Formale Weiterbildung im Tertiärbereich vermehrt auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten

ShortId
18.3359
Id
20183359
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Formale Weiterbildung im Tertiärbereich vermehrt auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Rund 60 Prozent der Erwerbstätigen sind nicht mehr in ihrem ursprünglich gelernten Beruf tätig. Jugendliche, die heute einen Beruf erlernen, werden mindestens einmal den Beruf wechseln oder sich höher qualifizieren.</p><p>Mit der Digitalisierung wandelt sich die Berufswelt rasant. Um dies zu bewältigen, müssen Erwachsenen während ihres ganzen Erwerbslebens Weiterbildungsmöglichkeiten offenstehen. Das Bildungssystem ist aber heute auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgelegt. Für ältere und erfahrene Erwachsene sind die Hürden und Kosten für eine formale Weiterbildung zu hoch.</p><p>Die formalen Bildungsangebote müssen von älteren und erfahrenen Erwachsenen flexibel und verkürzt absolviert werden können. Erfahrungen und vorhandenes Fachwissen müssen durch unabhängige Fachgremien angemessen angerechnet werden (Art. 9 BBG). Dadurch werden die Kosten reduziert.</p><p>Der Bund ist in der Pflicht, vermehrt entsprechende Modelle zu fördern, zu finanzieren und zu implementieren. Dazu stehen Finanzmittel nach Artikel 54 und Artikel 55 BBG sowie Mittel der angekündigten Digitalisierungs-Initiative des Bundes zur Verfügung. In klar zu definierenden Fällen sollen die direkten Bildungskosten für formale Weiterbildungen auch während der Arbeitslosigkeit im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen nach Avig und BBG übernommen werden können. Mit neuen Lernformen (Digitalisierung) kann die Präsenzpflicht reduziert werden, was Personen Weiterbildungen ermöglicht, die zeitlich und örtlich weniger flexibel sind (z. B. wegen Betreuungsaufgaben). </p><p>Bildungsanbieter auf Stufe Tertiär A und B, die ihr Angebot in dieser flexiblen Weise auch auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten, sollen Anreize und zusätzliche Finanzmittel erhalten, welche ihren Mehraufwand entschädigen. Von der Wirtschaft ist zu erwarten, dass sie attraktive Rahmenbedingungen auch für ältere und erfahrene Erwerbstätige schafft, damit diese sich höher und anders qualifizieren oder das Berufsfeld wechseln können.</p><p>Für die BFI-Botschaft 2021-2024 soll der Bund die notwendigen Gelder einstellen, um auch älteren und erfahrenen Fachkräften die permanente Aktualisierung ihrer Kompetenzen zu ermöglichen. Damit kann ein grosses Potenzial an Fachkräften im Inland sichergestellt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die lebenslange berufliche Weiterbildung im Zuge des technologischen Wandels von grosser Bedeutung ist. Dem Konzept des lebenslangen Lernens wird mit der Umsetzung der Bologna-Reform in den Hochschulen sowie mit dem Berufsbildungsgesetz von 2002 Rechnung getragen.</p><p>Die tertiäre Bildungsstufe richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Fast alle Angebote der höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung haben eine flexible modulare Struktur und können berufsbegleitend absolviert werden. Dies gilt insbesondere für Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und für die Weiterbildungsangebote der Hochschulen wie Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS) oder Certificate of Advanced Studies (CAS). Diese Bildungsangebote können von den anbietenden Institutionen weitgehend frei entlang den Bedürfnissen und Vorkenntnissen der Erwachsenen gestaltet werden. Auch an höheren Fachschulen können für vorgebildete ältere Kandidatinnen und Kandidaten standardisierte Anrechnungen definiert und teilzeitliche oder verkürzte Bildungsgänge angeboten werden.</p><p>Seit Januar 2018 profitieren Absolvierende von vorbereitenden Kursen für eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung von einer schweizweit einheitlichen Unterstützung in der Höhe von 50 Prozent der Kursgebühren. Die Absolvierenden können die Beiträge direkt beim Bund beantragen. Mit diesem Novum wurde die öffentliche Unterstützung der Erwachsenenbildung unlängst weiter verstärkt.</p><p>Das Aus- und Weiterbildungssystem der Schweiz bietet mit seiner hohen Durchlässigkeit, Flexibilität und subsidiären Finanzierung die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen. Angebote der höheren Berufsbildung und der Hochschulweiterbildung sind mehrheitlich auf erfahrene und berufstätige Erwachsene ausgerichtet. Aus Sicht des Bundesrates sind deshalb keine weiteren Massnahmen notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um formale Weiterbildung im Tertiärbereich auch auf ältere und erfahrene Erwachsene auszurichten.</p>
  • Formale Weiterbildung im Tertiärbereich vermehrt auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Rund 60 Prozent der Erwerbstätigen sind nicht mehr in ihrem ursprünglich gelernten Beruf tätig. Jugendliche, die heute einen Beruf erlernen, werden mindestens einmal den Beruf wechseln oder sich höher qualifizieren.</p><p>Mit der Digitalisierung wandelt sich die Berufswelt rasant. Um dies zu bewältigen, müssen Erwachsenen während ihres ganzen Erwerbslebens Weiterbildungsmöglichkeiten offenstehen. Das Bildungssystem ist aber heute auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgelegt. Für ältere und erfahrene Erwachsene sind die Hürden und Kosten für eine formale Weiterbildung zu hoch.</p><p>Die formalen Bildungsangebote müssen von älteren und erfahrenen Erwachsenen flexibel und verkürzt absolviert werden können. Erfahrungen und vorhandenes Fachwissen müssen durch unabhängige Fachgremien angemessen angerechnet werden (Art. 9 BBG). Dadurch werden die Kosten reduziert.</p><p>Der Bund ist in der Pflicht, vermehrt entsprechende Modelle zu fördern, zu finanzieren und zu implementieren. Dazu stehen Finanzmittel nach Artikel 54 und Artikel 55 BBG sowie Mittel der angekündigten Digitalisierungs-Initiative des Bundes zur Verfügung. In klar zu definierenden Fällen sollen die direkten Bildungskosten für formale Weiterbildungen auch während der Arbeitslosigkeit im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen nach Avig und BBG übernommen werden können. Mit neuen Lernformen (Digitalisierung) kann die Präsenzpflicht reduziert werden, was Personen Weiterbildungen ermöglicht, die zeitlich und örtlich weniger flexibel sind (z. B. wegen Betreuungsaufgaben). </p><p>Bildungsanbieter auf Stufe Tertiär A und B, die ihr Angebot in dieser flexiblen Weise auch auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten, sollen Anreize und zusätzliche Finanzmittel erhalten, welche ihren Mehraufwand entschädigen. Von der Wirtschaft ist zu erwarten, dass sie attraktive Rahmenbedingungen auch für ältere und erfahrene Erwerbstätige schafft, damit diese sich höher und anders qualifizieren oder das Berufsfeld wechseln können.</p><p>Für die BFI-Botschaft 2021-2024 soll der Bund die notwendigen Gelder einstellen, um auch älteren und erfahrenen Fachkräften die permanente Aktualisierung ihrer Kompetenzen zu ermöglichen. Damit kann ein grosses Potenzial an Fachkräften im Inland sichergestellt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass die lebenslange berufliche Weiterbildung im Zuge des technologischen Wandels von grosser Bedeutung ist. Dem Konzept des lebenslangen Lernens wird mit der Umsetzung der Bologna-Reform in den Hochschulen sowie mit dem Berufsbildungsgesetz von 2002 Rechnung getragen.</p><p>Die tertiäre Bildungsstufe richtet sich grundsätzlich an Erwachsene. Fast alle Angebote der höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung haben eine flexible modulare Struktur und können berufsbegleitend absolviert werden. Dies gilt insbesondere für Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen und für die Weiterbildungsangebote der Hochschulen wie Master of Advanced Studies (MAS), Diploma of Advanced Studies (DAS) oder Certificate of Advanced Studies (CAS). Diese Bildungsangebote können von den anbietenden Institutionen weitgehend frei entlang den Bedürfnissen und Vorkenntnissen der Erwachsenen gestaltet werden. Auch an höheren Fachschulen können für vorgebildete ältere Kandidatinnen und Kandidaten standardisierte Anrechnungen definiert und teilzeitliche oder verkürzte Bildungsgänge angeboten werden.</p><p>Seit Januar 2018 profitieren Absolvierende von vorbereitenden Kursen für eine eidgenössische Berufsprüfung oder eine höhere Fachprüfung von einer schweizweit einheitlichen Unterstützung in der Höhe von 50 Prozent der Kursgebühren. Die Absolvierenden können die Beiträge direkt beim Bund beantragen. Mit diesem Novum wurde die öffentliche Unterstützung der Erwachsenenbildung unlängst weiter verstärkt.</p><p>Das Aus- und Weiterbildungssystem der Schweiz bietet mit seiner hohen Durchlässigkeit, Flexibilität und subsidiären Finanzierung die Rahmenbedingungen für lebenslanges Lernen. Angebote der höheren Berufsbildung und der Hochschulweiterbildung sind mehrheitlich auf erfahrene und berufstätige Erwachsene ausgerichtet. Aus Sicht des Bundesrates sind deshalb keine weiteren Massnahmen notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um formale Weiterbildung im Tertiärbereich auch auf ältere und erfahrene Erwachsene auszurichten.</p>
    • Formale Weiterbildung im Tertiärbereich vermehrt auf ältere und erfahrene Erwachsene ausrichten

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