Erschwerte Forschung wegen der Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls

ShortId
18.3427
Id
20183427
Updated
28.07.2023 03:29
Language
de
Title
Erschwerte Forschung wegen der Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls
AdditionalIndexing
36;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ausgehandelte Nagoya-Protokoll regelt sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen als auch den gerechten Vorteilsausgleich aus deren Nutzung. Es trägt damit zur Erhaltung der Biodiversität und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile bei.</p><p>1./2. Die Schweiz sieht keine Änderung oder Ausweitung der Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen im Rahmen des Nagoya-Protokolls vor. Sie wird in den internationalen Diskussionen weiterhin betonen, dass die Länder die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls national umsetzen sollen. Sie wird daran erinnern, dass eine genetische Ressource im Sinne von Artikel 2 der CBD als Material verstanden wird, das heisst, sie ist physisch und greifbar. Das heisst auch, dass aus Sicht der Schweiz digitale Sequenzinformationen dieses Kriterium nicht erfüllen. Daher unterstützt die Schweiz eine Ausweitung der Definition der genetischen Ressourcen auf digitale Sequenzinformationen nicht. Bisher gibt es für digitale Sequenzinformationen zudem noch keine einheitliche Begriffsdefinition. Die rasante technologische Entwicklung in der Biotechnologie beeinflusst die Nutzung genetischer Ressourcen und deren Digitalisierung. Welche Auswirkungen dies auf die Ziele der CBD hat, wird derzeit auf internationaler Ebene diskutiert. Dazu sind in internationalen Foren Grundlagen in Erarbeitung. So steht die Thematik der digitalen Sequenzinformationen beispielsweise auf der Tagesordnung der Welternährungs- und der Weltgesundheitsorganisation (FAO bzw. WHO). Schliesslich enthält das Nagoya-Protokoll in Artikel 10 selbst eine Bestimmung, laut der die Notwendigkeit eines globalen multilateralen Vorteilsausgleichsmechanismus geprüft werden soll.</p><p>3./4. Eine Ausweitung des bisherigen Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls auf immaterielle digitale Sequenzinformationen könnte Auswirkungen auf die Forschung hinsichtlich des Zugangs und der Nutzung digitaler Sequenzinformationen haben. Die Attraktivität des Forschungsstandortes Schweiz hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Zu beachten ist ausserdem, dass die Gesetzgebungen der Bereitstellerländer genetischer Ressourcen, mit oder ohne Nagoya-Protokoll, Regelungen vorsehen können, inwiefern digitale Sequenzinformationen veröffentlicht werden dürfen. Der Umgang mit digitalen Sequenzinformationen kann im Rahmen von Vorteilsausgleichsverträgen oder Zugangsbestimmungen mitgeregelt werden, was im bilateralen System des Nagoya-Protokolls begründet liegt. Internationale Forschungskooperationen leisten einen wichtigen Beitrag sowohl in den Bereitsteller- wie in den Nutzerländern genetischer Ressourcen zur Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit auch zu Schutz und Erhaltung der Biodiversität.</p><p>5./6. Der Bundesrat wird für die CBD-Vertragsparteienkonferenz vom November 2018 ein Verhandlungsmandat verabschieden. Bei der Erarbeitung dieses Mandates arbeitet das UVEK als federführendes Departement mit den anderen zuständigen Bundesstellen, einschliesslich des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, zusammen und orientiert sich dabei auch am vorhergehenden Verhandlungsmandat von 2016. Die Interessen des Forschungsstandortes Schweiz werden so gewahrt. Parallel dazu bearbeitet das WBF die Thematik innerhalb der FAO zum Zusammenhang der genetischen Ressourcen mit Ernährung und Landwirtschaft. Auch bei der letzten Vertragsparteienkonferenz vom Dezember 2016 hat der Bundesrat die Haltung der Schweiz zur Frage des Geltungsbereichs und zu anderen Traktanden betreffend das Nagoya-Protokoll in einem Verhandlungsmandat festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Nagoya-Protokoll ist von der Schweiz 2014 ratifiziert worden, die entsprechende Gesetzgebung wurde in der Schweiz 2014 in Kraft gesetzt und die dazugehörende Verordnung 2016. Auf internationaler Ebene ist in einschlägigen Gremien eine Diskussion im Gange, welche den Geltungsbereich für Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen (Access und Benefit Sharing) nachträglich ändern will. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Haltung nimmt die Schweiz in der internationalen Diskussion ein, nachträglich den Geltungsbereich für Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen zu ändern und auszuweiten?</p><p>2. Wird mit dieser Ausweitung der mit dem Nagoya-Protokoll erzielte internationale Konsens nicht infrage gestellt?</p><p>3. Wie beurteilt er die mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls von der materiellen genetischen Ressource auf immaterielle digitale Gensequenzinformationen und deren Folgen auf die Forschung generell und den Forschungsstandort Schweiz im Besonderen?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass Fortschritte in der Forschung als Folge eines eingeschränkten Zugangs zu Information verzögert oder erschwert werden könnten, wenn die Nutzung öffentlich zugänglicher digitaler Sequenzinformationen weiteren Restriktionen unterworfen würde?</p><p>5. Wie erfolgt die Meinungsbildung innerhalb der Bundesverwaltung in Bezug auf die internationale Diskussion über eine nachträgliche Änderung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls? Ist namentlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation direkt einbezogen?</p><p>6. Trifft es zu, dass die Positionierung zur Frage der Änderung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls der entsprechenden fachtechnischen Delegation der Schweiz in den internationalen Verhandlungen überlassen und keine politische Würdigung durch die Landesregierung vorgenommen wurde?</p>
  • Erschwerte Forschung wegen der Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) ausgehandelte Nagoya-Protokoll regelt sowohl den Zugang zu genetischen Ressourcen als auch den gerechten Vorteilsausgleich aus deren Nutzung. Es trägt damit zur Erhaltung der Biodiversität und zur nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile bei.</p><p>1./2. Die Schweiz sieht keine Änderung oder Ausweitung der Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen im Rahmen des Nagoya-Protokolls vor. Sie wird in den internationalen Diskussionen weiterhin betonen, dass die Länder die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls national umsetzen sollen. Sie wird daran erinnern, dass eine genetische Ressource im Sinne von Artikel 2 der CBD als Material verstanden wird, das heisst, sie ist physisch und greifbar. Das heisst auch, dass aus Sicht der Schweiz digitale Sequenzinformationen dieses Kriterium nicht erfüllen. Daher unterstützt die Schweiz eine Ausweitung der Definition der genetischen Ressourcen auf digitale Sequenzinformationen nicht. Bisher gibt es für digitale Sequenzinformationen zudem noch keine einheitliche Begriffsdefinition. Die rasante technologische Entwicklung in der Biotechnologie beeinflusst die Nutzung genetischer Ressourcen und deren Digitalisierung. Welche Auswirkungen dies auf die Ziele der CBD hat, wird derzeit auf internationaler Ebene diskutiert. Dazu sind in internationalen Foren Grundlagen in Erarbeitung. So steht die Thematik der digitalen Sequenzinformationen beispielsweise auf der Tagesordnung der Welternährungs- und der Weltgesundheitsorganisation (FAO bzw. WHO). Schliesslich enthält das Nagoya-Protokoll in Artikel 10 selbst eine Bestimmung, laut der die Notwendigkeit eines globalen multilateralen Vorteilsausgleichsmechanismus geprüft werden soll.</p><p>3./4. Eine Ausweitung des bisherigen Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls auf immaterielle digitale Sequenzinformationen könnte Auswirkungen auf die Forschung hinsichtlich des Zugangs und der Nutzung digitaler Sequenzinformationen haben. Die Attraktivität des Forschungsstandortes Schweiz hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Zu beachten ist ausserdem, dass die Gesetzgebungen der Bereitstellerländer genetischer Ressourcen, mit oder ohne Nagoya-Protokoll, Regelungen vorsehen können, inwiefern digitale Sequenzinformationen veröffentlicht werden dürfen. Der Umgang mit digitalen Sequenzinformationen kann im Rahmen von Vorteilsausgleichsverträgen oder Zugangsbestimmungen mitgeregelt werden, was im bilateralen System des Nagoya-Protokolls begründet liegt. Internationale Forschungskooperationen leisten einen wichtigen Beitrag sowohl in den Bereitsteller- wie in den Nutzerländern genetischer Ressourcen zur Erweiterung wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit auch zu Schutz und Erhaltung der Biodiversität.</p><p>5./6. Der Bundesrat wird für die CBD-Vertragsparteienkonferenz vom November 2018 ein Verhandlungsmandat verabschieden. Bei der Erarbeitung dieses Mandates arbeitet das UVEK als federführendes Departement mit den anderen zuständigen Bundesstellen, einschliesslich des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation, zusammen und orientiert sich dabei auch am vorhergehenden Verhandlungsmandat von 2016. Die Interessen des Forschungsstandortes Schweiz werden so gewahrt. Parallel dazu bearbeitet das WBF die Thematik innerhalb der FAO zum Zusammenhang der genetischen Ressourcen mit Ernährung und Landwirtschaft. Auch bei der letzten Vertragsparteienkonferenz vom Dezember 2016 hat der Bundesrat die Haltung der Schweiz zur Frage des Geltungsbereichs und zu anderen Traktanden betreffend das Nagoya-Protokoll in einem Verhandlungsmandat festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Nagoya-Protokoll ist von der Schweiz 2014 ratifiziert worden, die entsprechende Gesetzgebung wurde in der Schweiz 2014 in Kraft gesetzt und die dazugehörende Verordnung 2016. Auf internationaler Ebene ist in einschlägigen Gremien eine Diskussion im Gange, welche den Geltungsbereich für Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen (Access und Benefit Sharing) nachträglich ändern will. In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Haltung nimmt die Schweiz in der internationalen Diskussion ein, nachträglich den Geltungsbereich für Zugangs- und Vorteilsausgleichsmechanismen zu ändern und auszuweiten?</p><p>2. Wird mit dieser Ausweitung der mit dem Nagoya-Protokoll erzielte internationale Konsens nicht infrage gestellt?</p><p>3. Wie beurteilt er die mögliche Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls von der materiellen genetischen Ressource auf immaterielle digitale Gensequenzinformationen und deren Folgen auf die Forschung generell und den Forschungsstandort Schweiz im Besonderen?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass Fortschritte in der Forschung als Folge eines eingeschränkten Zugangs zu Information verzögert oder erschwert werden könnten, wenn die Nutzung öffentlich zugänglicher digitaler Sequenzinformationen weiteren Restriktionen unterworfen würde?</p><p>5. Wie erfolgt die Meinungsbildung innerhalb der Bundesverwaltung in Bezug auf die internationale Diskussion über eine nachträgliche Änderung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls? Ist namentlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation direkt einbezogen?</p><p>6. Trifft es zu, dass die Positionierung zur Frage der Änderung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls der entsprechenden fachtechnischen Delegation der Schweiz in den internationalen Verhandlungen überlassen und keine politische Würdigung durch die Landesregierung vorgenommen wurde?</p>
    • Erschwerte Forschung wegen der Ausweitung des Geltungsbereichs des Nagoya-Protokolls

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