Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Freigrenze von 300 auf 50 Franken senken

ShortId
18.3416
Id
20183416
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Freigrenze von 300 auf 50 Franken senken
AdditionalIndexing
15;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Grenzregionen hat der Detailhandel in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang erlebt. Zahlreiche Geschäfte im Grenzgebiet mussten schliessen, und die Wirtschaft in diesem Gebiet leidet unter den Folgen: Verlust von Arbeitsplätzen, Rückgang der Steuereinnahmen für die Gemeinden, die Kantone und den Bund, sinkende Einnahmen für die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, deren Ladenlokale im Erdgeschoss trostlos leer stehen.</p><p>Die Detailhandelsverbände verlangen von den Behörden (Gemeinden) konkrete Hilfe, doch diese können nur lückenhaft und nur im Rahmen ihrer Kompetenzen aktiv werden.</p><p>Im Tessin etwa sind in den letzten Jahren Dutzende von Geschäften geschlossen worden, weil die italienische Kundschaft wegblieb, dies unter anderem wegen der veränderten konjunkturellen Lage und teilweise auch wegen den Veränderungen in der Bankenwelt.</p><p>Was dem lokalen Handel, speziell im Tessin, aber endgültig den Todesstoss versetzen könnte, ist der Entscheid der italienischen Steuerbehörde, ab dem 1. September Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland die bürokratischen Umtriebe zu ersparen, die mit der Rückerstattung der MWST zusammenhängen.</p><p>Die Praxis wird so aussehen, dass Kundinnen und Kunden, die ausserhalb von Italien wohnen, für Einkäufe ab 155 Euro direkt den Preis ohne MWST bezahlen können, wenn sie einen Ausweis vorlegen. Diese zusätzliche Erleichterung ist ein weiterer Anreiz für den Einkaufstourismus ins Ausland.</p><p>Die Freigrenze für die von der Schweizer MWST befreite Einfuhr von Waren liegt heute bei 300 Franken (SR 641.204). Man kann sich gut vorstellen, wie einfach und bequem es ist, im Ausland einzukaufen, ohne die Schweizer MWST zu bezahlen.</p><p>Aus diesem Grund beauftrage ich den Bundesrat, so rasch wie möglich aktiv zu werden und die MWST-Gesetzgebung anzupassen. Die Freigrenze soll auf 50 Franken gesenkt werden, damit dem lokalen Handel geholfen wird, der Einkaufstourismus ins Ausland weniger attraktiv wird und höhere Einnahmen für den Bund resultieren, wenn im Vergleich zu heute mehr importierte Waren der MWST unterliegen.</p>
  • <p>Das Anliegen der Motionärin entspricht der Forderung der Motion Hösli 17.3131 vom 15. März 2017, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen". Diese Motion wurde in den Räten noch nicht behandelt. Der Bundesrat verweist deshalb auf seine Stellungnahme zur genannten Motion. </p><p>Zudem erstellt der Bundesrat zurzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulates 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer". Dieser Bericht soll die Thematik Einkaufstourismus unter verschiedenen Blickwinkeln ausleuchten. Er soll die in verschiedenen Vorstössen (unter anderem auch die Motion Hösli 17.3131) vorgeschlagenen Lösungsansätze aufgreifen, sie analysieren und darauf beruhend allfällige Massnahmen aufzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Freigrenze, bei deren Überschreiten auf im Ausland gekauften Waren die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) anfällt und bezahlt werden muss, von 300 auf 50 Franken zu senken und die geltenden Bestimmungen zur MWST entsprechend anzupassen.</p>
  • Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Freigrenze von 300 auf 50 Franken senken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Grenzregionen hat der Detailhandel in den letzten Jahren einen deutlichen Rückgang erlebt. Zahlreiche Geschäfte im Grenzgebiet mussten schliessen, und die Wirtschaft in diesem Gebiet leidet unter den Folgen: Verlust von Arbeitsplätzen, Rückgang der Steuereinnahmen für die Gemeinden, die Kantone und den Bund, sinkende Einnahmen für die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, deren Ladenlokale im Erdgeschoss trostlos leer stehen.</p><p>Die Detailhandelsverbände verlangen von den Behörden (Gemeinden) konkrete Hilfe, doch diese können nur lückenhaft und nur im Rahmen ihrer Kompetenzen aktiv werden.</p><p>Im Tessin etwa sind in den letzten Jahren Dutzende von Geschäften geschlossen worden, weil die italienische Kundschaft wegblieb, dies unter anderem wegen der veränderten konjunkturellen Lage und teilweise auch wegen den Veränderungen in der Bankenwelt.</p><p>Was dem lokalen Handel, speziell im Tessin, aber endgültig den Todesstoss versetzen könnte, ist der Entscheid der italienischen Steuerbehörde, ab dem 1. September Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland die bürokratischen Umtriebe zu ersparen, die mit der Rückerstattung der MWST zusammenhängen.</p><p>Die Praxis wird so aussehen, dass Kundinnen und Kunden, die ausserhalb von Italien wohnen, für Einkäufe ab 155 Euro direkt den Preis ohne MWST bezahlen können, wenn sie einen Ausweis vorlegen. Diese zusätzliche Erleichterung ist ein weiterer Anreiz für den Einkaufstourismus ins Ausland.</p><p>Die Freigrenze für die von der Schweizer MWST befreite Einfuhr von Waren liegt heute bei 300 Franken (SR 641.204). Man kann sich gut vorstellen, wie einfach und bequem es ist, im Ausland einzukaufen, ohne die Schweizer MWST zu bezahlen.</p><p>Aus diesem Grund beauftrage ich den Bundesrat, so rasch wie möglich aktiv zu werden und die MWST-Gesetzgebung anzupassen. Die Freigrenze soll auf 50 Franken gesenkt werden, damit dem lokalen Handel geholfen wird, der Einkaufstourismus ins Ausland weniger attraktiv wird und höhere Einnahmen für den Bund resultieren, wenn im Vergleich zu heute mehr importierte Waren der MWST unterliegen.</p>
    • <p>Das Anliegen der Motionärin entspricht der Forderung der Motion Hösli 17.3131 vom 15. März 2017, "Den Schweizer Detailhandel nicht benachteiligen". Diese Motion wurde in den Räten noch nicht behandelt. Der Bundesrat verweist deshalb auf seine Stellungnahme zur genannten Motion. </p><p>Zudem erstellt der Bundesrat zurzeit einen Bericht in Erfüllung des Postulates 17.3360, "Auswirkungen der Frankenüberbewertung auf die Mehrwertsteuer". Dieser Bericht soll die Thematik Einkaufstourismus unter verschiedenen Blickwinkeln ausleuchten. Er soll die in verschiedenen Vorstössen (unter anderem auch die Motion Hösli 17.3131) vorgeschlagenen Lösungsansätze aufgreifen, sie analysieren und darauf beruhend allfällige Massnahmen aufzeigen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Freigrenze, bei deren Überschreiten auf im Ausland gekauften Waren die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) anfällt und bezahlt werden muss, von 300 auf 50 Franken zu senken und die geltenden Bestimmungen zur MWST entsprechend anzupassen.</p>
    • Einfuhr von Waren aus dem Ausland. Freigrenze von 300 auf 50 Franken senken

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