Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung

ShortId
18.3345
Id
20183345
Updated
28.07.2023 03:53
Language
de
Title
Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die regelmässige Überprüfung von Prozessen, Verfahren, Abteilungen und Stellenprofilen ist in der Privatwirtschaft notwendig, um im Markt bestehen zu können. Dasselbe muss auch für die Bundesverwaltung gelten, insbesondere weil sie eben nicht im Markt bestehen muss und Anreize für Strukturerhalt viel grösser sind. Auch in den Verwaltungen von Grossfirmen können ähnliche Ineffizienzen beobachtet werden. Nur gibt es auch dort marktwirtschaftlich ausgelöste und daher regelmässige Umstrukturierungen, die diesem Problem vorbeugen. Der Antrieb, einmal geschaffene Stellen und Abteilungen zu erhalten, auch wenn sie von der Entwicklung überholt werden und der Wunsch, Unterstellte lieber zu behalten als abzubauen sind offenbar Anreize, mit denen man ernsthaft rechnen muss in grossen und staatlichen Verwaltungen (vgl. Parkinsons Gesetz). Es ist daher dringend nötig, Massnahmen zu ergreifen, die konsequent auf effiziente Prozesse setzen und so schlanke und effektive Strukturen schaffen.</p><p>Gleichzeitig hat sich der Begriff "Boreout" auch in Fachkreisen etabliert. Damit ist ein Zustand ausgesprochener Unterforderung am Arbeitsplatz gemeint, welche vorwiegend Büroangestellte betrifft.</p><p>Beispielhaft hatte letztes Jahr ein Bundesbeamter Schlagzeilen generiert, der Zeit zum Pornoschauen hatte.</p><p>Die Stelle wurde aufgrund dessen ersatzlos gestrichen. Dies muss uns aufhorchen lassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das vom Motionär thematisierte Anliegen und unterstützt das Ziel einer effizienten und gezielten Personalbewirtschaftung.</p><p>Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) verfügt er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung von Aufsichts-, Anpassungs- und Optimierungsmassnahmen bezüglich der Verwaltungstätigkeit und handelt entsprechend (Art. 5ff. RVOG). Der Bundesrat überprüft periodisch die Ziele der Verwaltung. Er kann Organisation und Struktur nötigenfalls anpassen, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu fördern und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.</p><p>Die regelmässige Überprüfung der Prozesse, Verfahren, Einheiten und Mitarbeitenden ist kein Privileg der Privatwirtschaft, sie hat auch für den öffentlichen Sektor grosse Bedeutung. Aufgrund der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) muss die Bundesverwaltung diese Überprüfung systematisch vornehmen, um sich neuen Bedürfnissen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen (Art. 27 RVOV).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, die Rechtsinstrumente zur Verfügung zu haben und einzusetzen, um das Ziel einer wirtschaftlichen und ergebnisorientierten Verwaltungsführung zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Massnahmenprogramm einzuleiten, welches zu einer Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung im Personalbereich führt. Es sollen dabei insbesondere ausfindig gemacht werden:</p><p>1. unterbeschäftigte Personen;</p><p>2. Leitungspositionen und Chefs mit nur wenigen oder keinen Unterstellten;</p><p>3. Funktionen und Verwaltungseinheiten, bei denen der Auftrag nicht klar definiert ist und keine Leistungskontrolle stattfindet;</p><p>4. Verwaltungseinheiten, bei denen die anfallenden Aufgaben nicht mehr mit den Stellenprozenten übereinstimmen;</p><p>5. Doppelspurigkeiten zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten;</p><p>6. ineffiziente Verfahren und Prozesse (zu viele Sitzungen, zu viel Koordination, zu viel Papier, zu viele Konzepte und Strategien anstelle von Output).</p><p>Entsprechende Korrekturmassnahmen sind zu ergreifen.</p>
  • Gegen Ineffizienzen in der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die regelmässige Überprüfung von Prozessen, Verfahren, Abteilungen und Stellenprofilen ist in der Privatwirtschaft notwendig, um im Markt bestehen zu können. Dasselbe muss auch für die Bundesverwaltung gelten, insbesondere weil sie eben nicht im Markt bestehen muss und Anreize für Strukturerhalt viel grösser sind. Auch in den Verwaltungen von Grossfirmen können ähnliche Ineffizienzen beobachtet werden. Nur gibt es auch dort marktwirtschaftlich ausgelöste und daher regelmässige Umstrukturierungen, die diesem Problem vorbeugen. Der Antrieb, einmal geschaffene Stellen und Abteilungen zu erhalten, auch wenn sie von der Entwicklung überholt werden und der Wunsch, Unterstellte lieber zu behalten als abzubauen sind offenbar Anreize, mit denen man ernsthaft rechnen muss in grossen und staatlichen Verwaltungen (vgl. Parkinsons Gesetz). Es ist daher dringend nötig, Massnahmen zu ergreifen, die konsequent auf effiziente Prozesse setzen und so schlanke und effektive Strukturen schaffen.</p><p>Gleichzeitig hat sich der Begriff "Boreout" auch in Fachkreisen etabliert. Damit ist ein Zustand ausgesprochener Unterforderung am Arbeitsplatz gemeint, welche vorwiegend Büroangestellte betrifft.</p><p>Beispielhaft hatte letztes Jahr ein Bundesbeamter Schlagzeilen generiert, der Zeit zum Pornoschauen hatte.</p><p>Die Stelle wurde aufgrund dessen ersatzlos gestrichen. Dies muss uns aufhorchen lassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das vom Motionär thematisierte Anliegen und unterstützt das Ziel einer effizienten und gezielten Personalbewirtschaftung.</p><p>Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) verfügt er über die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung von Aufsichts-, Anpassungs- und Optimierungsmassnahmen bezüglich der Verwaltungstätigkeit und handelt entsprechend (Art. 5ff. RVOG). Der Bundesrat überprüft periodisch die Ziele der Verwaltung. Er kann Organisation und Struktur nötigenfalls anpassen, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit zu fördern und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.</p><p>Die regelmässige Überprüfung der Prozesse, Verfahren, Einheiten und Mitarbeitenden ist kein Privileg der Privatwirtschaft, sie hat auch für den öffentlichen Sektor grosse Bedeutung. Aufgrund der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) muss die Bundesverwaltung diese Überprüfung systematisch vornehmen, um sich neuen Bedürfnissen anzupassen und das Gebot der Sparsamkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen (Art. 27 RVOV).</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, die Rechtsinstrumente zur Verfügung zu haben und einzusetzen, um das Ziel einer wirtschaftlichen und ergebnisorientierten Verwaltungsführung zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, ein Massnahmenprogramm einzuleiten, welches zu einer Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung im Personalbereich führt. Es sollen dabei insbesondere ausfindig gemacht werden:</p><p>1. unterbeschäftigte Personen;</p><p>2. Leitungspositionen und Chefs mit nur wenigen oder keinen Unterstellten;</p><p>3. Funktionen und Verwaltungseinheiten, bei denen der Auftrag nicht klar definiert ist und keine Leistungskontrolle stattfindet;</p><p>4. Verwaltungseinheiten, bei denen die anfallenden Aufgaben nicht mehr mit den Stellenprozenten übereinstimmen;</p><p>5. Doppelspurigkeiten zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten;</p><p>6. ineffiziente Verfahren und Prozesse (zu viele Sitzungen, zu viel Koordination, zu viel Papier, zu viele Konzepte und Strategien anstelle von Output).</p><p>Entsprechende Korrekturmassnahmen sind zu ergreifen.</p>
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