Schluss mit den Boni-Fehlanreizen in bundesnahen Betrieben!

ShortId
18.3370
Id
20183370
Updated
28.07.2023 03:44
Language
de
Title
Schluss mit den Boni-Fehlanreizen in bundesnahen Betrieben!
AdditionalIndexing
04;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post hat mit dem Postauto-Skandal einen enormen Imageschaden erlitten. Der Verwaltungsrat der Post hat deshalb beschlossen, Boni-Auszahlungen auszusetzen, bis der bereits eingestandene Subventionsbetrug detailliert geklärt ist. Ob Boni nach einem solchen Vertrauensverlust überhaupt legitim sind, ist grundsätzlich infrage zu stellen. Darüber hinaus ist es höchste Zeit, die teils exzessiven individuellen Boni-Zahlungen in bundesnahen Betrieben endlich zu korrigieren.</p><p>Die variablen Lohnanteile sind in der Kaderlohnverordnung des Bundes nicht begrenzt. Gemäss Kaderlohnreporting 2016 wurden dem CEO der Ruag individuell 354 000 Franken variabler Lohnanteil/Boni ausbezahlt. Der CEO der SBB erhielt 326 000 Franken und die CEO der Post 317 000 Franken. Diese hohen Boni-Zahlungen machen teils mehr als die Hälfte des Fixlohnes aus. Bei der Ruag hatte der variable Anteil 2015 den Fixlohn sogar überschritten.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Boni ab 2018 auf 50 Prozent des fixen Lohnanteils zu begrenzen (16.3377). Dieser individuelle Anreiz ist nach wie vor sehr hoch. Offen bleibt zudem, ob und unter welchen Umständen überhaupt Boni ausgerichtet werden. </p><p>Während die Boni in den bundesnahen Betrieben steigen, korrigieren immer mehr private Firmen ihre Boni-Systeme. Studien zeigen, dass Boni nicht mit Firmenerfolgen korrelieren, im Gegenteil: Sie setzen oft falsche Anreize und begünstigen kurzfristige, finanzerfolgsorientierte Strategien. Grosse Industriefirmen wie Bosch haben deshalb Boni auf individuellen Zielen abgeschafft. Auch die Deutsche Bahn verzichtet seit 2017 auf Boni für individuelle Ziele, dies aus der Überlegung heraus, dass gute Leistungen immer eine Folge von Teamarbeit sind.</p><p>Die Idee der individuellen Boni geht von einem falschen Menschenbild aus. Sie setzt voraus, dass jemand nur Leistung bringt, wenn er dafür besonders belohnt wird. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Bund als Eigner von Betrieben und Anstalten moderne Vergütungssysteme durchsetzt und Fehlanreize beseitigt.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 23. November 2016 stärkere Steuerungsmöglichkeiten für die Vergütung des obersten Kaders in bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. Folgende drei Massnahmen hat er eingeleitet:</p><p>- Die Statuten der Schweizerischen Post AG, der SBB AG, der Skyguide AG, der Ruag Holding AG, der Identitas AG und der Sifem AG werden ergänzt: Die Generalversammlungen (GV) erhalten die Kompetenz, jährlich im Voraus eine Obergrenze für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz und für die Entlöhnung der Geschäftsleitung (GL) festzulegen.</p><p>- Bei den einzelnen GL-Mitgliedern darf der variable Lohnanteil (Boni) höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen.</p><p>- Die Nebenleistungen an die einzelnen GL-Mitglieder dürfen nicht mehr als 10 Prozent des fixen Lohns ausmachen.</p><p>Für die Massnahmenumsetzung hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 Muster für Statutenbestimmungen verabschiedet. Die Verwaltungsräte der obengenannten Unternehmen wurden beauftragt, die Musterbestimmungen sinngemäss in die jeweiligen Statuten aufzunehmen und die Statutenänderungen an der ordentlichen GV 2018 zu beantragen. An derselben GV sind erstmals die Obergrenzen der Gesamtbeträge für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz und die Entlöhnung der GL vorzulegen. Die neuen Eckwerte sind somit erstmals für das Geschäftsjahr 2019 relevant. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er mit diesen Eckwerten die Vergütung des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen konsistent und ausreichend steuern kann, und lehnt eine weiter gehende Beschränkung der variablen Lohnanteile ab.</p><p>Hinzu kommt, dass der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten", Folge gegeben wurde. Sie verlangt, dass der höchste Lohn eines GL-Mitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung das Bruttogehalt (inkl. Ruhegehalt) einer Bundesrätin oder eines Bundesrates nicht übersteigen darf. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird nun zuhanden des Parlamentes eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und wird damit auch die Möglichkeit haben, die Frage der individuellen Lohnbestandteile anzugehen. </p><p>Nach Auffassung des Bundesrates besteht somit kein zusätzlicher Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die teils sehr hohen Boni-Anreize in bundesnahen Betrieben (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Betriebe und Anstalten des Bundes) unterbunden werden. Variable Lohnanteile sollen nur in äusserst beschränktem Ausmass ausgerichtet werden können und insbesondere Teamleistungen belohnen.</p>
  • Schluss mit den Boni-Fehlanreizen in bundesnahen Betrieben!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post hat mit dem Postauto-Skandal einen enormen Imageschaden erlitten. Der Verwaltungsrat der Post hat deshalb beschlossen, Boni-Auszahlungen auszusetzen, bis der bereits eingestandene Subventionsbetrug detailliert geklärt ist. Ob Boni nach einem solchen Vertrauensverlust überhaupt legitim sind, ist grundsätzlich infrage zu stellen. Darüber hinaus ist es höchste Zeit, die teils exzessiven individuellen Boni-Zahlungen in bundesnahen Betrieben endlich zu korrigieren.</p><p>Die variablen Lohnanteile sind in der Kaderlohnverordnung des Bundes nicht begrenzt. Gemäss Kaderlohnreporting 2016 wurden dem CEO der Ruag individuell 354 000 Franken variabler Lohnanteil/Boni ausbezahlt. Der CEO der SBB erhielt 326 000 Franken und die CEO der Post 317 000 Franken. Diese hohen Boni-Zahlungen machen teils mehr als die Hälfte des Fixlohnes aus. Bei der Ruag hatte der variable Anteil 2015 den Fixlohn sogar überschritten.</p><p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Boni ab 2018 auf 50 Prozent des fixen Lohnanteils zu begrenzen (16.3377). Dieser individuelle Anreiz ist nach wie vor sehr hoch. Offen bleibt zudem, ob und unter welchen Umständen überhaupt Boni ausgerichtet werden. </p><p>Während die Boni in den bundesnahen Betrieben steigen, korrigieren immer mehr private Firmen ihre Boni-Systeme. Studien zeigen, dass Boni nicht mit Firmenerfolgen korrelieren, im Gegenteil: Sie setzen oft falsche Anreize und begünstigen kurzfristige, finanzerfolgsorientierte Strategien. Grosse Industriefirmen wie Bosch haben deshalb Boni auf individuellen Zielen abgeschafft. Auch die Deutsche Bahn verzichtet seit 2017 auf Boni für individuelle Ziele, dies aus der Überlegung heraus, dass gute Leistungen immer eine Folge von Teamarbeit sind.</p><p>Die Idee der individuellen Boni geht von einem falschen Menschenbild aus. Sie setzt voraus, dass jemand nur Leistung bringt, wenn er dafür besonders belohnt wird. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Bund als Eigner von Betrieben und Anstalten moderne Vergütungssysteme durchsetzt und Fehlanreize beseitigt.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 23. November 2016 stärkere Steuerungsmöglichkeiten für die Vergütung des obersten Kaders in bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. Folgende drei Massnahmen hat er eingeleitet:</p><p>- Die Statuten der Schweizerischen Post AG, der SBB AG, der Skyguide AG, der Ruag Holding AG, der Identitas AG und der Sifem AG werden ergänzt: Die Generalversammlungen (GV) erhalten die Kompetenz, jährlich im Voraus eine Obergrenze für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz und für die Entlöhnung der Geschäftsleitung (GL) festzulegen.</p><p>- Bei den einzelnen GL-Mitgliedern darf der variable Lohnanteil (Boni) höchstens 50 Prozent des fixen Lohnanteils betragen.</p><p>- Die Nebenleistungen an die einzelnen GL-Mitglieder dürfen nicht mehr als 10 Prozent des fixen Lohns ausmachen.</p><p>Für die Massnahmenumsetzung hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 Muster für Statutenbestimmungen verabschiedet. Die Verwaltungsräte der obengenannten Unternehmen wurden beauftragt, die Musterbestimmungen sinngemäss in die jeweiligen Statuten aufzunehmen und die Statutenänderungen an der ordentlichen GV 2018 zu beantragen. An derselben GV sind erstmals die Obergrenzen der Gesamtbeträge für die Honorare des obersten Leitungsorgans, dessen Vorsitz und die Entlöhnung der GL vorzulegen. Die neuen Eckwerte sind somit erstmals für das Geschäftsjahr 2019 relevant. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er mit diesen Eckwerten die Vergütung des obersten Kaders in den bundesnahen Unternehmen konsistent und ausreichend steuern kann, und lehnt eine weiter gehende Beschränkung der variablen Lohnanteile ab.</p><p>Hinzu kommt, dass der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten", Folge gegeben wurde. Sie verlangt, dass der höchste Lohn eines GL-Mitglieds einer Bundes- oder bundesnahen Unternehmung das Bruttogehalt (inkl. Ruhegehalt) einer Bundesrätin oder eines Bundesrates nicht übersteigen darf. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wird nun zuhanden des Parlamentes eine entsprechende Vorlage ausarbeiten und wird damit auch die Möglichkeit haben, die Frage der individuellen Lohnbestandteile anzugehen. </p><p>Nach Auffassung des Bundesrates besteht somit kein zusätzlicher Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die teils sehr hohen Boni-Anreize in bundesnahen Betrieben (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Betriebe und Anstalten des Bundes) unterbunden werden. Variable Lohnanteile sollen nur in äusserst beschränktem Ausmass ausgerichtet werden können und insbesondere Teamleistungen belohnen.</p>
    • Schluss mit den Boni-Fehlanreizen in bundesnahen Betrieben!

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