Abschaffung der Energieetikette

ShortId
18.3344
Id
20183344
Updated
28.07.2023 03:53
Language
de
Title
Abschaffung der Energieetikette
AdditionalIndexing
66;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch die Einführung absoluter CO2-Vorgaben für Personenwagen hat die Energieetikette ihren Sinn und Zweck eingebüsst. Die Senkung des Zielwertes von heute 130 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2020 führt das Energielabel endgültig ad absurdum - eine weitere Verschärfung dieses Wertes ab 2025 ist bereits in Sicht. Verbraucher und Autokäufer richten sich verstärkt nach dem absoluten CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs, anstatt auf die undurchsichtig und kompliziert berechneten Buchstaben-Kategorien zu achten. Dabei resultieren durch die Einbeziehung des Fahrzeuggewichts oft nichtnachvollziehbare Ergebnisse. So ist ein Modell mit Brennstoffzelle, das über Wasserstoff seine elektrische Energie bezieht, in die zweitschlechteste Kategorie F eingeteilt - dabei stösst es keinerlei Emissionen oder CO2 aus.</p><p>Darüber hinaus stellen die Vorschriften zur Energieetikette sowohl für den Fahrzeughandel als auch für die Verwaltung einen immensen Aufwand dar. Garagisten und Aussteller an Fahrzeugmessen können beim kleinsten Fehlverhalten gebüsst werden. Und das Bundesamt für Energie muss jedes Jahr neue Kategorie-Grenzen ziehen, damit nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen die beste Einstufung A erhält. Die anstehende Änderung des Fahrzeugtestzyklus vom NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf die WLTP (Worldwide harmonized Light vehicle Test Procedure), die auch bei der Energieetikette aufwendig vollzogen werden muss, bietet eine ideale Gelegenheit, um auf die veraltete und überholte Energieeffizienz-Einstufung zu verzichten.</p>
  • <p>Die CO2-Emissionsvorschriften und die Energieetikette für Personenwagen stellen komplementäre Instrumente dar, welche beide sinnvoll und notwendig sind. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 15.3732 erläutert, welche das gleiche Ziel verfolgt und vom Nationalrat am 9. März 2017 abgelehnt worden ist.</p><p>Während sich CO2-Emissionsvorschriften direkt an die Importeure richten, stellt die Energieetikette eine transparente Kundeninformation am Verkaufspunkt sicher. Die Kennzeichnung von energierelevanten Geräten, Fahrzeugen und Anlagen mit einheitlichen Angaben zur Energieeffizienz ist heute europaweit etabliert.</p><p>Der Bund verfolgt im Rahmen der Energie- und Klimapolitik neben den CO2-Zielen auch Ziele im Bereich Energieeffizienz. Die Energieetikette für Personenwagen unterstützt diese Ziele. Sie basiert - wie der Name bereits sagt - auf dem Energieverbrauch und nicht auf den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs und bezieht dabei sowohl den direkten Verbrauch des Fahrzeugbetriebs als auch den Energieverbrauch der Treibstoff- und Stromherstellung mit ein. Nur so können unterschiedliche Antriebstechnologien transparent miteinander verglichen werden. Dies ist insbesondere relevant bei der zunehmenden Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen. Diese stossen im Betrieb keine Emissionen aus, bei der Herstellung der Treibstoffe, des Wasserstoffs oder des Stroms, wird aber teilweise viel Energie verbraucht.</p><p>Für die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien fliesst der relative Verbrauch (Verbrauch bei Leergewicht) zu 30 Prozent ein, zu 70 Prozent wird der absolute Verbrauch berücksichtigt. Das Leergewicht repräsentiert den Nutzwert eines Fahrzeugs: Familien oder Handwerker brauchen in der Regel ein grösseres und somit schwereres Fahrzeug. Dank der teilweisen Berücksichtigung des relativen Verbrauchs haben auch sie eine Auswahl an effizienten und ihrem Bedarf entsprechenden Fahrzeugen. Ohne Berücksichtigung des relativen Verbrauchs hätten praktisch nur Kleinwagen die Chance, in die Effizienzkategorie A zu kommen. Die Bewertungskriterien der Energieetikette werden regelmässig überprüft und aktuellen Entwicklungen angepasst.</p><p>Der Bund ist bestrebt, die korrekte Deklaration der Angaben zusammen mit der Branche so effizient wie möglich und pragmatisch umzusetzen. Mit einer aktiven Information, Schulungsmassnahmen und genügend langen Übergangsfristen bei der jährlichen Neuberechnung wird der administrative Aufwand für den Bund und die Branche so tief wie möglich gehalten. Der Bundesrat erachtet die Kosten für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht als vertretbar.</p><p>Die Energieetikette stellt zudem in mehreren Kantonen die Grundlage zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer dar und ist damit ein wichtiges Element in der Umsetzung von Effizienzzielen auf kantonaler Ebene.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Energieetikette für Personenwagen beibehalten werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieetikette für Motorfahrzeuge abzuschaffen. Dies soll über eine entsprechende Änderung der Energieverordnung vorgenommen werden.</p>
  • Abschaffung der Energieetikette
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch die Einführung absoluter CO2-Vorgaben für Personenwagen hat die Energieetikette ihren Sinn und Zweck eingebüsst. Die Senkung des Zielwertes von heute 130 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2020 führt das Energielabel endgültig ad absurdum - eine weitere Verschärfung dieses Wertes ab 2025 ist bereits in Sicht. Verbraucher und Autokäufer richten sich verstärkt nach dem absoluten CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs, anstatt auf die undurchsichtig und kompliziert berechneten Buchstaben-Kategorien zu achten. Dabei resultieren durch die Einbeziehung des Fahrzeuggewichts oft nichtnachvollziehbare Ergebnisse. So ist ein Modell mit Brennstoffzelle, das über Wasserstoff seine elektrische Energie bezieht, in die zweitschlechteste Kategorie F eingeteilt - dabei stösst es keinerlei Emissionen oder CO2 aus.</p><p>Darüber hinaus stellen die Vorschriften zur Energieetikette sowohl für den Fahrzeughandel als auch für die Verwaltung einen immensen Aufwand dar. Garagisten und Aussteller an Fahrzeugmessen können beim kleinsten Fehlverhalten gebüsst werden. Und das Bundesamt für Energie muss jedes Jahr neue Kategorie-Grenzen ziehen, damit nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen die beste Einstufung A erhält. Die anstehende Änderung des Fahrzeugtestzyklus vom NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf die WLTP (Worldwide harmonized Light vehicle Test Procedure), die auch bei der Energieetikette aufwendig vollzogen werden muss, bietet eine ideale Gelegenheit, um auf die veraltete und überholte Energieeffizienz-Einstufung zu verzichten.</p>
    • <p>Die CO2-Emissionsvorschriften und die Energieetikette für Personenwagen stellen komplementäre Instrumente dar, welche beide sinnvoll und notwendig sind. Dies hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 15.3732 erläutert, welche das gleiche Ziel verfolgt und vom Nationalrat am 9. März 2017 abgelehnt worden ist.</p><p>Während sich CO2-Emissionsvorschriften direkt an die Importeure richten, stellt die Energieetikette eine transparente Kundeninformation am Verkaufspunkt sicher. Die Kennzeichnung von energierelevanten Geräten, Fahrzeugen und Anlagen mit einheitlichen Angaben zur Energieeffizienz ist heute europaweit etabliert.</p><p>Der Bund verfolgt im Rahmen der Energie- und Klimapolitik neben den CO2-Zielen auch Ziele im Bereich Energieeffizienz. Die Energieetikette für Personenwagen unterstützt diese Ziele. Sie basiert - wie der Name bereits sagt - auf dem Energieverbrauch und nicht auf den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs und bezieht dabei sowohl den direkten Verbrauch des Fahrzeugbetriebs als auch den Energieverbrauch der Treibstoff- und Stromherstellung mit ein. Nur so können unterschiedliche Antriebstechnologien transparent miteinander verglichen werden. Dies ist insbesondere relevant bei der zunehmenden Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen. Diese stossen im Betrieb keine Emissionen aus, bei der Herstellung der Treibstoffe, des Wasserstoffs oder des Stroms, wird aber teilweise viel Energie verbraucht.</p><p>Für die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien fliesst der relative Verbrauch (Verbrauch bei Leergewicht) zu 30 Prozent ein, zu 70 Prozent wird der absolute Verbrauch berücksichtigt. Das Leergewicht repräsentiert den Nutzwert eines Fahrzeugs: Familien oder Handwerker brauchen in der Regel ein grösseres und somit schwereres Fahrzeug. Dank der teilweisen Berücksichtigung des relativen Verbrauchs haben auch sie eine Auswahl an effizienten und ihrem Bedarf entsprechenden Fahrzeugen. Ohne Berücksichtigung des relativen Verbrauchs hätten praktisch nur Kleinwagen die Chance, in die Effizienzkategorie A zu kommen. Die Bewertungskriterien der Energieetikette werden regelmässig überprüft und aktuellen Entwicklungen angepasst.</p><p>Der Bund ist bestrebt, die korrekte Deklaration der Angaben zusammen mit der Branche so effizient wie möglich und pragmatisch umzusetzen. Mit einer aktiven Information, Schulungsmassnahmen und genügend langen Übergangsfristen bei der jährlichen Neuberechnung wird der administrative Aufwand für den Bund und die Branche so tief wie möglich gehalten. Der Bundesrat erachtet die Kosten für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht als vertretbar.</p><p>Die Energieetikette stellt zudem in mehreren Kantonen die Grundlage zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer dar und ist damit ein wichtiges Element in der Umsetzung von Effizienzzielen auf kantonaler Ebene.</p><p>Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Energieetikette für Personenwagen beibehalten werden muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Energieetikette für Motorfahrzeuge abzuschaffen. Dies soll über eine entsprechende Änderung der Energieverordnung vorgenommen werden.</p>
    • Abschaffung der Energieetikette

Back to List