Was geschieht mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern?

ShortId
18.3418
Id
20183418
Updated
28.07.2023 03:33
Language
de
Title
Was geschieht mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern?
AdditionalIndexing
24;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Für die Beschaffung der Bundesasylzentren (Unterkünfte und Arbeitsplätze) wurde gemäss Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 3. September 2014 (BBl 2014 7991ff.) ein Kostendach von 583 Millionen Schweizerfranken festgelegt. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat bis Ende 2017 67,2 Millionen Schweizerfranken für Investitionen und Zumieten für Bundesasylzentren ausgegeben. Aus heutiger Sicht kann das Kostendach eingehalten werden.</p><p>2. Die durchschnittliche Auslastung von Bundesunterkünften betrug 2018 im ersten Quartal 58 Prozent. In den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 betrug die Auslastung 94 Prozent, 88 Prozent, 68 Prozent und 51 Prozent. Mit der Einführung der beschleunigten Verfahren im Jahr 2019 wird die Auslastung aufgrund der längeren Aufenthaltsdauer bei gleichbleibenden Gesuchseingängen voraussichtlich ansteigen. Die Betriebskosten eines Bundesasylzentrums enthalten einen relativ hohen Anteil an Fixkosten, welche unabhängig von der Auslastung anfallen. Deshalb sinken die Betriebskosten bei einer tieferen Auslastung nicht linear.</p><p>3. Die neuen Strukturen sollen gemäss der einstimmig von Kantonen und Bund verabschiedeten gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 sowie der Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 zur Änderung des Asylgesetzes schwankungstauglich sein. Auch im Asylgesetz werden Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen unter anderem im Bereich der Unterbringung zu treffen, um auf Schwankungen der Asylgesuche reagieren zu können. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen zur Neustrukturierung des Asylbereichs hat in ihrem Schlussbericht 5000 Unterbringungsplätze als Grundvoraussetzung für die Einführung des neuen Systems berechnet. Dies wird mit der gegenwärtigen Planung sichergestellt.</p><p>4. Die Unterbringungskapazitäten des künftigen Systems sollen an einer durchschnittlichen Anzahl von Asylgesuchen ausgerichtet werden. Bund und Kantone hatten ihre Infrastruktur 2006 abgebaut und das System an Minimalwerten ausgerichtet. In der Folge fehlten Bund und Kantonen in den Jahren 2008 bis 2015 etliche Unterkünfte, und diese mussten kurzfristig und unter hohen Kosten wieder gefunden und bereitgestellt werden. Nicht zuletzt aufgrund der negativen Erfahrungen aus diesen Jahren fordern die Kantone, dass der Bund seine Infrastruktur nachhaltig plant und nicht an Minimalwerten ausrichtet. Nur so kann die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren auch bei höheren Gesuchszahlen sichergestellt werden.</p><p>5. Die Neustrukturierung des Asylbereichs wird mit einem Monitoring begleitet. Wenn dieses zeigen sollte, dass der Belegungsgrad ungenügend ist, müssten in Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechende Massnahmen ergriffen werden.</p><p>6./8. Um den Schwankungen der Asylgesuche Rechnung zu tragen, werden die Arbeitsverträge in der Regel befristet, damit bei einem Rückgang der Gesuche reagiert werden kann. Der Personalbedarf im Asylbereich ist jedoch auch von der Anzahl der pendenten Asylgesuche abhängig. Die Betreuung der Asylsuchenden wird von externen Dienstleistern wahrgenommen, deren Verträge den Schwankungen angepasst werden können.</p><p>7. Das Budget des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist im Wesentlichen von der Anzahl der eingehenden Asylgesuche bestimmt. Gehen weniger Gesuche als erwartet ein, werden die eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft. Es entstehen Kreditreste.</p><p>9. Das SEM erledigt im Rahmen der Behandlungsstrategie Asylgesuche von Personen prioritär, welche mutmasslich keinen Schutz in der Schweiz benötigen. Die durchschnittliche erstinstanzliche Verfahrensdauer bei diesen Gesuchen ist konstant kurz (rund 60 Tage bei Dublin-Fällen und 180 Tage bei den übrigen prioritären Fällen). Die übrigen Fälle werden mit den restlichen zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigt, wobei die ältesten Fälle zuerst behandelt werden. Aufgrund der hohen Gesuchseingänge in den Jahren 2015 und 2016 ist die Verfahrensdauer bei diesen Fällen momentan relativ lang. Sobald diese ältesten Pendenzen abgebaut sind, wird die durchschnittliche Verfahrensdauer wieder sinken.</p><p>10. Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen (Resettlement) in erster Linie aufgrund humanitärer Überlegungen. Bei seinen Entscheiden konsultiert er jeweils auch die Kantone und berücksichtigt deren Kapazitäten. Die Zahl der Familiennachzüge richtet sich nach der Anzahl Fälle, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>11. Das SEM tritt auf ein Asylgesuch nicht ein, wenn dieses ausschliesslich aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen gestellt wird (Art. 31a Abs. 3 AsylG; SR 142.31).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Asylgesetzrevision, die am 5. Juni 2016 vom Volk genehmigt wurde, sprach der Bundesrat von notwendigen Investitionen in Bundesasylzentren (BAZ) im Umfang von rund 600 Millionen Schweizerfranken. Seit dem Höchststand 2015 und der Schliessung der zentralen Mittelmeerroute im Sommer 2017 sind die Asylgesuche in der Schweiz jedoch merklich zurückgegangen. Bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3909 sprach der Bundesrat von einer Auslastung von lediglich 47 Prozent in den ersten drei Quartalen 2017. In Bezug auf den Umgang mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch fallen die getätigten bzw. noch ausstehenden Investitionen für BAZ im Rahmen der genannten Asylgesetzrevision aus?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat der Rückgang der Gesuche auf die Auslastung und Betriebskosten von bestehenden sowie geplanten BAZ?</p><p>3. Ist bei der weiteren Planung vorgesehen, die Kapazitäten in Bezug auf ihre Schwankungstauglichkeit an neuen Grundannahmen zu orientieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf noch nicht realisierte BAZ (z. B. Schwyz) zu verzichten?</p><p>5. Wie werden die nichtgenutzten Kapazitäten verwendet?</p><p>6. Welche Auswirkungen hat der Rückgang der Gesuche im Bereich des personellen Aufwands, der insbesondere für die Behandlung der Gesuche und die Betreuung anfällt? Welche Rolle spielen hierbei öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse bzw. die Vergabe von Dienstleistungen an Dritte?</p><p>7. Wie werden bei den entsprechenden Budgets die Einsparungen verwendet, die aus dem Rückgang der Gesuche resultieren?</p><p>8. Wie begegnet der Bundesrat Fehlanreizen innerhalb der Verwaltung und bei beauftragten Dritten, die dazu führen können, dass die Auslastung von Infrastruktur und Personal trotz sinkender Gesuche überproportional hoch gehalten wird?</p><p>9. Konnte die Verfahrensdauer mit dem Rückgang der Gesuche beschleunigt werden?</p><p>10. Welche Auswirkungen haben die zurzeit freien Kapazitäten im Asylbereich auf das Engagement des Bundesrates im Rahmen von Resettlement-Programmen, des Familiennachzugs und weiteren ähnlich gelagerten Gefässen, die eine direkte Aufnahme von Flüchtlingen bezwecken?</p><p>11. Ist der Bundesrat bereit, zur Optimierung der Kapazitäten künftig auf Gesuche, welche offensichtlich aus rein wirtschaftlichen Gründen und somit missbräuchlich gestellt werden, nicht mehr einzutreten?</p>
  • Was geschieht mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Für die Beschaffung der Bundesasylzentren (Unterkünfte und Arbeitsplätze) wurde gemäss Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes vom 3. September 2014 (BBl 2014 7991ff.) ein Kostendach von 583 Millionen Schweizerfranken festgelegt. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) hat bis Ende 2017 67,2 Millionen Schweizerfranken für Investitionen und Zumieten für Bundesasylzentren ausgegeben. Aus heutiger Sicht kann das Kostendach eingehalten werden.</p><p>2. Die durchschnittliche Auslastung von Bundesunterkünften betrug 2018 im ersten Quartal 58 Prozent. In den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 betrug die Auslastung 94 Prozent, 88 Prozent, 68 Prozent und 51 Prozent. Mit der Einführung der beschleunigten Verfahren im Jahr 2019 wird die Auslastung aufgrund der längeren Aufenthaltsdauer bei gleichbleibenden Gesuchseingängen voraussichtlich ansteigen. Die Betriebskosten eines Bundesasylzentrums enthalten einen relativ hohen Anteil an Fixkosten, welche unabhängig von der Auslastung anfallen. Deshalb sinken die Betriebskosten bei einer tieferen Auslastung nicht linear.</p><p>3. Die neuen Strukturen sollen gemäss der einstimmig von Kantonen und Bund verabschiedeten gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 sowie der Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 zur Änderung des Asylgesetzes schwankungstauglich sein. Auch im Asylgesetz werden Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen unter anderem im Bereich der Unterbringung zu treffen, um auf Schwankungen der Asylgesuche reagieren zu können. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen zur Neustrukturierung des Asylbereichs hat in ihrem Schlussbericht 5000 Unterbringungsplätze als Grundvoraussetzung für die Einführung des neuen Systems berechnet. Dies wird mit der gegenwärtigen Planung sichergestellt.</p><p>4. Die Unterbringungskapazitäten des künftigen Systems sollen an einer durchschnittlichen Anzahl von Asylgesuchen ausgerichtet werden. Bund und Kantone hatten ihre Infrastruktur 2006 abgebaut und das System an Minimalwerten ausgerichtet. In der Folge fehlten Bund und Kantonen in den Jahren 2008 bis 2015 etliche Unterkünfte, und diese mussten kurzfristig und unter hohen Kosten wieder gefunden und bereitgestellt werden. Nicht zuletzt aufgrund der negativen Erfahrungen aus diesen Jahren fordern die Kantone, dass der Bund seine Infrastruktur nachhaltig plant und nicht an Minimalwerten ausrichtet. Nur so kann die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren auch bei höheren Gesuchszahlen sichergestellt werden.</p><p>5. Die Neustrukturierung des Asylbereichs wird mit einem Monitoring begleitet. Wenn dieses zeigen sollte, dass der Belegungsgrad ungenügend ist, müssten in Zusammenarbeit mit den Kantonen entsprechende Massnahmen ergriffen werden.</p><p>6./8. Um den Schwankungen der Asylgesuche Rechnung zu tragen, werden die Arbeitsverträge in der Regel befristet, damit bei einem Rückgang der Gesuche reagiert werden kann. Der Personalbedarf im Asylbereich ist jedoch auch von der Anzahl der pendenten Asylgesuche abhängig. Die Betreuung der Asylsuchenden wird von externen Dienstleistern wahrgenommen, deren Verträge den Schwankungen angepasst werden können.</p><p>7. Das Budget des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist im Wesentlichen von der Anzahl der eingehenden Asylgesuche bestimmt. Gehen weniger Gesuche als erwartet ein, werden die eingestellten Mittel nicht ausgeschöpft. Es entstehen Kreditreste.</p><p>9. Das SEM erledigt im Rahmen der Behandlungsstrategie Asylgesuche von Personen prioritär, welche mutmasslich keinen Schutz in der Schweiz benötigen. Die durchschnittliche erstinstanzliche Verfahrensdauer bei diesen Gesuchen ist konstant kurz (rund 60 Tage bei Dublin-Fällen und 180 Tage bei den übrigen prioritären Fällen). Die übrigen Fälle werden mit den restlichen zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigt, wobei die ältesten Fälle zuerst behandelt werden. Aufgrund der hohen Gesuchseingänge in den Jahren 2015 und 2016 ist die Verfahrensdauer bei diesen Fällen momentan relativ lang. Sobald diese ältesten Pendenzen abgebaut sind, wird die durchschnittliche Verfahrensdauer wieder sinken.</p><p>10. Der Bundesrat entscheidet über die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen (Resettlement) in erster Linie aufgrund humanitärer Überlegungen. Bei seinen Entscheiden konsultiert er jeweils auch die Kantone und berücksichtigt deren Kapazitäten. Die Zahl der Familiennachzüge richtet sich nach der Anzahl Fälle, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.</p><p>11. Das SEM tritt auf ein Asylgesuch nicht ein, wenn dieses ausschliesslich aus wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen gestellt wird (Art. 31a Abs. 3 AsylG; SR 142.31).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Asylgesetzrevision, die am 5. Juni 2016 vom Volk genehmigt wurde, sprach der Bundesrat von notwendigen Investitionen in Bundesasylzentren (BAZ) im Umfang von rund 600 Millionen Schweizerfranken. Seit dem Höchststand 2015 und der Schliessung der zentralen Mittelmeerroute im Sommer 2017 sind die Asylgesuche in der Schweiz jedoch merklich zurückgegangen. Bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 17.3909 sprach der Bundesrat von einer Auslastung von lediglich 47 Prozent in den ersten drei Quartalen 2017. In Bezug auf den Umgang mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hoch fallen die getätigten bzw. noch ausstehenden Investitionen für BAZ im Rahmen der genannten Asylgesetzrevision aus?</p><p>2. Welche Auswirkungen hat der Rückgang der Gesuche auf die Auslastung und Betriebskosten von bestehenden sowie geplanten BAZ?</p><p>3. Ist bei der weiteren Planung vorgesehen, die Kapazitäten in Bezug auf ihre Schwankungstauglichkeit an neuen Grundannahmen zu orientieren?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, auf noch nicht realisierte BAZ (z. B. Schwyz) zu verzichten?</p><p>5. Wie werden die nichtgenutzten Kapazitäten verwendet?</p><p>6. Welche Auswirkungen hat der Rückgang der Gesuche im Bereich des personellen Aufwands, der insbesondere für die Behandlung der Gesuche und die Betreuung anfällt? Welche Rolle spielen hierbei öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse bzw. die Vergabe von Dienstleistungen an Dritte?</p><p>7. Wie werden bei den entsprechenden Budgets die Einsparungen verwendet, die aus dem Rückgang der Gesuche resultieren?</p><p>8. Wie begegnet der Bundesrat Fehlanreizen innerhalb der Verwaltung und bei beauftragten Dritten, die dazu führen können, dass die Auslastung von Infrastruktur und Personal trotz sinkender Gesuche überproportional hoch gehalten wird?</p><p>9. Konnte die Verfahrensdauer mit dem Rückgang der Gesuche beschleunigt werden?</p><p>10. Welche Auswirkungen haben die zurzeit freien Kapazitäten im Asylbereich auf das Engagement des Bundesrates im Rahmen von Resettlement-Programmen, des Familiennachzugs und weiteren ähnlich gelagerten Gefässen, die eine direkte Aufnahme von Flüchtlingen bezwecken?</p><p>11. Ist der Bundesrat bereit, zur Optimierung der Kapazitäten künftig auf Gesuche, welche offensichtlich aus rein wirtschaftlichen Gründen und somit missbräuchlich gestellt werden, nicht mehr einzutreten?</p>
    • Was geschieht mit den derzeitigen Überkapazitäten im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern?

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