Harmonisierung der Stipendienvergabe. Ist das Ziel erreicht?

ShortId
18.3391
Id
20183391
Updated
28.07.2023 14:40
Language
de
Title
Harmonisierung der Stipendienvergabe. Ist das Ziel erreicht?
AdditionalIndexing
32;24;28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Stipendienkonkordat trat am 1. März 2013 in Kraft. Ziel war damals, dass die Mitgliedkantone ihre kantonalen Gesetzgebungen bis 2018 an die Harmonisierungsgrundsätze anpassen. Mit dem Ausbildungsbeitragsgesetz von 2016 wurde das Regelwerk im Stipendienbereich dann vervollständigt. Es ist nun an der Zeit, Bilanz zu ziehen über diese Harmonisierungsbestrebungen, die bekannterweise für eine gewisse Gleichbehandlung der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen in der Schweiz sorgen sollen.</p><p>Der Bericht soll folgende Fragen beantworten:</p><p>- Wurde das Konkordat von der erhofften Anzahl Kantone unterzeichnet?</p><p>- Haben die Mitgliedkantone ihre Gesetzgebungen in der vereinbarten Frist angepasst?</p><p>- Haben sich die Unterschiede bei den gesprochenen Beiträgen verringert, und wenn ja, inwieweit?</p><p>- Bestehen nicht weiterhin grosse Unterschiede, wenn die Sozialhilfebeiträge mitberücksichtigt werden?</p><p>- Sind die Grundsätze zur Berechnung der Stipendien vereinheitlicht?</p><p>- Wie entwickeln sich die Ausbildungsbeiträge in der Schweiz? Kann die Chancengleichheit auf diese Weise gewährleistet werden?</p><p>- Werden die Harmonisierungsbestrebungen mit dem entsprechenden Bundesgesetz ausreichend gefördert?</p><p>- Sind auf Konkordatsebene bzw. auf Bundesgesetzebene Massnahmen erforderlich?</p>
  • <p>Die Kantone sind für die Stipendienvergabe zuständig. Sie stützen sich dabei auf ihre kantonalen Stipendiengesetzgebungen. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die kantonalen Stipendiengesetzgebungen vieler Kantone in wichtigen Punkten angeglichen, und die Harmonisierung geht weiter. Grundlage für die Harmonisierung ist das Stipendienkonkordat der EDK. Das Konkordat ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Bis heute sind dem Konkordat 19 Kantone beigetreten, die für zirka 90 Prozent der Wohnbevölkerung stehen (Stand 29. Mai 2018). Einige Kantone sind dem Konkordat zwar nicht beigetreten, haben aber relevante Bestimmungen des Stipendienkonkordats in ihre kantonale Gesetzgebung übernommen.</p><p>Mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz vom 12. Dezember 2014 (SR 416.0) verfolgt der Bund bereits das Ziel, die gesamtschweizerische Harmonisierung des Stipendienwesens auf der Tertiärstufe zu fördern. Entsprechend werden Bundesbeiträge an die Kantone gewährt, sofern sie mit ihren Ausbildungsbeiträgen für den tertiären Bildungsbereich die Bestimmungen der Artikel 3, 5 bis 14 und 16 des Stipendienkonkordats in der Fassung vom 18. Juni 2009 einhalten. Basierend auf einer Selbstdeklaration lässt sich feststellen, dass der Harmonisierungsweg hinsichtlich der Bestimmungen des Bundesgesetzes von allen Kantonen eingeschlagen ist. Für die Auslegung der Konkordatsbestimmungen, auf die das Bundesgesetz verweist, ist die EDK zuständig.</p><p>Auf kantonaler Ebene gewährleistet die Konferenz der Vereinbarungskantone den Vollzug des Stipendienkonkordats. Sie überprüft beispielsweise die Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge gemäss Artikel 15 des Konkordats und passt diese gegebenenfalls an die Teuerung an. Sie erlässt Empfehlungen für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Die Geschäftsstelle Stipendienkonkordat beim Generalsekretariat EDK (GS EDK) bereitet die Geschäfte der Konferenz der Vereinbarungskantone vor und unterstützt die Vereinbarungskantone (kantonale Stipendienstellen) auf fachlicher Ebene bei der koordinierten Umsetzung des Konkordats. Die Geschäftsstelle plant darüber hinaus zu prüfen, inwieweit mittels geeigneter Indikatoren festgestellt werden kann, ob bei gleichen oder ähnlichen Ausgangsbedingungen (familiäre Bedingungen sowie Bedingungen bei der Person in Ausbildung) Ausbildungsbeiträge in der gleichen Höhe gezahlt werden.</p><p>Die Stipendienharmonisierung wird von den kantonalen Instanzen, dem GS EDK, der Interkantonalen Stipendienkonferenz (IKSK) und der Konferenz der Vereinbarungskantone betreut und dokumentiert. Zusätzlich kann der jährlich erscheinenden Statistik der kantonalen Stipendien und Darlehen des Bundesamtes für Statistik entnommen werden, was den Studierenden aufgeschlüsselt nach Kanton und Bildungsstufe zugutekommt, wie viele Personen in Ausbildung ein Stipendium beziehen, welche Beträge die Kantone für Stipendien und Darlehen aufwenden und wie sich die Ausbildungsbeiträge entwickelt haben.</p><p>Da eine Umsetzungsfrist bis 2018 vorgegeben ist, zeigen sich die Auswirkungen der Stipendienharmonisierung in der Statistik noch nicht in vollem Umfang, und es bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen den Kantonen. Festgestellt werden kann jedoch bereits jetzt, dass in den Vereinbarungskantonen zwischen 2013 und 2016 der Anteil Personen mit einem Stipendium zum festgelegten Höchstansatz zugenommen hat.</p><p>Weiterführende Informationen zur Bedeutung der zugesprochenen Stipendien und zu den weiteren Einnahmen der Studierenden liefert die Studie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden an den Schweizer Hochschulen, die vom Bundesamt für Statistik alle drei bis vier Jahre durchgeführt wird.</p><p>Informationen zur Berücksichtigung von Sozialhilfebeiträgen bei der Vergabe von Stipendien liegen nicht vor. Die Bildungsbeiträge verstehen sich nicht als Leistung zur Existenzsicherung, sondern als Bildungsleistung und decken in der Regel auch im Rahmen des Konkordats die Lebenshaltungskosten nicht, während die Sozialhilfe der Existenzsicherung und Integration dient. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in den Kantonen meistens nicht aufeinander abgestimmt (Across Concept GmbH, 2018: Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe. Forschungsbericht im Auftrag des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Bern: BSV, S. 89ff.).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die kantonalen Instanzen und die Statistiken des BFS bereits die erforderlichen Informationen zusammentragen und bereitstellen, um die Entwicklungen in den Kantonen zu verfolgen. Die im Postulat gestellten Fragen werden hiermit weitgehend beantwortet; ein Bericht brächte kaum einen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Harmonisierung der von den Kantonen vergebenen Stipendien zu erstellen. In diesem Bericht zieht er Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat). Er berichtet über die Umsetzung des Konkordats in den einzelnen kantonalen Gesetzen sowie über die Entwicklung der Ausbildungsbeiträge im Verhältnis zur Anzahl der in Ausbildung befindlichen Personen. Der Bundesrat legt in seinem Bericht zudem dar, ob insbesondere bei den Grundsätzen für die Berechnung der Stipendien, aber auch bei den Sozialhilfebeiträgen weiterhin grosse Unterschiede bestehen. Zu guter Letzt prüft der Bundesrat in seinem Bericht Massnahmen, mit denen die Harmonisierung im Rahmen des interkantonalen Konkordats oder des Ausbildungsbeitragsgesetzes besser gefördert werden kann.</p><p>Eine Minderheit (Rösti, Gmür-Schönenberger, Keller Peter, Tuena, Wasserfallen Christian) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Harmonisierung der Stipendienvergabe. Ist das Ziel erreicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Stipendienkonkordat trat am 1. März 2013 in Kraft. Ziel war damals, dass die Mitgliedkantone ihre kantonalen Gesetzgebungen bis 2018 an die Harmonisierungsgrundsätze anpassen. Mit dem Ausbildungsbeitragsgesetz von 2016 wurde das Regelwerk im Stipendienbereich dann vervollständigt. Es ist nun an der Zeit, Bilanz zu ziehen über diese Harmonisierungsbestrebungen, die bekannterweise für eine gewisse Gleichbehandlung der in Ausbildung befindlichen Jugendlichen in der Schweiz sorgen sollen.</p><p>Der Bericht soll folgende Fragen beantworten:</p><p>- Wurde das Konkordat von der erhofften Anzahl Kantone unterzeichnet?</p><p>- Haben die Mitgliedkantone ihre Gesetzgebungen in der vereinbarten Frist angepasst?</p><p>- Haben sich die Unterschiede bei den gesprochenen Beiträgen verringert, und wenn ja, inwieweit?</p><p>- Bestehen nicht weiterhin grosse Unterschiede, wenn die Sozialhilfebeiträge mitberücksichtigt werden?</p><p>- Sind die Grundsätze zur Berechnung der Stipendien vereinheitlicht?</p><p>- Wie entwickeln sich die Ausbildungsbeiträge in der Schweiz? Kann die Chancengleichheit auf diese Weise gewährleistet werden?</p><p>- Werden die Harmonisierungsbestrebungen mit dem entsprechenden Bundesgesetz ausreichend gefördert?</p><p>- Sind auf Konkordatsebene bzw. auf Bundesgesetzebene Massnahmen erforderlich?</p>
    • <p>Die Kantone sind für die Stipendienvergabe zuständig. Sie stützen sich dabei auf ihre kantonalen Stipendiengesetzgebungen. In den vergangenen zehn Jahren haben sich die kantonalen Stipendiengesetzgebungen vieler Kantone in wichtigen Punkten angeglichen, und die Harmonisierung geht weiter. Grundlage für die Harmonisierung ist das Stipendienkonkordat der EDK. Das Konkordat ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Bis heute sind dem Konkordat 19 Kantone beigetreten, die für zirka 90 Prozent der Wohnbevölkerung stehen (Stand 29. Mai 2018). Einige Kantone sind dem Konkordat zwar nicht beigetreten, haben aber relevante Bestimmungen des Stipendienkonkordats in ihre kantonale Gesetzgebung übernommen.</p><p>Mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz vom 12. Dezember 2014 (SR 416.0) verfolgt der Bund bereits das Ziel, die gesamtschweizerische Harmonisierung des Stipendienwesens auf der Tertiärstufe zu fördern. Entsprechend werden Bundesbeiträge an die Kantone gewährt, sofern sie mit ihren Ausbildungsbeiträgen für den tertiären Bildungsbereich die Bestimmungen der Artikel 3, 5 bis 14 und 16 des Stipendienkonkordats in der Fassung vom 18. Juni 2009 einhalten. Basierend auf einer Selbstdeklaration lässt sich feststellen, dass der Harmonisierungsweg hinsichtlich der Bestimmungen des Bundesgesetzes von allen Kantonen eingeschlagen ist. Für die Auslegung der Konkordatsbestimmungen, auf die das Bundesgesetz verweist, ist die EDK zuständig.</p><p>Auf kantonaler Ebene gewährleistet die Konferenz der Vereinbarungskantone den Vollzug des Stipendienkonkordats. Sie überprüft beispielsweise die Höchstansätze für Ausbildungsbeiträge gemäss Artikel 15 des Konkordats und passt diese gegebenenfalls an die Teuerung an. Sie erlässt Empfehlungen für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge. Die Geschäftsstelle Stipendienkonkordat beim Generalsekretariat EDK (GS EDK) bereitet die Geschäfte der Konferenz der Vereinbarungskantone vor und unterstützt die Vereinbarungskantone (kantonale Stipendienstellen) auf fachlicher Ebene bei der koordinierten Umsetzung des Konkordats. Die Geschäftsstelle plant darüber hinaus zu prüfen, inwieweit mittels geeigneter Indikatoren festgestellt werden kann, ob bei gleichen oder ähnlichen Ausgangsbedingungen (familiäre Bedingungen sowie Bedingungen bei der Person in Ausbildung) Ausbildungsbeiträge in der gleichen Höhe gezahlt werden.</p><p>Die Stipendienharmonisierung wird von den kantonalen Instanzen, dem GS EDK, der Interkantonalen Stipendienkonferenz (IKSK) und der Konferenz der Vereinbarungskantone betreut und dokumentiert. Zusätzlich kann der jährlich erscheinenden Statistik der kantonalen Stipendien und Darlehen des Bundesamtes für Statistik entnommen werden, was den Studierenden aufgeschlüsselt nach Kanton und Bildungsstufe zugutekommt, wie viele Personen in Ausbildung ein Stipendium beziehen, welche Beträge die Kantone für Stipendien und Darlehen aufwenden und wie sich die Ausbildungsbeiträge entwickelt haben.</p><p>Da eine Umsetzungsfrist bis 2018 vorgegeben ist, zeigen sich die Auswirkungen der Stipendienharmonisierung in der Statistik noch nicht in vollem Umfang, und es bestehen nach wie vor Unterschiede zwischen den Kantonen. Festgestellt werden kann jedoch bereits jetzt, dass in den Vereinbarungskantonen zwischen 2013 und 2016 der Anteil Personen mit einem Stipendium zum festgelegten Höchstansatz zugenommen hat.</p><p>Weiterführende Informationen zur Bedeutung der zugesprochenen Stipendien und zu den weiteren Einnahmen der Studierenden liefert die Studie zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden an den Schweizer Hochschulen, die vom Bundesamt für Statistik alle drei bis vier Jahre durchgeführt wird.</p><p>Informationen zur Berücksichtigung von Sozialhilfebeiträgen bei der Vergabe von Stipendien liegen nicht vor. Die Bildungsbeiträge verstehen sich nicht als Leistung zur Existenzsicherung, sondern als Bildungsleistung und decken in der Regel auch im Rahmen des Konkordats die Lebenshaltungskosten nicht, während die Sozialhilfe der Existenzsicherung und Integration dient. Die Anspruchsvoraussetzungen sind in den Kantonen meistens nicht aufeinander abgestimmt (Across Concept GmbH, 2018: Reduktion der Abhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Sozialhilfe. Forschungsbericht im Auftrag des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut. Bern: BSV, S. 89ff.).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die kantonalen Instanzen und die Statistiken des BFS bereits die erforderlichen Informationen zusammentragen und bereitstellen, um die Entwicklungen in den Kantonen zu verfolgen. Die im Postulat gestellten Fragen werden hiermit weitgehend beantwortet; ein Bericht brächte kaum einen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Harmonisierung der von den Kantonen vergebenen Stipendien zu erstellen. In diesem Bericht zieht er Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat). Er berichtet über die Umsetzung des Konkordats in den einzelnen kantonalen Gesetzen sowie über die Entwicklung der Ausbildungsbeiträge im Verhältnis zur Anzahl der in Ausbildung befindlichen Personen. Der Bundesrat legt in seinem Bericht zudem dar, ob insbesondere bei den Grundsätzen für die Berechnung der Stipendien, aber auch bei den Sozialhilfebeiträgen weiterhin grosse Unterschiede bestehen. Zu guter Letzt prüft der Bundesrat in seinem Bericht Massnahmen, mit denen die Harmonisierung im Rahmen des interkantonalen Konkordats oder des Ausbildungsbeitragsgesetzes besser gefördert werden kann.</p><p>Eine Minderheit (Rösti, Gmür-Schönenberger, Keller Peter, Tuena, Wasserfallen Christian) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Harmonisierung der Stipendienvergabe. Ist das Ziel erreicht?

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