LSVA-Befreiung für alternative Antriebe

ShortId
18.3434
Id
20183434
Updated
28.07.2023 14:39
Language
de
Title
LSVA-Befreiung für alternative Antriebe
AdditionalIndexing
2446;48;66
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich hochgesteckte Ziele im Bereich der CO2-Reduktion gesetzt. Diese wirken sich auch auf den Schwerverkehr aus. Immer mehr Unternehmen investieren in alternative Antriebe für ihre Lastwagenflotte. Diese Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb können lokal emissionsfrei fahren, was besonders im Stadt- oder Agglomerationsbereich ein grosser Vorteil bezüglich Emissions- und Lärmentwicklung ist. Allerdings sind sie beim Kauf heute deutlich teurer als Lastwagen mit Verbrennungsmotor. </p><p>Um einen zusätzlichen Anreiz zur Anschaffung und Nutzung alternativer Antriebe im Strassengüterverkehr zu schaffen, sollen neben "Motorwagen mit elektrischem Antrieb" (vgl. SVAV, Art. 3 Abs. 1 Bst. j) auch solche mit teilelektrischem Antrieb von der LSVA befreit werden. So könnte ein kostengünstiger Beitrag zur weiteren Senkung der CO2-Emissionen sowie des Schadstoff- und Lärmniveaus in städtischen Bereichen geleistet werden.</p><p>Für teilelektrische Antriebe (Hybride oder Plug-in-Hybride) soll die Befreiung für die lokal emissionsfrei gefahrenen Kilometer gelten. Die Erbringung des entsprechenden Nachweises sollte über die neue Generation von Fahrtenschreibern problemlos möglich sein.</p>
  • <p>Der Anteil an Motorfahrzeugen mit Hybridantrieb, welche per 31. Mai 2018 die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten haben, beläuft sich - bei einem Bestand von total 154 724 schweren Fahrzeugen - derzeit auf 29 Fahrzeuge.</p><p>Die gewünschte Befreiung der im elektrischen Betrieb geleisteten Kilometer ist derzeit nicht möglich. Die Antriebsart des Fahrzeuges kann weder über den neuen Fahrtschreiber noch über das Erfassungsgerät LSVA aufgezeichnet und ausgewertet werden. Eine entsprechende Anpassung wäre technisch aufwendig und hätte grosse finanzielle Konsequenzen.</p><p>In der Systematik der LSVA unterliegt die Fahrleistung eines Motorfahrzeugs entweder gesamthaft der LSVA, oder sie ist davon befreit. Teilbefreiungen sind nicht vorgesehen. Zudem haben auch Motorfahrzeuge mit elektrischem oder Hybridantrieb negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Das heisst, auch sie verursachen externe Kosten, die durch die LSVA internalisiert werden sollen.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat ab, Motorfahrzeuge mit Hybridantrieb von der LSVA zu befreien.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusätzlich zu rein elektrischen Motorwagen auch Nutzfahrzeuge, die als (Plug-in-)Hybrid ausgelegt sind, von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu befreien. </p><p>Diese Befreiung soll für die elektrisch zurückgelegten Kilometer gelten. Die Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) ist entsprechend zu ergänzen.</p>
  • LSVA-Befreiung für alternative Antriebe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich hochgesteckte Ziele im Bereich der CO2-Reduktion gesetzt. Diese wirken sich auch auf den Schwerverkehr aus. Immer mehr Unternehmen investieren in alternative Antriebe für ihre Lastwagenflotte. Diese Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb können lokal emissionsfrei fahren, was besonders im Stadt- oder Agglomerationsbereich ein grosser Vorteil bezüglich Emissions- und Lärmentwicklung ist. Allerdings sind sie beim Kauf heute deutlich teurer als Lastwagen mit Verbrennungsmotor. </p><p>Um einen zusätzlichen Anreiz zur Anschaffung und Nutzung alternativer Antriebe im Strassengüterverkehr zu schaffen, sollen neben "Motorwagen mit elektrischem Antrieb" (vgl. SVAV, Art. 3 Abs. 1 Bst. j) auch solche mit teilelektrischem Antrieb von der LSVA befreit werden. So könnte ein kostengünstiger Beitrag zur weiteren Senkung der CO2-Emissionen sowie des Schadstoff- und Lärmniveaus in städtischen Bereichen geleistet werden.</p><p>Für teilelektrische Antriebe (Hybride oder Plug-in-Hybride) soll die Befreiung für die lokal emissionsfrei gefahrenen Kilometer gelten. Die Erbringung des entsprechenden Nachweises sollte über die neue Generation von Fahrtenschreibern problemlos möglich sein.</p>
    • <p>Der Anteil an Motorfahrzeugen mit Hybridantrieb, welche per 31. Mai 2018 die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten haben, beläuft sich - bei einem Bestand von total 154 724 schweren Fahrzeugen - derzeit auf 29 Fahrzeuge.</p><p>Die gewünschte Befreiung der im elektrischen Betrieb geleisteten Kilometer ist derzeit nicht möglich. Die Antriebsart des Fahrzeuges kann weder über den neuen Fahrtschreiber noch über das Erfassungsgerät LSVA aufgezeichnet und ausgewertet werden. Eine entsprechende Anpassung wäre technisch aufwendig und hätte grosse finanzielle Konsequenzen.</p><p>In der Systematik der LSVA unterliegt die Fahrleistung eines Motorfahrzeugs entweder gesamthaft der LSVA, oder sie ist davon befreit. Teilbefreiungen sind nicht vorgesehen. Zudem haben auch Motorfahrzeuge mit elektrischem oder Hybridantrieb negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Das heisst, auch sie verursachen externe Kosten, die durch die LSVA internalisiert werden sollen.</p><p>Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat ab, Motorfahrzeuge mit Hybridantrieb von der LSVA zu befreien.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusätzlich zu rein elektrischen Motorwagen auch Nutzfahrzeuge, die als (Plug-in-)Hybrid ausgelegt sind, von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu befreien. </p><p>Diese Befreiung soll für die elektrisch zurückgelegten Kilometer gelten. Die Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) ist entsprechend zu ergänzen.</p>
    • LSVA-Befreiung für alternative Antriebe

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