Bericht zur Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen bei Steuerdelikten seit 2010 (individuelle Steueramnestie)

ShortId
18.3350
Id
20183350
Updated
28.07.2023 03:50
Language
de
Title
Bericht zur Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen bei Steuerdelikten seit 2010 (individuelle Steueramnestie)
AdditionalIndexing
2446;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch Steuerhinterziehung entgehen der öffentlichen Hand hohe Summen, für die die ehrlichen Steuerzahlenden geradestehen müssen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die straflose Selbstanzeige für Steuervergehen möglich. Natürliche und juristische Personen können dabei einmalig Schwarzgeld aufdecken, ohne gebüsst zu werden (Selbstanzeige). Seither haben sich Tausende von Steuersünderinnen und Steuersündern schweizweit gemeldet und bisher unversteuertes Geld "legalisiert". Schätzungen gehen von über 50 Milliarden Franken per Ende 2017 aus, die so aufgedeckt wurden. </p><p>Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie viel Schwarzgeld, schweizweit sowie aufgeschlüsselt auf alle Kantone, aufgedeckt wurde und auf wie viel Bussgeld schweizweit und in den Kantonen verzichtet wurde. Er soll zudem aufzeigen, wie sich die straflosen Selbstanzeigen in den vergangenen acht Jahren entwickelt haben. Ferner soll aufgezeigt werden, wie genau überprüft wird, dass natürliche und juristische Personen nur einmalig von einer straflosen Selbstanzeige Gebrauch machen können, wie dies das Gesetz vorsieht. </p>
  • <p>Über die von der Postulantin geforderten Entwicklungen sowie über die Sicherstellung der Einmaligkeit kann Bericht erstattet werden. Allerdings ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nicht alle Kantone die Nachsteuern aus Selbstanzeigen getrennt von anderen Nachsteuerverfügungen erfassen, sodass die Angaben kaum einheitlich oder nicht in der gewünschten Art ausfallen. Zum andern kann nicht angegeben werden, in welchem Umfang auf Bussen verzichtet wurde, da die - hier eben nicht erfolgte - Bussenzumessung eine Einzelfallbeurteilung erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten über die Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen seit 2010. Ferner soll er aufzeigen, wie garantiert wird, dass natürliche und juristische Personen nur einmalig davon Gebrauch machen können.</p>
  • Bericht zur Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen bei Steuerdelikten seit 2010 (individuelle Steueramnestie)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch Steuerhinterziehung entgehen der öffentlichen Hand hohe Summen, für die die ehrlichen Steuerzahlenden geradestehen müssen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die straflose Selbstanzeige für Steuervergehen möglich. Natürliche und juristische Personen können dabei einmalig Schwarzgeld aufdecken, ohne gebüsst zu werden (Selbstanzeige). Seither haben sich Tausende von Steuersünderinnen und Steuersündern schweizweit gemeldet und bisher unversteuertes Geld "legalisiert". Schätzungen gehen von über 50 Milliarden Franken per Ende 2017 aus, die so aufgedeckt wurden. </p><p>Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie viel Schwarzgeld, schweizweit sowie aufgeschlüsselt auf alle Kantone, aufgedeckt wurde und auf wie viel Bussgeld schweizweit und in den Kantonen verzichtet wurde. Er soll zudem aufzeigen, wie sich die straflosen Selbstanzeigen in den vergangenen acht Jahren entwickelt haben. Ferner soll aufgezeigt werden, wie genau überprüft wird, dass natürliche und juristische Personen nur einmalig von einer straflosen Selbstanzeige Gebrauch machen können, wie dies das Gesetz vorsieht. </p>
    • <p>Über die von der Postulantin geforderten Entwicklungen sowie über die Sicherstellung der Einmaligkeit kann Bericht erstattet werden. Allerdings ist zum einen darauf hinzuweisen, dass nicht alle Kantone die Nachsteuern aus Selbstanzeigen getrennt von anderen Nachsteuerverfügungen erfassen, sodass die Angaben kaum einheitlich oder nicht in der gewünschten Art ausfallen. Zum andern kann nicht angegeben werden, in welchem Umfang auf Bussen verzichtet wurde, da die - hier eben nicht erfolgte - Bussenzumessung eine Einzelfallbeurteilung erfordert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten über die Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen seit 2010. Ferner soll er aufzeigen, wie garantiert wird, dass natürliche und juristische Personen nur einmalig davon Gebrauch machen können.</p>
    • Bericht zur Entwicklung der straflosen Selbstanzeigen bei Steuerdelikten seit 2010 (individuelle Steueramnestie)

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