Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?

ShortId
18.3352
Id
20183352
Updated
28.07.2023 03:50
Language
de
Title
Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?
AdditionalIndexing
2446;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Dem Bundesrat sind einzelne Fälle bekannt, bei denen schweizerische Tochtergesellschaften innerhalb des letzten Jahres erhebliche Ausschüttungen, die der Verrechnungssteuer unterliegen, an das US-Mutterhaus getätigt haben. Inwieweit diese Ausschüttungen durch die US-Steuerreform motiviert waren, kann nicht beurteilt werden.</p><p>2. Es liegen bezüglich der einmalig anfallenden Verrechnungssteuereinnahmen aufgrund der US-Steuerreform keine Schätzungen vor.</p><p>3. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte und kann auch nicht über die Kantone in Erfahrung bringen, wie viele Gewinne Schweizer Tochtergesellschaften von US-Unternehmen zurückbehalten haben, da weder die Eidgenössische Steuerverwaltung noch die Kantone über solche aggregierten Informationen verfügen. Agios, welche von den Aktionären nach dem 31. Dezember 1996 eingebracht wurden, können verrechnungssteuerfrei an die US-Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.</p><p>4./5. Die Auswirkungen der US-Steuerreform auf das Ausschüttungsverhalten von schweizerischen Tochtergesellschaften sind zum heutigen Zeitpunkt unklar und schwierig zu beurteilen. Zudem ist das Potenzial an verrechnungssteuerpflichtigen Ausschüttungsreserven solcher Unternehmen nicht bekannt. Allfällige Schätzungen über die möglichen Auswirkungen auf die Verrechnungssteuereinnahmen wären daher mit grosser Unsicherheit behaftet und können deshalb nicht budgetiert werden.</p><p>Gleichzeitig stellt das für die Budgetierung der Verrechnungssteuer verwendete Zeitreihenmodell (robuste exponentielle Glättung) sicher, dass effektiv realisierte Mehreinnahmen aufgrund der US-Steuerreform zeitnah in die Budgetprognosen einfliessen. Dieses Modell berücksichtigt bei der Erstellung der Prognose nur Vergangenheitswerte, wobei jüngere Werte ein grösseres Gewicht erhalten als ältere. Der Einfluss grosser Abweichungen ("Ausreisser") wird reduziert, was zu einer Verstetigung der Budgetwerte führt. Zudem wird dem beobachtbaren Aufwärtstrend bei den Verrechnungssteuereinnahmen Rechnung getragen. Seit Einführung der aktuellen Schätzmethode hat sich der Budgetwert der Verrechnungssteuer von 3,7 Milliarden Franken im Voranschlag 2011 auf 6,2 Milliarden Franken im Voranschlag 2018 erhöht. Aufgrund der volatilen Einnahmen können weiterhin beträchtliche jährliche Abweichungen zwischen Budget und Rechnung auftreten, sollten sich aber im Zeitverlauf aufheben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der amerikanischen Unternehmenssteuerreform werden US-Unternehmen mit Sitzgesellschaften in der Schweiz voraussichtlich vermehrt ihre Gewinne zurück in die USA führen. Das US-Finanzministerium geht von weltweit exilierten Gewinnen im Umfang von 2,5 Billionen Dollar aus, die zurückgeführt werden könnten. Viele US-Firmen verfügen für ihre internationalen Geschäfte über Sitzgesellschaften in der Schweiz. </p><p>Verschieben solche Unternehmen ihre Gewinne konzernintern direkt in die USA, fällt dem Bund gemäss Doppelbesteuerungsabkommen eine Verrechnungssteuer von 5 Prozent zu. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er bereits Kenntnis von US-Unternehmen, die aufgrund von Gewinnrückführung eine Verrechnungssteuer entrichten werden? </p><p>2. Gibt es Schätzungen zur Höhe der einmalig anfallenden Verrechnungssteuereinnahmen? </p><p>3. Hat er Anhaltspunkte, oder kann er über die Kantone in Erfahrung bringen, wie viele Gewinne US-Firmen in der Schweiz zurückbehalten haben? </p><p>4. Was unternimmt er, um an solche Angaben und Schätzungen zu kommen, damit er seine Budget- und Finanzplanung genauer vornehmen kann? </p><p>5. Werden diese im Voranschlag 2019 und Finanzplan 2020-2022 berücksichtigt?</p>
  • Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Dem Bundesrat sind einzelne Fälle bekannt, bei denen schweizerische Tochtergesellschaften innerhalb des letzten Jahres erhebliche Ausschüttungen, die der Verrechnungssteuer unterliegen, an das US-Mutterhaus getätigt haben. Inwieweit diese Ausschüttungen durch die US-Steuerreform motiviert waren, kann nicht beurteilt werden.</p><p>2. Es liegen bezüglich der einmalig anfallenden Verrechnungssteuereinnahmen aufgrund der US-Steuerreform keine Schätzungen vor.</p><p>3. Der Bundesrat hat keine Anhaltspunkte und kann auch nicht über die Kantone in Erfahrung bringen, wie viele Gewinne Schweizer Tochtergesellschaften von US-Unternehmen zurückbehalten haben, da weder die Eidgenössische Steuerverwaltung noch die Kantone über solche aggregierten Informationen verfügen. Agios, welche von den Aktionären nach dem 31. Dezember 1996 eingebracht wurden, können verrechnungssteuerfrei an die US-Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.</p><p>4./5. Die Auswirkungen der US-Steuerreform auf das Ausschüttungsverhalten von schweizerischen Tochtergesellschaften sind zum heutigen Zeitpunkt unklar und schwierig zu beurteilen. Zudem ist das Potenzial an verrechnungssteuerpflichtigen Ausschüttungsreserven solcher Unternehmen nicht bekannt. Allfällige Schätzungen über die möglichen Auswirkungen auf die Verrechnungssteuereinnahmen wären daher mit grosser Unsicherheit behaftet und können deshalb nicht budgetiert werden.</p><p>Gleichzeitig stellt das für die Budgetierung der Verrechnungssteuer verwendete Zeitreihenmodell (robuste exponentielle Glättung) sicher, dass effektiv realisierte Mehreinnahmen aufgrund der US-Steuerreform zeitnah in die Budgetprognosen einfliessen. Dieses Modell berücksichtigt bei der Erstellung der Prognose nur Vergangenheitswerte, wobei jüngere Werte ein grösseres Gewicht erhalten als ältere. Der Einfluss grosser Abweichungen ("Ausreisser") wird reduziert, was zu einer Verstetigung der Budgetwerte führt. Zudem wird dem beobachtbaren Aufwärtstrend bei den Verrechnungssteuereinnahmen Rechnung getragen. Seit Einführung der aktuellen Schätzmethode hat sich der Budgetwert der Verrechnungssteuer von 3,7 Milliarden Franken im Voranschlag 2011 auf 6,2 Milliarden Franken im Voranschlag 2018 erhöht. Aufgrund der volatilen Einnahmen können weiterhin beträchtliche jährliche Abweichungen zwischen Budget und Rechnung auftreten, sollten sich aber im Zeitverlauf aufheben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der amerikanischen Unternehmenssteuerreform werden US-Unternehmen mit Sitzgesellschaften in der Schweiz voraussichtlich vermehrt ihre Gewinne zurück in die USA führen. Das US-Finanzministerium geht von weltweit exilierten Gewinnen im Umfang von 2,5 Billionen Dollar aus, die zurückgeführt werden könnten. Viele US-Firmen verfügen für ihre internationalen Geschäfte über Sitzgesellschaften in der Schweiz. </p><p>Verschieben solche Unternehmen ihre Gewinne konzernintern direkt in die USA, fällt dem Bund gemäss Doppelbesteuerungsabkommen eine Verrechnungssteuer von 5 Prozent zu. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hat er bereits Kenntnis von US-Unternehmen, die aufgrund von Gewinnrückführung eine Verrechnungssteuer entrichten werden? </p><p>2. Gibt es Schätzungen zur Höhe der einmalig anfallenden Verrechnungssteuereinnahmen? </p><p>3. Hat er Anhaltspunkte, oder kann er über die Kantone in Erfahrung bringen, wie viele Gewinne US-Firmen in der Schweiz zurückbehalten haben? </p><p>4. Was unternimmt er, um an solche Angaben und Schätzungen zu kommen, damit er seine Budget- und Finanzplanung genauer vornehmen kann? </p><p>5. Werden diese im Voranschlag 2019 und Finanzplan 2020-2022 berücksichtigt?</p>
    • Zusätzliche, einmalige Verrechnungssteuereinnahmen durch die US-Steuerreform?

Back to List