Neue BIT-Lösung für die Krebs-Registrierungssoftware. Wird durch eine fragwürdige Vergabe Geld verschwendet?

ShortId
18.3374
Id
20183374
Updated
28.07.2023 03:43
Language
de
Title
Neue BIT-Lösung für die Krebs-Registrierungssoftware. Wird durch eine fragwürdige Vergabe Geld verschwendet?
AdditionalIndexing
2841;34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen der Krebsregistrierung werden von den Krebsregistern besonders schützenswerte Personendaten in nichtanonymisierter Form bearbeitet. Es ist deshalb wichtig, dass die Datenhaltung und auch die Datenbearbeitung hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen entsprechen. Da es sich um eine Anwendung einer Bundesstelle (BAG) handelt (vgl. Antwort auf Frage 3), müssen die Vorgaben des Bundes für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) eingehalten werden. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist vertraut mit diesen Anforderungen und bringt diesbezüglich ein hohes Know-how mit.</p><p>Im Weiteren muss der Zugriff auf Daten und Anwendungen des Bundes mittels der sogenannten Identitäts- und Zugriffsverwaltung Bund (IAM Bund) geschützt werden. Dazu wird der bundesweite Standarddienst E-IAM verwendet, der durch das BIT erbracht wird. Die Anbindung der neuen Informatiklösung an E-IAM sowie die Integration in die bestehenden Informatikinfrastrukturen erfolgen damit aus einer Hand, was das Umsetzungsrisiko reduziert.</p><p>2. In der Konzeptphase von Mai 2017 bis Februar 2018 wurde erkannt, dass für eine einheitliche Registrierungssoftware für alle Krebsregister deutlich mehr Anforderungen zu bedienen und damit auch grössere Realisierungsaufwände zu leisten sind. Den Mehrkosten stehen aber auch Effizienzgewinne durch eine einheitliche Erfassung der Daten gegenüber. Neben dem Bund profitieren davon insbesondere die kantonalen Krebsregister. Die Kosten für die auf die Jahre 2018 bis und mit 2021 aufgeteilte Realisierung und Einführung der gesamten für die Krebsregistrierung notwendigen Informatiklösung (Registrierungssoftware für Kinderkrebsregister und kantonale Krebsregister sowie entsprechende Datenbanken, Applikation und Datenbank für die Nationale Krebsregistrierungsstelle, Informationssystem und Pseudonymisierungsdienst sowie Vernetzung der Komponenten für einen möglichst automatisierten Datenaustausch) werden auf insgesamt rund 7,5 Millionen Franken geschätzt.</p><p>3. Nach Artikel 31 Absatz 1 des Krebsregistrierungsgesetzes vom 18. März 2016 (KRG; SR 818.33) werden das Kinderkrebsregister und die Nationale Krebsregistrierungsstelle vom Bund geführt. Zudem stellt die Nationale Krebsregistrierungsstelle (sprich der Bund) nach Artikel 27 Buchstabe c der Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018 (KRV) den kantonalen Krebsregistern die für die Registrierung erforderliche Software zur Verfügung. Der Bund kann die für den Vollzug von Bundesaufgaben notwendige Informatikinfrastruktur entweder von einem IKT-Leistungserbringer des Bundes (konkret vom BIT) oder von Dritten beziehen. Entscheidet sich eine staatliche Stelle, die benötigten Leistungen selbst, das heisst mit eigenen Ressourcen, zu erbringen, so liegt eine sogenannte Inhouse-Vergabe und keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts vor, die darum nicht dem Submissionsrecht untersteht. Bei der Vergabe der Informatiklösung für die Krebsregistrierung ans BIT handelt es sich um eine solche Vergabe, da der Auftraggeber (BAG) und die beauftragte Stelle (BIT) ein und demselben Rechtsträger (Schweizerische Eidgenossenschaft) angehören.</p><p>4. Im Rahmen der Projektorganisation wurden alle notwendigen Massnahmen getroffen, um die Qualität der Informatiklösung sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem die kontinuierliche enge Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Kinderkrebsregisters und der kantonalen Krebsregister sowie regelmässige Testmöglichkeiten für alle zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den letzten Jahren war es für alle kantonalen Krebsregister möglich, ihren Nicer-Core-Datensatz (nötige Daten für das nationale Reporting über Krebsinzidenzen) zeitnah an Nicer zu liefern. Der Grossteil der kantonalen Krebsregisterstellen benützt die Nicer-Stat-Software. Zwei kantonale Register arbeiten mit einer anderen Software-Lösung. Die jeweilige Registrierungssoftware wurde zwar stetig erneuert und den sich sehr schnell verändernden Gegebenheiten in der Krebsforschung angepasst (z. B. halbautomatischer Import von Pathologiedaten oder von klinischen Tumordatenbanken sowie Einträge aus der Einwohnerkontrolle). Dennoch ist es heute eine Tatsache, dass diese aktualisierte Software den Anforderungen nicht mehr genügt und erneuert werden muss. Wichtig bei einem solchen Schritt ist für alle Krebsregisterstellen, dass ein neues System geeignete Schnittstellen zu den bereits bestehenden Schnittstellen anbieten muss. </p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Zusammenspiel von sehr heterogenen Quellen im Bereich von Krebs (Klinik, Labor, Pathologie usw.) einer feinabgestimmten Zusammenarbeit bedarf, damit eine sinnvolle Nachfolgelösung überhaupt zum Fliegen kommt. Um eine neue gesamtschweizerische Lösung erfolgreich zu etablieren, bedarf es einer sehr sorgfältigen Evaluation unter Einbezug der Beteiligten an der Front. Zudem sollte vermieden werden, in der Schweiz mit viel Geld eine neue Lösung zu erfinden, da es bereits vorhandene, gut etablierte Softwarelösungen in anderen Ländern gibt. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vorteile sieht er, wenn er eine Eigenentwicklung vom BIT (bundeseigene IT) anderer, bereits vorhandener und gut etablierter Registersoftware vorzieht?</p><p>2. Offenbar verzögert sich die Realisierung durch BIT wegen der hohen Kosten. Wie teuer kommt die Eigenentwicklung zu stehen?</p><p>3. Warum muss ein solcher Auftrag nicht ausgeschrieben werden und kann direkt der BIT (bundesinternen IT) vergeben werden?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die BIT-Lösung die Qualität der komplexen Krebsregistrierung gewährleistet?</p>
  • Neue BIT-Lösung für die Krebs-Registrierungssoftware. Wird durch eine fragwürdige Vergabe Geld verschwendet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen der Krebsregistrierung werden von den Krebsregistern besonders schützenswerte Personendaten in nichtanonymisierter Form bearbeitet. Es ist deshalb wichtig, dass die Datenhaltung und auch die Datenbearbeitung hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen entsprechen. Da es sich um eine Anwendung einer Bundesstelle (BAG) handelt (vgl. Antwort auf Frage 3), müssen die Vorgaben des Bundes für den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) eingehalten werden. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ist vertraut mit diesen Anforderungen und bringt diesbezüglich ein hohes Know-how mit.</p><p>Im Weiteren muss der Zugriff auf Daten und Anwendungen des Bundes mittels der sogenannten Identitäts- und Zugriffsverwaltung Bund (IAM Bund) geschützt werden. Dazu wird der bundesweite Standarddienst E-IAM verwendet, der durch das BIT erbracht wird. Die Anbindung der neuen Informatiklösung an E-IAM sowie die Integration in die bestehenden Informatikinfrastrukturen erfolgen damit aus einer Hand, was das Umsetzungsrisiko reduziert.</p><p>2. In der Konzeptphase von Mai 2017 bis Februar 2018 wurde erkannt, dass für eine einheitliche Registrierungssoftware für alle Krebsregister deutlich mehr Anforderungen zu bedienen und damit auch grössere Realisierungsaufwände zu leisten sind. Den Mehrkosten stehen aber auch Effizienzgewinne durch eine einheitliche Erfassung der Daten gegenüber. Neben dem Bund profitieren davon insbesondere die kantonalen Krebsregister. Die Kosten für die auf die Jahre 2018 bis und mit 2021 aufgeteilte Realisierung und Einführung der gesamten für die Krebsregistrierung notwendigen Informatiklösung (Registrierungssoftware für Kinderkrebsregister und kantonale Krebsregister sowie entsprechende Datenbanken, Applikation und Datenbank für die Nationale Krebsregistrierungsstelle, Informationssystem und Pseudonymisierungsdienst sowie Vernetzung der Komponenten für einen möglichst automatisierten Datenaustausch) werden auf insgesamt rund 7,5 Millionen Franken geschätzt.</p><p>3. Nach Artikel 31 Absatz 1 des Krebsregistrierungsgesetzes vom 18. März 2016 (KRG; SR 818.33) werden das Kinderkrebsregister und die Nationale Krebsregistrierungsstelle vom Bund geführt. Zudem stellt die Nationale Krebsregistrierungsstelle (sprich der Bund) nach Artikel 27 Buchstabe c der Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018 (KRV) den kantonalen Krebsregistern die für die Registrierung erforderliche Software zur Verfügung. Der Bund kann die für den Vollzug von Bundesaufgaben notwendige Informatikinfrastruktur entweder von einem IKT-Leistungserbringer des Bundes (konkret vom BIT) oder von Dritten beziehen. Entscheidet sich eine staatliche Stelle, die benötigten Leistungen selbst, das heisst mit eigenen Ressourcen, zu erbringen, so liegt eine sogenannte Inhouse-Vergabe und keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts vor, die darum nicht dem Submissionsrecht untersteht. Bei der Vergabe der Informatiklösung für die Krebsregistrierung ans BIT handelt es sich um eine solche Vergabe, da der Auftraggeber (BAG) und die beauftragte Stelle (BIT) ein und demselben Rechtsträger (Schweizerische Eidgenossenschaft) angehören.</p><p>4. Im Rahmen der Projektorganisation wurden alle notwendigen Massnahmen getroffen, um die Qualität der Informatiklösung sicherzustellen. Dazu zählen unter anderem die kontinuierliche enge Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Kinderkrebsregisters und der kantonalen Krebsregister sowie regelmässige Testmöglichkeiten für alle zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den letzten Jahren war es für alle kantonalen Krebsregister möglich, ihren Nicer-Core-Datensatz (nötige Daten für das nationale Reporting über Krebsinzidenzen) zeitnah an Nicer zu liefern. Der Grossteil der kantonalen Krebsregisterstellen benützt die Nicer-Stat-Software. Zwei kantonale Register arbeiten mit einer anderen Software-Lösung. Die jeweilige Registrierungssoftware wurde zwar stetig erneuert und den sich sehr schnell verändernden Gegebenheiten in der Krebsforschung angepasst (z. B. halbautomatischer Import von Pathologiedaten oder von klinischen Tumordatenbanken sowie Einträge aus der Einwohnerkontrolle). Dennoch ist es heute eine Tatsache, dass diese aktualisierte Software den Anforderungen nicht mehr genügt und erneuert werden muss. Wichtig bei einem solchen Schritt ist für alle Krebsregisterstellen, dass ein neues System geeignete Schnittstellen zu den bereits bestehenden Schnittstellen anbieten muss. </p><p>Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Zusammenspiel von sehr heterogenen Quellen im Bereich von Krebs (Klinik, Labor, Pathologie usw.) einer feinabgestimmten Zusammenarbeit bedarf, damit eine sinnvolle Nachfolgelösung überhaupt zum Fliegen kommt. Um eine neue gesamtschweizerische Lösung erfolgreich zu etablieren, bedarf es einer sehr sorgfältigen Evaluation unter Einbezug der Beteiligten an der Front. Zudem sollte vermieden werden, in der Schweiz mit viel Geld eine neue Lösung zu erfinden, da es bereits vorhandene, gut etablierte Softwarelösungen in anderen Ländern gibt. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Vorteile sieht er, wenn er eine Eigenentwicklung vom BIT (bundeseigene IT) anderer, bereits vorhandener und gut etablierter Registersoftware vorzieht?</p><p>2. Offenbar verzögert sich die Realisierung durch BIT wegen der hohen Kosten. Wie teuer kommt die Eigenentwicklung zu stehen?</p><p>3. Warum muss ein solcher Auftrag nicht ausgeschrieben werden und kann direkt der BIT (bundesinternen IT) vergeben werden?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass die BIT-Lösung die Qualität der komplexen Krebsregistrierung gewährleistet?</p>
    • Neue BIT-Lösung für die Krebs-Registrierungssoftware. Wird durch eine fragwürdige Vergabe Geld verschwendet?

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