Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie

ShortId
18.3389
Id
20183389
Updated
28.07.2023 14:40
Language
de
Title
Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie
AdditionalIndexing
2841;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Cannabis kann bei verschiedensten Erkrankungen günstige, schmerzlindernde, muskelrelaxierende, appetitsteigernde und beruhigende Wirkung entfalten. Mit Medizinalcannabis werden die Lebensqualität verbessert, Krämpfe gelöst, Übelkeit beseitigt und die Schmerzen gelindert. Der Bezug von Cannabis als Medizinalprodukt wäre wünschenswert, ist in der Schweiz im Gegensatz zu diversen Nachbarländern aber erschwert bis unmöglich. Wer in der Schweiz vom medizinischen Nutzen der Hanfpflanze profitieren will, muss lange Wartezeiten, hohe Kosten und bürokratische Hindernisse in Kauf nehmen.</p><p>Mit der Motion Kessler 14.4164, "Cannabis für Schwerkranke", wird gefordert, im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative verwendet werden kann. Es gibt also eine Hoffnung, dass der Bundesrat aufgrund der angenommenen Motion die Forschung an der Cannabispflanze und ihrer Wirkung auf Schmerzpatienten forcieren will.</p><p>Bereits heute lassen sich 3500 Schweizer legal dank aufwendigen und zu begründenden Gesuchsverfahren via BAG behandeln. Stossend ist dabei, dass die Ärzteschaft darlegen muss, dass andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben. Nicht jeder Arzt ist aufgrund der heutigen Situation bereit, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Weg zum Cannabisrezept ist aufwendig und die Behandlung teuer, weil die Krankenkasse nur in rund der Hälfte aller Fälle etwas bezahlt. Aber Cannabis ist ein probates Mittel, um die Nebenerscheinungen bei schwerwiegenden Krankheitsbildern wie z. B. multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids, schweren Krebsleiden und bei chronischen Schmerzen zu bekämpfen. Nach nationalen Erhebungen greifen daher 100 000 Patienten illegal zu Cannabis. Somit nehmen viele unbescholtene Bürger die Gefahr auf sich, kriminalisiert und bestraft zu werden.</p><p>Es gibt bereits in verschiedenen Ländern ein zugelassenes Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt. Dieses wird nach internationalen Richtlinien und Normen für die Arzneimittelprodukte hergestellt. Da entsprechend schon Erfahrungswerte vorliegen, sollen nicht noch Jahre mit einem wissenschaftlichen Pilotprojekt vergehen.</p><p>Da Cannabis bei verschiedensten Erkrankungen günstige Wirkung entfaltet und der Bezug dazu als Medizinalprodukt heute im Gegensatz zu diversen anderen Ländern erschwert bis unmöglich ist, soll die straffreie Medizinalbenutzung von Cannabis in der Schweiz unter ärztlicher Verordnung der verantwortungsbewussten Ärzteschaft rasch ermöglicht werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Medizinalcannabis an Chronischkranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann. Die sofortige Vereinfachung in Analogie zu den Nachbarländern soll wissenschaftlich begleitet werden.</p>
  • Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20170439
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Cannabis kann bei verschiedensten Erkrankungen günstige, schmerzlindernde, muskelrelaxierende, appetitsteigernde und beruhigende Wirkung entfalten. Mit Medizinalcannabis werden die Lebensqualität verbessert, Krämpfe gelöst, Übelkeit beseitigt und die Schmerzen gelindert. Der Bezug von Cannabis als Medizinalprodukt wäre wünschenswert, ist in der Schweiz im Gegensatz zu diversen Nachbarländern aber erschwert bis unmöglich. Wer in der Schweiz vom medizinischen Nutzen der Hanfpflanze profitieren will, muss lange Wartezeiten, hohe Kosten und bürokratische Hindernisse in Kauf nehmen.</p><p>Mit der Motion Kessler 14.4164, "Cannabis für Schwerkranke", wird gefordert, im Rahmen eines wissenschaftlichen Pilotprojekts zu prüfen, ob und unter welchen Umständen zu medizinischen Zwecken natürlicher Cannabis als Alternative verwendet werden kann. Es gibt also eine Hoffnung, dass der Bundesrat aufgrund der angenommenen Motion die Forschung an der Cannabispflanze und ihrer Wirkung auf Schmerzpatienten forcieren will.</p><p>Bereits heute lassen sich 3500 Schweizer legal dank aufwendigen und zu begründenden Gesuchsverfahren via BAG behandeln. Stossend ist dabei, dass die Ärzteschaft darlegen muss, dass andere Therapien keinen Erfolg gebracht haben. Nicht jeder Arzt ist aufgrund der heutigen Situation bereit, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Der Weg zum Cannabisrezept ist aufwendig und die Behandlung teuer, weil die Krankenkasse nur in rund der Hälfte aller Fälle etwas bezahlt. Aber Cannabis ist ein probates Mittel, um die Nebenerscheinungen bei schwerwiegenden Krankheitsbildern wie z. B. multipler Sklerose, Parkinson, ALS, Aids, schweren Krebsleiden und bei chronischen Schmerzen zu bekämpfen. Nach nationalen Erhebungen greifen daher 100 000 Patienten illegal zu Cannabis. Somit nehmen viele unbescholtene Bürger die Gefahr auf sich, kriminalisiert und bestraft zu werden.</p><p>Es gibt bereits in verschiedenen Ländern ein zugelassenes Arzneimittel aus Cannabisblüten mit standardisiertem und kontrolliertem Wirkstoffgehalt. Dieses wird nach internationalen Richtlinien und Normen für die Arzneimittelprodukte hergestellt. Da entsprechend schon Erfahrungswerte vorliegen, sollen nicht noch Jahre mit einem wissenschaftlichen Pilotprojekt vergehen.</p><p>Da Cannabis bei verschiedensten Erkrankungen günstige Wirkung entfaltet und der Bezug dazu als Medizinalprodukt heute im Gegensatz zu diversen anderen Ländern erschwert bis unmöglich ist, soll die straffreie Medizinalbenutzung von Cannabis in der Schweiz unter ärztlicher Verordnung der verantwortungsbewussten Ärzteschaft rasch ermöglicht werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Medizinalcannabis an Chronischkranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann. Die sofortige Vereinfachung in Analogie zu den Nachbarländern soll wissenschaftlich begleitet werden.</p>
    • Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an Chronischkranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie

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