Fragwürdige Studien mit bedenklichen Methoden zur Befreiung von der Drogenabhängigkeit

ShortId
18.3437
Id
20183437
Updated
28.07.2023 03:23
Language
de
Title
Fragwürdige Studien mit bedenklichen Methoden zur Befreiung von der Drogenabhängigkeit
AdditionalIndexing
36;32;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Geissbühler 14.3517, "Drogenfreie Therapie", dargelegt hat, ist die Finanzierung der Suchttherapie gemäss Artikel 3d des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) ausschliesslich Sache der Kantone.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis von den Institutionen Narcanon und San Patrigano. Es handelt sich dabei um im Ausland domizilierte Drogenrehabilitationseinrichtungen, deren Personal vorwiegend aus ehemaligen Therapieabsolventinnen und -absolventen besteht. Somit genügen diese Einrichtungen den in der Schweiz allgemein üblichen Qualitätsanforderungen nicht. Zudem haben die schweizerischen Platzierungsbehörden im Falle von Problemen keine Interventionsmöglichkeiten. Dementsprechend werden Behandlungen in diesen Einrichtungen von den Kantonen in der Regel nicht finanziert.</p><p>2.-4. "Accelerated Neuro Regulation" (ANR) ist ein medikamentöses Verfahren für die Behandlung der Opioidabhängigkeit. In der Schweiz bietet das Spital Interlaken in Form eines Pilotprojektes Behandlungen nach der ANR-Methode an. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Geissbühler 17.3289, "Cannabisversuche mit Nationalfondsgeldern (Steuergeldern)", ausgeführt hat, musste ein Gesuch des Vereins ANR Schweiz um einen Unterstützungsbeitrag vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgelehnt werden, da die für Forschung am Menschen notwendige Bewilligung der Ethikkommission nicht vorlag und die Zusammensetzung der für die Therapie verwendeten Magistralrezeptur nicht bekannt war.</p><p>Sollte ein Forschungsgesuch eingereicht werden, das über eine Bewilligung der Ethikkommission verfügt und die Zusammensetzung der für die Behandlung verwendeten Magistralrezeptur bekanntgibt, wird das BAG das Gesuch prüfen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Versuche mit der ANR-Methode den qualitativen Anforderungen an eine wissenschaftliche Studie genügen, steht einer Unterstützung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des BAG grundsätzlich nichts im Weg.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In einem veröffentlichten Artikel ("Blick" vom 13. Februar 2018, "Kokain-Versuche mit Affen") wird berichtet, dass an der Universität Freiburg eine Versuchsreihe mit Affen startet. </p><p>Den Tieren soll Kokain verabreicht werden. Ziel sei es, die Affen mit sogenannter Hirnstimulation wieder von ihrer Sucht befreien und die Ergebnisse auf den Menschen übertragen zu können. </p><p>Da es bereits nachweisbare Methoden gibt, die das Ziel "drogenfreies Leben" mit grossem Erfolg verfolgen, ist es nicht verständlich, wieso solche Studien überhaupt bewilligt und finanziert werden. </p><p>Fragen: </p><p>1. Kennt der Bundesrat die Drogenrehabilitation Narconon und San Patrigano (72 Prozent Heilungsquote, die komplett ohne Drogen auskommen und international bereits viele Anerkennungen und Auszeichnungen erhalten haben?</p><p>2. Auch gibt es im Spital Interlaken die ANR-Methode (Accelerated Neuro Regulation), dies ist ein erfolgreiches Verfahren für die Behandlung der Opioidabhängigkeit, kennt er dieses Verfahren? </p><p>3. Warum finanziert man nicht eine Studie zu einem schon vorhandenen, erfolgreichen Verfahren wie die ANR-Methode?</p><p>4. Wie sieht er die Möglichkeiten, dass diese erfolgreichen Methoden auch in der Schweiz eingeführt oder ausgebaut werden? </p>
  • Fragwürdige Studien mit bedenklichen Methoden zur Befreiung von der Drogenabhängigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Geissbühler 14.3517, "Drogenfreie Therapie", dargelegt hat, ist die Finanzierung der Suchttherapie gemäss Artikel 3d des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) ausschliesslich Sache der Kantone.</p><p>Der Bundesrat hat Kenntnis von den Institutionen Narcanon und San Patrigano. Es handelt sich dabei um im Ausland domizilierte Drogenrehabilitationseinrichtungen, deren Personal vorwiegend aus ehemaligen Therapieabsolventinnen und -absolventen besteht. Somit genügen diese Einrichtungen den in der Schweiz allgemein üblichen Qualitätsanforderungen nicht. Zudem haben die schweizerischen Platzierungsbehörden im Falle von Problemen keine Interventionsmöglichkeiten. Dementsprechend werden Behandlungen in diesen Einrichtungen von den Kantonen in der Regel nicht finanziert.</p><p>2.-4. "Accelerated Neuro Regulation" (ANR) ist ein medikamentöses Verfahren für die Behandlung der Opioidabhängigkeit. In der Schweiz bietet das Spital Interlaken in Form eines Pilotprojektes Behandlungen nach der ANR-Methode an. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Geissbühler 17.3289, "Cannabisversuche mit Nationalfondsgeldern (Steuergeldern)", ausgeführt hat, musste ein Gesuch des Vereins ANR Schweiz um einen Unterstützungsbeitrag vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) abgelehnt werden, da die für Forschung am Menschen notwendige Bewilligung der Ethikkommission nicht vorlag und die Zusammensetzung der für die Therapie verwendeten Magistralrezeptur nicht bekannt war.</p><p>Sollte ein Forschungsgesuch eingereicht werden, das über eine Bewilligung der Ethikkommission verfügt und die Zusammensetzung der für die Behandlung verwendeten Magistralrezeptur bekanntgibt, wird das BAG das Gesuch prüfen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass Versuche mit der ANR-Methode den qualitativen Anforderungen an eine wissenschaftliche Studie genügen, steht einer Unterstützung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des BAG grundsätzlich nichts im Weg.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In einem veröffentlichten Artikel ("Blick" vom 13. Februar 2018, "Kokain-Versuche mit Affen") wird berichtet, dass an der Universität Freiburg eine Versuchsreihe mit Affen startet. </p><p>Den Tieren soll Kokain verabreicht werden. Ziel sei es, die Affen mit sogenannter Hirnstimulation wieder von ihrer Sucht befreien und die Ergebnisse auf den Menschen übertragen zu können. </p><p>Da es bereits nachweisbare Methoden gibt, die das Ziel "drogenfreies Leben" mit grossem Erfolg verfolgen, ist es nicht verständlich, wieso solche Studien überhaupt bewilligt und finanziert werden. </p><p>Fragen: </p><p>1. Kennt der Bundesrat die Drogenrehabilitation Narconon und San Patrigano (72 Prozent Heilungsquote, die komplett ohne Drogen auskommen und international bereits viele Anerkennungen und Auszeichnungen erhalten haben?</p><p>2. Auch gibt es im Spital Interlaken die ANR-Methode (Accelerated Neuro Regulation), dies ist ein erfolgreiches Verfahren für die Behandlung der Opioidabhängigkeit, kennt er dieses Verfahren? </p><p>3. Warum finanziert man nicht eine Studie zu einem schon vorhandenen, erfolgreichen Verfahren wie die ANR-Methode?</p><p>4. Wie sieht er die Möglichkeiten, dass diese erfolgreichen Methoden auch in der Schweiz eingeführt oder ausgebaut werden? </p>
    • Fragwürdige Studien mit bedenklichen Methoden zur Befreiung von der Drogenabhängigkeit

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