckung der Nachfrage im anderen Sektor eingesetzt werden (z. B. mittels Wärme-Kraft-Kopplung oder Power-to-Gas).</p><p>Der Bundesrat ist sich dieser Abhängigkeiten und Schnittstellen - auch zur Energiegesetzgebung - bewusst. Er berücksichtigt sie bei der Ausgestaltung der beiden Gesetzesvorlagen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) wird er die für den Gasbereich relevanten Neuerungen aus der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) aufgreifen. Beispielsweise ist angedacht, die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben durch die gleiche Behörde - die heutige Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) - beaufsichtigen zu lassen, um einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass es durch die Berücksichtigung der Schnittstellen nicht zu zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Vorlagen kommt, da diese jeweils unterschiedlichen Zeitplänen folgen.</p><p>Im Weiteren sieht der Bundesrat seine Aufgabe darin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wärme-, Strom- und Gassektor so zu setzen, dass Sektorkopplung möglich ist, die konkrete Umsetzung ist indes Sache der Branche. Auch beobachtet der Bundesrat die Entwicklungen auf dem Gebiet der Sektorkopplung fortlaufend, insbesondere, was die aktuell vieldiskutierten Power-to-Gas-Technologien betrifft. Die derzeit nicht wirtschaftlichen Technologien können mittels Forschung und Entwicklung weiter an den Markt herangeführt werden (über die verschiedenen Kompetenzzentren für die Energieforschung (SCCER), die Energieforschung des Bundesamtes für Energie und der Wirtschaft sowie mit verschiedenen Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten).</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Forderungen der Motion als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament seine Revisionsvorlage für das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu unterbreiten und sicherzustellen, dass dieses mit der Gesetzgebung, die derzeit für den Gasmarkt erarbeitet wird, in Einklang steht.</p>
  • Für aufeinander abgestimmte Regelungen von Gas- und Stromsektor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Interpellation 17.3981 erklärt sich der Bundesrat bereit, seine Vorlage des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) bis Mitte 2019 in die Vernehmlassung zu geben. Weiter bestätigt er, dass die Grundlagen auf Basis diverser Studien bereits erarbeitet worden sind. Doch der gesamte Energiebereich erlebt derzeit einen tiefgreifenden Wandel, der auch Einfluss auf die Gesetzgebung hat. So sind namentlich weitreichende Arbeiten im Gange, um die Rahmenbedingungen des Strommarktes anzupassen, einschliesslich einer vollen Marktöffnung und einer Anpassung der Gesetzgebung in diesem Sektor (Revision des StromVG). Diese Projekte sind eng miteinander verwoben. Daher braucht es einen Ansatz, der den grösseren Zusammenhang darlegt, um einen Gesamtüberblick und eine Abstimmung zu gewährleisten. So sind bei der Revision des StromVG, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gehen soll, die Interdependenzen zwischen StromVG und GasVG zu berücksichtigen. Zu gegebener Zeit muss dann das GasVG mit dem StromVG in Einklang gebracht werden. Besonders zu beachten ist auch der Trend hin zur Kopplung der Sektoren Strom, Gas und Wärme. Um diesen Gesamtüberblick zu vereinfachen, müssen die einzelnen Projekte in einen grösseren Zusammenhang gestellt und jeweils die Interdependenzen beleuchtet werden.</p>
    • <p>Die Regulierung des Gasmarktes und jene des Strommarktes können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, da beide Sektoren in verschiedenen Punkten Ähnlichkeiten aufweisen oder teils zusammenhängen. So ist für den Transport und die Verteilung in beiden Sektoren eine kapitalintensive leitungsgebundene Infrastruktur notwendig, und in der Verteilung sind teilweise dieselben Versorgungsunternehmen aktiv. Ausserdem können die Energieträger im Sinne der Sektorenkopplung über verschiedene Technologien umgewandelt und zur Deckung der Nachfrage im anderen Sektor eingesetzt werden (z. B. mittels Wärme-Kraft-Kopplung oder Power-to-Gas).</p><p>Der Bundesrat ist sich dieser Abhängigkeiten und Schnittstellen - auch zur Energiegesetzgebung - bewusst. Er berücksichtigt sie bei der Ausgestaltung der beiden Gesetzesvorlagen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) wird er die für den Gasbereich relevanten Neuerungen aus der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) aufgreifen. Beispielsweise ist angedacht, die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben durch die gleiche Behörde - die heutige Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) - beaufsichtigen zu lassen, um einen einheitlichen Gesetzesvollzug zu gewährleisten. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass es durch die Berücksichtigung der Schnittstellen nicht zu zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Vorlagen kommt, da diese jeweils unterschiedlichen Zeitplänen folgen.</p><p>Im Weiteren sieht der Bundesrat seine Aufgabe darin, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wärme-, Strom- und Gassektor so zu setzen, dass Sektorkopplung möglich ist, die konkrete Umsetzung ist indes Sache der Branche. Auch beobachtet der Bundesrat die Entwicklungen auf dem Gebiet der Sektorkopplung fortlaufend, insbesondere, was die aktuell vieldiskutierten Power-to-Gas-Technologien betrifft. Die derzeit nicht wirtschaftlichen Technologien können mittels Forschung und Entwicklung weiter an den Markt herangeführt werden (über die verschiedenen Kompetenzzentren für die Energieforschung (SCCER), die Energieforschung des Bundesamtes für Energie und der Wirtschaft sowie mit verschiedenen Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten).</p><p>Der Bundesrat erachtet daher die Forderungen der Motion als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament seine Revisionsvorlage für das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu unterbreiten und sicherzustellen, dass dieses mit der Gesetzgebung, die derzeit für den Gasmarkt erarbeitet wird, in Einklang steht.</p>
    • Für aufeinander abgestimmte Regelungen von Gas- und Stromsektor

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