Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!

ShortId
18.3439
Id
20183439
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf Bundesebene ist nur der 1. August als Feiertag für das gesamte Land festgelegt. Die Regelung aller anderen Feiertage ist allein Sache der Kantone. Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist, wird der Gründungstag der modernen Schweiz kaum beachtet. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht stolz auf die Errungenschaften der modernen Schweiz. Diese hochgeschätzten Güter wie direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis. Um dieses Ereignis gebührend zu würdigen, ist es angebracht, ihm mit einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene jährlich zu gedenken. In den vergangenen 170 Jahren hat die Bundesverfassung unserem Staatswesen den nötigen Halt gegeben, um alle Verwerfungen auf dem europäischen Kontinent in dieser Zeit zu überstehen. Es ist an der Zeit, diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren.</p>
  • <p>Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert. Zwar ist es unbestritten, dass der 12. September 1848 historisch ein wichtiges Datum für den modernen Bundesstaat Schweiz ist, jedoch nicht das einzige relevante (vgl. Antwort des Bundesrates vom 17. Februar 2010 auf die Anfrage Kiener Nellen 09.1167, "Gründungsdatum der Schweizerischen Eidgenossenschaft"). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es keinen weiteren Feiertag am 12. September braucht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der 12. September als Feiertag auf eidgenössischer Ebene eingeführt werden kann.</p>
  • Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf Bundesebene ist nur der 1. August als Feiertag für das gesamte Land festgelegt. Die Regelung aller anderen Feiertage ist allein Sache der Kantone. Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist, wird der Gründungstag der modernen Schweiz kaum beachtet. Die Bürgerinnen und Bürger sind zu Recht stolz auf die Errungenschaften der modernen Schweiz. Diese hochgeschätzten Güter wie direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 aus der Taufe gehoben. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates unverzichtbares Ereignis. Um dieses Ereignis gebührend zu würdigen, ist es angebracht, ihm mit einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene jährlich zu gedenken. In den vergangenen 170 Jahren hat die Bundesverfassung unserem Staatswesen den nötigen Halt gegeben, um alle Verwerfungen auf dem europäischen Kontinent in dieser Zeit zu überstehen. Es ist an der Zeit, diesen denkwürdigen Tag ins Bewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger zu holen und gebührend zu ehren.</p>
    • <p>Der 1. August ist nicht nur verfassungsmässig verankert, sondern in der Bevölkerung auch gut etabliert. Zwar ist es unbestritten, dass der 12. September 1848 historisch ein wichtiges Datum für den modernen Bundesstaat Schweiz ist, jedoch nicht das einzige relevante (vgl. Antwort des Bundesrates vom 17. Februar 2010 auf die Anfrage Kiener Nellen 09.1167, "Gründungsdatum der Schweizerischen Eidgenossenschaft"). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es keinen weiteren Feiertag am 12. September braucht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie der 12. September als Feiertag auf eidgenössischer Ebene eingeführt werden kann.</p>
    • Der 12. September, ein Feiertag der modernen Schweiz!

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