Geheimarmee P-26. Cornu-Bericht enthüllen!

ShortId
18.3358
Id
20183358
Updated
28.07.2023 03:47
Language
de
Title
Geheimarmee P-26. Cornu-Bericht enthüllen!
AdditionalIndexing
09;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Organisation P-26 wurde in den 1970er Jahren gebildet, auf sehr diskrete Weise, unter dem Schutz der Militärhierarchie, ohne Gesetzes- und Verfassungsgrundlage, ohne Wissen des Bundesrates und ohne anerkannte parlamentarische Kontrolle. Gedacht war sie als Mittel des Widerstands im Falle einer Besetzung der Schweiz durch den Sowjetblock; gebildet wurde sie nach dem Vorbild ähnlicher geheimer militärischer Organisationen von etwa 15 anderen europäischen Ländern. Sie wurde 1990 enttarnt und unmittelbar darauf aufgelöst.</p><p>Der Jahresbericht 2017 der Geschäftsprüfungsdelegation hat zutage gefördert, dass mehrere vertrauliche Unterlagen zur P-26 verschwunden sind: Es handelt sich um 7 Ordner und 20 Dossiers, die im Cornu-Bericht aufgelistet sind, der Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland. Infolge dieser Enthüllung hat der Bundesrat eingewilligt, Forschenden - jedoch nur unter bestimmten Auflagen - eine seinerzeit für die Medien vorgesehene zensierte Version des Cornu-Berichtes zugänglich zu machen.</p><p>Der Cornu-Bericht selbst ist mit einer Schutzfrist von 50 Jahren belegt. Nun gehört aber der Kalte Krieg der Vergangenheit an, und 27 Jahre nach der Erstellung dieses Berichtes sollte die Schweiz als neutrales und der Demokratie verpflichtetes Land auf Klarheit über die Geschichte der P-26 setzen und die Schutzfrist für den Cornu-Bericht aufheben. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid, einen grossen Teil des Berichtes geheim zu halten, hauptsächlich damit, dass sich darin Informationen über ausländische Geheimdienste und über Widerstandsorganisationen befanden. Nun sind aber in den Ländern, mit denen die P-26 zusammenarbeitete, zahlreiche Dokumente veröffentlicht worden, weshalb sich eine Geheimhaltung nicht mehr rechtfertigt. Überdies wurden die ehemaligen Mitglieder der P-26 im Jahr 2009 von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden, was dazu führt, dass der Geschichte gegenwärtig nur ein unvollständiges und einseitiges Bild der Sachverhalte zur Verfügung steht. Schliesslich wird die Veröffentlichung des ungekürzten Cornu-Berichtes zweifellos auch wertvolle Informationen über das Verschwinden der vertraulichen Unterlagen mit sich bringen.</p>
  • <p>In seinen Stellungnahmen von 2005 und 2009 zu den Motionen Lang 05.3096 und Mazzone 09.4021 hatte sich der Bundesrat bereits gegen die Veröffentlichung des Berichtes des Untersuchungsrichters Pierre Cornu vom 5. August 1991 ausgesprochen. Die Gründe für diese Ablehnung sind heute noch gültig:</p><p>- Aufgrund des Quellenschutzes und der berechtigten Interessen befreundeter ausländischer Staaten wird der Cornu-Bericht als geheim eingestuft.</p><p>- Viele heute noch lebende Personen haben dem Untersuchungsrichter Cornu Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Diese Personen haben immer noch ein Recht auf den Schutz ihrer Informationen.</p><p>- Der Bund hat sich gegenüber den Personen, die ausgesagt haben, zur Geheimhaltung ihrer Informationen verpflichtet. Dieser Verpflichtung nicht nachzukommen würde das Vertrauen dieser Personen in den Bund verletzen. Der Bund könnte in einem zukünftigen Fall die Vertraulichkeit der Zeugenaussagen nicht mehr glaubwürdig garantieren.</p><p>- Aufgrund des obenerwähnten legitimen Schutzbedarfs beträgt die Schutzfrist des Cornu-Berichtes 50 Jahre.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, eine frühzeitige Veröffentlichung des ungekürzten Cornu-Berichtes oder der Untersuchungsdokumente zuzulassen. Diese enthalten dieselben Daten und Informationen wie der Bericht und sind daher gleichermassen schützenswert.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die anonymisierte Fassung des Berichtes zu veröffentlichen. Diese Version erfasst den Umfang und die Strukturen der Zusammenarbeit mit anderen Widerstandsorganisationen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Cornu-Bericht (Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland) in seiner ursprünglichen (unzensierten) Fassung sowie die Unterlagen der Untersuchung zu veröffentlichen.</p>
  • Geheimarmee P-26. Cornu-Bericht enthüllen!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Organisation P-26 wurde in den 1970er Jahren gebildet, auf sehr diskrete Weise, unter dem Schutz der Militärhierarchie, ohne Gesetzes- und Verfassungsgrundlage, ohne Wissen des Bundesrates und ohne anerkannte parlamentarische Kontrolle. Gedacht war sie als Mittel des Widerstands im Falle einer Besetzung der Schweiz durch den Sowjetblock; gebildet wurde sie nach dem Vorbild ähnlicher geheimer militärischer Organisationen von etwa 15 anderen europäischen Ländern. Sie wurde 1990 enttarnt und unmittelbar darauf aufgelöst.</p><p>Der Jahresbericht 2017 der Geschäftsprüfungsdelegation hat zutage gefördert, dass mehrere vertrauliche Unterlagen zur P-26 verschwunden sind: Es handelt sich um 7 Ordner und 20 Dossiers, die im Cornu-Bericht aufgelistet sind, der Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland. Infolge dieser Enthüllung hat der Bundesrat eingewilligt, Forschenden - jedoch nur unter bestimmten Auflagen - eine seinerzeit für die Medien vorgesehene zensierte Version des Cornu-Berichtes zugänglich zu machen.</p><p>Der Cornu-Bericht selbst ist mit einer Schutzfrist von 50 Jahren belegt. Nun gehört aber der Kalte Krieg der Vergangenheit an, und 27 Jahre nach der Erstellung dieses Berichtes sollte die Schweiz als neutrales und der Demokratie verpflichtetes Land auf Klarheit über die Geschichte der P-26 setzen und die Schutzfrist für den Cornu-Bericht aufheben. Der Bundesrat begründete seinen Entscheid, einen grossen Teil des Berichtes geheim zu halten, hauptsächlich damit, dass sich darin Informationen über ausländische Geheimdienste und über Widerstandsorganisationen befanden. Nun sind aber in den Ländern, mit denen die P-26 zusammenarbeitete, zahlreiche Dokumente veröffentlicht worden, weshalb sich eine Geheimhaltung nicht mehr rechtfertigt. Überdies wurden die ehemaligen Mitglieder der P-26 im Jahr 2009 von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden, was dazu führt, dass der Geschichte gegenwärtig nur ein unvollständiges und einseitiges Bild der Sachverhalte zur Verfügung steht. Schliesslich wird die Veröffentlichung des ungekürzten Cornu-Berichtes zweifellos auch wertvolle Informationen über das Verschwinden der vertraulichen Unterlagen mit sich bringen.</p>
    • <p>In seinen Stellungnahmen von 2005 und 2009 zu den Motionen Lang 05.3096 und Mazzone 09.4021 hatte sich der Bundesrat bereits gegen die Veröffentlichung des Berichtes des Untersuchungsrichters Pierre Cornu vom 5. August 1991 ausgesprochen. Die Gründe für diese Ablehnung sind heute noch gültig:</p><p>- Aufgrund des Quellenschutzes und der berechtigten Interessen befreundeter ausländischer Staaten wird der Cornu-Bericht als geheim eingestuft.</p><p>- Viele heute noch lebende Personen haben dem Untersuchungsrichter Cornu Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt. Diese Personen haben immer noch ein Recht auf den Schutz ihrer Informationen.</p><p>- Der Bund hat sich gegenüber den Personen, die ausgesagt haben, zur Geheimhaltung ihrer Informationen verpflichtet. Dieser Verpflichtung nicht nachzukommen würde das Vertrauen dieser Personen in den Bund verletzen. Der Bund könnte in einem zukünftigen Fall die Vertraulichkeit der Zeugenaussagen nicht mehr glaubwürdig garantieren.</p><p>- Aufgrund des obenerwähnten legitimen Schutzbedarfs beträgt die Schutzfrist des Cornu-Berichtes 50 Jahre.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, eine frühzeitige Veröffentlichung des ungekürzten Cornu-Berichtes oder der Untersuchungsdokumente zuzulassen. Diese enthalten dieselben Daten und Informationen wie der Bericht und sind daher gleichermassen schützenswert.</p><p>Der Bundesrat hat jedoch beschlossen, die anonymisierte Fassung des Berichtes zu veröffentlichen. Diese Version erfasst den Umfang und die Strukturen der Zusammenarbeit mit anderen Widerstandsorganisationen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Cornu-Bericht (Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland) in seiner ursprünglichen (unzensierten) Fassung sowie die Unterlagen der Untersuchung zu veröffentlichen.</p>
    • Geheimarmee P-26. Cornu-Bericht enthüllen!

Back to List