Biodiversitätsziele werden verfehlt

ShortId
18.3430
Id
20183430
Updated
28.07.2023 03:28
Language
de
Title
Biodiversitätsziele werden verfehlt
AdditionalIndexing
52;08;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität verabschiedet und damit das Problem einer abnehmenden Biodiversität anerkannt. Der Aktionsplan umfasst einen breiten Katalog an Massnahmen und Pilotprojekten zur Erhaltung und Förderung der Arten und ihrer Lebensräume. Im Jahr 2022 wird eine Wirkungsanalyse dieser Massnahmen sowie der Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) zu erreichenden Aichi-Ziele zeigen, welche der Biodiversitätsziele erreicht werden konnten<b></b>und inwiefern die ergriffenen Massnahmen des Aktionsplans dazu beigetragen haben. Die Biodiversität ist ein Schlüssel zur Wohlfahrt und zum Wohlergehen unserer Gesellschaft. Das Verfehlen der Biodiversitätsziele für die Schweiz hätte demnach negative Konsequenzen für unsere Volkswirtschaft und generell für unsere Lebensqualität.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine erste Umsetzungsphase des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) für die Jahre 2017 bis 2023 gutgeheissen. Er wird nach Vorliegen der Wirkungsanalyse über die Notwendigkeit einer zweiten Umsetzungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 entscheiden. Die SBS ist entsprechend auch nach 2020 die Grundlage der Schweizer Biodiversitätspolitik. Konsequenterweise sollen die im Rahmen der Biodiversitätskonvention schon heute festgelegten Ziele auch nach 2020 weiterverfolgt werden. Die SBS wird zusammen mit dem Entscheid über die Fortsetzung des Aktionsplans nach 2023 auf Basis der Wirkungsanalyse und unter Berücksichtigung eventueller Anpassungen der Biodiversitätskonvention überprüft.</p><p>3. Die Nachverhandlungen mit den Kantonen zur Finanzierung dringlicher Massnahmen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität in den Jahren 2017 bis 2020 (Sofortmassnahmen gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 2016) sind für die laufende Programmvereinbarungsperiode 2016-2019 abgeschlossen. Die Vergabe der verbleibenden Mittel im Rahmen der kommenden Programmvereinbarungsperiode 2020-2024 ist derzeit in Vorbereitung. Die Umsetzung weiterer Massnahmen und Pilotprojekte des Aktionsplans Biodiversität ab 2019 wird aktuell durch das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) vorbereitet. Das Ende der ersten Umsetzungsphase ist für 2023 vorgesehen. Die im Jahr 2012 in der Strategie vorgesehene Frist von 2020 kann demnach nicht eingehalten werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 beschlossen, dass sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte mit dem bestehenden Personal umgesetzt werden. Das Bafu kompensiert rund vier Stellen intern. Aufwendungen anderer Bundesämter, ebenfalls intern kompensiert, ergänzen diese Ressourcen. Zudem sind die ab 2019 vorgesehenen Sachmittel von jährlich zirka 10 Millionen Franken für eine effektive und effiziente Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität vorgesehen. Die Evaluation der ersten Umsetzungsperiode 2017-2023 wird zeigen, ob genügend Ressourcen für eine effiziente und effektive Umsetzung zur Verfügung standen, sowie den Ressourcenbedarf für die allfällige nächste Periode 2024-2027 darstellen.</p><p>5. Im Sinne der Stärkung bestehender Instrumente hat der Bundesrat am 18. Mai 2016 beschlossen, zusätzliche Mittel im Rahmen der bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben (Sofortmassnahmen). Voraussetzung für diese zusätzlichen Mittel ist, dass sich die Kantone dabei in ähnlichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung dieser Massnahmen beteiligen. Die Sofortmassnahmen sollen ab 2021 bis 2023 mindestens in diesem Umfang weitergeführt werden. Weiter werden auf Basis des Aktionsplans die Infrastrukturbereiche Strasse und Bahn vermehrt Mittel für die Biodiversitätsförderung und -erhaltung einsetzen. Schliesslich verbessern die vorgesehenen Synergiemassnahmen die Grundlagen, definieren konzeptionelle Rahmenbedingungen und nutzen Synergiepotenzial, sodass die Biodiversität innerhalb einzelner Sektoren und Politikbereiche (z. B. Naturschutz, Landwirtschaft, Raumplanung) oder in gemeinsamer Anstrengung verschiedener Politikbereiche (z. B. neue Regionalpolitik des Bundes) noch optimaler gefördert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Meldungen zum alarmierenden Zustand der Biodiversität häufen sich, wie die Langzeitstudie zum dramatischen Insektensterben aus Deutschland oder die Studie des European Bird Census Council zeigen. Demnach ist in den letzten 30 Jahren die Insektenmasse um drei Viertel zurückgegangen und die Hälfte aller Vögel von den Feldern und Wiesen Europas verschwunden. Der Bericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zum Zustand der Biodiversität von 2017 bestätigt diesen Trend. Und auch der OECD-Umweltprüfbericht 2017 zeigt Nachholbedarf für die Schweiz in Sachen Arten- und Lebensraumschutz auf. </p><p>Die UN-Dekade der biologischen Vielfalt läuft noch bis 2020. Die Aichi-Ziele der Biodiversitätskonvention sind bis 2020 zu erreichen, ebenso die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz. Der vierte Globale Biodiversitätsbericht (GBO-4) von 2014 wie auch eine Analyse der Umweltverbände 2017 deuten jedoch darauf hin, dass die Erreichung der meisten Biodiversitätsziele bis 2020 international wie national ausgeschlossen ist. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das Verfehlen der nationalen und internationalen Biodiversitätsziele, und welche Konsequenzen hätte das Verfehlen der Ziele für die Schweiz? </p><p>2. Wird die Strategie Biodiversität Schweiz auch nach 2020 weitergeführt, und wenn ja, wird sie mit der Verabschiedung des neuen Strategischen Plans 2020-2030 der Biodiversitätskonvention angepasst?</p><p>3. Wo steht die Umsetzung des erst 2017 verabschiedeten Aktionsplans Biodiversität, und ist die Erreichung der Ziele aus der Strategie Biodiversität Schweiz bis 2020 mit dem aktuellen Aktionsplan realistisch? </p><p>4. Wie viele Stellenprozente sind bei der Bundesverwaltung mit der Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität betraut, und ist er der Meinung, dass die Bundesverwaltung über genügend personelle Ressourcen für die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität verfügt? </p><p>5. Welche Finanzierungsinstrumente zieht er zur Verringerung des allgemeinen Finanzierungsdefizits im Naturschutz in Erwägung?</p>
  • Biodiversitätsziele werden verfehlt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität verabschiedet und damit das Problem einer abnehmenden Biodiversität anerkannt. Der Aktionsplan umfasst einen breiten Katalog an Massnahmen und Pilotprojekten zur Erhaltung und Förderung der Arten und ihrer Lebensräume. Im Jahr 2022 wird eine Wirkungsanalyse dieser Massnahmen sowie der Verpflichtungen der Schweiz in Bezug auf die im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) zu erreichenden Aichi-Ziele zeigen, welche der Biodiversitätsziele erreicht werden konnten<b></b>und inwiefern die ergriffenen Massnahmen des Aktionsplans dazu beigetragen haben. Die Biodiversität ist ein Schlüssel zur Wohlfahrt und zum Wohlergehen unserer Gesellschaft. Das Verfehlen der Biodiversitätsziele für die Schweiz hätte demnach negative Konsequenzen für unsere Volkswirtschaft und generell für unsere Lebensqualität.</p><p>2. Der Bundesrat hat eine erste Umsetzungsphase des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) für die Jahre 2017 bis 2023 gutgeheissen. Er wird nach Vorliegen der Wirkungsanalyse über die Notwendigkeit einer zweiten Umsetzungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 entscheiden. Die SBS ist entsprechend auch nach 2020 die Grundlage der Schweizer Biodiversitätspolitik. Konsequenterweise sollen die im Rahmen der Biodiversitätskonvention schon heute festgelegten Ziele auch nach 2020 weiterverfolgt werden. Die SBS wird zusammen mit dem Entscheid über die Fortsetzung des Aktionsplans nach 2023 auf Basis der Wirkungsanalyse und unter Berücksichtigung eventueller Anpassungen der Biodiversitätskonvention überprüft.</p><p>3. Die Nachverhandlungen mit den Kantonen zur Finanzierung dringlicher Massnahmen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität in den Jahren 2017 bis 2020 (Sofortmassnahmen gemäss Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 2016) sind für die laufende Programmvereinbarungsperiode 2016-2019 abgeschlossen. Die Vergabe der verbleibenden Mittel im Rahmen der kommenden Programmvereinbarungsperiode 2020-2024 ist derzeit in Vorbereitung. Die Umsetzung weiterer Massnahmen und Pilotprojekte des Aktionsplans Biodiversität ab 2019 wird aktuell durch das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) vorbereitet. Das Ende der ersten Umsetzungsphase ist für 2023 vorgesehen. Die im Jahr 2012 in der Strategie vorgesehene Frist von 2020 kann demnach nicht eingehalten werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 6. September 2017 beschlossen, dass sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte mit dem bestehenden Personal umgesetzt werden. Das Bafu kompensiert rund vier Stellen intern. Aufwendungen anderer Bundesämter, ebenfalls intern kompensiert, ergänzen diese Ressourcen. Zudem sind die ab 2019 vorgesehenen Sachmittel von jährlich zirka 10 Millionen Franken für eine effektive und effiziente Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans Biodiversität vorgesehen. Die Evaluation der ersten Umsetzungsperiode 2017-2023 wird zeigen, ob genügend Ressourcen für eine effiziente und effektive Umsetzung zur Verfügung standen, sowie den Ressourcenbedarf für die allfällige nächste Periode 2024-2027 darstellen.</p><p>5. Im Sinne der Stärkung bestehender Instrumente hat der Bundesrat am 18. Mai 2016 beschlossen, zusätzliche Mittel im Rahmen der bestehenden Programmvereinbarungen mit den Kantonen in den Bereichen Naturschutz und Waldbiodiversität für die Jahre 2017 bis 2020 zu vergeben (Sofortmassnahmen). Voraussetzung für diese zusätzlichen Mittel ist, dass sich die Kantone dabei in ähnlichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung dieser Massnahmen beteiligen. Die Sofortmassnahmen sollen ab 2021 bis 2023 mindestens in diesem Umfang weitergeführt werden. Weiter werden auf Basis des Aktionsplans die Infrastrukturbereiche Strasse und Bahn vermehrt Mittel für die Biodiversitätsförderung und -erhaltung einsetzen. Schliesslich verbessern die vorgesehenen Synergiemassnahmen die Grundlagen, definieren konzeptionelle Rahmenbedingungen und nutzen Synergiepotenzial, sodass die Biodiversität innerhalb einzelner Sektoren und Politikbereiche (z. B. Naturschutz, Landwirtschaft, Raumplanung) oder in gemeinsamer Anstrengung verschiedener Politikbereiche (z. B. neue Regionalpolitik des Bundes) noch optimaler gefördert werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Meldungen zum alarmierenden Zustand der Biodiversität häufen sich, wie die Langzeitstudie zum dramatischen Insektensterben aus Deutschland oder die Studie des European Bird Census Council zeigen. Demnach ist in den letzten 30 Jahren die Insektenmasse um drei Viertel zurückgegangen und die Hälfte aller Vögel von den Feldern und Wiesen Europas verschwunden. Der Bericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zum Zustand der Biodiversität von 2017 bestätigt diesen Trend. Und auch der OECD-Umweltprüfbericht 2017 zeigt Nachholbedarf für die Schweiz in Sachen Arten- und Lebensraumschutz auf. </p><p>Die UN-Dekade der biologischen Vielfalt läuft noch bis 2020. Die Aichi-Ziele der Biodiversitätskonvention sind bis 2020 zu erreichen, ebenso die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz. Der vierte Globale Biodiversitätsbericht (GBO-4) von 2014 wie auch eine Analyse der Umweltverbände 2017 deuten jedoch darauf hin, dass die Erreichung der meisten Biodiversitätsziele bis 2020 international wie national ausgeschlossen ist. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er das Verfehlen der nationalen und internationalen Biodiversitätsziele, und welche Konsequenzen hätte das Verfehlen der Ziele für die Schweiz? </p><p>2. Wird die Strategie Biodiversität Schweiz auch nach 2020 weitergeführt, und wenn ja, wird sie mit der Verabschiedung des neuen Strategischen Plans 2020-2030 der Biodiversitätskonvention angepasst?</p><p>3. Wo steht die Umsetzung des erst 2017 verabschiedeten Aktionsplans Biodiversität, und ist die Erreichung der Ziele aus der Strategie Biodiversität Schweiz bis 2020 mit dem aktuellen Aktionsplan realistisch? </p><p>4. Wie viele Stellenprozente sind bei der Bundesverwaltung mit der Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität betraut, und ist er der Meinung, dass die Bundesverwaltung über genügend personelle Ressourcen für die Umsetzung des Aktionsplans Biodiversität verfügt? </p><p>5. Welche Finanzierungsinstrumente zieht er zur Verringerung des allgemeinen Finanzierungsdefizits im Naturschutz in Erwägung?</p>
    • Biodiversitätsziele werden verfehlt

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