Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit

ShortId
18.3404
Id
20183404
Updated
28.07.2023 14:40
Language
de
Title
Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit
AdditionalIndexing
04;36;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Auf den 1. Januar 2014 wurden alle bisherigen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten unter dem Dach Agroscope zusammengefasst. Agroscope (bzw. die bisherigen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten) wurde seit 2000 mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) geführt und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft direkt unterstellt. Seit der Einführung des neuen Führungsmodelles Bund (NFB) auf den 1. Januar 2017 unterliegt Agroscope dem gleichen Führungsmodell wie die Bundesämter. Die damit einhergehende Einengung des Handlungsspielraums wird den Bedürfnissen einer Forschungsanstalt ungenügend gerecht.</p><p>Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Agroscope mit den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen sowie der internationalen Konkurrenz Schritt halten kann. Damit Agroscope die Aufgaben in Forschung und Entwicklung, Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung der Bundesbehörden (Politikberatung), Vollzug sowie Wissensaustausch und Technologietransfer bestmöglich erfüllen kann, bedarf es der Erweiterung des Handlungsspielraums.</p><p>Die Forschungsanstalt Agroscope soll deshalb gleiche Rahmenbedingungen erhalten wie die ETH-Forschungsanstalten oder das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB). Diese haben den Status von autonomen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind in der Organisation und Betriebsführung selbstständig und führen eine eigene Rechnung. Die strategischen Ziele werden durch den Bundesrat festgelegt. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen abgestimmt, den der Bundesrat jeweils mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation dem Parlament unterbreitet.</p><p>Agroscope soll aus dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ausgegliedert und - wie der ETH-Bereich bzw. die ETH-Forschungsanstalten und das EHB - dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) angegliedert sein.</p><p>Die Reform soll einerseits eine noch effizientere und wirkungsvollere Erfüllung des geltenden gesetzlichen Auftrages von Agroscope ermöglichen. Anderseits soll dadurch eine noch bessere fachliche Integration von Agroscope in das Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationssystem erreicht werden. Auch die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an den nationalen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen sollen weiter verbessert werden. Als Forschungsanstalt des Bundes erfüllt Agroscope wichtige Aufgaben für verschiedene Politikbereiche, jedoch mit Schwerpunkt im Politikbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Diesem Umstand ist bei der Ausgestaltung der strategischen Führung bzw. Zusammensetzung eines entsprechenden Gremiums gebührend Beachtung zu schenken. So soll das strategische Führungsgremium mit externen Personen aus Forschung, Wirtschaft, Industrie und Praxis zusammengesetzt sein sowie der wichtigsten Bundesämter.</p>
  • <p>Die heutige Einbettung innerhalb der zentralen Bundesverwaltung bedingt, dass Agroscope mit denselben Führungsmechanismen und -instrumenten arbeitet wie die Bundesverwaltung. Dies kann den Handlungsspielraum von Agroscope in gewissen Bereichen einschränken, in anderen Bereichen kann Agroscope indes von Synergien profitieren.</p><p>Das WBF wird in den kommenden Monaten die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen, inklusive der Positionierung und Steuerung von Agroscope innerhalb der Bundesverwaltung, vertieft prüfen und mit den betroffenen Kreisen diskutieren. Dafür wird die bereits im Frühling initiierte Zusammenarbeit mit Vertretern der Standortkantone, der betroffenen Branchen und weiterer interessierter Kreise intensiviert. In diesen Prozess werden auch andere betroffene Bundesämter wie zum Beispiel das Bundesamt für Umwelt (Bafu) involviert. Im Dialog sollen die Notwendigkeiten, Bedürfnisse und Möglichkeiten für eine Agroscope-Neupositionierung klarer herausgearbeitet werden. Dies wird die Basis schaffen, um optimale und mehrheitsfähige Entscheide zur Zukunft von Agroscope zu treffen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses werden keine Entscheide hinsichtlich Neupositionierung gefällt. Eine erneute, unabhängige Überprüfung der Vor- und Nachteile eines Wechsels von Agroscope in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und einer verbesserten Ausrichtung der Forschungsinhalte auf die Stakeholderansprüche wird 2019 vorgenommen, sobald die neuen Rahmenbedingungen bekannt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschungsanstalt Agroscope spätestens auf den 1. Januar 2021 in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln und direkt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) anzugliedern. Der Ausgestaltung der Corporate-Governance-Strukturen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform ist die seit 2017 bestehende Struktur- und Organisationsform zu belassen und anschliessend durch das neue, vom Bundesrat einzusetzende strategische Führungsgremium zu überprüfen. Die vom Bundesrat am 9. März 2018 angekündigten Überprüfungsarbeiten sind somit zu sistieren.</p>
  • Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf den 1. Januar 2014 wurden alle bisherigen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten unter dem Dach Agroscope zusammengefasst. Agroscope (bzw. die bisherigen landwirtschaftlichen Forschungsanstalten) wurde seit 2000 mit Leistungsauftrag und Globalbudget (Flag) geführt und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft direkt unterstellt. Seit der Einführung des neuen Führungsmodelles Bund (NFB) auf den 1. Januar 2017 unterliegt Agroscope dem gleichen Führungsmodell wie die Bundesämter. Die damit einhergehende Einengung des Handlungsspielraums wird den Bedürfnissen einer Forschungsanstalt ungenügend gerecht.</p><p>Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Agroscope mit den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen sowie der internationalen Konkurrenz Schritt halten kann. Damit Agroscope die Aufgaben in Forschung und Entwicklung, Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung der Bundesbehörden (Politikberatung), Vollzug sowie Wissensaustausch und Technologietransfer bestmöglich erfüllen kann, bedarf es der Erweiterung des Handlungsspielraums.</p><p>Die Forschungsanstalt Agroscope soll deshalb gleiche Rahmenbedingungen erhalten wie die ETH-Forschungsanstalten oder das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB). Diese haben den Status von autonomen öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind in der Organisation und Betriebsführung selbstständig und führen eine eigene Rechnung. Die strategischen Ziele werden durch den Bundesrat festgelegt. Diese sind zeitlich und inhaltlich auf den Zahlungsrahmen abgestimmt, den der Bundesrat jeweils mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation dem Parlament unterbreitet.</p><p>Agroscope soll aus dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ausgegliedert und - wie der ETH-Bereich bzw. die ETH-Forschungsanstalten und das EHB - dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) angegliedert sein.</p><p>Die Reform soll einerseits eine noch effizientere und wirkungsvollere Erfüllung des geltenden gesetzlichen Auftrages von Agroscope ermöglichen. Anderseits soll dadurch eine noch bessere fachliche Integration von Agroscope in das Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationssystem erreicht werden. Auch die Rahmenbedingungen für die Teilnahme an den nationalen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen sollen weiter verbessert werden. Als Forschungsanstalt des Bundes erfüllt Agroscope wichtige Aufgaben für verschiedene Politikbereiche, jedoch mit Schwerpunkt im Politikbereich Land- und Ernährungswirtschaft. Diesem Umstand ist bei der Ausgestaltung der strategischen Führung bzw. Zusammensetzung eines entsprechenden Gremiums gebührend Beachtung zu schenken. So soll das strategische Führungsgremium mit externen Personen aus Forschung, Wirtschaft, Industrie und Praxis zusammengesetzt sein sowie der wichtigsten Bundesämter.</p>
    • <p>Die heutige Einbettung innerhalb der zentralen Bundesverwaltung bedingt, dass Agroscope mit denselben Führungsmechanismen und -instrumenten arbeitet wie die Bundesverwaltung. Dies kann den Handlungsspielraum von Agroscope in gewissen Bereichen einschränken, in anderen Bereichen kann Agroscope indes von Synergien profitieren.</p><p>Das WBF wird in den kommenden Monaten die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen, inklusive der Positionierung und Steuerung von Agroscope innerhalb der Bundesverwaltung, vertieft prüfen und mit den betroffenen Kreisen diskutieren. Dafür wird die bereits im Frühling initiierte Zusammenarbeit mit Vertretern der Standortkantone, der betroffenen Branchen und weiterer interessierter Kreise intensiviert. In diesen Prozess werden auch andere betroffene Bundesämter wie zum Beispiel das Bundesamt für Umwelt (Bafu) involviert. Im Dialog sollen die Notwendigkeiten, Bedürfnisse und Möglichkeiten für eine Agroscope-Neupositionierung klarer herausgearbeitet werden. Dies wird die Basis schaffen, um optimale und mehrheitsfähige Entscheide zur Zukunft von Agroscope zu treffen. Bis zum Abschluss dieses Prozesses werden keine Entscheide hinsichtlich Neupositionierung gefällt. Eine erneute, unabhängige Überprüfung der Vor- und Nachteile eines Wechsels von Agroscope in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und einer verbesserten Ausrichtung der Forschungsinhalte auf die Stakeholderansprüche wird 2019 vorgenommen, sobald die neuen Rahmenbedingungen bekannt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschungsanstalt Agroscope spätestens auf den 1. Januar 2021 in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln und direkt dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) anzugliedern. Der Ausgestaltung der Corporate-Governance-Strukturen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Bis zur Inkraftsetzung der neuen Rechtsform ist die seit 2017 bestehende Struktur- und Organisationsform zu belassen und anschliessend durch das neue, vom Bundesrat einzusetzende strategische Führungsgremium zu überprüfen. Die vom Bundesrat am 9. März 2018 angekündigten Überprüfungsarbeiten sind somit zu sistieren.</p>
    • Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit

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