Verbot von drei Neonicotinoiden. Ist das Problem des Bienensterbens damit wirklich gelöst?

ShortId
18.3399
Id
20183399
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Verbot von drei Neonicotinoiden. Ist das Problem des Bienensterbens damit wirklich gelöst?
AdditionalIndexing
52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die drei betroffenen Neonicotinoide werden in erster Linie zur Saatgutbeizung eingesetzt. Für diese Indikation weisen die übrigen zugelassenen Insektizide keine vergleichbare Wirksamkeit auf. Entomopathogene Pilze finden bei der Bekämpfung von Bodenschädlingen ebenfalls Anwendung, aber auch ihre Wirksamkeit ist beschränkt. Als Alternative können Jungpflanzen nötigenfalls nach dem Pflanzenaufgang mit Insektiziden in Sprühanwendung behandelt werden.</p><p>Es gibt Salatsorten, die gegenüber gewissen Blattlausarten resistent sind. Derzeit laufen Arbeiten mit anderen Kulturpflanzenarten, doch das Sortenangebot auf dem Schweizer Markt ist heute stark begrenzt. Es ist somit wahrscheinlich, dass das Verbot der drei Neonicotinoide zu einer Substituierung durch andere Insektizide führt.</p><p>2. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bezweckt eine Risikoreduktion, namentlich mittels der Förderung von Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. 2018 wurde ein Ressourceneffizienzbeitrag eingeführt, und eine Ausdehnung ist für 2019 geplant. Bei den Insektiziden gibt es effiziente Lösungen zur biologischen Schädlingsbekämpfung, jedoch nur für eine beschränkte Anzahl Schädlinge. Bei den Schädlingen, die vom Bewilligungsentzug der drei Neonicotinoide betroffen sind, forscht Agroscope derzeit an biologischen Bekämpfungsmethoden gegen Drahtwürmer.</p><p>3. Die beiden anderen Insektizide der Gruppe der Neonicotinoide, die bewilligt sind, weisen eine deutlich geringere Toxizität für Bienen auf als die drei, die von den Einschränkungen betroffen sind (1000-mal weniger). Gemäss den Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) stellt ihre Anwendung kein unannehmbares Risiko für Bestäuberinsekten dar.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht wird ein Pflanzenschutzmittel nur bewilligt, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt aufweist. Die Anforderungen an die Risikobewertung wurden in den letzten Jahren verschärft, insbesondere im Bereich der Ökotoxikologie. Produkte, die vor 20 Jahren noch bewilligt werden konnten, erhalten heute nicht mehr zwingend grünes Licht. </p><p>Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in den letzten zwei Jahren zusätzlich zu der akuten Toxizität mit adulten Honigbienen neue Testverfahren zur Bestimmung der chronischen Toxizität für adulte Honigbienen und deren Larven sowie Testverfahren zur Bestimmung der akuten Toxizität mit adulten Hummeln anerkannt. Diese Anforderungen sind nun Teil der Risikobewertung für Bienen und Hummeln im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Entwicklung weiterer Testverfahren für die Beurteilung von subletalen Effekten (z. B. Orientierung der Honigbienen) sowie Testverfahren mit Solitärbienen sind am Laufen unter der Beteiligung von Agroscope.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Anwendungseinschränkungen auf einem wissenschaftlichen Ansatz der Risikobewertung beruhen müssen und nicht auf der Zugehörigkeit eines Wirkstoffs zu einer chemischen Gruppe; jeder Wirkstoff verfügt über spezifische Eigenschaften, die von Fall zu Fall zu beurteilen sind.</p><p>6. 2014 wurde der Nationale Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen vom Bundesrat verabschiedet. 2016 hat der Bundesrat über die ersten Schritte von dessen Umsetzung berichtet. Einer der massgeblichen Faktoren für die Gesundheit der Honigbienen ist der Befall mit der Varroa-Milbe. Um die Gesundheitssituation zu verbessern, führt der Bienengesundheitsdienst derzeit einen Praxisversuch durch, um die vorgeschlagene Bekämpfungsstrategie mit Imkern in der Schweiz zu testen. Für die Förderung der Bienen in der Landwirtschaft wurde ein Blühstreifen als Biodiversitätsförderfläche in die Direktzahlungsverordnung übernommen, und es laufen Forschungsprojekte zu mehrjährigen Blühstreifen. Die Arbeiten zur Aktualisierung der Roten Liste der gefährdeten Wildbienen laufen. Parallel entwickelt Agroscope eine ergänzende Monitoringmethode für Wildbienen, wobei die Arten nur über deren DNA bestimmt werden. Testversuche zeigen, dass eine Identifikation von bekannten Arten möglich ist.</p><p>7. Insektizide sind per Definition biologisch aktiv gegen Schädlinge und können negative Wirkungen auf Nichtzielinsekten haben. Anhand der Anwendungsvorschriften, die in den Bewilligungen dieser Produkte stehen, kann die Exposition der Nichtzielinsekten eingeschränkt werden. Ein Produkt kann nicht bewilligt werden, wenn das Risiko von Nebenwirkungen bei einer vorschriftsgemässen Anwendung unannehmbar ist. Dieser Ansatz einer wissenschaftlichen Risikobewertung, die dem Bewilligungsentscheid vorangeht, entspricht dem Vorsorgeprinzip. Wie das Sterben der Bienenvölker multifaktoriell bedingt ist - und in erster Linie im Zusammenhang mit der Varroa-Milbe oder der Qualität der Lebensräume steht -, ist es wahrscheinlich, dass der beobachtete Rückgang der Insektenpopulationen ebenfalls verschiedenste Ursachen hat. Es wäre also falsch zu denken, die Insektizide seien alleine für die Beeinträchtigung der Insektenpopulationen verantwortlich. Mit dem Aktionsplan Biodiversität und dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel soll eine umfassendere Antwort auf diese Problematik geliefert werden. Für die Landwirtschaft geht es darum, Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz zu begünstigen sowie eine biodiverse Agrarpraxis zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat als Reaktion auf einen Entscheid der EU bekanntgegeben, dass die Anwendung im Freiland von drei Neonicotinoiden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) ab Ende 2018 verboten sein wird. Ziel des Verbots ist es, Bestäuberinsekten zu schützen. Andere Produkte und Methoden gefährden diese Insekten, von denen unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung abhängt, jedoch weiterhin.</p><p>1. Was sind Alternativen zu den drei genannten Neonicotinoiden (andere Produkte, andere Herstellungsmethoden, Auslese)? Besteht ein Risiko, dass dort, wo in der Landwirtschaft diese Neonicotinoide heute verwendet werden, auf Produkte oder Methoden ausgewichen wird, die andere Probleme verursachen?</p><p>2. Wenn ja, wie beabsichtigt der Bundesrat dies zu verhindern, und wie will er nachhaltige Alternativen fördern? Werden Personen, die diese Neonicotinoide heute einsetzen, bei der Umstellung zu neuen, nachhaltigeren Methoden unterstützt werden?</p><p>3. Sind andere Neonicotinoide noch zugelassen und auf dem Markt erhältlich? Wenn ja, wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass sie für Bestäuberinsekten ungefährlich sind?</p><p>4. Könnten noch andere Neonicotinoide für eine Zulassung infrage kommen? Wenn ja, wie kann der Bundesrat verhindern, dass sie zuerst zugelassen werden, nach einigen Jahren dann aber festgestellt werden muss, dass sie gefährlich sind, wie dies der Fall bei den drei nun verbotenen Produkten war? Wie kann das Zulassungssystem verbessert werden, um neue Probleme dieser Art zu vermeiden?</p><p>5. In Europa werden Stimmen laut, die ein generelles Neonicotinoide-Verbot verlangen. Wie ist die Haltung des Bundesrates diesbezüglich?</p><p>6. Was ist der Stand der Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der Bienen, der 2014 verabschiedet wurde? Welche Massnahmen wurden bereits umgesetzt und mit welchem Ergebnis? Wurden die gesetzten Ziele erreicht? Was sind die nächsten Schritte?</p><p>7. Mehr als 80 Pestizide, die als besonders gefährlich für Insekten bezeichnet werden, sind weiterhin zugelassen (insbesondere Chlorpyrifos, Cypermethrin und Deltamethrin). Entspricht dies dem Vorsorgeprinzip? Geht der Bundesrat davon aus, dass mit dem Verbot dreier Neonicotinoide die Insektenpopulationen nicht mehr gefährdet sind? Müssten dazu nicht noch andere Massnahmen ergriffen werden (Monitoring, Forschung, vorübergehendes Verbot bestimmter Produkte, konkrete Schutzmassnahmen)?</p>
  • Verbot von drei Neonicotinoiden. Ist das Problem des Bienensterbens damit wirklich gelöst?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die drei betroffenen Neonicotinoide werden in erster Linie zur Saatgutbeizung eingesetzt. Für diese Indikation weisen die übrigen zugelassenen Insektizide keine vergleichbare Wirksamkeit auf. Entomopathogene Pilze finden bei der Bekämpfung von Bodenschädlingen ebenfalls Anwendung, aber auch ihre Wirksamkeit ist beschränkt. Als Alternative können Jungpflanzen nötigenfalls nach dem Pflanzenaufgang mit Insektiziden in Sprühanwendung behandelt werden.</p><p>Es gibt Salatsorten, die gegenüber gewissen Blattlausarten resistent sind. Derzeit laufen Arbeiten mit anderen Kulturpflanzenarten, doch das Sortenangebot auf dem Schweizer Markt ist heute stark begrenzt. Es ist somit wahrscheinlich, dass das Verbot der drei Neonicotinoide zu einer Substituierung durch andere Insektizide führt.</p><p>2. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bezweckt eine Risikoreduktion, namentlich mittels der Förderung von Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. 2018 wurde ein Ressourceneffizienzbeitrag eingeführt, und eine Ausdehnung ist für 2019 geplant. Bei den Insektiziden gibt es effiziente Lösungen zur biologischen Schädlingsbekämpfung, jedoch nur für eine beschränkte Anzahl Schädlinge. Bei den Schädlingen, die vom Bewilligungsentzug der drei Neonicotinoide betroffen sind, forscht Agroscope derzeit an biologischen Bekämpfungsmethoden gegen Drahtwürmer.</p><p>3. Die beiden anderen Insektizide der Gruppe der Neonicotinoide, die bewilligt sind, weisen eine deutlich geringere Toxizität für Bienen auf als die drei, die von den Einschränkungen betroffen sind (1000-mal weniger). Gemäss den Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) stellt ihre Anwendung kein unannehmbares Risiko für Bestäuberinsekten dar.</p><p>4. Gemäss geltendem Recht wird ein Pflanzenschutzmittel nur bewilligt, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt aufweist. Die Anforderungen an die Risikobewertung wurden in den letzten Jahren verschärft, insbesondere im Bereich der Ökotoxikologie. Produkte, die vor 20 Jahren noch bewilligt werden konnten, erhalten heute nicht mehr zwingend grünes Licht. </p><p>Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in den letzten zwei Jahren zusätzlich zu der akuten Toxizität mit adulten Honigbienen neue Testverfahren zur Bestimmung der chronischen Toxizität für adulte Honigbienen und deren Larven sowie Testverfahren zur Bestimmung der akuten Toxizität mit adulten Hummeln anerkannt. Diese Anforderungen sind nun Teil der Risikobewertung für Bienen und Hummeln im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Die Entwicklung weiterer Testverfahren für die Beurteilung von subletalen Effekten (z. B. Orientierung der Honigbienen) sowie Testverfahren mit Solitärbienen sind am Laufen unter der Beteiligung von Agroscope.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Anwendungseinschränkungen auf einem wissenschaftlichen Ansatz der Risikobewertung beruhen müssen und nicht auf der Zugehörigkeit eines Wirkstoffs zu einer chemischen Gruppe; jeder Wirkstoff verfügt über spezifische Eigenschaften, die von Fall zu Fall zu beurteilen sind.</p><p>6. 2014 wurde der Nationale Massnahmenplan für die Gesundheit der Bienen vom Bundesrat verabschiedet. 2016 hat der Bundesrat über die ersten Schritte von dessen Umsetzung berichtet. Einer der massgeblichen Faktoren für die Gesundheit der Honigbienen ist der Befall mit der Varroa-Milbe. Um die Gesundheitssituation zu verbessern, führt der Bienengesundheitsdienst derzeit einen Praxisversuch durch, um die vorgeschlagene Bekämpfungsstrategie mit Imkern in der Schweiz zu testen. Für die Förderung der Bienen in der Landwirtschaft wurde ein Blühstreifen als Biodiversitätsförderfläche in die Direktzahlungsverordnung übernommen, und es laufen Forschungsprojekte zu mehrjährigen Blühstreifen. Die Arbeiten zur Aktualisierung der Roten Liste der gefährdeten Wildbienen laufen. Parallel entwickelt Agroscope eine ergänzende Monitoringmethode für Wildbienen, wobei die Arten nur über deren DNA bestimmt werden. Testversuche zeigen, dass eine Identifikation von bekannten Arten möglich ist.</p><p>7. Insektizide sind per Definition biologisch aktiv gegen Schädlinge und können negative Wirkungen auf Nichtzielinsekten haben. Anhand der Anwendungsvorschriften, die in den Bewilligungen dieser Produkte stehen, kann die Exposition der Nichtzielinsekten eingeschränkt werden. Ein Produkt kann nicht bewilligt werden, wenn das Risiko von Nebenwirkungen bei einer vorschriftsgemässen Anwendung unannehmbar ist. Dieser Ansatz einer wissenschaftlichen Risikobewertung, die dem Bewilligungsentscheid vorangeht, entspricht dem Vorsorgeprinzip. Wie das Sterben der Bienenvölker multifaktoriell bedingt ist - und in erster Linie im Zusammenhang mit der Varroa-Milbe oder der Qualität der Lebensräume steht -, ist es wahrscheinlich, dass der beobachtete Rückgang der Insektenpopulationen ebenfalls verschiedenste Ursachen hat. Es wäre also falsch zu denken, die Insektizide seien alleine für die Beeinträchtigung der Insektenpopulationen verantwortlich. Mit dem Aktionsplan Biodiversität und dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel soll eine umfassendere Antwort auf diese Problematik geliefert werden. Für die Landwirtschaft geht es darum, Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz zu begünstigen sowie eine biodiverse Agrarpraxis zu fördern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat als Reaktion auf einen Entscheid der EU bekanntgegeben, dass die Anwendung im Freiland von drei Neonicotinoiden (Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam) ab Ende 2018 verboten sein wird. Ziel des Verbots ist es, Bestäuberinsekten zu schützen. Andere Produkte und Methoden gefährden diese Insekten, von denen unsere Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung abhängt, jedoch weiterhin.</p><p>1. Was sind Alternativen zu den drei genannten Neonicotinoiden (andere Produkte, andere Herstellungsmethoden, Auslese)? Besteht ein Risiko, dass dort, wo in der Landwirtschaft diese Neonicotinoide heute verwendet werden, auf Produkte oder Methoden ausgewichen wird, die andere Probleme verursachen?</p><p>2. Wenn ja, wie beabsichtigt der Bundesrat dies zu verhindern, und wie will er nachhaltige Alternativen fördern? Werden Personen, die diese Neonicotinoide heute einsetzen, bei der Umstellung zu neuen, nachhaltigeren Methoden unterstützt werden?</p><p>3. Sind andere Neonicotinoide noch zugelassen und auf dem Markt erhältlich? Wenn ja, wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass sie für Bestäuberinsekten ungefährlich sind?</p><p>4. Könnten noch andere Neonicotinoide für eine Zulassung infrage kommen? Wenn ja, wie kann der Bundesrat verhindern, dass sie zuerst zugelassen werden, nach einigen Jahren dann aber festgestellt werden muss, dass sie gefährlich sind, wie dies der Fall bei den drei nun verbotenen Produkten war? Wie kann das Zulassungssystem verbessert werden, um neue Probleme dieser Art zu vermeiden?</p><p>5. In Europa werden Stimmen laut, die ein generelles Neonicotinoide-Verbot verlangen. Wie ist die Haltung des Bundesrates diesbezüglich?</p><p>6. Was ist der Stand der Umsetzung des Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der Bienen, der 2014 verabschiedet wurde? Welche Massnahmen wurden bereits umgesetzt und mit welchem Ergebnis? Wurden die gesetzten Ziele erreicht? Was sind die nächsten Schritte?</p><p>7. Mehr als 80 Pestizide, die als besonders gefährlich für Insekten bezeichnet werden, sind weiterhin zugelassen (insbesondere Chlorpyrifos, Cypermethrin und Deltamethrin). Entspricht dies dem Vorsorgeprinzip? Geht der Bundesrat davon aus, dass mit dem Verbot dreier Neonicotinoide die Insektenpopulationen nicht mehr gefährdet sind? Müssten dazu nicht noch andere Massnahmen ergriffen werden (Monitoring, Forschung, vorübergehendes Verbot bestimmter Produkte, konkrete Schutzmassnahmen)?</p>
    • Verbot von drei Neonicotinoiden. Ist das Problem des Bienensterbens damit wirklich gelöst?

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