Schliessung von neun Aussenstellen bei der Zollfahndung

ShortId
18.3415
Id
20183415
Updated
28.07.2023 03:32
Language
de
Title
Schliessung von neun Aussenstellen bei der Zollfahndung
AdditionalIndexing
24;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Ein wichtiger strategischer Grundsatz der EZV ist die Stärkung der Strafverfolgung. Zur Steigerung der Schlagkraft im Kampf gegen Schmuggel und Finanzbetrug muss die heute zu stark dezentrale und zersplitterte Organisationsstruktur der Zollfahndung neu aufgestellt werden. Auch die Politik verlangt von der EZV ausdrücklich, dass sie den organisierten und gewerbsmässigen Schmuggel wirksam bekämpft (vgl. Postulat Dettling 17.3225 vom 17. März 2017, "Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen"). Erfahrungen anderer Strafverfolgungsorganisationen im In- und Ausland zeigen zudem auf, dass dies eine Mindestgrösse der operativen Organisationseinheiten von über zehn Vollzeitstellen erfordert. Für die Festlegung der Standorte der Zollfahndung massgebend waren zudem Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Berücksichtigung der Sprachregionen, geotaktische Überlegungen, kriminalgeografische Kriterien, Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte, Verkehrserschliessung sowie Nähe zu Partnerorganisationen. </p><p>3. Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, insbesondere den Polizeikorps, ist für eine wirksame Strafverfolgung durch die Zollfahndung von grösster Bedeutung. Bei der Umsetzung der Restrukturierung wird die bereits enge Zusammenarbeit mit den Polizeikorps durch standardisierte Abläufe und Verbesserung des Informationsaustauschs zusätzlich intensiviert.</p><p>4./5./10. Mit der Delegation von zusätzlichen Strafverfolgungskompetenzen an das GWK und den Zoll wird sichergestellt, dass kleinere Fälle vor Ort direkt, rasch und einfach erledigt werden können. Die Zollfahndung selber konzentriert sich auf die grösseren Fälle, die umfangreiche Untersuchungshandlungen erfordern. Erstaufgriffe erfolgen in der Regel weiterhin durch das GWK oder den Zoll. Die Zollfahndung wird wie bis anhin einen gut organisierten und funktionierenden Pikettdienst betreiben. Dadurch ist das Einschreiten der Zollfahndung in wichtigen Fällen zu jedem Zeitpunkt und in der ganzen Schweiz sichergestellt. Mit zielgerichteter Ausbildung der Mitarbeitenden wird die Qualität der von der EZV durchgeführten Strafverfahren aufrechterhalten. Das Ziel dieser Massnahmen ist auch eine Wirkungssteigerung bei der Strafverfolgung.</p><p>6./7. Die Reorganisation der Zollfahndung hat keine Einsparungen zum Ziel, sondern eine Steigerung der Effektivität. Die Strukturen werden einem modernen, sich ständig verändernden Umfeld angepasst, um auch in Zukunft die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gewährleisten zu können. Die eingesetzten personellen Ressourcen werden gegenüber heute sogar noch um 5,8 Stellen auf 144,5 Stellen erhöht.</p><p>An den Standorten Basel, Lausanne und Lugano kann die Zollfahndung in den bisherigen, bundeseigenen Gebäuden untergebracht werden. Am Standort Zürich muss voraussichtlich Bürofläche zusätzlich gemietet werden, was aber im gleichen Gebäude möglich ist. </p><p>8. Aufgrund der Aufgabe der Aussenstandorte werden keine Kündigungen ausgesprochen. Es gehen somit keine Arbeitsplätze verloren. Sie werden lediglich an andere Standorte verlegt.</p><p>9. Die Aufgabe des Standortes Schaffhausen wird auf die Zollfahndungstätigkeit im Kanton keine nennenswerten Auswirkungen haben. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss einem offiziellen Brief von Ende Oktober 2017 an die betroffenen Kantonsregierungen soll die Zollfahndung zentralisiert werden. Damit verschwinden auch die bewährten Aussenstellen. Dass bei einer Zentralisierung Synergieeffekte oder Effizienzgewinne verpuffen, ist hinlänglich bekannt. Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Argumente und Überlegungen haben die Verantwortlichen dazu bewogen, einen solchen Kahlschlag vorzuschlagen?</p><p>2. Welche Synergien werden durch die Zusammenlegung erwartet?</p><p>3. Wie will die neue zentralisierte Zollfahndung die bereits bestehenden regionalen Kontakte mit den Partnerbehörden weiterhin optimal aufrechterhalten?</p><p>4. Wie kann die Ermittlungstätigkeit an der Grenze weiterhin gewährleistet werden? </p><p>5. Wie wird in Zukunft die Zollfahndung in den von der Schliessung betroffenen Regionen in gleicher Qualität aufrechterhalten? (Dies wird im Schreiben des Direktors EZV nicht näher ausgeführt, aber gemäss seinen Aussagen garantiert.)</p><p>6. Welche Ressourcen werden eingesetzt, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen?</p><p>7. Wie hoch schätzt die EZV die Einsparungskosten (Infrastruktur- und Personalkosten) dieser Zentralisierung? Wie hoch wird der erhöhte Bürobedarf in teuren Städten wie Lausanne, Basel und Zürich sein?</p><p>8. Wie beurteilt die EZV den Verlust an qualifizierten Arbeitsplätzen in der West-, Inner- und Ostschweiz?</p><p>9. Welche Auswirkung hat die Aufgabe des Standortes Schaffhausen auf die Zollfahndung?</p><p>10. Wie wird die zukünftige Erreichbarkeit der Grenzregion Schaffhausen mit ihren diversen unbesetzten und besetzten Grenzübergängen bei der Durchführung von Zwangsmassnahmen durch die Zollfahndung in der neuen Struktur sichergestellt?</p>
  • Schliessung von neun Aussenstellen bei der Zollfahndung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Ein wichtiger strategischer Grundsatz der EZV ist die Stärkung der Strafverfolgung. Zur Steigerung der Schlagkraft im Kampf gegen Schmuggel und Finanzbetrug muss die heute zu stark dezentrale und zersplitterte Organisationsstruktur der Zollfahndung neu aufgestellt werden. Auch die Politik verlangt von der EZV ausdrücklich, dass sie den organisierten und gewerbsmässigen Schmuggel wirksam bekämpft (vgl. Postulat Dettling 17.3225 vom 17. März 2017, "Fleischschmuggel wirkungsvoll eindämmen"). Erfahrungen anderer Strafverfolgungsorganisationen im In- und Ausland zeigen zudem auf, dass dies eine Mindestgrösse der operativen Organisationseinheiten von über zehn Vollzeitstellen erfordert. Für die Festlegung der Standorte der Zollfahndung massgebend waren zudem Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Berücksichtigung der Sprachregionen, geotaktische Überlegungen, kriminalgeografische Kriterien, Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte, Verkehrserschliessung sowie Nähe zu Partnerorganisationen. </p><p>3. Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, insbesondere den Polizeikorps, ist für eine wirksame Strafverfolgung durch die Zollfahndung von grösster Bedeutung. Bei der Umsetzung der Restrukturierung wird die bereits enge Zusammenarbeit mit den Polizeikorps durch standardisierte Abläufe und Verbesserung des Informationsaustauschs zusätzlich intensiviert.</p><p>4./5./10. Mit der Delegation von zusätzlichen Strafverfolgungskompetenzen an das GWK und den Zoll wird sichergestellt, dass kleinere Fälle vor Ort direkt, rasch und einfach erledigt werden können. Die Zollfahndung selber konzentriert sich auf die grösseren Fälle, die umfangreiche Untersuchungshandlungen erfordern. Erstaufgriffe erfolgen in der Regel weiterhin durch das GWK oder den Zoll. Die Zollfahndung wird wie bis anhin einen gut organisierten und funktionierenden Pikettdienst betreiben. Dadurch ist das Einschreiten der Zollfahndung in wichtigen Fällen zu jedem Zeitpunkt und in der ganzen Schweiz sichergestellt. Mit zielgerichteter Ausbildung der Mitarbeitenden wird die Qualität der von der EZV durchgeführten Strafverfahren aufrechterhalten. Das Ziel dieser Massnahmen ist auch eine Wirkungssteigerung bei der Strafverfolgung.</p><p>6./7. Die Reorganisation der Zollfahndung hat keine Einsparungen zum Ziel, sondern eine Steigerung der Effektivität. Die Strukturen werden einem modernen, sich ständig verändernden Umfeld angepasst, um auch in Zukunft die Sicherheit für Bevölkerung, Wirtschaft und Staat gewährleisten zu können. Die eingesetzten personellen Ressourcen werden gegenüber heute sogar noch um 5,8 Stellen auf 144,5 Stellen erhöht.</p><p>An den Standorten Basel, Lausanne und Lugano kann die Zollfahndung in den bisherigen, bundeseigenen Gebäuden untergebracht werden. Am Standort Zürich muss voraussichtlich Bürofläche zusätzlich gemietet werden, was aber im gleichen Gebäude möglich ist. </p><p>8. Aufgrund der Aufgabe der Aussenstandorte werden keine Kündigungen ausgesprochen. Es gehen somit keine Arbeitsplätze verloren. Sie werden lediglich an andere Standorte verlegt.</p><p>9. Die Aufgabe des Standortes Schaffhausen wird auf die Zollfahndungstätigkeit im Kanton keine nennenswerten Auswirkungen haben. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss einem offiziellen Brief von Ende Oktober 2017 an die betroffenen Kantonsregierungen soll die Zollfahndung zentralisiert werden. Damit verschwinden auch die bewährten Aussenstellen. Dass bei einer Zentralisierung Synergieeffekte oder Effizienzgewinne verpuffen, ist hinlänglich bekannt. Daher stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Argumente und Überlegungen haben die Verantwortlichen dazu bewogen, einen solchen Kahlschlag vorzuschlagen?</p><p>2. Welche Synergien werden durch die Zusammenlegung erwartet?</p><p>3. Wie will die neue zentralisierte Zollfahndung die bereits bestehenden regionalen Kontakte mit den Partnerbehörden weiterhin optimal aufrechterhalten?</p><p>4. Wie kann die Ermittlungstätigkeit an der Grenze weiterhin gewährleistet werden? </p><p>5. Wie wird in Zukunft die Zollfahndung in den von der Schliessung betroffenen Regionen in gleicher Qualität aufrechterhalten? (Dies wird im Schreiben des Direktors EZV nicht näher ausgeführt, aber gemäss seinen Aussagen garantiert.)</p><p>6. Welche Ressourcen werden eingesetzt, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen?</p><p>7. Wie hoch schätzt die EZV die Einsparungskosten (Infrastruktur- und Personalkosten) dieser Zentralisierung? Wie hoch wird der erhöhte Bürobedarf in teuren Städten wie Lausanne, Basel und Zürich sein?</p><p>8. Wie beurteilt die EZV den Verlust an qualifizierten Arbeitsplätzen in der West-, Inner- und Ostschweiz?</p><p>9. Welche Auswirkung hat die Aufgabe des Standortes Schaffhausen auf die Zollfahndung?</p><p>10. Wie wird die zukünftige Erreichbarkeit der Grenzregion Schaffhausen mit ihren diversen unbesetzten und besetzten Grenzübergängen bei der Durchführung von Zwangsmassnahmen durch die Zollfahndung in der neuen Struktur sichergestellt?</p>
    • Schliessung von neun Aussenstellen bei der Zollfahndung

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