Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020. Stärkung der Chancengleichheit!

ShortId
18.3373
Id
20183373
Updated
28.07.2023 03:45
Language
de
Title
Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020. Stärkung der Chancengleichheit!
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Thematik des Bonusprogramms "Helsana plus" wird auch in den gleichlautenden Interpellationen Streiff 18.3282 und Birrer-Heimo 18.3354, "Entsolidarisierung der Grundversicherung verhindern", behandelt.</p><p>1. Die Strategie Gesundheit 2020 legt die vier übergeordneten Handlungsfelder Transparenz, Versorgungsqualität, Lebensqualität und Chancengleichheit fest. Im Rahmen des Handlungsfelds Chancengleichheit sollen die Gesundheitschancen der verletzbarsten Bevölkerungsgruppen verbessert und ihre Risiken minimiert werden. Zudem soll das Wachstum der Gesundheitskosten gedämpft und ihre Finanzierung und die Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen sollen gesichert werden. Alle Bevölkerungsgruppen sollen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine optimale Lebenserwartung haben. Unerwünschte Risikoselektion soll beseitigt werden. Grundsätzlich ist die Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens im Sinne der bundesrätlichen Strategie daher zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat hält jedoch fest, dass dabei in der sozialen Krankenversicherung deren Grundsätze wie insbesondere die Solidarität und die Gleichbehandlung aller Versicherten in jedem Falle zu berücksichtigen sind. In der Grundversicherung dürfen keine gesetzlich nicht vorgesehenen Prämienrückerstattungen vorgenommen oder Rabatte auf den Prämien gewährt werden. Besondere Versicherungsformen oder Bonusprogramme, die den Versicherten, geknüpft an bestimmte Verhaltensweisen, finanzielle Vorteile einräumen oder Risikogruppen benachteiligen, sind in der Grundversicherung unzulässig. Es gelten das Solidaritätsprinzip und die Gleichbehandlung für alle.</p><p>Das Bonusprogramm "Helsana plus" wird von der Helsana Zusatzversicherungen AG betrieben und finanziert. Unseres Wissens werden keine Gelder der sozialen Krankenversicherung verwendet. Die Grundversicherer sind demnach nicht betroffen, und es dürfen ausschliesslich Gelder aus der Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz vom 2. April 1908 (VVG; SR 221.229.1) verwendet werden. Gemäss den regulatorischen Bestimmungen können solche Aufwendungen der Zusatzversicherung belastet werden, wenn der Rabatt versicherungstechnisch begründet ist und nur die Zusatzversicherung betrifft.</p><p>Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hält in seiner Empfehlung vom 26. April 2018 fest, dass die von der Helsana-plus-App verwendete Entgegennahme von Daten der Grundversicherung durch die Zusatzversicherung und die dort erfolgte Weiterbearbeitung in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtswidrig seien. Der Edöb empfiehlt daher, die Bearbeitung zu unterlassen. Der Bundesrat hat Kenntnis von dieser Empfehlung genommen. Er hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Empfehlung von der Helsana infrage gestellt wird.</p><p>2. Eine Ungleichbehandlung von Versicherten, Prämienrabatte für gesundes Verhalten und eine Zweckentfremdung der Prämiengelder sind in der Grundversicherung nicht zulässig. Der Bundesrat erachtet die bestehenden Gesetzesbestimmungen als ausreichend, um das Solidaritätsprinzip zu bewahren und die Zielsetzungen von Gesundheit 2020 weiterzuverfolgen. Sowohl das Bundesamt für Gesundheit wie auch der Edöb werden die Situation weiterhin überwachen und einschreiten, falls Programme die Grundversicherung und ihre Vorgaben gefährden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Strategie Gesundheit 2020 will der Bundesrat unter anderem die Chancengleichheit stärken. Der Risikoausgleich soll verfeinert, der Anreiz zur Risikoselektion vermindert und vulnerable Gruppen sollen gestärkt werden. </p><p>Ein Grundpfeiler der Chancengleichheit ist das Solidaritätsprinzip der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Jede versicherte Person zahlt, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht oder einem anderen Indikator für den Gesundheitszustand, beim gleichen Krankenversicherer in der gleichen Region für das gleiche Versicherungsmodell dieselbe Prämie. Damit wird die Solidarität zwischen gesunden und kranken Versicherten sichergestellt. </p><p>Diese Ziele der bundesrätlichen Strategie werden nun aber untergraben: Mit "Helsana plus" bietet die Krankenversicherung Helsana Grund- und Zusatzversicherten ein Bonusprogramm an. Versicherte können sportliche Aktivitäten messen, die Angaben dazu per Smartphone-App an die Helsana weiterleiten und so Punkte sammeln, welche sie gegen eine finanzielle Entschädigung eintauschen können. Dieses Modell kommt damit einem Rabattsystem gleich. </p><p>Dabei werden aber kranke, körperlich beeinträchtigte, betagte, unsportliche, auf Privatsphäre bedachte und technisch nicht versierte Personen diskriminiert. Dies widerspricht dem Solidaritätsprinzip der OKP und schafft neue Möglichkeiten zur Risikoselektion. Dieses Programm läuft damit der Strategie, vulnerable Gruppen zu stärken und die Chancengleichheit zu erhöhen, diametral entgegen. Wenn weitere solche Rabattsysteme eingeführt werden, wird das Solidaritätsprinzip der OKP ausgehöhlt, und Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln könnten zur Teilnahme an solchen Rabattsystemen genötigt werden.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass solche Bonusprogramme der Strategie Gesundheit 2020 und insbesondere der Stärkung der Chancengleichheit zuwiderlaufen?</p><p>2. Wie kann er verhindern, dass Bonusprogramme und ähnliche Systeme das Solidaritätsprinzip der OKP verletzen und die Wirkung der Massnahmen von Gesundheit 2020 untergraben?</p>
  • Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020. Stärkung der Chancengleichheit!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Thematik des Bonusprogramms "Helsana plus" wird auch in den gleichlautenden Interpellationen Streiff 18.3282 und Birrer-Heimo 18.3354, "Entsolidarisierung der Grundversicherung verhindern", behandelt.</p><p>1. Die Strategie Gesundheit 2020 legt die vier übergeordneten Handlungsfelder Transparenz, Versorgungsqualität, Lebensqualität und Chancengleichheit fest. Im Rahmen des Handlungsfelds Chancengleichheit sollen die Gesundheitschancen der verletzbarsten Bevölkerungsgruppen verbessert und ihre Risiken minimiert werden. Zudem soll das Wachstum der Gesundheitskosten gedämpft und ihre Finanzierung und die Solidarität zwischen den Bevölkerungsgruppen sollen gesichert werden. Alle Bevölkerungsgruppen sollen die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben und auf eine optimale Lebenserwartung haben. Unerwünschte Risikoselektion soll beseitigt werden. Grundsätzlich ist die Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens im Sinne der bundesrätlichen Strategie daher zu unterstützen.</p><p>Der Bundesrat hält jedoch fest, dass dabei in der sozialen Krankenversicherung deren Grundsätze wie insbesondere die Solidarität und die Gleichbehandlung aller Versicherten in jedem Falle zu berücksichtigen sind. In der Grundversicherung dürfen keine gesetzlich nicht vorgesehenen Prämienrückerstattungen vorgenommen oder Rabatte auf den Prämien gewährt werden. Besondere Versicherungsformen oder Bonusprogramme, die den Versicherten, geknüpft an bestimmte Verhaltensweisen, finanzielle Vorteile einräumen oder Risikogruppen benachteiligen, sind in der Grundversicherung unzulässig. Es gelten das Solidaritätsprinzip und die Gleichbehandlung für alle.</p><p>Das Bonusprogramm "Helsana plus" wird von der Helsana Zusatzversicherungen AG betrieben und finanziert. Unseres Wissens werden keine Gelder der sozialen Krankenversicherung verwendet. Die Grundversicherer sind demnach nicht betroffen, und es dürfen ausschliesslich Gelder aus der Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz vom 2. April 1908 (VVG; SR 221.229.1) verwendet werden. Gemäss den regulatorischen Bestimmungen können solche Aufwendungen der Zusatzversicherung belastet werden, wenn der Rabatt versicherungstechnisch begründet ist und nur die Zusatzversicherung betrifft.</p><p>Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hält in seiner Empfehlung vom 26. April 2018 fest, dass die von der Helsana-plus-App verwendete Entgegennahme von Daten der Grundversicherung durch die Zusatzversicherung und die dort erfolgte Weiterbearbeitung in datenschutzrechtlicher Hinsicht rechtswidrig seien. Der Edöb empfiehlt daher, die Bearbeitung zu unterlassen. Der Bundesrat hat Kenntnis von dieser Empfehlung genommen. Er hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass die Empfehlung von der Helsana infrage gestellt wird.</p><p>2. Eine Ungleichbehandlung von Versicherten, Prämienrabatte für gesundes Verhalten und eine Zweckentfremdung der Prämiengelder sind in der Grundversicherung nicht zulässig. Der Bundesrat erachtet die bestehenden Gesetzesbestimmungen als ausreichend, um das Solidaritätsprinzip zu bewahren und die Zielsetzungen von Gesundheit 2020 weiterzuverfolgen. Sowohl das Bundesamt für Gesundheit wie auch der Edöb werden die Situation weiterhin überwachen und einschreiten, falls Programme die Grundversicherung und ihre Vorgaben gefährden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Strategie Gesundheit 2020 will der Bundesrat unter anderem die Chancengleichheit stärken. Der Risikoausgleich soll verfeinert, der Anreiz zur Risikoselektion vermindert und vulnerable Gruppen sollen gestärkt werden. </p><p>Ein Grundpfeiler der Chancengleichheit ist das Solidaritätsprinzip der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Jede versicherte Person zahlt, unabhängig von ihrem Alter, ihrem Geschlecht oder einem anderen Indikator für den Gesundheitszustand, beim gleichen Krankenversicherer in der gleichen Region für das gleiche Versicherungsmodell dieselbe Prämie. Damit wird die Solidarität zwischen gesunden und kranken Versicherten sichergestellt. </p><p>Diese Ziele der bundesrätlichen Strategie werden nun aber untergraben: Mit "Helsana plus" bietet die Krankenversicherung Helsana Grund- und Zusatzversicherten ein Bonusprogramm an. Versicherte können sportliche Aktivitäten messen, die Angaben dazu per Smartphone-App an die Helsana weiterleiten und so Punkte sammeln, welche sie gegen eine finanzielle Entschädigung eintauschen können. Dieses Modell kommt damit einem Rabattsystem gleich. </p><p>Dabei werden aber kranke, körperlich beeinträchtigte, betagte, unsportliche, auf Privatsphäre bedachte und technisch nicht versierte Personen diskriminiert. Dies widerspricht dem Solidaritätsprinzip der OKP und schafft neue Möglichkeiten zur Risikoselektion. Dieses Programm läuft damit der Strategie, vulnerable Gruppen zu stärken und die Chancengleichheit zu erhöhen, diametral entgegen. Wenn weitere solche Rabattsysteme eingeführt werden, wird das Solidaritätsprinzip der OKP ausgehöhlt, und Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln könnten zur Teilnahme an solchen Rabattsystemen genötigt werden.</p><p>Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass solche Bonusprogramme der Strategie Gesundheit 2020 und insbesondere der Stärkung der Chancengleichheit zuwiderlaufen?</p><p>2. Wie kann er verhindern, dass Bonusprogramme und ähnliche Systeme das Solidaritätsprinzip der OKP verletzen und die Wirkung der Massnahmen von Gesundheit 2020 untergraben?</p>
    • Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020. Stärkung der Chancengleichheit!

Back to List