Online-Handel prüfen, überwachen und einschränken?

ShortId
18.3360
Id
20183360
Updated
28.07.2023 03:48
Language
de
Title
Online-Handel prüfen, überwachen und einschränken?
AdditionalIndexing
09;34;1216;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Digitalisierung ermöglicht einen immer globaleren Warenaustausch. Davon betroffen sind auch illegale Waren, die über international verfügbare Online-Plattformen weltweit relativ einfach erworben und versendet werden können. Die Bestell- und Lieferprozesse sind dabei vielfach sehr komplex. Ebenso entstehen grosse Datenmengen. Dazu kommt, dass die Beteiligten gerade beim Versand häufig Tricks anwenden, die die Arbeit der Behörden massiv erschweren. Obwohl es sich um ein globales Problem handelt, kann die Schweiz nicht weiter zuwarten. Vor allem Kinder und Jugendliche sollten vor der Möglichkeit des Erwerbs illegaler Gegenstände besser geschützt werden. Es wäre deswegen an der Zeit, die Mittel der Eidgenössischen Zollverwaltung in diesem Bereich deutlich aufzustocken. Ebenso muss eine Haftung der Online-Portale hinsichtlich Umsetzbarkeit und Nutzen dringend geprüft werden. Die Sperrung von Versandadressen oder Massnahmen zur Verteuerung von Lieferungen aus einschlägigen Herkunftsregionen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.</p>
  • <p>1. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der massive Zuwachs des Online-Handels den Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen rechtfertigen würde. Im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten und unter Berücksichtigung aller Aufgabenbereiche teilt der Bundesrat die Personalressourcen gemäss politischen Prioritäten zu. Er wird im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 eine mittelfristige Personalplanung verabschieden und dabei festlegen, in welchen Bereichen die Personaletats erhöht werden sollen und wie sich dies finanzieren lässt. In der Zwischenzeit wird die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durch eine risikogerechte Priorisierung der Vollzugsaufgaben sicherstellen, dass die vorhandenen Personalressourcen für die richtigen Kontrollen eingesetzt werden.</p><p>Mit dem Transformationsprogramm Dazit der EZV werden die Zollprozesse vollständig digitalisiert. Dies erlaubt nicht nur, gewisse Kontrolltätigkeiten zu automatisieren, sondern es sollte auch den Zugriff auf mehr und bessere Daten für die Risikoanalyse ermöglichen. Gleichzeitig werden zoll- und nichtzollrechtliche Geschäftsprozesse vereinfacht und maximal standardisiert. Gemeinsam mit den mitbetroffenen Bundesämtern wird die EZV optimierte Kontrollverfahren und weitere griffige Massnahmen für die Bekämpfung von illegal eingeführten Waren erarbeiten. Dabei sollen auch vermehrt technische Hilfsmittel, wie z. B. Scanner, zum Einsatz kommen.</p><p>2./4. Für die unrechtmässige Einfuhr von Waren ist in erster Linie der Empfänger, welcher die Ware im Ausland bestellt und die unrechtmässige Einfuhr damit veranlasst hat, zur Verantwortung zu ziehen. Eine Ausdehnung der Verantwortung auf die Online-Portale und die Versender ist für solche Fälle - mit Ausnahme organisierter, gewerbsmässiger Kriminalität - nicht angezeigt bzw. sehr schwerfällig, da dies in der Praxis kaum durchsetzbar wäre, weil jeweils auf dem Rechtshilfeweg vorgegangen werden müsste. Das heutige Zoll- und das Verwaltungsstrafrecht sind wenig geeignet, eine zeitgerechte, korrigierende Wirkung und damit den gewünschten Erfolg zu erzielen.</p><p>Auf internationaler Ebene (u. a. im Rahmen der Weltzollorganisation) ist man daran, Empfehlungen und Resolutionen zu dieser Thematik zu erarbeiten. Die EZV ist in den entsprechenden Gremien aktiv vertreten. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wie z. B. Vorabdaten, Verfahrensvereinfachungen und intelligente Risikoanalysen sind weitgehend bereits in Dazit vorgesehen. Auf nationaler Ebene hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen des Postulates 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", bereiterklärt, einen Bericht erstellen zu lassen, der eine Auslegeordnung zu dieser Thematik beinhalten und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen soll.</p><p>3. In Freihandelsabkommen bauen die Partnerstaaten im Bereich des Warenverkehrs gegenseitig ihre Importzölle ab oder reduzieren diese. Zudem werden Bestimmungen betreffend Ursprungsregeln, Handelserleichterungen und nichttarifäre Handelshemmnisse vereinbart. Bestimmungen, welche die Zusammenarbeit von Zollbehörden bei Kontrollen von gefährlichen Gütern wie Waffen enthalten, sind in Freihandelsabkommen hingegen in der Regel nicht enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer häufiger werden Fälle bekannt, wo in der Schweiz verbotene Waffen und andere illegale Gegenstände auf ausländischen Online-Handelsplattformen gekauft und auf dem Paketweg in die Schweiz gesendet wurden. Dabei werden unter anderem Waffen in Folien eingeschweisst, um den Detektoren der Zollverwaltung eine Entdeckung zu erschweren, oder Gegenstände als Muster bezeichnet, um Zollgebühren zu vermeiden. Bislang können für solche illegalen Praktiken allerdings nur die Empfänger belangt werden. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt er, der Eidgenössischen Zollverwaltung die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die grosse Mehrheit dieser illegalen Pakete künftig aus dem Verkehr gezogen werden kann?</p><p>2. Besteht aus seiner Sicht auch die Notwendigkeit, die verantwortlichen Online-Portale und die Versender in die Verantwortung zu nehmen? </p><p>3. Kann im Rahmen von Freihandelsabkommen die beschriebene Problematik zusammen mit unseren Handelspartnern wirkungsvoll angegangen werden?</p><p>4. Welche weiteren Mittel sieht er, um den transnationalen Versand illegaler Pakete wirkungsvoll einzudämmen?</p>
  • Online-Handel prüfen, überwachen und einschränken?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Digitalisierung ermöglicht einen immer globaleren Warenaustausch. Davon betroffen sind auch illegale Waren, die über international verfügbare Online-Plattformen weltweit relativ einfach erworben und versendet werden können. Die Bestell- und Lieferprozesse sind dabei vielfach sehr komplex. Ebenso entstehen grosse Datenmengen. Dazu kommt, dass die Beteiligten gerade beim Versand häufig Tricks anwenden, die die Arbeit der Behörden massiv erschweren. Obwohl es sich um ein globales Problem handelt, kann die Schweiz nicht weiter zuwarten. Vor allem Kinder und Jugendliche sollten vor der Möglichkeit des Erwerbs illegaler Gegenstände besser geschützt werden. Es wäre deswegen an der Zeit, die Mittel der Eidgenössischen Zollverwaltung in diesem Bereich deutlich aufzustocken. Ebenso muss eine Haftung der Online-Portale hinsichtlich Umsetzbarkeit und Nutzen dringend geprüft werden. Die Sperrung von Versandadressen oder Massnahmen zur Verteuerung von Lieferungen aus einschlägigen Herkunftsregionen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden.</p>
    • <p>1. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der massive Zuwachs des Online-Handels den Einsatz zusätzlicher personeller Ressourcen rechtfertigen würde. Im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten und unter Berücksichtigung aller Aufgabenbereiche teilt der Bundesrat die Personalressourcen gemäss politischen Prioritäten zu. Er wird im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 eine mittelfristige Personalplanung verabschieden und dabei festlegen, in welchen Bereichen die Personaletats erhöht werden sollen und wie sich dies finanzieren lässt. In der Zwischenzeit wird die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durch eine risikogerechte Priorisierung der Vollzugsaufgaben sicherstellen, dass die vorhandenen Personalressourcen für die richtigen Kontrollen eingesetzt werden.</p><p>Mit dem Transformationsprogramm Dazit der EZV werden die Zollprozesse vollständig digitalisiert. Dies erlaubt nicht nur, gewisse Kontrolltätigkeiten zu automatisieren, sondern es sollte auch den Zugriff auf mehr und bessere Daten für die Risikoanalyse ermöglichen. Gleichzeitig werden zoll- und nichtzollrechtliche Geschäftsprozesse vereinfacht und maximal standardisiert. Gemeinsam mit den mitbetroffenen Bundesämtern wird die EZV optimierte Kontrollverfahren und weitere griffige Massnahmen für die Bekämpfung von illegal eingeführten Waren erarbeiten. Dabei sollen auch vermehrt technische Hilfsmittel, wie z. B. Scanner, zum Einsatz kommen.</p><p>2./4. Für die unrechtmässige Einfuhr von Waren ist in erster Linie der Empfänger, welcher die Ware im Ausland bestellt und die unrechtmässige Einfuhr damit veranlasst hat, zur Verantwortung zu ziehen. Eine Ausdehnung der Verantwortung auf die Online-Portale und die Versender ist für solche Fälle - mit Ausnahme organisierter, gewerbsmässiger Kriminalität - nicht angezeigt bzw. sehr schwerfällig, da dies in der Praxis kaum durchsetzbar wäre, weil jeweils auf dem Rechtshilfeweg vorgegangen werden müsste. Das heutige Zoll- und das Verwaltungsstrafrecht sind wenig geeignet, eine zeitgerechte, korrigierende Wirkung und damit den gewünschten Erfolg zu erzielen.</p><p>Auf internationaler Ebene (u. a. im Rahmen der Weltzollorganisation) ist man daran, Empfehlungen und Resolutionen zu dieser Thematik zu erarbeiten. Die EZV ist in den entsprechenden Gremien aktiv vertreten. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wie z. B. Vorabdaten, Verfahrensvereinfachungen und intelligente Risikoanalysen sind weitgehend bereits in Dazit vorgesehen. Auf nationaler Ebene hat sich der Bundesrat bereits im Rahmen des Postulates 17.4228, "Gleich lange Spiesse für alle Online-Versandhändler", bereiterklärt, einen Bericht erstellen zu lassen, der eine Auslegeordnung zu dieser Thematik beinhalten und allfällige Handlungsoptionen aufzeigen soll.</p><p>3. In Freihandelsabkommen bauen die Partnerstaaten im Bereich des Warenverkehrs gegenseitig ihre Importzölle ab oder reduzieren diese. Zudem werden Bestimmungen betreffend Ursprungsregeln, Handelserleichterungen und nichttarifäre Handelshemmnisse vereinbart. Bestimmungen, welche die Zusammenarbeit von Zollbehörden bei Kontrollen von gefährlichen Gütern wie Waffen enthalten, sind in Freihandelsabkommen hingegen in der Regel nicht enthalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer häufiger werden Fälle bekannt, wo in der Schweiz verbotene Waffen und andere illegale Gegenstände auf ausländischen Online-Handelsplattformen gekauft und auf dem Paketweg in die Schweiz gesendet wurden. Dabei werden unter anderem Waffen in Folien eingeschweisst, um den Detektoren der Zollverwaltung eine Entdeckung zu erschweren, oder Gegenstände als Muster bezeichnet, um Zollgebühren zu vermeiden. Bislang können für solche illegalen Praktiken allerdings nur die Empfänger belangt werden. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt er, der Eidgenössischen Zollverwaltung die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die grosse Mehrheit dieser illegalen Pakete künftig aus dem Verkehr gezogen werden kann?</p><p>2. Besteht aus seiner Sicht auch die Notwendigkeit, die verantwortlichen Online-Portale und die Versender in die Verantwortung zu nehmen? </p><p>3. Kann im Rahmen von Freihandelsabkommen die beschriebene Problematik zusammen mit unseren Handelspartnern wirkungsvoll angegangen werden?</p><p>4. Welche weiteren Mittel sieht er, um den transnationalen Versand illegaler Pakete wirkungsvoll einzudämmen?</p>
    • Online-Handel prüfen, überwachen und einschränken?

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