Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!

ShortId
18.3440
Id
20183440
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur sozialen Abfederung der einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 die individuelle Prämienverbilligung für Versicherte in einfachen Verhältnissen geschaffen. Der Bund beteiligt sich derzeit mit 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP an der Finanzierung der Prämienverbilligung. Die Kantone sind mit der konkreten Ausgestaltung und der weiteren Finanzierung beauftragt. </p><p>Die Krankenkassenprämien sind seit Einführung des KVG massiv angestiegen und belasten die Haushaltbudgets sehr stark. Familien und Einzelpersonen wenden gemäss Berichten des Bundesamtes für Gesundheit bis über 20 Prozent ihres Haushalteinkommens für die Prämien der OKP auf. Dem steht gegenüber, dass die Prämienverbilligung in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird und die zur Verfügung stehenden Mittel in vielen Kantonen der Sparschere zum Opfer fallen. Dies führt dazu, dass das Mittel der Prämienverbilligung ungenügend funktioniert. Um dem Willen des Gesetzgebers nach einer sozialen Finanzierung der Grundversicherung Rechnung zu tragen, braucht es deshalb klarere nationale Mindestanforderungen; diese sollen die finanzielle Last der Versicherten vorab für mittlere Einkommen nach oben begrenzen, unter Wahrung der heutigen Entlastung der unteren Einkommen. Bei der Erarbeitung des KVG setzte der zuständige Bundesrat das Ziel einer maximalen Belastung der Haushalte durch die OKP-Prämien von 8 Prozent der Haushaltkosten. Die Entwicklung der Gesundheitskosten und die unterschiedliche Finanzierung von stationären und ambulanten Behandlungen führen dazu, dass dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat stimmt mit der Urheberin der Motion überein, dass die steigende Belastung durch die Krankenkassenprämien für die Haushalte problematisch geworden ist. Aus diesem Grund wird eine Eindämmung des Wachstums der Gesundheitskosten immer wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb im März 2018 gestützt auf einen Expertenbericht ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet.</p><p>Was die Prämienverbilligung als soziales Korrektiv der Pro-Kopf-Prämie betrifft, hat der Bundesrat die Annahme des Postulates Humbel 17.3880, "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung", sowie des Postulates der grünen Fraktion 17.3877, "Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen verbessern und vereinheitlichen", beantragt. In seiner Stellungnahme zu diesen Postulaten hat er festgestellt, dass mehrere Kantone ihren Anteil an den Prämienverbilligungsbeiträgen in den letzten Jahren gesenkt haben. Er hat darauf hingewiesen, dass er diesen Rückzug aus der Finanzierung der Prämienverbilligung für problematisch hält.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat Humbel angenommen. Wie in seiner Stellungnahme zu diesem Postulat dargelegt, überprüft der Bundesrat die Wirksamkeit des Prämienverbilligungssystems und wird Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung und Finanzierung unterbreiten. Dabei berücksichtigt er die Arbeiten, die er gemeinsam mit den Kantonen zur Umsetzung der Motion FK-N 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", ausführt. Der Bericht zum Postulat Humbel wird voraussichtlich 2019 verfasst. Es ist deshalb angezeigt, die Ergebnisse dieser Analyse abzuwarten, bevor in diesem Bereich weitere Massnahmen ergriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und allenfalls weitere Gesetzesgrundlagen dahingehend zu ändern, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Haushaltbudgets für Prämien der obligatorischen Krankenversicherung aufwenden muss. </p><p>Dabei gewährleistet er, dass die Änderungen keine negativen Auswirkungen auf die Situation der Haushalte haben, die bereits heute in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.</p>
  • Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur sozialen Abfederung der einkommensunabhängigen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 die individuelle Prämienverbilligung für Versicherte in einfachen Verhältnissen geschaffen. Der Bund beteiligt sich derzeit mit 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP an der Finanzierung der Prämienverbilligung. Die Kantone sind mit der konkreten Ausgestaltung und der weiteren Finanzierung beauftragt. </p><p>Die Krankenkassenprämien sind seit Einführung des KVG massiv angestiegen und belasten die Haushaltbudgets sehr stark. Familien und Einzelpersonen wenden gemäss Berichten des Bundesamtes für Gesundheit bis über 20 Prozent ihres Haushalteinkommens für die Prämien der OKP auf. Dem steht gegenüber, dass die Prämienverbilligung in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich gehandhabt wird und die zur Verfügung stehenden Mittel in vielen Kantonen der Sparschere zum Opfer fallen. Dies führt dazu, dass das Mittel der Prämienverbilligung ungenügend funktioniert. Um dem Willen des Gesetzgebers nach einer sozialen Finanzierung der Grundversicherung Rechnung zu tragen, braucht es deshalb klarere nationale Mindestanforderungen; diese sollen die finanzielle Last der Versicherten vorab für mittlere Einkommen nach oben begrenzen, unter Wahrung der heutigen Entlastung der unteren Einkommen. Bei der Erarbeitung des KVG setzte der zuständige Bundesrat das Ziel einer maximalen Belastung der Haushalte durch die OKP-Prämien von 8 Prozent der Haushaltkosten. Die Entwicklung der Gesundheitskosten und die unterschiedliche Finanzierung von stationären und ambulanten Behandlungen führen dazu, dass dieses Ziel bei Weitem nicht erreicht wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat stimmt mit der Urheberin der Motion überein, dass die steigende Belastung durch die Krankenkassenprämien für die Haushalte problematisch geworden ist. Aus diesem Grund wird eine Eindämmung des Wachstums der Gesundheitskosten immer wichtiger. Der Bundesrat hat deshalb im März 2018 gestützt auf einen Expertenbericht ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet.</p><p>Was die Prämienverbilligung als soziales Korrektiv der Pro-Kopf-Prämie betrifft, hat der Bundesrat die Annahme des Postulates Humbel 17.3880, "Überprüfung der Finanzierung der Prämienverbilligung", sowie des Postulates der grünen Fraktion 17.3877, "Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen verbessern und vereinheitlichen", beantragt. In seiner Stellungnahme zu diesen Postulaten hat er festgestellt, dass mehrere Kantone ihren Anteil an den Prämienverbilligungsbeiträgen in den letzten Jahren gesenkt haben. Er hat darauf hingewiesen, dass er diesen Rückzug aus der Finanzierung der Prämienverbilligung für problematisch hält.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat Humbel angenommen. Wie in seiner Stellungnahme zu diesem Postulat dargelegt, überprüft der Bundesrat die Wirksamkeit des Prämienverbilligungssystems und wird Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung und Finanzierung unterbreiten. Dabei berücksichtigt er die Arbeiten, die er gemeinsam mit den Kantonen zur Umsetzung der Motion FK-N 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", ausführt. Der Bericht zum Postulat Humbel wird voraussichtlich 2019 verfasst. Es ist deshalb angezeigt, die Ergebnisse dieser Analyse abzuwarten, bevor in diesem Bereich weitere Massnahmen ergriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und allenfalls weitere Gesetzesgrundlagen dahingehend zu ändern, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Haushaltbudgets für Prämien der obligatorischen Krankenversicherung aufwenden muss. </p><p>Dabei gewährleistet er, dass die Änderungen keine negativen Auswirkungen auf die Situation der Haushalte haben, die bereits heute in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.</p>
    • Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Höchstens 10 Prozent des Haushaltbudgets!

Back to List