Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei

ShortId
18.3366
Id
20183366
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei
AdditionalIndexing
1236;08;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat zu den jüngsten Entwicklungen in Afrin klar und kritisch Stellung genommen. Sie stellen eine bedauerliche Fortsetzung des blutigen bewaffneten Konflikts in Syrien dar, unter dem namentlich die Zivilbevölkerung leidet. Die Schweiz hat sich - im Verbund mit vielen anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren - von Beginn des Syrien-Konflikts vor sieben Jahren an dafür eingesetzt, das Leiden der Bevölkerung durch humanitäre Hilfe zu lindern, die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte zu fördern sowie die Suche nach einer politischen Lösung unter Koordination der Uno vorwärtszubringen. Die Schweiz hat die Absicht, dieses Engagement fortzusetzen.</p><p>1./6. In Anbetracht der Intensivierung der Kampfhandlungen in Syrien unternahm die Schweiz Demarchen gegenüber mehreren involvierten Staaten (Türkei, Russland, Iran), um die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die systematischen Verstösse gegen das Völkerrecht durch sämtliche Konfliktparteien zu verurteilen. Gleichzeitig hat sie die Parteien aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen und zu einer politischen Lösung des Konflikts beizutragen. Zudem hat die Schweiz öffentlich Stellung zu den Kämpfen in Afrin bezogen (Medienmitteilungen vom 12. Februar und 7. März 2018).</p><p>Der Bundesrat erachtet das Engagement auf multilateraler Ebene, d. h. die Unterstützung der von der Uno fazilitierten Friedensbemühungen, sowie den direkten, kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung weiterhin als die zielführendsten Mittel, um eine Verbesserung der Konfliktsituation zu erreichen. Dabei ist auch die besondere Rolle der Schweiz als Brückenbauerin im internationalen Umfeld zu beachten, die eine Offenhaltung von Dialogkanälen erfordert.</p><p>2./3. Die Schweiz wird sich weiterhin zugunsten der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Syrien und den Nachbarländern einsetzen. Es ist unerlässlich, dass alle Konfliktparteien einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zu allen Menschen in Not gewährleisten. Die Schweiz betont auch die Verpflichtung, die für das Überleben der Zivilbevölkerung notwendige Infrastruktur zu respektieren. Im März 2018 erreichten Hilfskonvois des IKRK und der Uno Afrin und Umgebung, um der Bevölkerung sowie Vertriebenen Hilfe zu leisten. Die Schweiz unterstützt in diesem Jahr in Syrien das IKRK mit rund 3,5 Millionen Schweizerfranken und leistet mit 5,9 Millionen Schweizerfranken einen Beitrag an verschiedene Agenturen der Uno.</p><p>Angesichts der enormen humanitären Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Syrien-Krise hat die Schweiz seit 2011 bisher über 315 Millionen Schweizerfranken für die notleidende Bevölkerung in Syrien und seinen Nachbarstaaten bereitgestellt. Dieses Jahr werden zusätzlich 61 Millionen Schweizerfranken dafür eingesetzt. Seit Dezember 2017 verfügt die Schweiz wieder über eine humanitäre Präsenz in Syrien und hat so ihr humanitäres Engagement verstärkt.</p><p>4. Der Bundesrat anerkennt die territorialer Integrität Syriens und betont, dass die völkerrechtliche Stellung des Gebiets Afrin nicht einseitig geändert werden darf. Er erinnert daran, dass bei einer Besetzung besondere Regeln des humanitären Völkerrechts zur Anwendung kommen, die insbesondere in der vierten Genfer Konvention von 1949 enthalten sind.</p><p>5. Durch die Modernisierung des 1992 zwischen der Efta und der Türkei in Kraft getretenen Freihandelsabkommens soll die Rechtssicherheit und Stabilität der präferenziellen Handelsbeziehungen erhöht werden. Dies kommt privaten Akteuren sowohl in der Schweiz als auch in der Türkei zugute. Es liegt daher im Interesse der Schweiz, dieses modernisierte und erweiterte Freihandelsabkommen zu ratifizieren.</p><p>7. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der Friedensförderung dafür ein, die Voraussetzungen für eine politische Lösung des bewaffneten Konflikts zu schaffen. Die Schweiz unterstützt weiterhin den vom Sonderbeauftragten der Uno für Syrien in Genf geführten Friedensprozess durch Logistik im Rahmen der Guten Dienste, durch Expertise sowie Personal und organisiert beispielsweise diskrete Treffen zwischen den verschiedenen Konfliktparteien.</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass alle Kampfhandlungen möglichst rasch eingestellt werden müssen und humanitäre Organisationen Zugang zu allen Gebieten erhalten sollen, in welchen die Menschen in Not sind.</p><p>9. Die Schweiz nimmt dieses Thema in ihren bilateralen Beziehungen mit der Türkei regelmässig auf. So hat der Departementsvorsteher des EDA am 14. März 2018 seine Besorgnis über die türkische Intervention in der Region Afrin bei einem Treffen mit dem Präsidenten der aussenpolitischen Kommission des türkischen Parlamentes zum Ausdruck gebracht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit den Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei, im Innern des Landes und in Syrien, sowie dem angedrohten Einmarsch in Irak zur Verhinderung einer zusammenhängenden kurdischen Region wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In Antworten auf verschiedenste Vorstösse zum Thema Türkei und Menschenrechte antwortete der Bundesrat, er setze sich bilateral und multilateral ein für eine politische Konfliktlösung. Diese Antwort gab er schon vor einem Jahr. Welche Fortschritte konnte die Schweiz seit dem Einmarsch der Türkei bei Afrin am 20. Januar 2018 auf diesem Weg konkret erzielen?</p><p>2. In der nun von der Türkei eingekesselten Stadt Afrin mit 300 000 Einwohnern hat die Türkei die Wasser-, Strom- und medizinische Versorgung unterbrochen. Was sagt der Bundesrat zu dieser Menschenrechtsverletzung? </p><p>3. Die mit türkischer Unterstützung in der Region Afrin kämpfenden Islamisten beginnen offenbar, die in dieser Region sesshaften Jesiden und Kurden zu vertreiben. Was unternimmt er dagegen, sollten unabhängige Beweise für diese Vertreibungen vorliegen? </p><p>4. Nach heutigen Meldungen will die Türkei das Gebiet Afrin nicht an Syrien zurückgeben, sondern dauerhaft besetzen. Welche Massnahmen wird die Schweiz ergreifen, sollte sich die Türkei nicht umgehend aus Afrin zurückziehen?</p><p>5. Wird er die Ratifizierung der Erweiterung des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und der Türkei sistieren, wenn die Türkei sich nicht aus Afrin und Syrien zurückzieht, sondern diese Gebiete besetzt oder gar noch weitere syrische oder auch irakische Gebiete erobert?</p><p>6. Ist er sich bewusst, dass, wenn die Schweiz nicht heftiger und nicht öffentlich interveniert, wenn die Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen nicht aufhören, dies als "Macht nur ruhig weiter"-Signal interpretiert wird? </p><p>7. Trifft es zu, dass, je länger die Türkei in Syrien Krieg führt und dabei Menschen tötet, desto mehr Flüchtlinge generiert werden, der Hass grösser und der Abschluss eines Friedensabkommens schwieriger wird? </p><p>8. Davon ausgehend, dass die Frage 7 mit Ja zu beantworten ist: Warum wird nicht mit Nachdruck ein sofortiges Ende der Angriffe der Türkei und aller weiteren Kämpfe gefordert?</p><p>9. Was kann die Schweiz tun, um die Aggressionen der Türkei gegen eine zusammenhängende kurdische Region ausserhalb der Türkei zu stoppen?</p>
  • Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat zu den jüngsten Entwicklungen in Afrin klar und kritisch Stellung genommen. Sie stellen eine bedauerliche Fortsetzung des blutigen bewaffneten Konflikts in Syrien dar, unter dem namentlich die Zivilbevölkerung leidet. Die Schweiz hat sich - im Verbund mit vielen anderen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren - von Beginn des Syrien-Konflikts vor sieben Jahren an dafür eingesetzt, das Leiden der Bevölkerung durch humanitäre Hilfe zu lindern, die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes sowie der Menschenrechte zu fördern sowie die Suche nach einer politischen Lösung unter Koordination der Uno vorwärtszubringen. Die Schweiz hat die Absicht, dieses Engagement fortzusetzen.</p><p>1./6. In Anbetracht der Intensivierung der Kampfhandlungen in Syrien unternahm die Schweiz Demarchen gegenüber mehreren involvierten Staaten (Türkei, Russland, Iran), um die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die systematischen Verstösse gegen das Völkerrecht durch sämtliche Konfliktparteien zu verurteilen. Gleichzeitig hat sie die Parteien aufgefordert, die Kampfhandlungen einzustellen und zu einer politischen Lösung des Konflikts beizutragen. Zudem hat die Schweiz öffentlich Stellung zu den Kämpfen in Afrin bezogen (Medienmitteilungen vom 12. Februar und 7. März 2018).</p><p>Der Bundesrat erachtet das Engagement auf multilateraler Ebene, d. h. die Unterstützung der von der Uno fazilitierten Friedensbemühungen, sowie den direkten, kritisch-konstruktiven Dialog mit der türkischen Regierung weiterhin als die zielführendsten Mittel, um eine Verbesserung der Konfliktsituation zu erreichen. Dabei ist auch die besondere Rolle der Schweiz als Brückenbauerin im internationalen Umfeld zu beachten, die eine Offenhaltung von Dialogkanälen erfordert.</p><p>2./3. Die Schweiz wird sich weiterhin zugunsten der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Syrien und den Nachbarländern einsetzen. Es ist unerlässlich, dass alle Konfliktparteien einen raschen und ungehinderten humanitären Zugang zu allen Menschen in Not gewährleisten. Die Schweiz betont auch die Verpflichtung, die für das Überleben der Zivilbevölkerung notwendige Infrastruktur zu respektieren. Im März 2018 erreichten Hilfskonvois des IKRK und der Uno Afrin und Umgebung, um der Bevölkerung sowie Vertriebenen Hilfe zu leisten. Die Schweiz unterstützt in diesem Jahr in Syrien das IKRK mit rund 3,5 Millionen Schweizerfranken und leistet mit 5,9 Millionen Schweizerfranken einen Beitrag an verschiedene Agenturen der Uno.</p><p>Angesichts der enormen humanitären Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Syrien-Krise hat die Schweiz seit 2011 bisher über 315 Millionen Schweizerfranken für die notleidende Bevölkerung in Syrien und seinen Nachbarstaaten bereitgestellt. Dieses Jahr werden zusätzlich 61 Millionen Schweizerfranken dafür eingesetzt. Seit Dezember 2017 verfügt die Schweiz wieder über eine humanitäre Präsenz in Syrien und hat so ihr humanitäres Engagement verstärkt.</p><p>4. Der Bundesrat anerkennt die territorialer Integrität Syriens und betont, dass die völkerrechtliche Stellung des Gebiets Afrin nicht einseitig geändert werden darf. Er erinnert daran, dass bei einer Besetzung besondere Regeln des humanitären Völkerrechts zur Anwendung kommen, die insbesondere in der vierten Genfer Konvention von 1949 enthalten sind.</p><p>5. Durch die Modernisierung des 1992 zwischen der Efta und der Türkei in Kraft getretenen Freihandelsabkommens soll die Rechtssicherheit und Stabilität der präferenziellen Handelsbeziehungen erhöht werden. Dies kommt privaten Akteuren sowohl in der Schweiz als auch in der Türkei zugute. Es liegt daher im Interesse der Schweiz, dieses modernisierte und erweiterte Freihandelsabkommen zu ratifizieren.</p><p>7. Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der Friedensförderung dafür ein, die Voraussetzungen für eine politische Lösung des bewaffneten Konflikts zu schaffen. Die Schweiz unterstützt weiterhin den vom Sonderbeauftragten der Uno für Syrien in Genf geführten Friedensprozess durch Logistik im Rahmen der Guten Dienste, durch Expertise sowie Personal und organisiert beispielsweise diskrete Treffen zwischen den verschiedenen Konfliktparteien.</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass alle Kampfhandlungen möglichst rasch eingestellt werden müssen und humanitäre Organisationen Zugang zu allen Gebieten erhalten sollen, in welchen die Menschen in Not sind.</p><p>9. Die Schweiz nimmt dieses Thema in ihren bilateralen Beziehungen mit der Türkei regelmässig auf. So hat der Departementsvorsteher des EDA am 14. März 2018 seine Besorgnis über die türkische Intervention in der Region Afrin bei einem Treffen mit dem Präsidenten der aussenpolitischen Kommission des türkischen Parlamentes zum Ausdruck gebracht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit den Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei, im Innern des Landes und in Syrien, sowie dem angedrohten Einmarsch in Irak zur Verhinderung einer zusammenhängenden kurdischen Region wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. In Antworten auf verschiedenste Vorstösse zum Thema Türkei und Menschenrechte antwortete der Bundesrat, er setze sich bilateral und multilateral ein für eine politische Konfliktlösung. Diese Antwort gab er schon vor einem Jahr. Welche Fortschritte konnte die Schweiz seit dem Einmarsch der Türkei bei Afrin am 20. Januar 2018 auf diesem Weg konkret erzielen?</p><p>2. In der nun von der Türkei eingekesselten Stadt Afrin mit 300 000 Einwohnern hat die Türkei die Wasser-, Strom- und medizinische Versorgung unterbrochen. Was sagt der Bundesrat zu dieser Menschenrechtsverletzung? </p><p>3. Die mit türkischer Unterstützung in der Region Afrin kämpfenden Islamisten beginnen offenbar, die in dieser Region sesshaften Jesiden und Kurden zu vertreiben. Was unternimmt er dagegen, sollten unabhängige Beweise für diese Vertreibungen vorliegen? </p><p>4. Nach heutigen Meldungen will die Türkei das Gebiet Afrin nicht an Syrien zurückgeben, sondern dauerhaft besetzen. Welche Massnahmen wird die Schweiz ergreifen, sollte sich die Türkei nicht umgehend aus Afrin zurückziehen?</p><p>5. Wird er die Ratifizierung der Erweiterung des Freihandelsabkommens zwischen der Efta und der Türkei sistieren, wenn die Türkei sich nicht aus Afrin und Syrien zurückzieht, sondern diese Gebiete besetzt oder gar noch weitere syrische oder auch irakische Gebiete erobert?</p><p>6. Ist er sich bewusst, dass, wenn die Schweiz nicht heftiger und nicht öffentlich interveniert, wenn die Völkerrechts- und Menschenrechtsverletzungen nicht aufhören, dies als "Macht nur ruhig weiter"-Signal interpretiert wird? </p><p>7. Trifft es zu, dass, je länger die Türkei in Syrien Krieg führt und dabei Menschen tötet, desto mehr Flüchtlinge generiert werden, der Hass grösser und der Abschluss eines Friedensabkommens schwieriger wird? </p><p>8. Davon ausgehend, dass die Frage 7 mit Ja zu beantworten ist: Warum wird nicht mit Nachdruck ein sofortiges Ende der Angriffe der Türkei und aller weiteren Kämpfe gefordert?</p><p>9. Was kann die Schweiz tun, um die Aggressionen der Türkei gegen eine zusammenhängende kurdische Region ausserhalb der Türkei zu stoppen?</p>
    • Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsverletzungen durch die Türkei

Back to List