Pflichtveranstaltungen in der Schule. Angebote für den Transport

ShortId
18.3410
Id
20183410
Updated
28.07.2023 03:37
Language
de
Title
Pflichtveranstaltungen in der Schule. Angebote für den Transport
AdditionalIndexing
32;24;48;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss einem Urteil des Bundesgerichtes vom 7. Dezember 2017 kann von Eltern keine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Ausflüge, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen im schulischen Rahmen mehr verlangt werden (mit Ausnahme von Verpflegungskosten). In seiner Antwort auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse, die während der Frühjahrssession 2018 eingereicht wurden, präzisiert der Bundesrat lediglich, dass die Kantone für die obligatorische Schule und deren Ausgestaltung zuständig sind.</p><p>Mehrere Kantone haben Arbeitsgruppen gebildet und für Schulen in ihrem jeweiligen Kanton Massnahmen ergriffen. Dennoch gibt es grosse regionale Unterschiede, die dem Zusammenhalt unseres Landes im Bereich der Bildung und des Austauschs zwischen den Regionen schaden können.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, im Austausch mit den Unternehmen des öffentlichen und privaten Verkehrs in der Schweiz eine koordinierende Rolle zu übernehmen, denn die Transportkosten stellen einen Grossteil der Ausgaben für schulische Aktivitäten dar. Gestützt auf Artikel 28 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes soll der Bund nach Absprache mit den betroffenen Partnern Angebotsverbesserungen oder Tariferleichterungen bestellen. Weiter sind auch nationale Lösungen zu untersuchen, die sich am Modell orientieren, das für den Transport der Angehörigen der Armee umgesetzt wird (schweizweit einheitlicher Tarif), sowie Rabatte und eine Beteiligung an Gruppentarifen für den Transport von Kindern und Jugendlichen.</p>
  • <p>Die Tarifgestaltung ist Sache der Transportunternehmen. In diesem Sinne liegt auch die Frage, für welche Nutzergruppen Vergünstigungen gewährt werden sollen, in der Kompetenz der Transportunternehmen. </p><p>Die Reisen von Schülern ins Schullager oder während einer Schulreise sind nicht abgeltungsberechtigt. Gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) könnten Bund, Kantone oder Gemeinden zusätzliche, über den abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) hinausgehende Angebote bestellen. Der Bund bestellt ausserhalb des RPV keine zusätzlichen Angebote, da dies sonst weitere Begehrlichkeiten wecken würde.</p><p>Das Schulwesen ist Sache der Kantone. Diese könnten Artikel 28 Absatz 4 PBG heranziehen, um Reisen von Schülern ins Schullager oder während Schulreisen oder Tariferleichterungen für solche Reisen zu bestellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Austausch mit den Unternehmen des öffentlichen und privaten Verkehrs in der Schweiz in Bezug auf Transportkosten für schulische Pflichtveranstaltungen eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Er soll nach Absprache mit den betroffenen Partnern Angebotsverbesserungen oder Tariferleichterungen bestellen.</p>
  • Pflichtveranstaltungen in der Schule. Angebote für den Transport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss einem Urteil des Bundesgerichtes vom 7. Dezember 2017 kann von Eltern keine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Ausflüge, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen im schulischen Rahmen mehr verlangt werden (mit Ausnahme von Verpflegungskosten). In seiner Antwort auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse, die während der Frühjahrssession 2018 eingereicht wurden, präzisiert der Bundesrat lediglich, dass die Kantone für die obligatorische Schule und deren Ausgestaltung zuständig sind.</p><p>Mehrere Kantone haben Arbeitsgruppen gebildet und für Schulen in ihrem jeweiligen Kanton Massnahmen ergriffen. Dennoch gibt es grosse regionale Unterschiede, die dem Zusammenhalt unseres Landes im Bereich der Bildung und des Austauschs zwischen den Regionen schaden können.</p><p>Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, im Austausch mit den Unternehmen des öffentlichen und privaten Verkehrs in der Schweiz eine koordinierende Rolle zu übernehmen, denn die Transportkosten stellen einen Grossteil der Ausgaben für schulische Aktivitäten dar. Gestützt auf Artikel 28 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes soll der Bund nach Absprache mit den betroffenen Partnern Angebotsverbesserungen oder Tariferleichterungen bestellen. Weiter sind auch nationale Lösungen zu untersuchen, die sich am Modell orientieren, das für den Transport der Angehörigen der Armee umgesetzt wird (schweizweit einheitlicher Tarif), sowie Rabatte und eine Beteiligung an Gruppentarifen für den Transport von Kindern und Jugendlichen.</p>
    • <p>Die Tarifgestaltung ist Sache der Transportunternehmen. In diesem Sinne liegt auch die Frage, für welche Nutzergruppen Vergünstigungen gewährt werden sollen, in der Kompetenz der Transportunternehmen. </p><p>Die Reisen von Schülern ins Schullager oder während einer Schulreise sind nicht abgeltungsberechtigt. Gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG, SR 745.1) könnten Bund, Kantone oder Gemeinden zusätzliche, über den abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) hinausgehende Angebote bestellen. Der Bund bestellt ausserhalb des RPV keine zusätzlichen Angebote, da dies sonst weitere Begehrlichkeiten wecken würde.</p><p>Das Schulwesen ist Sache der Kantone. Diese könnten Artikel 28 Absatz 4 PBG heranziehen, um Reisen von Schülern ins Schullager oder während Schulreisen oder Tariferleichterungen für solche Reisen zu bestellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Austausch mit den Unternehmen des öffentlichen und privaten Verkehrs in der Schweiz in Bezug auf Transportkosten für schulische Pflichtveranstaltungen eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Er soll nach Absprache mit den betroffenen Partnern Angebotsverbesserungen oder Tariferleichterungen bestellen.</p>
    • Pflichtveranstaltungen in der Schule. Angebote für den Transport

Back to List