Unrechtmässige Leistungsverrechnungen bei der Postauto AG?

ShortId
18.3372
Id
20183372
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Unrechtmässige Leistungsverrechnungen bei der Postauto AG?
AdditionalIndexing
04;34;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es wurden Hinweise zu den Leistungsverrechnungen bei der Postauto Schweiz AG auf eine nicht gesetzeskonforme Buchungspraxis mit zu viel bezogenen Beträgen publik.</p><p>Das transparente Vorgehen der Postführung mit Umsetzung von Sofortmassnahmen und einer Untersuchung ist zu begrüssen und soll Transparenz bringen.</p><p>Es stellt sich auch die Frage der Kontrolle aufgrund der personellen Ressourcen. Der Zeitraum der fehlerhaften Buchungspraxis umfasst beinahe zehn Jahre. Es geht nicht nur um die Frage, wer der Schuldige ist, sondern auch darum, dass mit genügend personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie fachlichem Revisions-Know-how Kontrollen vertieft und mit der notwendigen zeitlichen Sorgfältigkeit abgewickelt werden!</p>
  • <p>1. Wie der Bundesrat bereits bei der Beantwortung verschiedener dringlicher Interpellationen (18.3034, 18.3036) dargelegt hat, wurden die unrechtmässigen Leistungsverrechnungen bei der Postauto Schweiz AG den zuständigen Bundesstellen erst Ende 2017 nach intensiven Abklärungen bekannt. Das laufende Verwaltungsstrafverfahren bei Fedpol wird zusätzliche Klarheit schaffen zur Frage, wer wann was wusste.</p><p>2. Finanzkontroll-, Subventions- und Personenbeförderungsgesetz räumen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) die nötigen Kompetenzen für die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der subventionierten Transportunternehmen ein. Die Subventionsempfänger müssen vor und nach Erhalt der Subvention der zuständigen Behörde alle erforderlichen Auskünfte erteilen sowie bei Bedarf Einsicht in Akten und Zutritt an Ort und Stelle gewähren. Diese Pflichten bestehen auch bezüglich allfälliger Kontrollen durch die Behörden. Das BAV hat zudem die Kompetenz zu prüfen, ob der Subventionsempfänger die Aufgaben gesetzmässig und nach den ihm auferlegten Bedingungen erfüllt. Hierzu führt das BAV risikoorientiert und stichprobenartig subventionsrechtliche Prüfungen durch. Besteht der Verdacht, dass im subventionsrechtlichen Bereich Unregelmässigkeiten bestehen, kann in weitere Teile der Geschäftsführung des Unternehmens Einsicht genommen werden. Bezüglich Sanktionen bestehen im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens sowie in Form des im Subventionsgesetz bei schuldhaftem Verhalten vorgesehenen Verzugszinses ebenfalls die nötigen rechtlichen Grundlagen.</p><p>3. Das BAV ist im beschriebenen Rahmen personell genügend dotiert, um unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen seinen Auftrag wahrnehmen zu können. Die primäre Verantwortung für die korrekte Erstellung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung der Spartenrechnung sowie von Offerten mit den effektiven Kosten und Erlösen pro Linie liegt bei den Leitungsorganen der einzelnen Transportunternehmen. Das BAV kontrolliert im Rahmen der subventionsrechtlichen Prüfungen im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, beispielsweise, ob das Verursacherprinzip eingehalten ist, d. h. die verschiedenen Geschäftssparten korrekt getrennt sind und keine Quersubventionierung vorliegt. Bei der Rechnungsgenehmigung des BAV handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung, die gemäss Artikel 37 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes in Ergänzung zur Prüfung der Revisionsstelle der Transportunternehmen erfolgt. Zusätzlich können die Revision des BAV, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und kantonale Finanzkontrollen risiko- und stichprobenorientiert vertiefte subventionsrechtliche Prüfungen bei den Transportunternehmen durchführen. Neben dem BAV bestehen damit zusätzliche Kontrollinstanzen.</p><p>4. Es trifft zu, dass Bund und Kantone als Besteller Einblick in die Offert-Zahlen der Transportunternehmen haben. Die Transportunternehmen weisen in ihren Offerten pro Linie die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen aus. Gleichzeitig sind die letzten bekannten Ist-Werte als Vergleichsbasis auszuweisen. Die Transportunternehmen sind verantwortlich dafür, dass die Offerten den Tatsachen entsprechen und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Im Fall Postauto kam das BAV im Rahmen seiner vertieften Abklärungen zum Schluss, dass die ausgewiesenen Ist-Werte in den Offerten nicht den Tatsachen entsprachen und die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden.</p><p>5. Ob die Unregelmässigkeiten bei Postauto Einfluss auf die Boni des Postauto-Kaders hatten, ist Gegenstand der vom Verwaltungsratspräsidenten der Post in Auftrag gegebenen externen Untersuchung. Sollte sich ein entsprechender Zusammenhang bestätigen, wird es Sache der Post sein, Konsequenzen zu ziehen und Massnahmen zu ergreifen.</p><p>6. Der Betrieb von einzelnen Postauto-Linien wird im Rahmen des Bestellprozesses durch Kantone und Bund vergeben. Die Offerten sind bis Ende 2019 abgeschlossen und verbindlich. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Frage als hypothetisch und verzichtet auf eine Antwort.</p><p>7. Der Bundesrat erwartet von der Post in den strategischen Zielen, dass sie in allen Geschäftsfeldern eine branchenübliche Rendite erzielt. Dass in die Offerten des Regionalverkehrs keine Gewinne eingeplant werden dürfen, ist den Verkehrsunternehmen bekannt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf bei den strategischen Zielen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die beteiligten Kunden, Anbieter und das Bundesamt für Verkehr (BAV) tauschen sich mutmasslich regelmässig aus. Stimmt es, dass man in der Branche diese Thematik bereits seit längerer Zeit kannte?</p><p>2. Dem Revisionsbericht entnimmt man, dass das BAV mehrmals Einsicht verlangen musste und dies erst nach einem Spitzengespräch erhielt. Verfügt das BAV über genügend Kompetenzen zur Durchsetzung und zur Verfügung von Sanktionen?</p><p>3. Ist das BAV personell genügend dotiert, um seinen Aufsichts-Kontrollauftrag regelmässig und umfassend sorgfältig wahrnehmen zu können?</p><p>4. Das BAV hat zusammen mit den Kantonen in den jährlichen oder zweijährlichen Offertverfahren Postauto gesetzeskonform gezwungen, seine Offerten so zu überarbeiten, dass eine schwarze Null resultiert. Die Besteller hatten also detaillierte Einsicht in die Offertzahlen von Postauto. Muss die gesetzliche Grundlage angepasst werden?</p><p>5. Die Entlöhnung des Postauto-Kaders hängt mutmasslich von der Höhe des Gewinns ab. Werden auch Forderungen seitens des Bundes gestellt, dass nicht nur die zu hohen Abgeltungen, sondern auch die Boni rückwirkend gekürzt werden?</p><p>6. Als Folge der Vorkommnisse droht für Postauto die Streichung von Linien und somit die Streichung von Stellen. Beabsichtigt er, die Post damit zu beauftragen, neben dem bestehenden Sozialplan einen speziellen Fonds einzurichten, der die möglichen Folgen abfedern soll?</p><p>7. Ist er bereit dazu, die monetären Zielvorgaben des Eigners an die Post anzupassen?</p>
  • Unrechtmässige Leistungsverrechnungen bei der Postauto AG?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es wurden Hinweise zu den Leistungsverrechnungen bei der Postauto Schweiz AG auf eine nicht gesetzeskonforme Buchungspraxis mit zu viel bezogenen Beträgen publik.</p><p>Das transparente Vorgehen der Postführung mit Umsetzung von Sofortmassnahmen und einer Untersuchung ist zu begrüssen und soll Transparenz bringen.</p><p>Es stellt sich auch die Frage der Kontrolle aufgrund der personellen Ressourcen. Der Zeitraum der fehlerhaften Buchungspraxis umfasst beinahe zehn Jahre. Es geht nicht nur um die Frage, wer der Schuldige ist, sondern auch darum, dass mit genügend personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie fachlichem Revisions-Know-how Kontrollen vertieft und mit der notwendigen zeitlichen Sorgfältigkeit abgewickelt werden!</p>
    • <p>1. Wie der Bundesrat bereits bei der Beantwortung verschiedener dringlicher Interpellationen (18.3034, 18.3036) dargelegt hat, wurden die unrechtmässigen Leistungsverrechnungen bei der Postauto Schweiz AG den zuständigen Bundesstellen erst Ende 2017 nach intensiven Abklärungen bekannt. Das laufende Verwaltungsstrafverfahren bei Fedpol wird zusätzliche Klarheit schaffen zur Frage, wer wann was wusste.</p><p>2. Finanzkontroll-, Subventions- und Personenbeförderungsgesetz räumen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) die nötigen Kompetenzen für die Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen der subventionierten Transportunternehmen ein. Die Subventionsempfänger müssen vor und nach Erhalt der Subvention der zuständigen Behörde alle erforderlichen Auskünfte erteilen sowie bei Bedarf Einsicht in Akten und Zutritt an Ort und Stelle gewähren. Diese Pflichten bestehen auch bezüglich allfälliger Kontrollen durch die Behörden. Das BAV hat zudem die Kompetenz zu prüfen, ob der Subventionsempfänger die Aufgaben gesetzmässig und nach den ihm auferlegten Bedingungen erfüllt. Hierzu führt das BAV risikoorientiert und stichprobenartig subventionsrechtliche Prüfungen durch. Besteht der Verdacht, dass im subventionsrechtlichen Bereich Unregelmässigkeiten bestehen, kann in weitere Teile der Geschäftsführung des Unternehmens Einsicht genommen werden. Bezüglich Sanktionen bestehen im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens sowie in Form des im Subventionsgesetz bei schuldhaftem Verhalten vorgesehenen Verzugszinses ebenfalls die nötigen rechtlichen Grundlagen.</p><p>3. Das BAV ist im beschriebenen Rahmen personell genügend dotiert, um unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen seinen Auftrag wahrnehmen zu können. Die primäre Verantwortung für die korrekte Erstellung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung der Spartenrechnung sowie von Offerten mit den effektiven Kosten und Erlösen pro Linie liegt bei den Leitungsorganen der einzelnen Transportunternehmen. Das BAV kontrolliert im Rahmen der subventionsrechtlichen Prüfungen im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, beispielsweise, ob das Verursacherprinzip eingehalten ist, d. h. die verschiedenen Geschäftssparten korrekt getrennt sind und keine Quersubventionierung vorliegt. Bei der Rechnungsgenehmigung des BAV handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung, die gemäss Artikel 37 Absatz 2 des Personenbeförderungsgesetzes in Ergänzung zur Prüfung der Revisionsstelle der Transportunternehmen erfolgt. Zusätzlich können die Revision des BAV, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und kantonale Finanzkontrollen risiko- und stichprobenorientiert vertiefte subventionsrechtliche Prüfungen bei den Transportunternehmen durchführen. Neben dem BAV bestehen damit zusätzliche Kontrollinstanzen.</p><p>4. Es trifft zu, dass Bund und Kantone als Besteller Einblick in die Offert-Zahlen der Transportunternehmen haben. Die Transportunternehmen weisen in ihren Offerten pro Linie die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen aus. Gleichzeitig sind die letzten bekannten Ist-Werte als Vergleichsbasis auszuweisen. Die Transportunternehmen sind verantwortlich dafür, dass die Offerten den Tatsachen entsprechen und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Im Fall Postauto kam das BAV im Rahmen seiner vertieften Abklärungen zum Schluss, dass die ausgewiesenen Ist-Werte in den Offerten nicht den Tatsachen entsprachen und die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden.</p><p>5. Ob die Unregelmässigkeiten bei Postauto Einfluss auf die Boni des Postauto-Kaders hatten, ist Gegenstand der vom Verwaltungsratspräsidenten der Post in Auftrag gegebenen externen Untersuchung. Sollte sich ein entsprechender Zusammenhang bestätigen, wird es Sache der Post sein, Konsequenzen zu ziehen und Massnahmen zu ergreifen.</p><p>6. Der Betrieb von einzelnen Postauto-Linien wird im Rahmen des Bestellprozesses durch Kantone und Bund vergeben. Die Offerten sind bis Ende 2019 abgeschlossen und verbindlich. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Frage als hypothetisch und verzichtet auf eine Antwort.</p><p>7. Der Bundesrat erwartet von der Post in den strategischen Zielen, dass sie in allen Geschäftsfeldern eine branchenübliche Rendite erzielt. Dass in die Offerten des Regionalverkehrs keine Gewinne eingeplant werden dürfen, ist den Verkehrsunternehmen bekannt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf bei den strategischen Zielen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Die beteiligten Kunden, Anbieter und das Bundesamt für Verkehr (BAV) tauschen sich mutmasslich regelmässig aus. Stimmt es, dass man in der Branche diese Thematik bereits seit längerer Zeit kannte?</p><p>2. Dem Revisionsbericht entnimmt man, dass das BAV mehrmals Einsicht verlangen musste und dies erst nach einem Spitzengespräch erhielt. Verfügt das BAV über genügend Kompetenzen zur Durchsetzung und zur Verfügung von Sanktionen?</p><p>3. Ist das BAV personell genügend dotiert, um seinen Aufsichts-Kontrollauftrag regelmässig und umfassend sorgfältig wahrnehmen zu können?</p><p>4. Das BAV hat zusammen mit den Kantonen in den jährlichen oder zweijährlichen Offertverfahren Postauto gesetzeskonform gezwungen, seine Offerten so zu überarbeiten, dass eine schwarze Null resultiert. Die Besteller hatten also detaillierte Einsicht in die Offertzahlen von Postauto. Muss die gesetzliche Grundlage angepasst werden?</p><p>5. Die Entlöhnung des Postauto-Kaders hängt mutmasslich von der Höhe des Gewinns ab. Werden auch Forderungen seitens des Bundes gestellt, dass nicht nur die zu hohen Abgeltungen, sondern auch die Boni rückwirkend gekürzt werden?</p><p>6. Als Folge der Vorkommnisse droht für Postauto die Streichung von Linien und somit die Streichung von Stellen. Beabsichtigt er, die Post damit zu beauftragen, neben dem bestehenden Sozialplan einen speziellen Fonds einzurichten, der die möglichen Folgen abfedern soll?</p><p>7. Ist er bereit dazu, die monetären Zielvorgaben des Eigners an die Post anzupassen?</p>
    • Unrechtmässige Leistungsverrechnungen bei der Postauto AG?

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