Bypass. Spange Nord in Luzern

ShortId
18.3436
Id
20183436
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Bypass. Spange Nord in Luzern
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bund und der Kanton Luzern planen gemeinsam das Gesamtsystem Bypass Luzern. Die Realisierung der verschiedenen Teilprojekte des Bypass Luzern erfolgt aufgrund der gegenseitigen verkehrlichen und zeitlichen Abhängigkeiten. Die Reihenfolge der Arbeiten ist daher gegeben. Zuerst wird der zentrale Engpass mit dem Tunnel Bypass beseitigt. Anschliessend können die Kapazitäten auf den Zulaufstrecken erhöht werden. Die Realisierung der Spange Nord soll durch den Kanton Luzern und zeitgleich mit den Arbeiten am Bypass Luzern abgeschlossen werden.</p><p>2. Der künftig als "Stadtautobahn" bezeichnete Abschnitt der Nationalstrasse zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Luzern-Kriens mit Tunnel Reussport und Tunnel Sonnenberg verbleibt im Eigentum der Eidgenossenschaft und ist Bestandteil des Nationalstrassennetzes.</p><p>3. Es liegt im Interesse des Bundes, dass alle Teilprojekte des Gesamtsystems Bypass Luzern (inklusive der Spange Nord) realisiert werden können. Somit wird ein abgestimmtes Verkehrssystem geschaffen, welches es ermöglicht, den Ziel- und Quellverkehr sicher und flüssig abzuwickeln. Die Spange Nord leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Zudem wird mit dem Tunnel Bypass ein redundantes Netzelement zu den Tunnels Sonnenberg und Reussport geschaffen, welches den effizienten Betrieb und Unterhalt der Anlagen des Bundes sicherstellt.</p><p>4. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms dritter Generation wurde das Vorhaben Spange Nord in Luzern nicht beurteilt, da es sich um eine sogenannte C-Massnahme mit späterem Realisierungshorizont handelt.</p><p>5. Nein.</p><p>6. Die Beurteilung der Frage obliegt dem Kanton Luzern.</p><p>7. Für die Planung des Gesamtsystems Bypass Luzern wurde das kantonale Verkehrsmodell auf den Ist-Zustand (2015) sowie den Prognosezustand 2040 nachgeführt.</p><p>8. Es liegt im Interesse des Bundes, dass auch das Projekt Spange Nord realisiert wird (siehe Antwort 3). Der Bund prüft jedoch zusammen mit dem Kanton, welche Auswirkungen ein allfälliger negativer Entscheid der Luzerner Bevölkerung zur Spange Nord auf die Realisierung des Bypass Luzern haben könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Gesamtprojekt Bypass Luzern mit Spange Nord enthält neben völlig unbestrittenen Elementen wie der Engpassbeseitigung im Raum Rotsee/Emmen Süd auch umstrittene Elemente wie die Spange Nord. Die Linienführung der Spange Nord, welche in beide Richtungen einspurig und beidseitig mit Velostreifen befahrbar ist, ist momentan noch nicht wirklich stadt- und quartierverträglich. Da gilt es, Verbesserungen anzubringen, indem ein Tunnel dort gebaut wird, wo Menschen leben. Ein weiterer Streitpunkt besteht darin, ob es die Spange Nord für die geforderte Verkehrsentlastung der Innenstadt überhaupt braucht oder nicht. In diesem Zusammenhang stellen sich aus Luzerner Sicht einige wichtige Fragen für die weitere Planung:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat eine Etappierung des Gesamtprojektes? Wäre es denkbar, die Engpasssituation im Raum Rotsee/Emmen Süd zeitlich vor den umstrittenen Elementen zu realisieren? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Wer wird nach der Erstellung des neuen Tunnels um die Stadt Luzern herum ("Bypass") Eigentümerin der heutigen Stadtautobahn? Verbleibt die Strasse im Nationalstrassennetz?</p><p>3. Wie beurteilt der Bund das Projekt Spange Nord, das der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat vorgelegt hat? </p><p>4. Der Luzerner Kantonsrat hat den Regierungsrat aufgefordert, in der weiteren Planung alternative Projektideen zu prüfen. Welche Möglichkeiten hat der Bund im Rahmen der Agglo-Programme, zur Verbesserung der Spange Nord im Sinne der Stadt- und Quartierverträglichkeit beizutragen? Beabsichtigt der Bund, seinen diesbezüglichen Einfluss beim Kanton Luzern geltend zu machen? </p><p>5. Würde sich der Bund im Rahmen der Agglo-Programme auch bei allfälligen Mehrkosten beteiligen? Wenn ja, wie sieht der Kostenteiler aus? </p><p>6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Spange Nord im Maihof-Quartier unterirdisch und im Raum Friedhof "überirdisch" zu führen? </p><p>7. Wie aktuell sind die Zahlen, dass ein Bypass ohne Spange Nord die gewünschte Verkehrsentlastung nicht erbringen kann? Auf welchen Grundlagen generell beruht die Aussage, dass es die Spange Nord zwingend braucht?</p><p>8. Würde der Bund an seinen Plänen zur Engpassbeseitigung auch dann festhalten, wenn die Spange Nord nicht gebaut würde? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Bypass. Spange Nord in Luzern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund und der Kanton Luzern planen gemeinsam das Gesamtsystem Bypass Luzern. Die Realisierung der verschiedenen Teilprojekte des Bypass Luzern erfolgt aufgrund der gegenseitigen verkehrlichen und zeitlichen Abhängigkeiten. Die Reihenfolge der Arbeiten ist daher gegeben. Zuerst wird der zentrale Engpass mit dem Tunnel Bypass beseitigt. Anschliessend können die Kapazitäten auf den Zulaufstrecken erhöht werden. Die Realisierung der Spange Nord soll durch den Kanton Luzern und zeitgleich mit den Arbeiten am Bypass Luzern abgeschlossen werden.</p><p>2. Der künftig als "Stadtautobahn" bezeichnete Abschnitt der Nationalstrasse zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Luzern-Kriens mit Tunnel Reussport und Tunnel Sonnenberg verbleibt im Eigentum der Eidgenossenschaft und ist Bestandteil des Nationalstrassennetzes.</p><p>3. Es liegt im Interesse des Bundes, dass alle Teilprojekte des Gesamtsystems Bypass Luzern (inklusive der Spange Nord) realisiert werden können. Somit wird ein abgestimmtes Verkehrssystem geschaffen, welches es ermöglicht, den Ziel- und Quellverkehr sicher und flüssig abzuwickeln. Die Spange Nord leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Zudem wird mit dem Tunnel Bypass ein redundantes Netzelement zu den Tunnels Sonnenberg und Reussport geschaffen, welches den effizienten Betrieb und Unterhalt der Anlagen des Bundes sicherstellt.</p><p>4. Im Rahmen des Agglomerationsprogramms dritter Generation wurde das Vorhaben Spange Nord in Luzern nicht beurteilt, da es sich um eine sogenannte C-Massnahme mit späterem Realisierungshorizont handelt.</p><p>5. Nein.</p><p>6. Die Beurteilung der Frage obliegt dem Kanton Luzern.</p><p>7. Für die Planung des Gesamtsystems Bypass Luzern wurde das kantonale Verkehrsmodell auf den Ist-Zustand (2015) sowie den Prognosezustand 2040 nachgeführt.</p><p>8. Es liegt im Interesse des Bundes, dass auch das Projekt Spange Nord realisiert wird (siehe Antwort 3). Der Bund prüft jedoch zusammen mit dem Kanton, welche Auswirkungen ein allfälliger negativer Entscheid der Luzerner Bevölkerung zur Spange Nord auf die Realisierung des Bypass Luzern haben könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Gesamtprojekt Bypass Luzern mit Spange Nord enthält neben völlig unbestrittenen Elementen wie der Engpassbeseitigung im Raum Rotsee/Emmen Süd auch umstrittene Elemente wie die Spange Nord. Die Linienführung der Spange Nord, welche in beide Richtungen einspurig und beidseitig mit Velostreifen befahrbar ist, ist momentan noch nicht wirklich stadt- und quartierverträglich. Da gilt es, Verbesserungen anzubringen, indem ein Tunnel dort gebaut wird, wo Menschen leben. Ein weiterer Streitpunkt besteht darin, ob es die Spange Nord für die geforderte Verkehrsentlastung der Innenstadt überhaupt braucht oder nicht. In diesem Zusammenhang stellen sich aus Luzerner Sicht einige wichtige Fragen für die weitere Planung:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat eine Etappierung des Gesamtprojektes? Wäre es denkbar, die Engpasssituation im Raum Rotsee/Emmen Süd zeitlich vor den umstrittenen Elementen zu realisieren? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Wer wird nach der Erstellung des neuen Tunnels um die Stadt Luzern herum ("Bypass") Eigentümerin der heutigen Stadtautobahn? Verbleibt die Strasse im Nationalstrassennetz?</p><p>3. Wie beurteilt der Bund das Projekt Spange Nord, das der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat vorgelegt hat? </p><p>4. Der Luzerner Kantonsrat hat den Regierungsrat aufgefordert, in der weiteren Planung alternative Projektideen zu prüfen. Welche Möglichkeiten hat der Bund im Rahmen der Agglo-Programme, zur Verbesserung der Spange Nord im Sinne der Stadt- und Quartierverträglichkeit beizutragen? Beabsichtigt der Bund, seinen diesbezüglichen Einfluss beim Kanton Luzern geltend zu machen? </p><p>5. Würde sich der Bund im Rahmen der Agglo-Programme auch bei allfälligen Mehrkosten beteiligen? Wenn ja, wie sieht der Kostenteiler aus? </p><p>6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Spange Nord im Maihof-Quartier unterirdisch und im Raum Friedhof "überirdisch" zu führen? </p><p>7. Wie aktuell sind die Zahlen, dass ein Bypass ohne Spange Nord die gewünschte Verkehrsentlastung nicht erbringen kann? Auf welchen Grundlagen generell beruht die Aussage, dass es die Spange Nord zwingend braucht?</p><p>8. Würde der Bund an seinen Plänen zur Engpassbeseitigung auch dann festhalten, wenn die Spange Nord nicht gebaut würde? Wenn nein, warum nicht?</p>
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