Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea

ShortId
18.3409
Id
20183409
Updated
10.04.2024 16:49
Language
de
Title
Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea
AdditionalIndexing
08;2811
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das SEM prüft gemäss Artikel 84 Absatz 1 AuG periodisch, ob die Voraussetzungen für die Verfügung der vorläufigen Aufnahme noch gegeben sind. Ist dies nicht mehr der Fall, wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Zudem wird die vorläufige Aufnahme nicht verfügt oder aufgehoben, wenn eine weggewiesene Person zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz gefährdet. Ferner darf gemäss Artikel 83 Absatz 9 AuG eine vorläufige Aufnahme auch nicht angeordnet werden, wenn gegen den Betroffenen rechtskräftig eine Landesverweisung verhängt wurde. </p><p>Das SEM hat schon 2016 begonnen, ein strengeres Regime gegenüber eritreischen Asylbewerbern umzusetzen. Diese Praxis wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2017 gestützt. In seiner Rechtsprechung erachtet es eine Rückkehr von Eritreern, die ihren Nationaldienst bereits geleistet haben, als generell zumutbar. Zuvor konnten Flüchtlinge nur nach Eritrea zurückgeschickt werden, wenn "individuell begünstigende Faktoren" vorlagen, etwa ein starkes soziales Netzwerk. Mit der neuen Rechtsprechung wurde die Beweislast für Asylsuchende umgekehrt. Eritreer gelten im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgruppen als schwer integrierbar und beziehen überdurchschnittlich häufig Sozialhilfe. Dies stellt viele Gemeinden früher oder später vor grosse finanzielle Probleme.</p><p>Bis heute hat es der Bundesrat nicht geschafft, ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea auszuhandeln, obwohl er sich selber beauftragt hatte, die Situation in diesem Bereich zu verbessern (siehe Motion 16.3155, "Beziehungen zu Eritrea verstärken. Den Strom von eritreischen Migrantinnen und Migranten eindämmen", die vom Nationalrat am 17. Juni 2016 und vom Ständerat am 15. September 2016 angenommen wurde). Dass Hunderte von abgewiesenen Eritreern in der Schweiz verbleiben oder abtauchen, ist unhaltbar. Der Bundesrat soll deshalb alles versuchen, mit Eritrea Massnahmen zur zwangsweisen Rückkehr auszuhandeln. Dabei sollen diese Massnahmen mit anderen Staaten koordiniert werden, die wie die Schweiz zu den wichtigsten Zielländern von Eritreern zählen. Nur eine gemeinsame Mission kann die eritreische Regierung zur Kooperation bewegen. Auch wenn der Weg mühsam ist und es bis jetzt wenig Fortschritte gibt, ist es nicht ein Grund aufzugeben.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine faire Eritrea-Asylpolitik umzusetzen. </p><p>Eritrea ist ein Dauerbrenner. Es hagelt Vorstösse von allen politischen Parteien. Sie verfolgen fast alle das Ziel, die Asylbewerber aus Eritrea möglichst rasch wieder in ihren Heimatstaat zurückzuschieben. Eritreer an Bahnhöfen, Kultur- und Tourismusplätzen sind zu einem öffentlichen Reizthema geworden. Gemäss SEM-Asylstatistik befinden sich 13 504 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz im Asylprozess (Stand: 30. April 2018), davon sind rund 9400 vorläufig aufgenommen. Knapp zwei Drittel (6000) gelten als Flüchtlinge. Für sie gilt die verschärfte Praxis nicht, die das SEM gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2016 verfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bestätigt, dass man in Eritrea nicht von einem Krieg, Bürgerkrieg oder einer Situation allgemeiner Gewalt sprechen kann. Deshalb kann nicht von einer generellen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Eritrea ausgegangen werden. Gemäss Staatssekretär Mario Gattiker schaut das SEM bis Ende 2019 die 3400 anderen Fälle genau an. Ein entsprechendes Pilotprojekt mit 200 Teilnehmern soll demnächst beginnen.</p><p>Konkret wird der Bundesrat beauftragt zur:</p><p>1. konsequenteren Nutzung des juristischen Handlungsspielraumes, um so viele vorläufige Aufnahmebewilligungen wie möglich aufzuheben (vor allem von Menschen, die nicht integriert und von der Sozialhilfe abhängig sind).</p><p>2. Überprüfung der 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreer und Erarbeitung eines Berichtes zuhanden des Parlamentes bis spätestens Ende Februar 2020. Der Bericht soll aufzeigen, warum die Bewilligung für vorläufige Aufnahme nicht aufgehoben wurde bzw. ob die betroffenen Personen schon ausgereist sind oder sich noch in der Schweiz befinden.</p><p>3. Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Eritrea und diese umgehend umzusetzen, damit beschlossene Rückführungen auch vollzogen werden können. Der zuvor verlangte Bericht soll alle Bemühungen des Bundesrates im Bereich der zwangsweisen Rückkehr nach Eritrea im Detail aufzeigen.</p>
  • Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das SEM prüft gemäss Artikel 84 Absatz 1 AuG periodisch, ob die Voraussetzungen für die Verfügung der vorläufigen Aufnahme noch gegeben sind. Ist dies nicht mehr der Fall, wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Zudem wird die vorläufige Aufnahme nicht verfügt oder aufgehoben, wenn eine weggewiesene Person zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz gefährdet. Ferner darf gemäss Artikel 83 Absatz 9 AuG eine vorläufige Aufnahme auch nicht angeordnet werden, wenn gegen den Betroffenen rechtskräftig eine Landesverweisung verhängt wurde. </p><p>Das SEM hat schon 2016 begonnen, ein strengeres Regime gegenüber eritreischen Asylbewerbern umzusetzen. Diese Praxis wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2017 gestützt. In seiner Rechtsprechung erachtet es eine Rückkehr von Eritreern, die ihren Nationaldienst bereits geleistet haben, als generell zumutbar. Zuvor konnten Flüchtlinge nur nach Eritrea zurückgeschickt werden, wenn "individuell begünstigende Faktoren" vorlagen, etwa ein starkes soziales Netzwerk. Mit der neuen Rechtsprechung wurde die Beweislast für Asylsuchende umgekehrt. Eritreer gelten im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgruppen als schwer integrierbar und beziehen überdurchschnittlich häufig Sozialhilfe. Dies stellt viele Gemeinden früher oder später vor grosse finanzielle Probleme.</p><p>Bis heute hat es der Bundesrat nicht geschafft, ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea auszuhandeln, obwohl er sich selber beauftragt hatte, die Situation in diesem Bereich zu verbessern (siehe Motion 16.3155, "Beziehungen zu Eritrea verstärken. Den Strom von eritreischen Migrantinnen und Migranten eindämmen", die vom Nationalrat am 17. Juni 2016 und vom Ständerat am 15. September 2016 angenommen wurde). Dass Hunderte von abgewiesenen Eritreern in der Schweiz verbleiben oder abtauchen, ist unhaltbar. Der Bundesrat soll deshalb alles versuchen, mit Eritrea Massnahmen zur zwangsweisen Rückkehr auszuhandeln. Dabei sollen diese Massnahmen mit anderen Staaten koordiniert werden, die wie die Schweiz zu den wichtigsten Zielländern von Eritreern zählen. Nur eine gemeinsame Mission kann die eritreische Regierung zur Kooperation bewegen. Auch wenn der Weg mühsam ist und es bis jetzt wenig Fortschritte gibt, ist es nicht ein Grund aufzugeben.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine faire Eritrea-Asylpolitik umzusetzen. </p><p>Eritrea ist ein Dauerbrenner. Es hagelt Vorstösse von allen politischen Parteien. Sie verfolgen fast alle das Ziel, die Asylbewerber aus Eritrea möglichst rasch wieder in ihren Heimatstaat zurückzuschieben. Eritreer an Bahnhöfen, Kultur- und Tourismusplätzen sind zu einem öffentlichen Reizthema geworden. Gemäss SEM-Asylstatistik befinden sich 13 504 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz im Asylprozess (Stand: 30. April 2018), davon sind rund 9400 vorläufig aufgenommen. Knapp zwei Drittel (6000) gelten als Flüchtlinge. Für sie gilt die verschärfte Praxis nicht, die das SEM gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2016 verfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich bestätigt, dass man in Eritrea nicht von einem Krieg, Bürgerkrieg oder einer Situation allgemeiner Gewalt sprechen kann. Deshalb kann nicht von einer generellen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Eritrea ausgegangen werden. Gemäss Staatssekretär Mario Gattiker schaut das SEM bis Ende 2019 die 3400 anderen Fälle genau an. Ein entsprechendes Pilotprojekt mit 200 Teilnehmern soll demnächst beginnen.</p><p>Konkret wird der Bundesrat beauftragt zur:</p><p>1. konsequenteren Nutzung des juristischen Handlungsspielraumes, um so viele vorläufige Aufnahmebewilligungen wie möglich aufzuheben (vor allem von Menschen, die nicht integriert und von der Sozialhilfe abhängig sind).</p><p>2. Überprüfung der 3400 vorläufig aufgenommenen Eritreer und Erarbeitung eines Berichtes zuhanden des Parlamentes bis spätestens Ende Februar 2020. Der Bericht soll aufzeigen, warum die Bewilligung für vorläufige Aufnahme nicht aufgehoben wurde bzw. ob die betroffenen Personen schon ausgereist sind oder sich noch in der Schweiz befinden.</p><p>3. Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Eritrea und diese umgehend umzusetzen, damit beschlossene Rückführungen auch vollzogen werden können. Der zuvor verlangte Bericht soll alle Bemühungen des Bundesrates im Bereich der zwangsweisen Rückkehr nach Eritrea im Detail aufzeigen.</p>
    • Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea

Back to List